Unterhaltsansprüche sind für die Berechtigten in der Regel essentiell, um den Alltag bewältigen zu können. Besonders Kinder sind darauf angewiesen, dass der Vater beziehngsweise die Mutter Unterhalt zahlt, wenn sie barunterhaltspflichtig sind. Wenn das Geld nicht oder nur zum Teil beim Kind oder Ehegatten ankommt, kann dies in finanziell prekären Situationen existenzbedrohend sein. Unterhaltszahlungen sind keine freiwillige Wohltat, sondern eine verpflichtende Abgabe.
Erfahren Sie in diesem Ratgeber, ob Sie den Unterhalt einklagen und rückwirkend einfordern können, wenn der Pflichtige das Geld nicht zahlen will. Dabei betrachten wir zunächst rückständige Zahlungen beim Ehegattenunterhalt. Anschließend wird behandelt, inwieweit sie Kindesunterhalt einklagen können.
Inhalt dieses Ratgebers
Wann Sie Unterhalt einklagen können
Bevor ein Berechtigter Unterhalt einklagen kann, muss freilich zunächst die Pflicht bestehen, Unterhalt zu leisten. Dies ist je nach Einzelfall zu überprüfen. In der Praxis ergeben sich vor allem zwei Formen der Unterhaltspflicht: Ehegattenunterhalt, der dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen während der Trennung und nach der Scheidung zustehen kann. Und Kindesunterhalt, der jedem Kind grundsätzlich zusteht, sobald ein Elternteil mit diesem nicht in einem Haushalt lebt und seiner Unterhaltspflicht deshalb nicht durch Naturalien nachkommt.
Alleinerziehenden Elternteilen steht in den ersten drei Lebensjahren des Kindes prinzipiell Unterhalt zu (Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB).
Sollte der Schuldner seiner Pflicht zur Zahlung nicht nachkommen, können zunächst mildere Wege beschritten werden, wenn Sie den Unterhalt nicht sofort einklagen wollen. Allerdings sollte der Forderung mit Nachdruck beständig Ausdruck verliehen werden, da Unterhaltsansprüche unter Umständen auch verjähren können (dazu unten mehr).
Ehegattenunterhalt muss gefordert werden
Sowohl Trennungsunterhalt als auch Geschiedenenunterhalt nach der Scheidung muss vom Anderen (am besten schriftlich) gefordert werden. Eine solche Forderung sollte immer mit der Anfrage auf das Einkommen verbunden sein, um die Höhe der Unterhaltsleistungen berechnen zu können.
Um später Unterhalt nachfordern zu können, ist stets schriftlich oder wenigstens vor Zeugen die Zahlung von Unterhalt anzumahnen. In dem Zusammenhang sollte immer auch nach dem Einkommen des potentiell Pflichtigen gefragt werden.
Kindesunterhalt einfordern, Rechtsanspruch sichern
Im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Kindesunterhalt. Doch auch dieser muss zunächst angefordert werden. Dies kann beispielsweise über das Jugendamt oder auch einen Anwalt geschehen. Freilich können die Elternteile sich auch ohne dritte Instanz einigen. Im Streitfall wird das Familiengericht den Kindesunterhalt einfordern. Der Schritt vor das Gericht ist jedoch erst notwendig, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Pflicht zur Zahlung nicht nachkommt.
Das Jugendamt stellt Ihnen kostenlos einen Unterhaltstitel aus, welchen der zahlungspflichtige Elternteil unterschreiben kann. Weigert sich dieser, den Titel zu unterschreiben, kann ein solcher auch gerichtlich angefordert werden, er ist dann auch ohne Unterschrift des Anderen gültig.
Inwieweit können Sie Unterhalt rückwirkend fordern?
Schon nach der ersten ausbleibenden Zahlung sollten Sie den säumigen Pflichtigen anschreiben und den Unterhalt einfordern. Dies sollte am besten per Einschreiben geschehen, um später vor Gericht die eigenen Bemühen nachweisen zu können.
Wollen Sie als Ehegatte Unterhalt nachfordern, so bleibt Ihnen schnell nichts anders übrig, als zum Anwalt zu gehen, welcher zunächst ebenfalls Schreiben versenden wird. Diese machen freilich oftmals einen größeren Eindruck auf den Säumigen, als selbst verfasste Unterthaltsforderungen. Sollte der Erfolg jedoch ausbleiben und keine Zahlungen zu verzeichnen sein, dann steht der Gang zum Familiengericht an. Stellt das Gericht die Unterhaltspflicht fest, kann beispielsweise durch Lohnpfändung der Unterhalt eingetrieben werden. Dem Verdienst des Unterhaltspflichtigen wird dann direkt der Unterhalt abgezogen.
