Während der Ehe, in der Phase einer Trennung und nach der Scheidung ist der Ehemann seiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er ein höheres Einkommen erzielt als sie. Dabei gelten für Männer und Frauen keine besonderen Regeln. Auch der Ehemann kann Unterhalt verlangen, wenn seine Frau mehr verdient.
Jedoch ist in Deutschland nach wie vor in Großteilen der Gesellschaft ein traditionelles Rollenbild verankert: Während der Mann die Brötchen verdient, schmeißt die Frau den Haushalt und kümmert sich um die Kinder.
Dabei ergibt sich, dass der Ehemann auf der Karriereleiter nach oben klettert und seine Partnerin in dieser Hinsicht nach einer Trennung oder Scheidung benachteiligt ist. Unterhaltszahlungen an die Ehefrau sollen dafür sorgen, dass sie trotz der ehebedingten Nachteile weiterhin einen gewissen Lebensstandard erhalten kann.
Im Folgenden zeigen wir auf, unter welchen Umständen der Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau auch nach der Scheidung noch bestehen kann und welche Rolle dabei der Grundsatz der Eigenverantwortung spielt.
Inhalt dieses Ratgebers
Wann Unterhalt für die Exfrau fällig wird
Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt. Ersterer wird noch während der Ehe geltend gemacht und muss dann – bei Vorhandensein der Unterhaltstatbestände – auch gezahlt werden. Dies gilt selbst, wenn in vorherigen Eheverträgen auf diesen Unterhalt vonseiten der Ehefrau verzichtet wurde.
Den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung muss die Exfrau gesondert beantragen. Außerdem gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, wonach die Eheleute nach Kräften versuchen müssen, für den eigenen Unterhalt selbst aufzukommen.
Für beide Unterhaltsformen gilt, dass der Ehemann ein höheres Einkommen haben muss, um zu einer Unterhaltszahlung an seine Ehefrau verpflichtet werden zu können.
Außerdem muss mindestens einer der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände erfüllt sein. Diese sind ab §§ 1570 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
- § 1570 BGB – Unterhalt bei Betreuung eines kleinen Kindes
Während der Betreuung eines gemeinsamen oder adoptierten Kleinkindes kann die Ehefrau bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Schützlings nicht zur Arbeit verpflichtet werden. Sie hat bei Trennung und nach der Scheidung Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Der Unterhaltsanspruch ist demnach in der Regel auf drei Jahre beschränkt.
- § 1571 BGB – Altersunterhalt
Wenn von der geschiedenen Ehefrau aufgrund ihres Alters (meist ab 65 Jahre) nicht erwartet werden kann, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgeht, so muss der Ehemann unter Umständen Unterhalt zahlen. Die Ehefrau kann auch nach der Scheidung diese Form des Unterhalts beanspruchen. Dabei ist stets im Auge zu behalten, wie die berufliche Situation der Frau vor und während der Ehe gelagert war.
- § 1572 BGB – Nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit
Auch, wenn die Ehefrau aufgrund einer Krankheit nicht für den eigenen Unterhalt aufkommen kann, entsteht oft ein Unterhaltsanspruch. Dabei müssen jedenfalls Anzeichen der Erkrankung schon zum Zeitpunkt der Scheidung aufgetreten sein.
Auch Suchtkrankheiten (wie beispielsweise Drogensucht) oder psychische Krankheiten können zu einem Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau führen. Sie muss in diesem Fall jedoch ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich empfohlenen Therapien unterziehen. Weigert sie sich, solche Behandlungen wahrzunehmen, so verwirkt sie in der Regel ihren Unterhaltsanspruch.
- § 1573 BGB – Erwerbslosigkeits- & Aufstockungsunterhalt
Sollte es der Frau trotz nachweislich intensiver Bemühung nicht gelingen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu erhalten, so kann ihr Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit zustehen.
