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Unterhalt für den Ehemann – Ehegatten­unterhalt mit umgekehrten Vorzeichen

Je nach Einkommen haben Ehegatten bei Trennung Anspruch auf Unterhalt. Auch der Ehemann.
Je nach Einkommen haben Ehegatten bei Trennung Anspruch auf Unterhalt. Auch der Ehemann.

Es sollte in unseren modernen Zeiten niemanden mehr wundern, dass auch eine Ehefrau Unterhalt für ihren Ehemann leisten muss, wenn die Beziehung in die Brüche geht und die Ehegatten in Trennung leben, insoweit sie die Besserverdienende ist.

Allerdings müssen für die Unterhaltspflicht der Ehefrau gegenüber ihrem Mann dieselben Voraussetzungen erfüllt sein, wie es umgekehrt der Fall wäre.

Welche Voraussetzungen das sind und wie der Unterhalt für den Ehemann berechnet wird, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Inhalt dieses Ratgebers

  • 1 Trennung und Scheidung: Die Frau zahlt für den Mann, wenn sie besser verdient
    • 1.1 Unterhalt für den Ehemann nach der Trennung
    • 1.2 Unterhalt für den Ehemann nach der Scheidung
    • 1.3 Was zu tun ist, wenn die Frau nicht zahlt
  • 2 Berechnung vom Unterhalt für den Ehemann
    • 2.1 Nutzen Sie unseren Unterhaltsrechner für einen ersten Überblick

Trennung und Scheidung: Die Frau zahlt für den Mann, wenn sie besser verdient

Im Scheidungsrecht sind Ehepartner (und gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) gleichgestellt. Unterhaltsansprüche kann also grundlegend derjenige Ehegatte geltend machen, für den ein Unterhaltstatbestand erfüllt ist.

In erster Linie muss die Frau also mehr verdienen oder anderweitig ein höheres bereinigtes Nettoeinkommen haben als ihr Ehemann, um diesem Unterhalt zu schulden. Außerdem muss einer der Tatbestände erfüllt sein, die ab Paragraph 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschrieben werden:

Die Frau zahlt für den Mann Trennungsunterhalt, wenn ihr Einkommen höher ist.
Die Frau zahlt für den Mann Trennungsunterhalt, wenn ihr Einkommen höher ist.
  • § 1570 BGB – Betreuungsunterhalt, wenn der Vater nach der Geburt oder der Adoption eines Kindes dessen Pflege übernimmt.
  • § 1571 BGB – Altersunterhalt, wenn dem schlechter verdienenden Ehemann aufgrund seines hohen Alters keine Arbeit zugemutet werden kann.
  • § 1572 BGB – Nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit; wenn sich schon während der Scheidung eine (auch psychische) Krankheit andeutete, kann ein Krankheitsfall Unterhalt für den Ehemann begründen.
  • § 1573 BGB – Erwerbslosigkeits- & Aufstockungsunterhalt, wenn trotz intensiver Bemühungen nach dem Trennungsjahr keine angemessene Arbeit gefunden wird oder eine solche kein ausreichendes Nettoeinkommen garantiert.
  • § 1575 BGB – Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, wenn dadurch ein höheres Einkommen und somit ein Ende des Anspruchs auf Unterhalt für den Ehemann in Aussicht gestellt wird.
  • § 1576 BGB – Unterhalt aus Billigkeitsgründen, wenn aus individuellen Gründen Unterhalt für den Ehemann gerechtfertigt sein kann.

Bis auf den Betreuungsunterhalt müssen die Unterhaltstatbestände in der Ehe begründet sein. So soll eine besserverdienende Ehefrau durch den Unterhalt ihrem Ehemann zumindest annähernd zu dem Lebensstandard verhelfen, den er aus der Ehe gewohnt ist.

Unterhalt für den Ehemann nach der Trennung

Schon während der Trennung (welche auch in der gemeinsamen Wohnung stattfinden kann), wird unter Umständen Unterhalt für den Ehemann fällig. Dazu muss der Ehemann den Trennungsunterhalt einfordern. Der Anspruch darauf verfällt mit Rechtskraft der Scheidung.