Beim Kindesunterhalt sind letztlich dieselben Schritte zu gehen, wobei das Procedere hier abgekürzt werden kann, wenn bereits ein Unterhaltstitel vorliegt. Betroffene müssen den Unterhalt dann nicht einklagen und können sich direkt an einen Gerichtsvollzieher wenden, der entsprechende Maßnahmen ergreift.
Sowohl die Kosten für einen Anwalt als auch für das Gericht oder den Gerichtsvollzieher werden dem säumigen Unterhaltspflichtigen in Rechnung gestellt. Auch können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, um bei einer Unterhaltsklage die Kosten zu decken.
Ehegatten- und Kindesunterhalt nachfordern
Sie können grundsätzlich Unterhalt rückwirkend einklagen, jedoch nur bis zu einem gewissen Punkt. Paragraph 1613 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt hierzu:
Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern,
- zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen,
- zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder
- der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie im Zusammenhang mit der Forderung nach Unterhalt auch stets das Einkommen zur Berechnung desselben erfragen!
Verjährung beim Unterhalt
Trennungsunterhalt kann in der Regel nur für ein Jahr rückwirkend eingefordert werden.
Bei Geschiedenenunterhalt sind es drei Jahre.
Der Anspruch von minderjährigen Kindern auf Unterhalt verjährt praktisch nicht. Für Ansprüche nach dem 18. Lebensjahr beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls regelmäßig drei Jahre.
R. meint
kann man noch Unterhalt neu einfordern, wenn Ehegatte Konkurs gemacht hat nach einem guten Unterhaltsurteil, das dann aufgehoben worden ist und der Ehegatte in der Konkursfrist im Ausland Geld verdient hat und den Verdienst verschwiegen hat und nach Rückkehr ein Haus gekauft hat. Die Ehefrau, Mutter von drei Kindern, muss jetzt von Grundsicherung leben.
W meint
Ja, das kannst du definitiv. Bei jeder Veränderung des Beschäftigungsverhältnis oder anderem des Unterhaltspflichtigem kann der Unterhalt neu berechnet werden und dementsprechend auch ein Anspruch geltend gemacht werden!
Viel Glück, dein Fall klingt ähnlich wie meiner. Versuche nur, möglichst jeden Schritt, den du selbst gegen den Kindesvater anstrebst zu dokumentieren und zwar akribisch!
Liebe Grüße
Marc meint
Kann mann einen Unterhaltstitel auch schon einklagen, obwohl der Unterhalt stets in voller Höhe und pünktlich geleistet wird bzw. wurde ?
Team meint
Hallo Marc,
ein Unterhaltstitel soll entsprechende Ansprüche nur bekräftigen und für den Fall der Fälle die Durchsetzbarkeit auch im Rahmen von Pfändung oder Vollstreckung ermöglichen. Dabei ist die Erwirkung eines Titels nicht automatisch an die Weigerung des Betroffenen gebunden.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Tim meint
Mein vater hat. über Jahre zu wenig Unterhalt gezahlt. Kann ich es jetzt noch einklagen?Ich bin jetzt 22 Jahre alt.
Team meint
Hallo Tim,
bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihrer Frage an einen Anwalt. Eine Bewertung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Peter meint
Hallo
Ich bin 38 Jahre , mein so genannter Papa hat nicht 1mal gezahlt für mich ,nicht 1 mal .
Meine Mum war zu stolz ihm die Polizei auf den Hals zu hätzen,wie das Jugendamt sagte. ( er lebt auch seit der Scheidung nicht mehr in Deutschland )
Jetzt ist sie Tod ! Und ich bin nicht zu stolz ,das Schwein soll zahlen ,für jeden Monat bis zu meinem 20 Lebensjahr,da war meine Ausbildung zuende .
Ich kann nicht vergessen wie oft die Mutter weinen musste weil das Geld nicht gereicht hat im Monat. Egal für was essen,wohnen,für Schulsachen und und und ,wie oft sie weinen musste ,und sie hat nur gearbeitet nur . Egal
Meine Frage ist kann ich wenn ich ihn finde das Geld noch nachfordern ???
Bitte um eine kurze Antwort .