Steht sie dagegen in einem angemessenen Arbeitsverhältnis, dessen Entlohnung ihr jedoch nicht den Lebensstandard ermöglicht, welchen sie während der Ehe genoss, so kann nachehelicher aufstockender Unterhalt für die Ehefrau in Frage kommen.
Ehegattenunterhalt dieser Art wird in der Regel in begrenzter Höhe und vor allem für eine begrenzte Dauer gewährt.
- § 1575 BGB – Ausbildung, Fortbildung & Umschulung
Um die Ewerbslosigkeit zu überwinden, stehen der Ehefrau unter Umständen auch Unterstützungszahlungen ihres ehemaligen Gatten für eine Aus- und Fortbildung beziehungsweise Umschulung zu.
Die ins Auge gefasste Aus- oder Fortbildung bzw. Umschulung, die einen solchen Unterhalt für die Ehefrau rechtfertigen könnte, muss zeitnah aufgenommen und zielstrebig abgeschlossen werden. Bleibt die Zielstrebigkeit aus, entfällt der Unterhaltsanspruch in der Regel.
- § 1576 BGB – Unterhalt aus Billigkeitsgründen
Kommt keiner der genannten Ansprüche für einen Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau in Frage, so können laut Unterhaltsrecht auch individuelle Situationen dazu führen, dass Unterhaltszalungen an die (Ex-)Ehefrau fällig werden. Welche Gründe hier greifen können, besprechen Sie am besten mit Ihrem Scheidungsanwalt.
Trennungsunterhalt: Damit (finanziell) alles so bleibt, wie es war
Wie bereits angerissen, kann auf Trennugnsunterhalt nicht wirksam verzichtet werden. Das bedeutet, dass selbst wenn solcher Unterhalt von der Ehefrau und dem Ehemann in einem Vertrag vorsorglich ausgeschlossen wurde, trotzdem Anspruch darauf besteht. Ein Notar wird also in aller Regel darauf achten, dass solche Klauseln in einem Ehevertrag nicht enthalten sind.
Allerdings muss der Trennugnsunterhalt nach der Trennung von der Ehefrau beantragt werden, wenn sie diesen Anspruch geltend machen will. Bleibt die Anfrage aus, bekommt sie auch kein Geld vom Ehemann. nach Rechtskraft der Scheidung kann nicht rückwirkend Trennungsunterhalt verlangt werden, wenn dies zuvor verpasst wurde.
Die Ehefrau kann während des Trennungsjahres nicht zur Arbeit verpflichtet werden, wenn sie auch während der Ehe keiner Arbeit nachgegangen war. Hintergrund dieser Regelung ist es, dass die ehelichen Verhältnisse weitestgehend Bestand haben sollen, um einer eventuellen Versöhnung keine Steine in den Weg zu legen.
Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung begrenzt durch die Eigenverantwortung
Für den Tag der Rechtskraft der Scheidung (und nicht etwa nach Ablauf des Trennungsjahres), muss der Unterhalt einer ehemaligen Ehefrau neu beantragt werden. Von nun an ist sie jedoch dazu verpflichtet, die Unterhaltslast ihres Exmannes zu minimieren. Sie muss sich also auf Arbeitssuche begeben und nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung versuchen, ihren Unterhalt als Frau selbst zu verdienen.
Wenn der Mann den Unterhalt für die Frau nicht zahlt
Stellt der Mann die Zahlung von Unterhalt gegenüber der Ehefrau ein oder weigert er sich, diesen zu zahlen, so ist eine Klage unausweichlich, um die Ansprüche geltend zu machen. Die Frau muss sich an einen Anwalt wenden.
Bei einer Klage wegen Unterhaltsrückständen ist abermals zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt zu unterscheiden. So müssen unter Umständen zwei Klagen eingereicht werden, in denen der Unterhalt für die Ehefrau angefordert werden kann.
