In diesem Artikel fassen wir entscheidende Fakten zusammen, die Ihnen helfen, das Unterhaltsrecht in seinen Grundzügen zu erfassen.
Dabei konzentrieren wir uns auf Unterhaltsansprüche, die bei Trennung und Scheidung gegenüber Ehepartnern und Kindern entstehen können.
Inhalt dieses Ratgebers
Nach Trennung und Scheidung: Unterhaltsrecht für Ehegatten
Ehegatten sind gegenseitig unterhaltspflichtig. Dies gilt schon während der Ehejahre, in welchen beide mit ihrer Arbeit und ihrem Einkommen für einander sorgen müssen. In der “traditionellen” Rollenverteilung bedeutete dies, dass der Ehemann berufliche Karriere machte, während die Ehefrau den Haushalt bestritt und die Kinder erzog.
Daher kam bei Trennung und Scheidung ein Unterhaltsanspruch oftmals der Ehefrau zu, die infolge ihrer Tätigkeit als Hausfrau nun auf die Alimente ihres Ex-Mannes angewiesen war, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Prinzipiell ist es natürlich so, dass das Unterhaltsrecht auch dem Mann Ehegattenunterhalt zugesteht, sollte dieser der geringer verdienende Partner sein.
Unterhaltsanspruch während der Trennung
Ein säumiger unterhaltspflichtiger Ehepartner kann auch zu Nachzahlungen verpflichtet werden, wenn sein Ehegatte Trennungsunterhalt nachweislich zuvor gefordert hatte.
Der Zahlungsverzug muss dabei von er anderen Partei bescheinigt werden. In dem Fall sollten Sie sich als Unterhaltspflichtier nicht auf einen Prozess einlassen, denn das Familienrecht ist hier eindeutig. Der Ehegattenunterhalt bei Trennung dient dem Ziel, den Lebensstandard beider Parteien beizubehalten, welcher während der Ehe bestand.
Dementsprechend kann ein bisher erwerbsloser Ehegatte in dieser Zeit auch nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet werden.
Unterhaltsanspruch nach der Scheidung
Das Unterhaltsrecht sieht nach einer Scheidung verschiedene Fälle vor, in denen ein Geschiedener von dessen Ex-Gatten Unterhalt verlangen kann. Prinzipiell sind Geschiedene jedoch nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung verpflichtet, den eigenen Unterhalt selbst zu bestreiten.
Es gilt also, dass auch bei vorhandenen Unterhaltsansprüchen der Berechtigte sich nach Kräften bemühen muss, den Zahlungspflichtigen zu entlasten. Eine Ausnahme bildet der Betreuungsunterhalt nach § 1570 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher demjenigen Elternteil zusteht, der das gemeinsame Kind in den ersten drei Lebensjahren in der Hauptsache allein betreut. Während des Bezuges von Betreuungsunterhalt muss der erziehende Ehegatte keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Weitere Ansprüche auf Unterhalt nach einer Scheidung können laut Unterhaltsrecht bei ehebedingten Nachteilen entstehen. Darunter fallen:
- Altersunterhalt – § 1571 BG
- Krankenunterhalt – § 1572 BGB
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit oder zur Aufstockung – § 1573 Abs
- Unterhalt zur Aus- und Fortbildung oder zur Umschulung – § 1575 BGB
- Unterhalt aus “Billigkeitsgründen” für individuelle Fälle – § 1576 BGB
Die Geburt eines Kindes: Unterhaltsrecht für Eltern
Was sich dagegen ändert, ist die Art und Weise, in welcher Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Während derjenige Elternteil, bei welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit Naturalunterhalt (bspw. Obhut, Kleidung, Verpflegung) seiner Pflicht nachkommt, hat der andere Elternteil dies durch Barunterhalt zu tun.