Danke für Ihre Zeit ,und sorry das ich sie mit meinen Problemen belästige .
Team meint
Hallo Peter,
Unterhaltsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren (ab Volljährigkeit des berechtigten Kindes), sofern kein titulierter Anspruch besteht. Wenden Sie sich bitte zur Prüfung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Christian meint
Hallo ich habe mit meiner expartnerin einen 12 jährigen Sohn, wir haben uns über einen Kindesunterhalt geeinigt die Kindesmutter hat ein Schreiben aufgesetzt. Habe auch immer brav bezahlt,jetzt schrieb sie mir sie hat eine Beistandschaft beantragt die festgestellt hat das ich für 12 Monate zu wenig Unterhalt bezahlt habe,… Allerdings den Betrag den die Kindesmutter in das Schreiben geschrieben hat…. Kann sie oder die Beistandschaft die Fehlsumme für diese 12 Monate nachfordern???
Anika meint
Hallo,
Mein Exmann hat für unsere 11 Jährige Tochter 4 Jahre keinen Unterhalt gezahlt. Immer wieder hab ich mich vertrösten lassen . Er war immer Arbeiten und hätte ohne weiteres zahlen können, hat es aber nicht gemacht. Kann ich den Unterhalt rückwirkend einklagen?
Team meint
Hallo Anika,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern sich die Ansprüche in Ihrem Falle auch rückwirkend noch durchsetzen ließen.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Karina meint
Mein Expatner hat immer regelmäßig Alimente bezahlt, jetzt hat er einfach ohne meinem Wissen 11 Monate keinen Cent bezahlt. Kann ich diesen Betrag auf einmal fordern? Denn er dürfte das ja nicht machen da ja alles niedergeschrieben worden ist damals!
Team meint
Hallo Karina,
bitte wenden Sie sich zur Prüfung an einen Anwalt oder das zuständige Jugendamt.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Ronny meint
Hallo. Ich habe 12 Jahre nur den halben Unterhalt für mein Kind bezahlt, weil dieses mit meiner damaligen Frau so ausgemacht war.
Nach 12 Jahren hat sie dann den vollen Unterhalt über das Jugendamt bzw. Gericht eingeklagt und eine Lohnpfändung veranlasst. somit wurde mir rückwirkend 12 Jahre Unterhalt gepfändet.
Dadurch habe ich mein Haus verlohren und sehr viel Schulden gemacht.
WAR DIESES RECHTENS ?
MfG.
Jennifer meint
Hallo mein ex Partner (nicht verheiratet) hat für unser 8 jähriges gemeinsames Kind, das bei mir lebt, stets 133 € bezahlt. Die Höhe des Unterhalts wurde damals so festgelegt, da der ex Partner sich in einer Ausbildung befand. Dies ist aber seitdem das Kind 3 Jahre war nicht mehr der Fall. Meine Frage dazu, kann ich die fehlende Differenz dafür rückwirkend anfordern? Lg.
Christine meint
Hallo, kann ich, wenn sich mein Exmann die ganze Zeit mehr verdient hat, als er angegeben hat und seinem Einkommen entsprechend zu wenig gezahlt hat, die Differenz nachfordern? Also er hat z.b. 450 gezahlt müßte aber 650 zahlen. Kann ich dies Differenz von 200 nachfordern, wenn ja, bis zu welchem Zeitraum? Wie ist die Verjährung?
Team meint
Hallo Christine,
Unterhaltsansprüche seitens eines Ehegattens oder Ex-Ehegattens unterliegen in der Regel der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Jacky meint
Hallo,
Ich bald 23 habe letztes Jahr im November 2018 meine Ausbildung beendet.
Nun ist mir zu Ohren gekommen das mein Vater mit hätte unterhalt zahlen müssen (meine Mutter hat monatlich überwiesen). Nun die Frage kann ich den unterhalt von meinem Vater noch einklagen? Bin alleinerziehend mit 2 kindern und lebe seit 3 Jahren in Österreich. Wenn ich es einklage muss ich das in Österreich oder in Deutschland machen.