Sie kann sich bei entsprechend finanziell prekärer Lage auch an das Jobcenter wenden. Dieses kann unter Umständen die Zahlung von Arbeitslosengeld II (ALG II) gewähren. Die Sozialbehörde wird sich daraufhin an den Exmann wenden und in einer so genannten Überleitungsanzeige als neuer Gläubiger gegenüber diesem auftreten. Er muss den Unterhalt für seine Ehefrau dann zunächst an diese Behörde abführen.
Unterhalt für die Ehefrau: Wie lange muss der Mann zahlen?
Prinzipiell gilt, dass ein (ehemaliger) Ehegatte solange Anspruch auf Unterhalt hat, wie ein begründeter Unterhaltstatbestand besteht. Allerdings kann es natürlich dazu kommen, dass der bisher besserverdienende Ehemann plötzlich nicht mehr leistungsfähig ist. Außerdem kann der Anspruch auf Unterhalt durch die Ehefrau verwirkt werden:
- Bei Ehen von kurzer Dauer (in der Regel kürzer als zwei Jahre) entsteht kein Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau.
- Wenn die Frau eine neue verfestigte (eheähnliche) Lebensgemeinschaft eingeht, kann der der Anspruch auf Ehegattenunterhalt entfallen.
- Den Unterhaltsanspruch verwirkt die Frau regelmäßig auch, wenn sie gegenüber dem Mann Straftaten verübt.
- Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm, verwirkt ein Ehepartner seinen Unterhaltsanspruch auch, wenn er diesen länger als ein Jahr nicht geltend macht. (Az.: 6 UF 196/13)
Berechnung vom Unterhalt für die Ehefrau
Zur Berechnung der Unterhaltszahlungen an die Ehefrau oder den Ehemann nutzen Sie bitte unseren Ehegattenunterhaltsrechner. Dieser nutzt das in weiten Teilen üblichen 3/7-Verfahren, um eine erste Berechnung vorzunehmen.
Laut Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle sind
- 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens eines erwerbstätigen Ehemannes als Unterhalt an seine Ehefrau zu zahlen, insofern diese erwerbslos ist,
- 3/7 aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens eines erwerbstätigen Ehemannes zum bereinigten Nettoeinkommen seiner erwerbstätigen aber schlechter verdienenden Ehefrau als Unterhalt an diese abzutreten,
- aus allen weiteren Einkünften ist je die Hälfte als Unterhalt an die Ehefrau zu überweisen (beispielsweise Vermietung, Vermögensbeträge etc.)
Laut den Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) gelten dieselben Berechnungsgrundlagen, nur dass statt der 3/7-Regel 45 Prozent angesetzt werden. Es geht also um 45 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens des Besserverdienenden bzw. um 45 Prozent der Differenz beider bereinigter Nettoeinkommen. Die Leitlinie kommt vor allem in Süddeutschland zum Einsatz.
Jordan meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
Habe eine frage ich trenne mich jetzt von meiner Ehefrau nah einem jäh und wollte fragen ob ich Unterhalt zahlen muss . Da ich jetzt auf noch in die Insolvenz gehe…
Mit freundlichen Grüßen
i. L meint
Hallo, mein Einkommen beträgt knapp 2200€ netto, ich bin alleinverdiener und habe nach der trennung 2 Kinder un 1 Enkelkind im haus fürdas ich ebenfalls als Vormund eingesetzt bin, zudem beziehe ich für alle 3 das Kindergeld , muss ich meinem Mann Trennungsunterhalt zahlen. wenn ja wie hoch fällt der aus
Team meint
Hallo,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, wie hoch im Zweifel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ausfallen kann.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Sonja meint
Hallo
Ich bin seit letztes Jahr von meinem Mann getrennt er zahlt freiwillig Unterhalt zieht aber den ganzen Kredit von 293 Euro vom Unterhalt ab und die Fahrt kosten vom 500 Euro meine Frage den Kredit hat er alleine aufgenommen habe nix unterschrieben mus ich jetzt den ganzen Kredit berücksichtigen beim Unterhalt
Team meint
Hallo Sonja,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Ehemann genauer prüfen und ggf. beziffern zu lassen.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Tanja meint
Ich war verheiratet von 5.9.08 bis 19.4.2011,
1 gemeinsames Kind aus der Ehe , geb. 2008. jetzt bekam ich einen Brief weil mein Ex Mann Sozialhilfe beantragt hat das ich ihm gegenüber Unterhaltspflichtig bin.
