Unterhalt für den Ehemann – Gleiches Recht für alle!

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Unterhalt für den Ehemann

Das Wichtigste in Kürze: Unterhalt für den Ehemann

  • Nicht nur für die Ehefrau, sondern auch für den Ehemann gibt es Unterhalt, denn dass deutsche Familienrecht gilt für beide Ehegatten gleichermaßen.
  • Der Ehemann kann 3/7 bzw. im süddeutschen Raum 45% des Verdienstes der Ehefrau bzw. der Differenz zu seinem eigenen Erwerbseinkommen als Trennungsunterhalt verlangen, wenn die Ehefrau während der Ehe ein höheres Einkommen als der Ehemann hatte.
  • Verweigert die (frühere) Ehefrau die Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehemann oder stellt sie die Zahlungen ein, kann der Mann die Frau regelmäßig auf die Unterhaltsleistungen verklagen.

Unterhaltsrecht ist gleiches Recht für beide Ehegatten

Erzielt die Frau ein höheres Einkommen, muss sie nach der Scheidung u.U. Unterhalt für den Ehemann zahlen.
Erzielt die Frau ein höheres Einkommen, muss sie nach der Scheidung u.U. Unterhalt für den Ehemann zahlen.

Das deutsche Familienrecht gilt für beide Ehegatten gleichermaßen. Auch beim Unterhaltsrecht existieren keine Vorschriften, die ausschließlich für die Ehefrau gedacht sind oder diese bevorzugen.

Selbst wenn bei manchem konservativem Richter vielleicht noch die Denkweise verankert ist, dass der Ehemann zu zahlen hat: Gerade die Stärkung der Väterrechte durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und den deutschen Gesetzgeber zeigen, dass der Vater und auch der Ehemann nicht mehr nur die Funktion des Geldverdieners haben+.

Vielmehr ist der Ehemann den Ehefrauen insoweit gleichgestellt, als dass er ebenfalls Unterhalt von seiner Frau verlangen kann. Dies gilt insbesondere auch für den Betreuungsunterhalt, sofern der Vater und Ehegatte die bei ihm lebenden Kleinkinder betreut und versorgt, während die Ehefrau nach Trennung und Scheidung weiterhin arbeitet. Die Frau zahlt für den Mann – dies ist also im Unterhaltsrecht durchaus üblich.

Unterhalt für den Ehemann nach der Trennung: Wenn die Ehefrau mehr verdient

Trennen sich die Ehegatten und hat die Frau während der Ehe ein höheres Erwerbseinkommen als ihr Ehemann erzielt, steht diesem unter denselben Voraussetzungen Trennungsunterhalt zu wie umgekehrt. Der Ehemann kann also 3/7 bzw. im süddeutschen Raum 45% des Verdienstes der Ehefrau bzw. der Differenz zu seinem eigenen Erwerbseinkommen als Trennungsunterhalt verlangen.

Unterhalt für den Ehemann nach der Scheidung: Wann die Ehefrau zahlen muss

Nachehelicher Unterhalt kann der Ehemann geltend machen, wenn er bedürftig ist.
Nachehelicher Unterhalt kann der Ehemann geltend machen, wenn er bedürftig ist.

Auch beim nachehelichen Unterhalt hat der geschiedene Ehemann gegen die besser verdienende frühere Ehefrau dieselben Ansprüche, die diese gegen einen besser verdienenden vormaligen Ehemann hätte.

Liegt also einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vor (etwa Betreuungsunterhalt oder Aufstockungsunterhalt) und ist der geschiedene Ehemann bedürftig, muss die frühere Ehefrau bei entsprechender Leistungsfähigkeit nachehelichen Unterhalt für den Ehegatten zahlen.

Auch die sonstigen Unterhaltsansprüche bleiben bestehen

Bei ausreichender Leistungsfähigkeit der (früheren) Ehefrau hat der (geschiedene) Ehemann neben dem Anspruch auf Basisunterhalt auch die weiteren Unterhaltsansprüche. Dazu gehören insbesondere etwaige Ansprüche auf die Kosten für eine Kranken- und Pflegeversicherung und der Anspruch auf sogenannten Vorsorgeunterhalt, also eine Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sofern dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Das gilt, wenn die Ehefrau nicht zahlt

Verweigert die (frühere) Ehefrau die Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehemann oder stellt sie die Zahlungen ein, muss der Mann die Frau regelmäßig auf die Unterhaltsleistungen verklagen. Auch hier ist zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt strikt zu unterscheiden mit der Folge, dass jeder der beiden rechtlich selbstständigen Unterhaltsansprüche gesondert geltend gemacht werden muss.