Wenn der Mann während der Ehe nicht gearbeitet hat, ist ihm dies auch während des Trennungsjahres nicht abzuverlangen. Erst nach dem ersten Jahr der Trennung greift der Grundsatz der Eigenverantwortung, wonach jeder Ehegatte nach Kräften für den eigenen Unterhalt aufzukommen hat. Dies gilt auch, wenn die Ehe erst später geschieden wird und die Ehefrau noch immer Trennungsunterhalt zahlen muss.

Unterhalt für den Ehemann nach der Scheidung

Wenn die Frau nicht zahlt und für den Mann ein Unterhaltsanspruch besteht, kann ein Anwalt helfen.
Wenn die Frau nicht zahlt und für den Mann ein Unterhaltsanspruch besteht, kann ein Anwalt helfen, diesen durchzusetzen.

Der Geschiedenenunterhalt muss nach der Scheidung neu beantragt werden, da er – trotz gleicher Berechnungsbasis – vom Trennungsunterhalt verschieden ist. Der Unterhalt für Ehegatten nach der Scheidung muss gut begründet werden und ist durch Eigenverantwortung möglichst gering zu halten.

Außerdem kann der besserverdienende Ehepartner den Unterhalt begründet verweigern, wenn der Anspruch verwirkt wird. Dies kann vor allem geschehen, wenn

  • die Ehe nur von kurzer Dauer war. Normalerweise wird Unterhalt weder dem Ehemann noch der Ehefrau zugesprochen, wenn die Ehe kürzer als zwei Jahre angehalten hat.
  • der unterhaltsberechtigte Ehemann eine neue verfestigte, also eheähnliche Lebensgemeinschaft eingeht.
  • wenn der Ehemann gegen seine Ehefrau eine Straftat verübt.
  • wenn der Unterhalt durch den Ehemann länger als ein Jahr nicht angefordert wird.

Was zu tun ist, wenn die Frau nicht zahlt

Sollte die Frau trotz Unterhaltsanspruch keinen Unterhalt an ihren Ehemann zahlen, so kann dieser regelmäßig nur durch eine Klage vor dem Familiengericht sein Recht geltend machen. Hierfür sollte er sich an einen Anwalt wenden, der im Scheidungsrecht versiert ist.

Wendet er sich an das Jobcenter und spricht dieses ihm Arbeitslosengeld II (ALG II) zu, so wird sich die Sozialbehörde im Nachgang mit einer Überleitungsanzeige an die Ehefrau wenden. Der Unterhalt für den Ehemann muss dann zunächst an die Behörde gezahlt werden.

Berechnung vom Unterhalt für den Ehemann

Nach der Düsseldorfer Tabelle wird der Ehegattenunterhalt anhand der 3/7-Methode errechnet. Demnach sind

Unterhalt für Ehegatten wird fällig, wenn die Einkünfte sich stark unterscheiden.
Unterhalt für Ehegatten wird fällig, wenn die Einkünfte sich stark unterscheiden.

  • 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens einer erwerbstätigen Ehefrau als Unterhalt an ihren Ehemann zu zahlen, insofern dieser erwerbslos ist,
  • 3/7 aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens einer erwerbstätigen Ehefrau zum bereinigten Nettoeinkommens ihres erwerbstätigen aber schlechter verdienenden Ehemannes als Unterhalt an diesen abzutreten,
  • aus allen weiteren Einkünften ist je die Hälfte als Unterhalt an den Ehemann zu überweisen (beispielsweise Vermietung, Vermögensbeträge etc.)

Insofern Kinder ebenfalls gegenüber der Ehefrau unterhaltsberechtigt sind, wird der Kindesunterhalt zu 100 % vom Nettoeinkommen der Frau bereinigt, bevor es zur Berechnung des Ehegattenunterhaltes herangezogen wird. Denn Kinder werden in Sachen Unterhalt dem Ehemann vorrangig behandelt.

In Süddeutschland wird in aller Regel die Unterhaltsrechtliche Leitlinie der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) zur Berechnungsgrundlage für den Ehegattenunterhalt herangezogen, wonach nicht 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens beziehungsweise der Differenz der Einkommen berechnet werden, sondern jeweils 45 %.

Nutzen Sie unseren Unterhaltsrechner für einen ersten Überblick

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