Wie hoch der Kindesunterhalt ist, ergibt sich unter anderem aus dem Einkommen des Pflichtigen und dem Alter des Kindes. Anhand der Düsseldorfer Tabelle wird berechnet, welche Abgaben an das Kind zu leisten sind. Dabei zeigt die Düsseldorfer Tabelle nur den Mindestunterhalt an, welcher nicht unterschritten werden kann.
Je höher das Einkommen des Unterhalspflichtige, desto höhere Untherhaltszahlungen sind jeden Monat zu leisten.
Diesem Muster kann sich ein gut verdienender Elternteil nicht einfach entziehen, indem er etwa seinen gut bezahlten Job kündigt. Denn einen solchen Schritt muss er dann vor dem Familiengericht begründen. Gelingt ihm dies nicht, so kann ihm ein fiktives Einkommen unterstellt werden. Das heißt, der Kindesunterhalt wird auf Grundlage seiner vorherigen Einkünfte ermittelt, obwohl er nun weniger verdient. Dabei kann sogar der eigentlich nicht antastbare Selbstbehalt unterschirtten werden.
Unterhaltsanspruch für ein volljähriges Kind
Minderjährige Kinder haben in der Regel weder Einkommen noch Vermögen, weshalb sie voll unterhaltsberechtigt sind. Doch auch ältere, arbeitsfähige Kinder haben unter Umständen vollen Unterhaltsanspruch. Ein volljähriger Student kann laut Unterhaltsrecht unter Umständen ebenso Alimente fordern, wie zu Hause lebende, “privilegierte Kinder”.
Privilegierte Kinder, die im vollen Umfang laut Düsseldorfer Tabelle unterhaltsberechtigt sind, sind Nachkommen zwischen 18 und 21 Jahre, die unverheiratet und die allgemeine Schulbildung (nicht schulische Berufsausbildung) durchlaufend, im Elternhaus leben.
Prinzipiell gilt die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern laut Unterhaltsrecht in Abstufungen bis zur Vollendung der ersten Berufsausbildung. Dazu kann auch ein Studium gehören.
Mit voller Erwerbstätigkeit und dem Ende der Bedürftigkeit der Kinder, endet in der Regel auch die Pflicht zum Unterhalt der Eltern.
Franzi says
Danke für den Beitrag zum Unterhaltsrecht. Meine Bekannten lassen sich scheiden und die Frage nach dem Unterhalt steht nun auch im Raum. Interessant, dass auch ein volljähriges Kind Anspruch auf Unterhalt haben kann.
Ester says
Danke, dass Sie auch noch den letzten Absatz zum Sonderfall volljährige Kinder angefügt haben. Die Eltern meiner besten Freundin aus der Berufsschule durchlaufen gerade eine chaotische Scheidung und wir wollten sichergehen, dass sie nicht plötzlich die Schule abbrechen muss um sich Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Glücklicherweise entspricht sie aber genau Ihrer Beschreibung von privilegierten Kinden, da sie 19 Jahre alt ist und von zuhause aus die Berufsschule besucht.
Vera says
Hallo
Mich würde interessieren, ob man auch Unterhaltsanspruch hat ohne verheiratet gewesen zum sein .Trennung nach 20 Jahren
Team says
Hallo Vera,
ein Unterhaltsanspruch besteht bei Unverheirateten in der Regel nur, wenn von ein bis zu drei Jahre altes gemeinsames Kind vom Unterhaltsberechtigten betreut wird (Betreuungsunterhalt).
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Ramona says
Hallo meine Tochter ist 17 hat dieses jahr Ausbildung begonnen mein mann und ich leben getrennt meine Tochter bekommt ca. 900 euro ausbildungsgeld hat sie da trotzdem noch recht auf unterhalt?
Team says
Hallo Ramona,
kann ein Kind den Unterhaltsbedarf durch eigene Einkünfte erwirtschaften (etwa durch ein enstsprechend hohes Ausbildungsentgelt), kann die Unterhaltspflicht der Eltern entfallen.
Ihr Team von scheidungsrecht.org