Letztlich hat der getrennt lebende oder geschiedene Ehemann dieselben Unterhaltsansprüche gegen seine (frühere) Frau wie umgekehrt. Einzelheiten dazu finden Sie unter sinngemäßer Übertragung dieses Artikels auf den Ehemann im Artikel Unterhalt Ehefrau: Wenn es zu Trennung und Scheidung kommt.

Über den Autor

Autor
Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Unterhalt für den Ehemann – Gleiches Recht für alle!
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Kommentare

  • David sagt:

    Hallo,
    Ich war Hausmann, meine Exfrau ist Lehrerin am Gymnasium,
    Sie war Alleinverdiener wir hatten keine Geld Sorgen.
    Die drei Kinder sind jetzt bei ihr, ich soll jetzt Unterhalt zahlen. Weiß aber nicht wie ich das an stellen soll, ich gehe arbeiten habe auch ein guten Verdienst. Meine Exfrau verdient mehr als ich. Würde mir da von meiner Exfrau Unterhalt zustehen?

  • Hidir Yildiz sagt:

    ich halte mal eine Frage

    Wir haben 1Kind. Es kommt zur Trennung aber nicht zur Scheidung. Das Kind bleibt bei der Mutter. Das Kind ist 14 Jahre alt , Die Frau Arbeitet Vollzeit , verdient 2.400 Euro Netto plus 220 Euro Kindergeld gesamt 2600Euro.

    Der Mann arbeitet Vollzeit, verdient aber nur 1750 Euro Netto. (Die Frau hat also den besseren Job).

    Für das Kind wird nach Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von ca. 533 Euro fällig.

    Die Frage ist nun, muß allein der Mann an die Frau für das Kinder Unterhalt zahlen oder ist hier auch ein Teil des Unterhalts der Frau für den Kindesunterhalt heranzuziehen? Oder muss ich es nur alleine zahlen
    vielen dank für die info in vorraus

  • Sybille sagt:

    Hallo, bis seit 2006 mit meinem Mann verheiratet, keine Kinder. Ich möchte mich von ihm trennen, er trinkt und macht mich nervlich fertig. Meine Frage, seit 2007 arbeitet er nichts und ich bin der Hauptverdiener: Muss ich echt Unterhalt zahlen,bloß weil er nicht arbeiten gehen will? Und demnächst hat er einen Job und geerbt hat er auch Geld? War wegen meiner Depressionen schon zweimal in Reha, wahrscheinlich muss ich wegen ihm ein drittes Mal hin und Angst hab ich auch ein bisschen vor ihm.
    Mfg Sybille

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sybille,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt. Dieser kann prüfen, ob ein Anspruch auf Unterhalt seitens Ihres Ehemannes geltend gemacht werden kann. Eine Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sarah sagt:

    Hallo,

    ich wurde zu erheblichem Trennungs- und Nachehelichen Unterhalt verpflichtet, da mein Exmann Selbständig ist. Beide Kinder sind bei mir. Meinem Exmann wurde bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens, der Kindesunterhalt für beide Kinder abgezogen. Über den Trennungsunterhalt bezahlen ich ihm somit den Unterhalt für die Kinder wieder zurück und stelle mich dadurch schlechter als er, da ich bei gleicher finanzieller Lage noch die Kinder betreue. Das ist meiner Meinung nach diskriminierend, da der Barunterhalt doch eigentlich dem Betreuungsunterhalt gleichgestellt ist. Meiner Meinung nach hätte der Kindesunterhalt nicht abgezogen werden dürfen. Hat hierzu jemand Erfahrung? Zu dieser Konstellation (Frau, alleinerziehend, Ehegattenunterhaltsverpflichtet) gibt es im Netz nichts…

  • Lutz sagt:

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Nach 28 Jahren wurde ich von meiner Frau geschieden. Ich habe SMA , sitze seit ca.12 Jahren im Rollstuhl . Bei der Scheidung wurde durch die meiner und Ihrer Anwältin eine monatliche Unterhaltszahlung von 265 € festgelegt und wegen der langjährigen Ehe und meines Gesundheitszustandes (100% Behinderung /EU-Rentner) auch von der Richterin bestätigt . Zu zahlen bis meine Ex in Rente geht . Letztes Jahr hat Sie die Zahlungen eingestellt weil Sie aufgrund Corona nur noch 800€ im Monat verdient . Das stimmt auch. Sie ist wieder neu verheiratet und ich weiß das Sie 3 Lebensversicherungen und einen Bausparvertrag noch aus unserer Zeit hat. Sie gibt keine Auskunft über Ihre Vermögenswerte. Hat es Sinn eine Unterhaltsklage einzureichen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    L.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lutz,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um ggf. prüfen zu lassen, ob ein juristisches Vorgehen in diesem Fall Aussicht auf Erfolg haben könnte. Eine rechtliche Bewertung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kerstin sagt:

    Hallo, meine Scheidung ist seit 2020 rechtskräftig, mein Ex Mann zahlt Unterhalt für beide Kinder, sonstige Ansprüche bestehen nicht. Ab Januar 2021 werde ich einen neuen Job haben, außertariflich bezahlt und verdiene dann ca 500€ netto mehr als mein Ex Mann (verdient ca 2600€ netto). Kann er von diesem Geld einen Teil für sich als Unterhalt verlangen?
    Das wäre ja total ungerecht. Ich hab mich fortgebildet, bekomme einen tollen Job, hätte mehr Geld für die Kinder und mich und müsste davon einen Teil an den Ex abgeben? Das kann doch nicht wahr sein…
    Viele Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, ist vom Einzelfall abhängig. Infos hierzu finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/

      Wenden Sie sich ggf. zur Prüfung entsprechender Forderungen an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Johannes sagt:

    Hallo,
    wir möchten uns auch scheiden lassen und ich habe da folgende Frage:

    Ich verdiene ein wenig mehr als meine Frau (ich ~2250, sie ~2000)
    Jetzt habe ich u.a. noch einen einzelnen Kredit laufen, der mich monatlich etwa 550 Euro kostet.
    Außerdem hat Sie ein Kind (nicht meins, nicht von mir adoptiert) und erhält sowohl Kindergeld, als auch Kindesunterhalt vom Vater des Kindes.

    Beeinflussen diese Faktoren allesamt den Trennungsunterhalt? Oder wird das bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes und eines ggf. möglichen nachehelichen Unterhaltes nicht berücksichtigt?

    Danke & LG,
    Jo

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Johannes,

      bitte wenden Sie sich für eine Berechnung von möglichen Unterhaltsansprüchen an einen Anwalt. Dieser kann auch klären, ob Ihr Kredit bei der Bereinigung des Nettoeinkommens Berücksichtigung finden kann. Einkünfte des Kindes werden in der Regel nicht als Einkommen des Elternteils gewertet.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mila sagt:

    Hallo.Ich habe auch eine Frage. Ich habe mich letztes Jahr nach 23 Jajren auf grund von Alkoholismus und extremer Eifersucht von meinem Mann scheiden lassen.ich bin voll berufstätig und verdiene 1680€ im Monat. Meine 3 volljährigen Kinder leben bei mir.2davon sind voll berufstätig der Jüngste in der Ausbildung, verdient 670€.Jetzt möchte mein Exmann nachehelichen Unterhalt weil er wegen seiner Alkoholsucht angeblich nicht arbeiten kann. War im März 2018 im Entzug ist aber rückfällig geworden. Ist Alkoholismus ein Grund nicht arbeiten zu können? Habe mich immer um alles gekümmert meinen Ex interessiert garnichts ausser mir mein Leben mit Stalking (er hat ja viel Zeit) das leben schwer zu machen.Muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen?

  • Hannah sagt:

    ich habe eine Frage zum bereinigten Nettoeinkommen, denn dies gestaltet sich bei uns sehr schwierig, da mein EX die Ausgaben , die ich habe (schon seit Jahren und nicht erst jetzt) nicht akzeptiert. Bei Berücksichtigung der Ausgaben komme ich unter den Selbstbehalt, weshalb ich nicht zahlen müsste. So aber terrorisiert er mich seit Monaten und übt Druck über seinen Anwalt auf mich aus. Meine Anwältin meint leider, dass bei den bereinigten Posten leider oft ein Gericht entscheiden muss, ob sie anerkannt werden. Wie kann das denn sein? Gibt es da keine Regeln? Da kann ja dann jeder entscheiden wie er will! Ich habe keine Kraft mehr für noch mehr Kosten durch Gericht und co aber zahlen kann ich auch nicht, ich habe selbst nach Abzug aller Kosten nur rund 180€ für Essen und co. Reicht mir ja auch irgendwie, ich brauche nicht viel aber er fordert 1500€ monatlich und die habe ich nicht!!!! Dies treibt aber die Kosten für die Anwälte hoch, die er auch noch alle beide bezahlt haben will. Langsam habe ich keine Lust mehr auf dieses Leben!

