Scheidung – Wem gehört das Auto?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Header Wem gehört das Auto nach einer Scheidung?

Zahlreiche Aspekte gilt es bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zu beachten. Neben dem Wechsel der Steuerklassen und anderen finanziellen Überlegungen müssen sich die getrennten Ehegatten auch mit der Hausratsteilung befassen. Als Teil des Hausrates kann im Familienrecht auch der gemeinsame Wagen angesehen werden. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und wann nicht, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze: Auto

  • Wer nach der Ehe das Auto behalten kann, ist situationsabhängig.
  • Wenn ein Partner den Wagen allein finanziert hat und den Kaufvertrag allein unterschrieben, ist das Fahrzeug in der Regel sein alleiniges Eigentum.
  • Es kann auch vorkommen, dass ein Kreditinstitut das Auto für sich beanspruchen kann, etwa bei Leasingangeboten.

Wer bekommt das Auto nach der Trennung?

Wer ist der Eigentümer eines Autos?

Scheidung: Aber wem gehört das Auto?
Scheidung: Aber wem gehört das Auto?

Diese Frage stellt sich stets zu Beginn der Überlegungen zur Teilung des Haushalts. Ist nur ein Ehegatte Eigentümer eines Gegenstandes, wird er in der Regel nicht zum Hausrat gezählt und damit auch nicht unter den Ehegatten aufgeteilt.

Doch gerade bei Kraftfahrzeugen gibt es Fragestellungen, die diese Regelung unwirksam machen können.

Wurde das Auto für familiäre Zwecke genutzt oder nur beruflich von einem Partner? Wer hat den Wagen finanziert? Wem gehört das Auto laut Vertrag? Wer steht als Halter im Fahrzeugbrief?

Bei Trennung: Auto im Alleineigentum eines Partners

Über das Eigentumtumsverhältnis des Wagens entscheidet in der Regel die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Hat ein Ehegatte das Kraftfahrzeug – Auto, Motorrad, Van u.a. – während der Ehezeit allein finanziert und den Kaufvertrag allein unterzeichnet, befindet es sich in der Regel in seinem alleinigen Eigentum. Steht jedoch der andere im Fahrzeugbrief als Eigentümer, wird die Sache komplizierter.

Im Außenverhältnis kann auch die Bank als Eigentümer auftreten, etwa bei Leasingverträgen und Autokrediten. In diesem Falle ist das Fahrzeug im Besitz des Ehegatten, der die Verträge abgeschlossen hat. Sind die Kredite abgeleistet, geht es in dessen Eigentum über.

Hat Gatte A den im Alleineigentum befindlichen Wagen ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, darf das Fahrzeug nicht in den Hausrat eingerechnet werden. Partei B darf folglich keinen Anspruch auf das Fahrzeug erheben.

Über die Einteilung der Hausratsgegenstände gilt § 1568b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Anders verhielte es sich, wenn der Wagen dennoch in relevantem Umfang für die familiäre Gemeinschaft genutzt wurde. Hierzu zählen vor allem:

  • gemeinsame Familieneinkäufe
  • Familienausflüge und Urlaubsreisen
  • Kinder zu Schule, AG, Sport u.a. fahren
Aufteilung vom Hausrat: Auch das Auto kann als Hausratsgegenstand gelten.
Aufteilung vom Hausrat: Auch das Auto kann als Hausratsgegenstand gelten.

Unter dem Gesichtspunkt der gemeinsamen, familiären Nutzung kann in diesem Falle der Pkw in den Hausratsbestand eingeschlossen werden. Aber wem gehört das Auto dann? Partner B kann einen Anspruch auf den Wagen anmelden.

Der Hausrat soll jedoch unter den Eheleuten gerecht verteilt werden. Dadurch muss er eventuell auf einen anderen Gegenstand verzichten, damit sich die aufgeteilten Gegenstände die Waage halten.

Gegebenenfalls fließt in die Entscheidung dann auch mit ein, wer dringender auf den Wagen angewiesen ist. Oftmals hat der Partner, bei dem die Kinder leben, zunächst ein Nutzungsrecht, sofern er es im Rahmen der familiären Versorgung benötigt.

Bei der Teilung des Hausrats werden gemeinsam genutzte Gegenstände, die die Eheleute während der Ehegemeinschaft erworben haben, weitestgehend gleichmäßig auf die Parteien aufgeteilt. Dabei treten die eigentlichen Eigentumsverhältnisse in den Hintergrund. Eine gleiche Teilung kann nur annähernd erzielt werden und bedarf einiger Kompromisse.