Team meint
Hallo Jacky,
bitte wenden Sie sich zur Prüfung an einen Anwalt. Eine Einschätzung hierzu kann an dieser Stelle nicht gegeben werden.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Tibor meint
Hallo,
hier wird immer der Fall erörtert, dass der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Wie sieht es denn aus, wenn der Kindesunterhalt von der Kindesmutter fast ausschliesslich zweckfremd verwendet wird, Urlaub ohne Kinder, kaum Taschengeld, billigste Kleidung, nicht mal der nötigste Schulbedarf, billigste Fertigessen? Ich zahle über 800.- jeden Monat, ohne KG-Anteil die Kinder sind im Schnitt drei Tage die Woche bei mir, also jedes Wochenende und öfter zum Essen oder Lernen in der Woche, ich bezahle zusätzlich die Urlaube mit den Kindern, Kleidung, Schulsachen und Taschengeld, oft nochmal in gleicher Höhe. Die Beistandsschaft vom Jugendamt achtet nur auf pünktliche Zahlungen meinerseits, auf Beschwerden hinsichtlich der Verwendung wird einfach gar nicht geantwortet, dem Wunsch nach einem Gesprächstermin wurde nicht nachgekommen. Ich habe nie, auch nicht im Rahmen der Trennung, irgendwelche Tatbestände erfüllt.
Warum ist der Kindesunterhalt nicht zweckgebunden, wenn sich doch alle so einig sind, wie wichtig er für die Kinder ist?
Laubi meint
Hallo,
Ich bin 19 Jahre und meine Eltern haben sich scheiden lassen als ich 14 war und bei der Scheidung haben sie eingewilligt für sich selbst nie Unterhalt zu fordern, über uns Kinder wurde nie gesprochen. Hätte ich jetzt noch eine Chance etwas von ihm einzufordern?
Team meint
Hallo Laubi,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche Ihrerseits prüfen zu lassen.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Janice meint
Hallo ich bin 15 Jahre alt und lebe seid 3 Monaten bei meiner der Exfreundin meines Vaters da er sich nicht um mich gekümmert hat.
Er gab mir kein Essen und keine Kleidung.
Mein Kindergeld und meine halbweisenrente behält er für sich.
Das Jugendheim möchte mich am liebsten ins Heim bringen.
Aber ich möchte bei der Exfreundin bleiben.
Gemeldet bin ich aber nach wie vor bei meinem Vater.
Er gibt mir weder mein Kindergeld noch meine halbweisenrente (meine Mutter ist vor 7 Jahren gestorben).
Was kann ich tun?
Wie bekomme ich meine Gelder?
Und kann ich Unterhalt von ihm fordern?
Bei einem Anwalt war ich schon und der kann mir auch nicht helfen.
Ich bin verzweifelt.
Manfred meint
Hallo Janice,
Dir steht auf jeden Fall ein Anwalt zu und außerdem ist für Dich das Jugendamt zuständig.
Lt. meiner Scheidungsanwältin können Kinder schon mit 12 Jahren eigene Anträge bei Gericht stellen.
Schildere Deine Situation ausführlich beim JA und verlange Hilfe, ggf. brauchst Du auch Schutz.
Gruß
Manfred.
Can meint
Hallo,
Meine Eltern leben getrennt seit meinem 4. Lebensmonat. Ich weiß meine Biologische Mutter mir und meiner schwester gegenüber unterhaltspflichtig war, jedoch hat sie nie was gezahlt, ob sie die mittel hatte oder nicht weiß ich nicht.
Ich bin mittlerweile 22 und möchte wissen ob ich rückwirkend Anrecht auf die nicht gezahlten Unterhaltsbeiträge habe.
Grüße
Meik B. meint
Ich werde seid 1.08.2019 auf Unterhalt verdonnert weil meine Exfrau angeblich auf einmal kein Geld mehr hat. Wir hatten alles 50 50 geteilt auch das Kindergeld damit mein Sohn überall das gleiche Recht hat. Meine Frau ist damals gegangen und hat mich mit meinem Sohn alleine gelassen. Ich habe darauf keine Forderungen gestellt sogar das Kindergeld durfte sie 8 Monate behalten. Jetzt mit ihrem neuen Mann ist sie auf Kriegsfuß mit mir. Kann ich im Nachhinein den Kindesunterhalt der von ihr mir gegenüber nicht geleistet wurde einklagen bzw fordern. Dazu kommt noch das sie Schulden bei der Stadt hat und es schon so weit ist das man das Kindergeld einbehält um ihre Schulden zu tilgen. Daher habe ich auch die Vermutung das der Unterhalt nie in welcher Form auch immer bei meinem Kind ankommt. Was kann und darf ich machen.