Muss ich nun wirklich Unterhalt am meinen ex Mann zahlen? Ich bin seit 2012 wieder verheiratet hab noch ein Kind mit meinem jetztigen Ehemann. Ich bekomme keinen Unterhalt für meinen Sohn aus 1. ehe.
Wird das Gehalt meines jetztigen Mannes mit zu meinem Gehalt gerechnet? Ich bin doch seit 8 Jahren geschieden. Warum kommen die jetzt auf mich zu?
Team meint
Hallo Tanja,
bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Unterhaltsforderungen sowie der Ansprüche Ihres Ex-Mannes an einen Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Silvio meint
Guten Tag
Meine Frau ist seit 2,5 Jahren Arbeitsunfähig und wird es auch dauerhaft bleiben. Unsere Tochter 15 würde bei mir wohnen wollen. Ich habe ein Netto von 1900 – 2200 je nach Schichtzulagen. Muss ich Unterhalt bezahlen? Mit 1200 € die mir ca. bleiben kann man ja nicht existieren da unsere Tochter eine Lebensmittelunverträglichkeit hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ferdinand meint
Was bedeutet bereinigtes Nettoeinkommen?
Team meint
Hallo Ferdinand,
Infos hierzu finden Sie unter: https://www.scheidungsrecht.org/bereinigtes-nettoeinkommen/
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Markus meint
Hallo!
Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Ich bin Beamter und verdiene aktuell inkl. Familienzuschlag netto ca. 3500€. Meine Frau ist Freiberuflerin – ihr Einkommen schwankt immer extrem. Es liegt aber ca. bei 1500€ brutto im Monat (wobei netto mir nicht bekannt ist, da dies sich immer erst am Ende des Jahres bei der Steuerberechnung herausstellt). Wir waren 3 Jahre verheiratet und haben keine Kinder.
Muss ich überhaupt Unterhalt nach der Scheidung zahlen, obwohl wir keine Kinder haben und ihr Einkommen über dem Mindesteinkommen liegt? Wenn ja, mit welcher Summe kann ich ca. rechnen?
Danke,
Markus
Carl meint
Guten Tag,
in dem Abschnitt über Unterhalt für die Frau schreiben Sie von einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, und zwar: “Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm verwirkt ein Ehepartner seinen Unterhaltsanspruch auch, wenn er diesen länger als ein Jahr nicht geltend macht (Az.: 6 UF 196/13)”.
Wie ist die Rechtslage denn in Bayern 2019? Ist die obige Aussage dort überhaupt von Relevanz? Eine Freundin von mir lebt seit 2 Jahren getrennt von ihrem Mann in München (er hat sie verlassen) und hat bisher keinen Antrag auf Unterhalt gestellt. Da sie als Erzieherin nur einen niedrigen Gehalt hat und die Miete für das gemeinsame Haus jetzt zur Hälfte selber aufbringen muss, bleibt ihr nicht viel von ihrem Einkommen zum Leben übrig. Wenn sie keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Unterhalt hat, was sollte sie jetzt am besten tun? Lohnt es sich noch, sich an einen Anwalt zu wenden, um Ehegattenunterhalt zu erhalten?
Josef meint
Hallo
Ich bin 68 Jahre hab eine Rente von748, – Euro +450, – nebenjob
Bin seid ca 10 Jahren getrennt lebend.
