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Umgangsrecht: Was dem Vater zusteht

Von Scheidungsrecht.org, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

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Beide Eltern haben ein Umgangsrecht - der Vater ebenso wie die Mutter des Kindes.
Beide Eltern haben ein Umgangsrecht – der Vater ebenso wie die Mutter des Kindes.
Wenn die Eltern eines Kindes nicht zusammenleben oder sogar weite Entfernungen zwischen den Elternteilen liegen, dann kann es schwierig werden, das eigene Kind regelmäßig zu sehen. Nichtsdestotrotz gibt es ein gesetzliches Umgangsrecht – auch vom Vater – mit dem Kind, aber genauso hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

In westlichen Gesellschaften leben viele Kinder bei der Mutter – so ist gerade das Umgangsrecht vom Vater ein Streitpunkt zwischen den Eltern. Doch welche Rechte haben Mütter, Väter und Kinder? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Und lässt sich das Umgangsrecht einschränken oder durchsetzen?

Inhalt dieses Ratgebers

  • Rechtslage: Gesetzliche Vorgaben
    • Umgangsrecht ist nicht gleich Sorgerecht
  • Umgangsrecht für Väter: Besuchen und besucht werden
    • Residenz- versus Wechselmodell
    • Umgangsrecht: Was darf der leibliche Vater?
    • Umgangsrecht vom Vater mit neuer Freundin
  • Besteht eine Umgangspflicht?
  • Durchsetzung des Umgangsrechts
    • Umgangsrecht vom Vater: Das Kind will nicht?
  • Verweigerung des Umgangsrechtes
  • Ausschluss des Umgangsrechts

Rechtslage: Gesetzliche Vorgaben

In § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es zum „Umgang des Kindes mit den Eltern“:

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Das Umgangsrecht ist also explizit im Familienrecht genannt, wird aber nicht näher ausgeführt, was Dauer, Zeitpunkt oder Art des Umgangs betrifft.

Das Umgangsrecht vom Vater besteht auch ohne das Sorgerecht weiterhin.
Das Umgangsrecht vom Vater besteht auch ohne das Sorgerecht weiterhin.
Hier sind die Eltern in der Pflicht, eine geeignete Regelung zu finden. Nur wenn diese Versuche trotz Mediation scheitern, kann das Familiengericht „den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln“ (§ 1684 Abs. 3 BGB).

Außerdem haben Eltern „alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt […]“ (§ 1684 Abs. 2 BGB).

Alle gesetzlichen Vorgaben dienen immer dem Kindeswohl, das auch bei gerichtlichen Entscheidungen das Maß aller Dinge ist. Rechte für Väter – insbesondere das Umgangsrecht – gibt es dennoch und dienen in den allermeisten Fällen dem Wohl des Kindes.

Umgangsrecht ist nicht gleich Sorgerecht

Das Umgangsrecht vom Vater sollte jedoch nicht mit dem Sorgerecht verwechselt werden. Eltern haben ein Umgangsrecht mit ihren Kindern, nicht immer jedoch auch das Sorgerecht.

Während das Umgangsrecht das Recht ist, Zeit mit seinem Kind zu verbringen, ist das Sorgerecht das Recht, für das minderjährige Kind Entscheidungen zu seiner Lebensführung zu treffen. Dazu gehören zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Personen- und Vermögensfürsorge.

Es besteht also immer ein Umgangsrecht für den Vater – ein gemeinsames Sorgerecht berührt den Umgang rechtlich gesehen nicht. Es liegt meist vor, wenn nach einer Scheidung beide gleichermaßen für das Kind sorgen wollen.

Umgangsrecht für Väter: Besuchen und besucht werden

Auch dem Kind kommt es zugute, dass der Vater ein Umgangsrecht hat.
Auch dem Kind kommt es zugute, dass der Vater ein Umgangsrecht hat.
Im Gesetz verankert ist das Umgangsrecht vom Vater – mit oder ohne Sorgerecht. Die Ausführung jedoch nicht, denn die ist sehr individuell und hängt meist von den Absprachen ab, die zwischen den Elternteilen getroffen wurden, manchmal mit gerichtlicher Hilfe. Im gemeinsamen Haushalt üben beide Eltern das Umgangsrecht quasi automatisch im Alltag aus.