Sandra meint
Hallo
Wenn bei einer einvernehmlichen scheidung von der Mutter der beiden Kinder (2 + 5 jahre)ein Betrag für Unterhalt angegeben wurde,alles beidseitig unterschrieben. Die Mutter kommt jetzt drauf, da ist mehr Unterhalt fällig, kann sie das anfechten oder neu berechnen lassen?
DANKE mit lieben Grüßen
Team meint
Hallo Sandra,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit die getroffenen Regelungen in der Scheidungsfolgenvereinbarung haltbar oder ggf. anfechtbar sind.
Ihr Team von scheidunsgrecht.org
Jenny meint
Hab vor Jahren aus nicht wissen, auf unterhaltsvorschuss von der Stadt verzichtet, da ich mit meinem jetzigen Freund zusammen gezogen bin. Dachte das meinem Kind nichts mehr zustehen würde da er Einkommen hat.
Meine frage:kann ich rückwirkend für die Jahre alles nachfordern?
Vielen Dank
Team meint
Hallo Jenny,
die rückwirkende Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist in der Regel nur bis zum Vormonat der Antragstellung möglich.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Nicole meint
Hallo ich habe mein Erzeuger 2007 auf Unterhalt verklagt und habe auch einen Titel erwirkt er hat aber nie gezahlt kann ich das jetzt noch prüfen lassen
Isa meint
Hallo,
Jugendamt geht der alljährlichen Unterhaltsanpassung nicht nach, trotz schriftlicher und mündlicher Aufforderung seitens der Mutter? Was kann man tun, wie lange kann man den Unterhalt für mj Kind zurück fordern, falls ein großer Rückstand entstanden ist?
Was passiert wenn Jugendamt bzgl der Aufforderung zur Überprüfung nicht nach geht? Wer kommt für den für die Mutter entstandenen finanziellen Verlust auf?
Kann man da eine Amtshaftungsklage ggüber dem Jugendamt einbringen?
Abschließend: wie wird der Sonderbedarf geregelt? Arztkosten, Sprachreisen, Auslandssemester, EDV-Anschaffung etc ?
Danke
Angel meint
Hallo.
Kann man für ein 21. Jähriges “Kind” welches sich noch in Ausbildung befindet, im Nachhinein noch Unterhalt einfordern?
Kontakt zum Vater besteht seit acht Jahren überhaupt nicht und bezogen hat man nur harz4 und Unterhaltsvorschuss für 72 Monate. Sonst gar nichts eingefordert danach da Vater arbeitslos war. Nun arbeitet dieser aber wieder seit einigen Jahren. Kann man da noch was für das Kind raus holen?
Patrik meint
Guten Tag,
mein Erzeuger hat damals immer nur ein Teil Kinderunterhalt an meine Mama bezahlt. Mittlerweile bin ich 26 Jahre alt und arbeite. Nun meine frage, kann ich den offenen Betrag zur Düsseldorfer Tabelle nachforden, auch wenn meine Mutter mit einer anteiligen Zahlung damalsa zufrieden war?
Liebe Grüße!
Nils meint
Guten Tag,
ich bin im Sommer 20 Jahre alt geworden und lebe beziehungsweise habe in der Zeit, wo mein Vater keinen Unterhalt mehr gezahlt hat bei meiner Mutter gelebt. Mein Vater hat ungefähr für 10 Monate keinen Unterhalt mehr gezahlt, als ich 18 Jahre alt geworden bin.
Meine Eltern sind schon seid einigen Jahren geschieden.
Nun bin ich mit meinem Vater im Gespräch über das Geld, welches er mir nicht gezahlt hat in diesem Zeitraum, weil ich der Meinung bin, dass es mir zusteht.
So wie ich das von euch Geschriebene verstanden habe, bestätigt mir meine Annahme.
Ich würde mich aber trotzdem gerne von Euch nochmals bestätigen lassen, ob ich das richtige verstanden habe und ob es irgendwelche bestimmten Gegebenheiten brauch oder was ich sonst bräuchte, um auch rechtliche Konsequenzen zu ziehen.
Vielen Dank im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Team meint
Hallo Nils,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern eine rückwirkende Einforderung von Unterhalt in Ihrem Fall möglich ist. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Manni meint
Hallo,
meine Tochter ist im Juni 18 geworden. Sie hat die Unterstützung des Jugendamtes für die Neuberechnung des Unterhaltes in Anspruch genommen. Meine Unterlagen wurden alle fristgerecht übersandt. Seit Wochen kommt jedoch vom JA keine Reaktion, ich vermute dass die Mutter ihren Einkommensnachweis nicht offenlegen will.