Meine Exfrau bezieht seid 2 Monaten 770,- € Rente
Muß ich jetzt Unterhalt zahlen
Team meint
Hallo Josef,
der Selbstbehalt gegenüber Ex-Ehegatten beträgt in der Regel 1.200 Euro. Ggf. kann auch Jahre nach der Scheidung noch ein Anspruch entstehen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall entsprechend prüfen zu lassen.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
M. meint
Hallo
Ich bin 51 Jahre hab Zeit 2014 Erwerbsunfalischkeit Rente 729€ mein mann verdient 2100 Netto.
Seid 88 verheiratet noch ..vie viel Unterhalt steht mir zu.
P. meint
Hallo mein Mann hat mich verlasse seit juni 2018.
Also seit ein Jahr, er hat bis jetzt nicht für Trennung Jahr bezahlt . Kann ich das verlangen von ihm ??
Melanie meint
Guten Tag.bin von meinem Mann geschieden,bei der Scheidung wurde festgelegt das mir mein Exmann eine Einmalzahlung zahlen muss bis zum Datum XY,das er bis jetzt noch nicht gemacht hat,verfällt das??Er muss mir bis Dezember monatlich einen Betrag Xy bezahlenund auch mit dem Trennungsunterhalt ist er im Rückstand.
Team meint
Hallo Melanie,
titulierte Ansprüche verjähren in der Regel erst nach 30 Jahren.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Laura meint
Hallo,
mein Mann und ich leben getrennt, wir haben 2 gemeinsame Kinder (Kleinkind und Baby). Jetzt erfahre ich das seine neue Freundin schwanger ist.
Meine Frage bzgl. Unterhaltszahlungen:
Macht es einen Unterschied ob wir getrennt leben, oder geschieden sind bzgl. Unterhaltszahlungen für die Kinder und für mich?
Vielen Dank
Anke meint
Hallo, habe gelesen, dass, wenn der Unterhaltspflichtige in der Vergangenheit einen Zeitraum von ca 2 Jahren regelmäßig Unterhalt gegeben hat, dies aber wieder verweigert, man von da an Unterhalt rückwirkend einklagen kann, ist das richtig?
Losa meint
Hallo,
Ich bin seit 04.2019 getrennt lebend , aus die Ehe haben gemeinsamen 5 Kinder,
Mein Mann lebt in Ausland ca. 1 Jahr ( Deutsche Staatsbürger )welche Einkommen hat er weiß ich nicht , in Usa hat er Immobilien,
Was kann ich machen dass ich einen Unterhalt von ihm bekommen kann?
Mg O
aliah meint
Mein Mann hat mich wegen einer anderen Frau verlassen. Er ist selbstständig und bei der Letzten Steuererklärung stand 250000€. Ich weiß nicht genau wie viel er jetzt genau verdient.
Meinen Teilzeitjob habe ich jetzt auch verloren da ich für ihn gearbeitet hatte und bin jetzt arbeitslos. Mein Mann hat mich wegen einer anderen Frau verlassen.
Steht auch mir Unterhalt zu? Oder nur unseren gemeinsamen Kindern?
Thorsten meint
Hallo
Bin seit 8 Monaten verheiratet und habe mit meiner Frau einen 2 Monate alten Sohn
Zu meiner Frage:
Muss ich nach nur einer 8 Monatigen Ehe für die Exfrau Unterhalt bezahlen? Lg
Team meint
Hallo Thorsten,
in der Regel besteht ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt seitens des Elternteils, der das gemeinsame Kind nach einer Trennung dauerhaft versorgt. Auch andere Unterhaltstatbestände können bereits nach kurzer Ehedauer erfüllt sein, wenn die Ehe z. B. prägend war. Wenden Sie sich für eine Beurteilung möglicher Unterhaltsansprüche an Ihren Anwalt.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
H. meint
Hallo bin seit 13 jahren verheiratet habe 2 kinder 10,13 bin hausfrau und habe keinen geld mein exmann will sich scheiden lassen er verdient 4000€ muss er mir umterhalt bezahlen
Manuel meint
hallo zusammen hätte eine Frage:
Habe mich schon vor längeren Scheiden lassen muss auch Unterhalt zahlen nun hat sich meine Ex Frau Selbstständig gemacht muss ich weiter Unterhalt zahlen ???