Erst wenn getrennte Haushalte herrschen, müssen gesonderte Regelungen zum Kindesunterhalt und dem Umgangsrecht mit dem Vater getroffen werden. So kommt es meist in diesem Zuge zur Umsetzung in Form von Besuchen. Denn es gehört dazu, dass der Vater sein Kind besuchen oder von seinem Kind besucht werden kann.

In welcher Form dies geschieht, hängt jedoch stark von den individuellen Voraussetzungen der Familie und dem Kind ab. Ältere Kinder etwa werden eher ganze Wochenenden inklusive Übernachtung zu Besuch sein als noch sehr kleine Kinder. So ist das Umgangsrecht vom Vater ohne Sorgerecht bei einem Baby anders geregelt als bei einem Jugendlichen. Bei Schichtarbeit der Eltern wird die Absprache ebenfalls eine andere sein als bei regelmäßigen Arbeitszeiten.

Residenz- versus Wechselmodell

Das Residenzmodell ist wohl die häufigere Ausprägung des Umgangsrechts beider Eltern. Dabei hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, meist der Mutter, und wohnt dort ständig. Das zweite Elternteil ist mit dem bereits erwähnten Besuchsrecht ausgestattet und pflegt regelmäßigen Umgang mit dem Kind, zum Beispiel an bestimmten Nachmittagen der Woche oder jedes zweite Wochenende.

Richtwerte für die Besuchsdauer:

  • Kleinkinder: einmal in der Woche für etwa fünf Stunden
  • Kindergartenkinder: einmal in der Woche ganztags oder alle zwei Wochen zwei Tage
  • Schulpflichtige Kinder: jedes komplette zweite Wochenende

Bei großen Entfernungen zwischen den Wohnorten kann es jedoch auch sinnvoll sein, in den Ferien das Umgangsrecht anzusetzen. Der Vater kann seine Besuchszeiten zum Beispiel in größeren Blöcken von ein, zwei oder mehr Wochen wahrnehmen. Auch für Feiertage, Weihnachten, Geburtstage und andere Familienfeiern muss eine Regelung gefunden werden – beispielsweise im jährlichen Wechsel zwischen Vater und Mutter.

Das Wechselmodell ist jedoch auch eine Möglichkeit. Dann verbringt das Kind jeweils die Hälfte seiner Zeit bei je einem Elternteil.

Unabhängig der Absprachen sollte es immer angestrebt werden, die Besuche auch in den jeweiligen Räumen des umgangsberechtigten Elternteils stattfinden zu lassen. Nur im Ausnahmefall sollte der Umgang in den Räumen des anderen Elternteils durchgeführt werden, bei dem das Kind lebt. Denn Fokus sollte immer der Aufbau einer eigenständigen, vom zweiten Elternteil unabhängigen Beziehung zwischen Kind und Vater sein.

Umgangsrecht: Was darf der leibliche Vater?

Umgangsrecht hat der Vater - eine neue Partnerin und z.B. Großeltern unter bestimmten Umständen aber auch.
Umgangsrecht hat der Vater – eine neue Partnerin und z.B. Großeltern unter bestimmten Umständen aber auch.
In manchen Familienkonstellationen weichen rechtlicher und biologischer Vater voneinander ab. §§ 1684 und 1685 des BGB sieht den Umgang jedoch nicht nur für die biologischen, das heißt leiblichen Eltern des Kindes vor, sondern auch für enge Bezugspersonen – das können erwachsene Geschwister, die Großeltern, (frühere) Lebenspartner der Eltern oder andere Personen sein, die eine Zeit lang in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind gelebt haben. Auch hier ist das Kindeswohl maßgeblich.