Wem gehört das Auto bei Miteigentum des Partners?

Sind beide Partner im Außenverhältnis Eigentümer des Fahrzeugs, sind also beide Schuldner gegenüber der Bank bzw. dem Pkw-Händler, so zählt es in den Hausrat hinein.

Können sich die Ehegatten darauf einigen, dass bei Scheidung der Pkw an A geht, sollte B eine Vereinbarung dahingehend treffen, dass er aus allen Verbindlichkeiten in Verbindung mit dem Auto entlassen wird. Die Leistungen können andernfalls bei der Berechnung des Trennungsunterhalts Berücksichtigung finden. Gegebenenfalls darf eine Schadenersatzleistung eingefordert werden.

Bekommt ein Partner das Auto, kann im Zuge des Ausgleichs dem anderen ein größerer Teil an anderen Objekten und kleinen Hausratsgegenständen zugesprochen werden.

Der Pkw kann auch als Posten im Zuge des Zugewinnausgleichs einbezogen sein (§ 1378 Absatz 1 BGB). Beim Zugewinnausgleich werden Anfang- und Endvermögen der Ehegatten nebeneinandergestellt. Die Differenz ist der Zugewinn während der Ehe. Unterscheiden sich die Summen der Parteien voneinander, werden die Differenzbeträge ausgeglichen.

Wer bekommt den Schadensfreiheitsrabatt?

Nicht nur das Auto, sondern auch der erlangte Schadensfreiheitsrabatt kann bei Trennung und Scheidung schnell zum Streitpunkt werden. Denn wurde das Fahrzeug oder ein Zweitwagen während der Ehe von einem Ehegatten gefahren und auf den Namen des anderen Ehepartners versichert, erlangt der Versicherungsnehmer aufgrund des mit ihm bestehenden KFZ-Versicherungsvertrags den Schadensfreiheitsrabatt.

Nach der Scheidung kann der Schadensfreiheitsrabatt übertragen werden
Nach der Scheidung kann der Schadensfreiheitsrabatt übertragen werden

Der Ehegatte, der möglicherweise jahrelang mit dem betreffenden Fahrzeug unfallfrei unterwegs war, sieht sich dadurch benachteiligt. Denn wenn er nach der Trennung ein anderes Auto auf sich zulässt, hat er regelmäßig keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Tatsächlich kann in einem solchen Fall der Fahrer des Autos gegen den anderen Ehepartner einen Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts haben. Dafür müssen allerdings sowohl die familienrechtlichen als auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur Verantwortung füreinander gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann auch dazu führen, dass nach Trennung und Scheidung der eine Ehegatte dem anderen den Schadensfreiheitsrabatt in der KFZ-Versicherung übertragen muss, den der andere erzielt hat. Dazu ist aber erforderlich, dass das betreffende Fahrzeug ausschließlich von demjenigen Ehegatten genutzt wurde, der die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts verlangt. Liegt diese Nutzung nur bei 90%, reicht das für eine Übertragung nicht aus (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 13.04.2011, Az.: WF 105/11).

Hat also der Versicherungsnehmer und auf Übertragung in Anspruch genommene Ehepartner das Fahrzeug während der Ehe ebenfalls ab und zu genutzt, kann der andere Ehegatte den Erhalt des Schadensfreiheitsrabatts nicht geltend machen. Vielmehr kommt die Übertragung des Rabatts nur dann in Betracht, wenn der fahrzeugführende Ehegatte das Auto oder den Zweitwagen ausschließlich alleine genutzt hat.

In der Praxis sind diese Fälle eher selten. Sie sind etwa dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren konnte oder den Zweitwagen seines Ehegatten in der Tat nicht genutzt hat. Die Beweispflicht dafür liegt letztendlich bei dem Ehegatten, der die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts auf sich verlangt.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Hier bestehen gewisse Grenzen

Für die Übertragung vom Schadenfreiheitsrabatt müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die Übertragung vom Schadenfreiheitsrabatt müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Neben den familienrechtlichen müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts vorliegen. Danach muss die durch den Erhalt des Rabatts begünstigte Person

  • zur Familie gehören oder eine dieser nahestehende Person sein, was beim Ehegatten erfüllt ist
  • das Auto regelmäßig gefahren haben, was nach den strengeren familienrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung (ausschließliche Nutzung) ebenfalls gegeben ist
  • die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts je nach KFZ-Versicherung innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten beantragen bzw. durchsetzen

Die Übertragung ist aber nur in dem Umfang möglich, in dem der begünstigte Ehegatte den Schadensfreiheitsrabatt selber erhalten kann. Hat also etwa der Kfz-Versicherungsvertrag bereits ein Jahr bestanden und der andere Ehegatte das Fahrzeug danach vier Jahre gefahren, da er erst seit vier Jahren den Führerschein hat, kommt eine Übertragung des Rabatts auch nur für vier Jahre (und nicht für fünf Jahre) in Betracht.