  • Kerstin sagt:

    Ich bekam gestern einen gelben Brief vom Jobcenter meines Ex Mannes. Seither hab ich keine ruhige Sekunde mehr. Das kann doch nicht sein oder. Wir sind seit 8 Jahren getrennt. Vor 3 Jahren hat er aufgehört zu arbeiten mit den Worten ich werde dir keinen Unterhalt mehr für die Kids zahlen! Was er auch nicht mehr tut. Nun soll ich ihm Unterhalt bezahlen. Ich schufte mich ab, um meinen Jungs einigermaßen gerecht zu werden. Er sitzt faul auf der Haut rum. Hat seit 7 Jahren eine feste Lebensgefährtin mit der ein Haus gebaut hat, mit der er mindestens 2 mal im Jahr in Urlaub fahren kann usw. All das kann ich mir nicht leisten …und nun das? Irgendwas läuft in diesem Land schief…

  • Heinrich sagt:

    Hallo
    meine Frau und ich lassen uns scheiden und befinden uns im Trennungsjahr. Wir haben 2 gemeinsame Kinder und Schulden in Höhe von 640 EUR im Monat die geteilt werden. Ich verdiene 2300 EUR und meine Frau 2000 EUR netto. Ich zahle momentan 605 EUR Kindesunterhalt an meine Frau die auch die Kinder betreut. Dadurch dass ich die Schulden sowie das Unterhalt zahle, habe ich einen deutlich niedrigeres bereinigtes Einkommen als meine Frau, die momentan im Luxus wohnt. Besteht für mich den Anspruch auf Trennungs/Ehegattenunterhalt? Ich komme kaum über die Runden trotz Einsparung…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heinrich,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die gegenseitigen Ansprüche zwischen Ihnen und Ihrer Frau prüfen und beziffern zu lassen. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kann bei unterschiedlichen Einkünften bestehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Martin sagt:

    Meine noch Frau hat sich im Juli 2018 eine Wohnung genommen (aus meinen Haus ausgezogen von selbst) möchte sich dieses Jahr von mir scheiden lassen (wartet bestimmt das Trennungsjahr ab) Frau verdient ca.1500,- ich 910,- EU-Rente steht mir eine Unterhaltszahlung zu? Danke Martin

  • Caroline sagt:

    Hallo
    Ich bin von meinen Mann seit Sept. 2011 geschieden. Letzte Woche kam ein Schreiben dass er ab 1.7.18 Sozialhilfe erhält. Nun soll ich unterhaltsrechtliche Auskunft geben, obwohl noch Mutter (vermögend), Bruder mit Stadthaus und Tochter mit eigenem Geschäft als Verwandte in erster Linie da sind. Es werden die §§ 1601 ff BGB, §§ 1360 ff BGB, §§ 1569 ff BGB und § 94 SGB XII genannt. Wir haben keine gemeinsamen Kinder. Ich weiß auch nicht ob er seit der Scheidung berufstätig war. Er erhielt im Trennungsjahr Hartz IV, hatte auch während der Ehe einen Unfall mit Fersenbeintrümmerbruch und ist seit Jahren immer wieder Alkohol-rückfällig geworden. Muss ich die Auskunft über meine finanzielle Lage erteilen obwohl noch Mutter mit Ehemann, Bruder und Tochter finanziell besser da stehen als ich? Ab wann müsste ich zahlen, habe zwar ein dem Mittelstand entsprechendes Gehalt und ein Grundstück mit meinen Schwestern von unseren Eltern überschrieben bekommen, habe aber auch 2 kleine Kinder, wohne zur Miete und laufende Kredite.
    Mit freundlichen Grüßen C.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Caroline,

      ein nach der Ehe sich ergebender Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner kann sich durchaus im Einzelfall ergeben. Dieser ist dann zumeist vor anderen Verwandten wie Eltern und Kindern des Betroffenen zum Unterhalt verpflichtet. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit der Anspruch berechtigt ist. Wir können dies an dieser Stelle nicht abschließend klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Claudia sagt:

    Ich finde es einfach zum Kotzen mit dieser Gleichberechtigung für den Mann , ganz ehrlich auf den Arbeitsmarkt bekommt die Frau nicht das gleiche Gehalt wie der Mann , aber nach einer Scheidung will er auf einmal Gleichberechtigt sein. Ich sags ja so wie der Mann und betone der Mann weil das Gesetzt ja von den Meisten Männer gemacht wird , es will so wird es gemacht . Bin echt richtig sauer auf diese Miese Gesetztgebung !!!!!!!!!!!!!!

  • Andreas sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 7 Jahren geschieden, ich und meine Frau haben ein haus vor 18 Jahren gekauft, sie ist nach der Trennung mit Kindern (jetzt 28 und 25 Jahre alt) ausgezogen, ich habe bis jetzt die Kreditraten (beide unterschrieben) bezahl (720 €), habe auch ohne zu meckern alles bezahlt, da ich ja in dem Haus geblieben bin, jetzt bin ich wegen Krankheit verrentet und bekomme Rente nur 1021€, meine Frau verdient jetzt ca 1900 € netto. Steht mir nach so viel Jahren nach der Scheidung ein Unterhalt zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt richtet sich nach dem Vorliegen eines der Unterhaltstatbestände. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Ihnen Unterhaltszahlungen zustehen – und in welcher Höhe. Wir können dies an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Drm sagt:

    Hallo,
    Habe einen noch Ehemann zuhause sitzen der einfach zu faul ist zu arbeiten.
    Ich arbeite in der Intensivpflege 12std.
    Und er hockt zuhause und beantragt nicht mal geld von Amt weil er einfach zu faul ist dahin zu laufen
    Dazu ist er sehr gewaltattig schlagt und zerstört Gegenstande (habe Polizei berichte) ist es rechtens das ich auch noch an so einem mann unterhalt zahle der erst 23 Jahre ist und nicht arbeiten will 👏🏻👏🏻👏🏻👏🏻

    Wir haben auch keine Kinder

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      ein Anspruch auf Unterhalt kann während der Trennungszeit und auch nach der Scheidung regelmäßig gegeben sein. In seltenen Ausnahmefällen kann ein solcher ausgeschlossen werden, wenn die Zahlung eine besondere Härte darstellen würde. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Ansprüche Ihres Mannes prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marina sagt:

    Meine Tochtet wird einen Mann heiraten der weder eine Ausbildung noch eine feste Arbeit hat.
    Er besitzt keine Krankenversicherung und ist Israeli .
    Bekommt es durch die Heirat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist er dann automatisch versichert durch Sie.
    Sie ist fest angestellt und deutsche.
    Im Fall einer Trennung muss Sie ihn dann wie unterstützen.
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marina,

      es bedarf regelmäßig auch im Falle der Eheschließung eines Antrages auf Einbürgerung. Die Staatsangehörigkeit wird nicht automatisch durch Eheschluss erworben. Eine Familienversicherung kann beantragt werden. Im Falle einer Scheidung können Ansprüche u. a. auf Unterhalt bestehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marina2910 sagt:

    Hallo,

    auch ich habe eine Frage.
    Ich (42 Jahre) bin seit 22 Jahren verheiratet und habe einen 12 jährigen Sohn aus unserer Ehe.
    Mein Mann ist 7 Jahre älter hat eine Tochter aus der vorherigen Ehe (mittlerweile 28 Jahre alt) für die er am Anfang unserer Beziehung Unterhalt leisten musste. Ich bin im kaufm. Bereich tätig und Verdiente schon immer mehr als mein Mann, er ist auch etliche Jahre selbständig gewesen, die Selbständigkeit wurde oft von meinem Gehalt finanziert. Vor paar Jahren hat er Insolvenz angemeldet und ist seit dem im angestellten Verhältnis. Trotz 40 Std/Wo. verdiente er nie mehr als ca. 1200 € Netto. Da manche Verträge auf uns beide gelaufen sind (alleine hätte er nie einen Kredit/Auto… bekommen), habe ich momentan ca. 30.000 € Schulden und stottere diese ab. Ich habe also schon immer Vollzeit gearbeitet, gut Verdient, meinen Mann unterstütz jetzt noch seine Schulden auf dem Hals ( er ist aus der Insolvenz bald raus) und frage mich wenn ich mich jetzt scheiden lasse was ich noch alles zahlen muss???
    Ich verdiene momentan 2700€ Netto ( er ca. 1200€) bei der Lohnsteuerkarte 3.
    Wir wohnen zur Mitte in einem kleinem Haus (meine Eltern haben es vor 14 Jahren gekauft und durch die Miete wird es abbezahlt, ich habe auch hier sehr viel Zeit und Geld -Umbau teilw. mit Nebenjob- investiert), ich werde hier mit meinem Sohn leben bleiben.
    Kurz vor/nach der Geburt unseres Sohnes hat mein Mann eine Affäre gehabt ich wollte mich damals nicht scheiden lassen. Wg. Kind, das Haus wurde gekauft und bezogen wollte ich noch ein Neuanfang machen. Es hat aber seine Spuren hinterlassen, die Ehe ist nicht mehr wie sie war, seit paar Jahren wird es immer schlimmer, momentan zoffen wir uns nur noch, er trinkt immer mehr, im/am Haus macht er nicht viel, seit Jahren hat er keinen Führerschein. Ich kümmere mich um unser Kind (wir sind gerne unterwegs, machen Ausflüge ohne Papa der hat keine Lust auf gar nichts), Haus, alles was so anfällt, beim schlechten Wetter fahre ich ihm noch zur Arbeit da er mit dem Rad oder Bus nicht hinkommt.
    Ich habe einfach keine Lust mehr, möchte einfach mein Leben leben, möchte nicht noch mehr reinbuttern.
    Werde ich führ Ihm noch ein Unterhalt zahlen müssen. Damit er weiter ein schönes Leben haben kann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marina,

      welche Ansprüche aufseiten Ihres Mannes im Falle einer Scheidung bestehen, lässt sich nicht pauschal sagen. In der Regel aber bestehen Ansprüche auf Trennungs- und ggf. auch nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Anteilen am Haus, soweit eine Eintragung im Grundbuch auch ihn als Eigentümer ausweist usf. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die genauen Ansprüche für den Fall der Scheidung abschätzen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Hannah232 sagt:

    Ich lebe auch gerade in Scheidung mit meinem Mann. Ich selbst muss keinen Unterhalt zahlen. Das Trennungsjahr ist um und nun warte ich auf die Rechtskräftigescheidung. Nun ist es so das mein noch Ehemann einen Arbeitsvertrag bei seinem Arbeitgeber unterschreiben will.
    Auf freiwilliger Basis den eigentlich wollte er kündigen. Muss ich denn jetzt auch Ehegatten Unterhalt zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hannah232,

      der Ehegattenunterhalt richtet sich regelmäßig nach der Differenz zwischen den Einkommen der Ehegatten. Dabei sind unter anderem der jeweilige Selbstbehalt sowie andere Unterhaltsleistungen an vorrangig Berechtige zu berücksichtigen. Wenden Sie sich ggf. an Ihren Anwalt, um zu klären, inwieweit durch die berufliche Veränderung Unterhaltsansprüche entstehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Christiane sagt:

    Auch ich habe ein Frage und würde mich über ein kompetente Antwort sehr freuen.
    Mein Mann und ich sind seit 4 Jahren verheiratet, er hat mir verschwiegen, dass er am Autismus-Spektrum-Syndrom leidet. Konkret bedeutet dies, dass ich keine sozialen Kontakte pflegen darf, Besuch im Haus wird nicht geduldet, ich werde kontrolliert und muss bis auf die Minute genau seinem vorgegebenen Tagesablauf folgen. Dauerhaft ist dies für mich ein unerträgliches Leben.
    Da ich verbeamtete Studienrätin bin, verdiene ich nicht schlecht, ca. 1400€ mehr als mein Mann. Er ist Angestellter. Müsste ich ihm bei einer Trennung Unterhalt zahlen? Und wenn ja, wie viel und wie lange?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christiane,

      Trennungsunterhalt fällt bei großen Einkommensdifferenzen regelmäßig an – auf diesen kann auch nicht wirksam verzichtet werden. Der anfallende Trennungsunterhalt liegt häufig bei 3/7 der Einkommensdifferenz. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die genaue Höhe ermitteln zu lassen und eine umfassende Aufklärung bezüglich weiterer Scheidungsfolgen zu erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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