Im Moment überweise ich einen entsprechenden Betrag als Rücklage für den evtl nachzuzahlenden Unterhalt auf ein separates Konto.
Wie lange darf sich das JA bzw meine Tochter mit dem Einreichen der Unterlagen Zeit lassen?
Was passiert, wenn die Mutter ihr Einkommen nicht offen legt?
Danke für Ihre Hilfe im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Peter meint
Guten Tag,
Ich bin seit zwei getrennt und seit diesem Jahr geschieden. Wir haben zwei Kinder. Ich zahle vom ersten Tag Unterhalt. Am Anfang könnte ich nicht die volle Höhe zahlen. Nach Aufforderung des Jugendamtes hat mein Anwalt mein Einkommen und meine beruflichen Kosten aufgestellt. Ich könnte nach der Aufstellung nicht die volle Höhe zahlen. Nach 6 Monaten der Trennung änderte sich die Situation und ich habe den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle angepasst. Da ich die Kosten der Kinder weitertrage wie Krankenversicherungen, habe wir den Betrag um 50 EUR gekürzt. Meine Exfrau meint nun, das sich vom ersten Tag an Unterhaltszahlung die zu wenig gezahlt worden sind als Schulden bei mir ansammeln, also die gekürzten Zahlungen die ersten 6Monate und jetzt die 50 EUR monatlich die ich weniger zahle. Das Jugendamt hat auf die gewünschten Belege die der Anwalt eingereicht hat, wegen der Kürzung nicht weiter reagiert. Es liegt kein Titel vor. Habe ich jetzt monatlich wachsende Schulden, die ich später zurückzahlen muss oder nicht.
Alona meint
Einen Guten Tag, in welchem Land sollte ich den Unterhalt einklagen, wenn der Vater Deutscher Staatsburgerschaft hat, aber jetzt in der Schweiz lebt, und das Kind in US? Danke
Soenke B. meint
Guten Tag, ich war ab 6.2016 getrennt und ab 2.2019 geschieden.Habe 2 minderjährige Kinder, für die ich seit der Trennung Unterhalt zahle .Von 6.2016 bis 12.2017 habe ich Unterhalt mit Duldung meiner Ex-Frau in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle gezahlt.Ich bin nie in Verzug geraten.Ab 1.2018 hat meine Ex-Frau einen Titel für den Unterhalt erwirkt , der etwas höher ist , als ich bis dato gezahlt habe. Nun fordert meine Ex-Frau rückwirkend die Differenz für den Unterhalt von 6.2016-12.2017.
Ist das möglich ?
Lena meint
Hallo.
Mein Ex Mann zahl Unterhalt an die beiden Kinder. Sein Gehalt hat sich verändert und er hat mich nicht informiert. Innerhalb von letzten 4 Jahren zahlte er den selben Betrag. Ich habe dieses Jahr eine Auskunft über Jugendamt angefordert. Er muss 150 Euro monatlich mehr bezahlen. Kann ich Unterhalt rückwirkend anfordern? Danke
Simbo meint
Hallo, ich bin seit 20 Jahren verheiratet. Mein Mann ist erfolgreicher Unternehmer, ich war als kfm. Angestellte tätig. Sein Einkommen übersteigt meins um ein Vielfaches, nun wurde ich krank und habe derzeit kein Einkommen. Mein
Mann zahlt die notwendigsten Dinge, wir bewohnen sein Haus- allerdings steht mir kein Geld zur Verfügung , das ich für meine persönlichen Belange ausgeben könnte- nicht mal meine laufenden Kredite kann ich noch antragen. Man machte mich auf einen „Taschengeldanspruch“ ihm gegenüber aufmerksam, mit dem mir 5-7% seines Netto zustehen würden. Dieser soll im Notfall sogar einklagbar sein. Gibt es diesen Anspruch und wenn ja, wie lange rückwirkend kann ich diesen geltend machen? Welcher Güterstand muss dafür in laufender Ehe vorliegen?
Team meint
Hallo Simbo,
bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an einen Anwalt.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
R. meint
Kann man nicht gezahlten Unterhalt für die Dauer der Erstausbildung auch 15 Jahre danach einfordern / einklagen?
Team meint
Hallo,
Ansprüche auf Kindesunterhalt verjähren in der Regel ab Volljährigkeit des Kindes nach drei Jahren.
Ihr Team von scheidungsrecht.org