Auch wenn sich die Ehegatten bei Trennung und Scheidung einig sind: Bei der bewusst falschen Angabe, ein Ehegatte habe das Fahrzeug regelmäßig bzw. ausschließlich alleine gefahren sowie mit dem Versicherungsnehmer und anderen Ehegatten bis zur geltend gemachten Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts zusammen gelebt, ist die Übertragung unwirksam.

Andere Kraftfahrzeuge

Bei Motorrädern und Lkw ist in der Regel keine familiäre Nutzung festzustellen. Transportfahrzeuge dienen in den meisten Fällen dem beruflichen Nutzen eines Partners und sind damit von der Hausratsteilung ausgeschlossen.

Ähnlich verhielte es sich mit einem Taxi. Als Dienstfahrzeug kann der andere Partner keinen Anspruch auf das Auto stellen. Motorräder sind nur selten auch für Familienausflüge oder die Verbringung der Kinder genutzt. Damit gelten sie in der Regel ebenfalls nicht als Hausratsgegenstand.

Sonderfall Surrogat: Wem gehört das Auto bei Scheidung?

Definition Surrogat:
Als Surrogat wird der Ersatz eines defekten oder unbrauchbar gewordenen Gegenstands bezeichnet. Ein Surrogat befindet sich im Eigentum desjenigen Partners, dem auch der ersetzte Gegenstand gehörte.

Gesetzt den Fall, der von der Ehefrau in die Ehe gebrachte Pkw ist in der Ehezeit kaputt gegangen. Ihr Ehemann hat einen neuen Pkw als Ersatz für sie gekauft. Der neue Wagen ist damit Surrogat und gehört der Ehefrau, selbst wenn der Ehegatte die Kosten dafür trägt.

Gehört das Auto zum Hausrat? Ein Anwalt kann Ihnen beratend zur Seite stehen.
Gehört das Auto zum Hausrat? Ein Anwalt kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

Wem gehört dann das Auto bei Trennung? Die Antwort: in der Regel der Ehefrau. Da das ursprünglich ersetzte Fahrzeug mit in die Ehe gebracht wurde, zählt es nicht mit zum Hausrat. Der Ehemann kann keine Eigentumsansprüche stellen.

Er sollte dennoch darauf bestehen, aus den Verbindlichkeiten im Außenverhältnis – also gegenüber Banken und Autohäusern – entlastet zu werden. Geschieht dies nicht, finden die Auslagen im Zuge von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich Beachtung. Die Anrechnung auf einen etwaigen Trennungsunterhalt ist möglich.

Können sich die Eheleute nicht über den Verbleib des Autos einigen, sollte der Verkauf des Wagens an Dritte in Betracht gezogen werden. Mit dem Verkaufserlös können bei einer Scheidung gemeinsame Verbindlichkeiten für das Auto ausgelöst werden.

Das übrig bleibende Geld teilen die Ehegatten dann hälftig untereinander auf. Andernfalls kann es beim Ausgleich des Zugewinns eingeschlossen werden.

Neben dem Fahrzeug gilt es noch viele weitere finanz- und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung zu gestalten. Suchen im Zweifel stets den Rat eines Fachmannes.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Scheidung – Wem gehört das Auto?
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Kommentare

  • Peter sagt:

    Guten Tag
    meine frau hat ohne mein wissen einen autokredit aufgenommen und zahlt ihn nicht. was soll ich tun?