Maik meint
Hallo meine Frage stehe kurz vor der Scheidung zahle im Moment Trennungsunterhalt bin jetzt Steuerklasse 1 . Unterhalt muss neu Berechnet werden. Wenn ich nach der Scheidung neu Heirate komme ich wieder in bessere Steuerklasse. Muss ich dann wieder mehr Unterhalt zahlen. Neue Partnerin hat 2 Kinder kommt nur Kindergeld dazu
Franz meint
Inwieweit wird das Vermögen des Ehepartners beim Unterhaltsanspruch bewertet.
Meine Frau hat ein Vermögen von 1.300.000.-, Ich besitze eine 10 Jahre vor der Ehe erworbene Wohnung in der wir gemeinsam mit unseren 2 Kindern wohnen (Wert 350.000.-).
Team meint
Hallo Franz,
für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs kommen zunächst in der Regel nur wiederkehrende und fortlaufende Einkünfte in Frage. Diese können sich dabei auch aus vorhandenem Vermögen ergeben (z. B. Zinserträge). Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern ein Einfluss von Vermögenswerten in Ihrem Fall gegeben sein kann.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Claudia meint
Ich möchte mich von meinem Mann nach 10 Jahren trennen,möchte nach meiner Scheidung einen Amerikaner heiraten meine Frage? Wie lange muss ich warten bis ich geschieden bin ,kann ich auch wie in USA auf das Trennungsjahr verzichten? Und bekomme ich Unterhalt oder habe ich Rentenanspruch von meinem jetzigen Mann .besser gesagt bekomme ich irgendetwas ,von meinem jetzigen Mann hab ich irgendeinen Anspruch? Wir haben auch keine gemeinsame Kinder.
Silvia meint
Hallo, ich habe einen GDB von 50% und arbeite schon immer, soviel ich kann, z.Zt. eine halbe Stelle. Kann mein Mann mich nach der Scheidung „zwingen“, voll arbeiten zugehen? Das würde ich nämlich nicht schaffen. Ich habe gehört, der Ex-Mann muss zustimmen, dass der Unterhaltsempfänger nur Teilzeit arbeiten geht.
Vielen Dank und viele Grüße
Alexander meint
Hallo
meine ex Frau arbeitet 50% und verdient 840 Euro netto, ich verdiene 2800 netto. Wir heben Sohn 5 Jahren alt . Meine ex Frau wohnt bei Muter. Ich bin wider Verheiratete und habe ich Tochter 1 Jahre alt.
Muss ich unterhalte für meine ex Frau oder nur für mein Sohn zahlen?Mein neue Frau arbeitet nicht.
Vielen Dank und viele Grüße
Marc meint
Ich habe fast 25 Jahre mit meinem Mann zusammengelebt, wir haben aber nicht geheiratet. Wir haben eine Tochter (12 Jahre) und wir haben entschlossen uns zu trennen. Seit der Geburt unserer Tochter habe ich meine Karriere auf Eis gelegt um unsere Tochter groß zu ziehen. Gleichzeitig hat sich “mein Mann” auf seine Karriere konzentriert und hat sein Einkommen wesentlich erhöht.
Habe ich irgendwelche finanzielle Ansprüche ausser “Kindergeld”?
Vielen Dank
Team meint
Hallo Marc,
nicht verheiratete Paare können bei Trennung in aller Regel keinen Unterhalt geltend machen. Lediglich gemeinsame Kinder können einen Anspruch auf Kindesunterhalt gegenüber dem familienfernen Elternteil haben.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
David meint
Ich bin seit 8 Monaten verheiratet und habe mit meiner Frau ein gemeinsames kind.