  • K. sagt:

    Aus der Erbmasse meines Vaters habe ich während meiner Ehe zwei Autos gekauft. Da ich gesundheitlich angeschlagen bin, brauche ich ein Fahrzeug. Das andere Fahrzeug wurde als Zweitfahrzeug im Hinblick auf den Führerschein meiner Kinder gekauft. (Bestellt und bezahlt) Mein Sohn hat gerade seinen Führerschein gemacht und sollte von einem Teil des Erlöses ein gebrauchtes Fahrzeug bekommen. Mit dem Verkäufer wurde vereinbart, dass das Fahrzeug zwar auf den Namen meiner Frau zugelassen wird, mir aber die Fahrzeugpapiere ausgehändigt werden. Meine geschiedene Frau (wir haben nach der Heirat einen Ehevertrag gemacht – Gütertrennung und Ausschluss des Versorgungsausgleiches), hat es aber Verstanden, während der Aushändigung des Kfz, sich die Papiere und den Nagel zu reißen. Später bestätigte der Verkäufer unsere Vereinbarung schriftlich und entschuldigte sich ebenso schriftlich. Bei der vor kurzem erfolgten Scheidung wurde dem Ausschluss des Versorgungsausgleiches stattgegeben. Nun ist das Problem, dass die Papiere des Fahrzeugs noch im Besitz meiner geschiedenen Frau sind und ich das Fahrzeug bislang nicht abmelden konnte. Wie ist zu tun. Eigentümer des Fahrzeugs bin laut Gesetz ich. Was ist zu tun?? MfG K.

  • Dr Tax sagt:

    „muss ich eine Ausgleichszahlung machen“: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn jeder mit seinem eigenen Geld sein Auto finanziert und Besitzer ist, sollte es schon passen. Das „da mein Auto mehr wert hat (obwohl auch das vor der Ehe gleichwertig war)“ verstehe ich nicht. Das Auto hat mehr an Wert gewonnen, wie? Von was sprechen wir, im Zehntausenderbereich oder paar Hundert? Evtl. informell mit Frau klären und Differenzbetrag zahlen (falls beide Autos aus gemeinsamen Geld finanziert wurden) und Thema abhaken, nicht zu lange auf einem Thema rumreiten, sondern „Scheidung beenden“ im Auge behalten, sonst wird’s noch teurer.

  • Mario sagt:

    Hallo,
    Meine Frau und ich befinden uns in der Scheidung. Wir sind beide selbständig und haben beide jeweils ein Auto, das wir sowohl für die Familie als auch für die Arbeit nutzen (Firmenauto). Jeder von uns hatte bereits vor der Ehe ein Auto und hat nun ein anderes (Neuerwerb() während der Ehe. Das Auto meiner Frau wurde von ihr gekauft finanziert und sie ist Beitzerin. Mein Auto wurde von mir gekauft, finanziert und ich bin Besitzer. Jedes Auto ist somit einer konkreten Person zuordenbar und auch ein Surrogat.
    Meine Fragen:
    Gehören beide Autos zum Hausrat, welcher aufgeteilt werden muss – muss ich eine Ausgleichszahlung machen, da mein Auto mehr wert hat (obwohl auch das vor der Ehe gleichwertig war) oder wird das jeweilige Auto dem jeweiligen Besitzer zugeordnet und ist somit nicht aufzuteilen (Ausgleichszahlung)?
    Danke

  • Alex sagt:

    Hallo. Meine Frau und ich haben eine Auto zusammen benutzt.
    Jetzt lassen wir uns scheiden und die Hälfte des Wertes des Autos geht an mich, da meine Frau das Auto übernehmen möchte. Gibt es für diese Zwecke einen Kaufvertrag, oder was muss da drin stehen? Danke

  • tl sagt:

    Hallo,
    bin getrennt lebend und haben zwei Autos während der Ehe erworben. Im Fahrzeugbrief steht bei beidem Mein noch Mann drin. Das eine Auto ist unter einem Kredit und das andere ist bar bezahlt worden.
    Jetzt will er alles verkaufen Haus ect. aber sein Auto nicht das würde mir nicht zustehen. Stimmt das? Ach das Autokredit wurde jahrelang vom Konto abgebucht wo auch mein Geld hinüberwiesen wurde.

  • Renate sagt:

    Zusammen mit Ehepartner Auto gekauft und gemeinsam bezahlt. Im Brief steht der ex. Fahrzeugschein besitze ich und zahle auch die Versicherung und alle anfallenden Kosten, Reperatur, TÜV Süd. Letzte Zahlung im August für TÜV Süd. Waren 1000€. Das Auto kostete 500 €. Mein Ex hat keinen Führerschein. Ich fuhr ihn zur Arbeit und zurück. Gemeinsame Einkäufe und Unternehmungen. Ich fuhr tgl. Ca. 15 km zur Arbeit. Er hat sich nun das Auto heute Nacht entfernt. Ich brauche das Auto für meinen Beruf bei Pflegeeinrichtung.

  • Bina sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Mein Freund und ich haben uns 2017 ein Auto gekauft. Der Kreditvertrag läuft über ihn. Ich habe das Auto angezahlt und auch eine ganze Zeit bezahlt. Ich bin auch die Halterin des PKW. Versichert sind wir über ihn und ich zahle Steuern und Versicherung. Seit er 2019 erkrankt ist zahlt seine Versicherung des Kredit weiter. Im Falle einer Trennung, meinte er im Streitgespräch, gehöre das Fahrzeug ihm. Stimmt das? Auch, wenn ich der Halter bin und bisher alles finanziert habe?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bina,

      Infos zu Ihrer Frage finden Sie u. a. auf der folgenden Seite: https://www.scheidung.org/auto/

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Goran sagt:

    Hallo Tim. Ich habe ein Auto, dessen alleiniger Eigentümer ich bin. Ich habe es gemietet und später einen Geldkredit aufgenommen und vollständig zurückgezahlt. Später hat meine Frau einen nicht zweckgebundenen Kredit aufgenommen und meine und einige andere Schulden geschlossen. Die Frage ist: Wem gehört das Auto oder Er ist Teil des Haushalts und ob er in zwei Hälften geteilt ist.

  • Tim M. sagt:

    Meine Frau hat sich von mir getrennt, wir haben ein Familienauto welches sie auf ihren Namen gekauft hat. Die Versicherung läuft seit dem (1/4 Jahr) auf meinen Namen, die Steuern gingen von ihrem Konto ab. Der Wagen wurde durch einen Privatkredit (38.000Euro) finanziert, sie ist alleiniger Kreditnehmer. Ich überwies ihr jeden Monat die Hälfte der Kretditkosten mit dem Hinweis KFZ Rate(ist aber kein reiner KFZ Kredit, Brief liegt Zuhause, sie ist der Halter).
    Nun wo sie sich getrennt hat, zahle ich nichts mehr zur Rate auch die Versicherung hat sie auf ihren Namen gewechselt.
    -Wie verhält sich das mit dem Kredit bei Scheidung? Sie will den Wagen verkaufen und den Kredit ablösen, aber wer weiß wann?
    -Würde der Wagen uns beide gehören? Wir fuhren ihn zu gleichen Teilen.
    -Würde mich der Kredit belasten können bei Scheidung, wenn noch nicht abgelöst? Oder muss sie alleine für den Kredit gerade stehen weil nur sie ihn unterzeichnet hat, aber noch zu Ehezeiten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tim,

      die Eigentumsverhältnisse eines Fahrzeuges ergeben sich in der Regel aus dem Kaufvertrag. In Haftung steht für die Zahlung zudem in der Regel der Kreditnehmer. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um ggf. klären zu lassen, welche Ansprüche sich in Ihrem Einzelfall ergeben könnten. Eine Klärung ist hier nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Betty sagt:

    Hallo,
    mein Ehemann und ich haben vor kurzem beschlossen getrennte wege zu gehen. In der Ehe haben wir ein Auto erworben (Er zahlte 10000 für das Auto, Ich zahlte 400 für die Reifen). Er ist der Eigentümer, auf ihn ist das Auto versichert, er zahlt Steuern und Versicherung. Ich fahre das auto aber ausschließlich, da er einen Firmenwagen hat. Ich zahle also die Werkstattkosten und den Sprit. Wir haben noch andere Wertsachen wie einen Garten. Ich möchte bei der Trennung nur das Auto. Geht das oder gehört es ihm?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Betty,

      bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihrer möglichen Ansprüche und Möglichkeiten der Vermögensteilung an Ihren Anwalt. Eine pauschale Lösung ist hier nicht vorgegeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Detlef sagt:

    Hallo,
    wir haben ein Familienauto gekauft, ich habe das Auto als Ehemann alleine bezahlt, jedoch Im Kaufvertrag steht meine Frau, das Auto ist auch auf meine Frau angemeldet und sie zahlt auch Versicherung und Steuer, nun sind wir getrennt und meine Frau mit 2 Kindern will das Auto nur für sich haben , habe ich einen Anspruch ? Mit freundlichen Grüßen

  • Alex sagt:

    Hallo,

    Ich lebe gerade in der Scheidung und ich bin leider mit in das Leasing-Auto eingetragen, welches aber nur von meinem Ex benutzt und auch bezahlt wird. Habe ich eine möglichkeit aus dem Vertrag auszutreten, so dass ich da nicht mehr mit drin hänge?
    Dankeschön und viele Grüße,
    Alex

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