Sie ist dann aus den Haus ausgezogen ohne was zusagen und will jetzt von mir Unterhalt.
Hat Sie darauf ein Recht?
Mfg
Lucie D. meint
Hallo.
Wird bei der Berechnung von Trennungsunterhalt, das Einkommen der erwerbstätigen, erwachsenen Kinder im gemeinsamen Haushalt der Mutter angerechnet bzw. berücksichtigt?
Mfg
Team meint
Hallo Lucie,
sofern seitens des Kindes keine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Elternteil besteht, findet dessen Einkommen in der Regel keine Berücksichtigung. Wie es sich jedoch in Ihrem Einzelfall verhält, können wir an dieser Stelle nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich im Zweifel für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Susanne meint
Hallo, ich bin seit dem 16.12. 2011 Verheiratet.
Vor 6 Jahren hat mein Mann seine Söhne (zu der Zeit 15 J.) zu uns geholt da die Mutter sich nicht im geringsten gekümmert hat.
Wirklich alles ist an mir hängen geblieben.
Mein Mann hat sich aber auch um nichts gekümmert.
Ich mußte beide zur Schule fahren, hinterher hab ich mich drum gekümmert das beide wenigstens den Hauptschulabschluss bekommen, Wäsche, Frühstück Mittag Abendessen, Arzt Termine und und und.
Ende 2019 sind beide ausgezogen, nun kommen aber beide im November wieder zurück. Anfangs sagte mein Mann noch zu mir
,,Wenn du mal nicht klar kommst bin ich ja auch noch da,, Ja, er war da, aber nicht für mich sondern für seine Söhne. Ich hab immer den Ärger bekommen.
Ich hab meinen Mann gesagt das ich das nicht mehr kann.
Er hält nicht zu mir.
Ich möchte mich gern von Ihm trennen, doch wenn ich gehe wird er mir jeden Cent wegnehmen. Auch von der Einrichtung die wir für die große Wohnung gekauft haben würde ich nichts bekommen. Meine Familie wohnt 500km weit weg. Mein Mann verdient
zwischen 2900€ und 3500€.
Seine Söhne werden im Februar 22
Ich sollte die ganzen Jahre nicht Arbeiten gehen. Nun werde ich im November 57Jahre
Habe ich ein Recht auf Unterhalt?
Team meint
Hallo Susanne,
bei Trennung kann regelmäßig ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen – vorausgesetzt der eine Ehegatte ist bedürftig und der andere leistungsfähig. Der Unterhaltsanspruch kann auch nach einer Scheidung weiter fortbestehen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre möglichen Ansprüche bei Trennung und Scheidung prüfen und beziffern zu lassen.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Paul meint
Meine langjährige Ehe befindet sich seit gut drei Jahren in einer eigenartigen Lage. Meine Frau lebt ganz in der Nachbarschaft bei einem anderen Mann, ist aber weiterhin polizeilich bei mir gemeldet. Wir haben auch eigentlich einen guten Kontakt, gehen gemeinsam zu Familienfeiern etc., ich kann ihr Auto gelegentlich benutzen, steuerlich gemeinsam veranlagt. Da ich seit gut einem Jahr kein Einkommen mehr habe und auch vorher oft “Hausmann” war, zahlte sie mir eine vereinbarte kleinere monatliche Summe, schon da sie ja den Grundfreibetrag meiner Steuerkarte hat. Jetzt hat sie die Zahlung plötzlich eingestellt und versucht mich so zu erpressen, dass ich Ihr die Hälfte meines Hauses übertrage (Grundbucheintrag). Dazu bin ich nicht bereit, kann aber so meine laufenden Kosten nicht mehr decken. Wie kann ich ggf. einen Unterhaltsanspruch durchsetzen, solange wir offiziell nicht getrennt leben und auch keine Scheidung angestrebt ist?