Umgangsrecht vom Vater mit neuer Freundin

So kann sich das Umgangsrecht vom Vater auf eine neue Partnerin ausweiten. Voraussetzung ist jedoch immer, dass sie und die Kinder einen signifikanten Zeitraum im selben Haushalt gelebt haben und eine emotionale Bindung besteht.

Zudem hat auch ein Umgangsrecht, wer leiblicher Vater des Kindes ist, auch wenn er nicht der rechtliche Vater ist oder mit dem Kind gelebt hat – die Rechte biologischer Väter wurden 2013 in § 1686a BGB festgehalten. Dort heißt es in Abs. 1:

(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,
1. ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und
2. ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit er ein berechtigtes Interesse hat und dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Besteht eine Umgangspflicht?

Der Vater hält sich nicht an die gerichtliche Umgangsregelung? In der gesetzlichen Theorie haben Eltern zwar eine Verpflichtung zum Umgang mit dem Kind und auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Kind ein Recht auf Umgang hat und solcher Umgang jedem Elternteil zuzumuten ist.

In der rechtlichen Praxis ist es jedoch schwierig, dies durchzusetzen, denn die erforderlichen Maßnahmen würden nicht dem Kindeswohl dienen oder dieses sogar gefährden. Dazu gehört auch, dass gegen den Willen eines Elternteils nicht das Wechsel- statt des Residenzmodells durchgesetzt werden kann.

Durchsetzung des Umgangsrechts

Manchmal sind die Fronten verhärtet: Die Mutter verweigert den Umgang.
Manchmal sind die Fronten verhärtet: Die Mutter verweigert den Umgang.
Die Mutter verweigert den Umgang? Gerade eine neue Beziehung des Expartners sorgt häufig für Streit unter den Elternteilen, denn eine Trennung mit Kind ist besonders belastend. Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich, so kann der Umgang vom Vater gerichtlich erzwungen werden.

Ein solcher Prozess und die bei weiterer Verweigerung möglicherweise folgende Ordnungshaft der Mutter bis hin zur Zwangsvollstreckung des Umgangsrechts müssen aber immer die letzte Möglichkeit bleiben, denn sie sind eine extreme Konfliktsituation sowohl für beide Elternteile als auch das Kind und dienen sicherlich nicht dessen Wohl.

Grundsätzlich ist das Umgangsrecht, das der Vater von Gesetzes wegen hat, aber einklagbar und das Gericht hat die Befugnis, entsprechende Regelungen hinsichtlich der zukünftigen Ausprägung zu treffen.

Umgangsrecht vom Vater: Das Kind will nicht?

Es kommt vor: Das Kind verweigert den Umgang. Je älter das Kind, desto eher sollte auf seine Wünsche Rücksicht genommen werden. So geschieht es auch in der gerichtlichen Praxis.

Doch gerade bei kleinen Kindern unter zehn Jahren können die Erziehungsberechtigten, besonders die Mutter pädagogisch einwirken und das Kind ermutigen, den Kontakt zu suchen. Auch sollte die Mutter reflektieren, ob sie selbst durch Gesagtes oder ihre Reaktionen bewusst oder unbewusst das Verhalten des Kindes forciert hat.

Verweigerung des Umgangsrechtes

Manche Situationen erfordern eine Verweigerung oder den Ausschluss vom Umgangsrecht des Vaters.
Manche Situationen erfordern eine Verweigerung oder den Ausschluss vom Umgangsrecht des Vaters.
Grundsätzlich kann die Mutter das Umgangsrecht dem Vater nicht ohne triftige Gründe verweigern. Setzt sie ihre Wünsche trotzdem durch, so ist es möglich, dass das Familiengericht ihr teilweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind entzieht und einen Unterhaltspfleger beauftragt, der dafür Sorge trägt, dass das Umgangsrecht von Vater und Kind eingehalten wird. Eine wiederholte Umgangsverweigerung kann auch Auswirkungen auf nachehelichen Unterhalt haben.

Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Verweigerung des Umgangs gerechtfertigt sein kann:

  • Ansteckende Krankheiten: Nur wenn das Kind nicht wirksam vor einer Übertragung geschützt werden kann, ist eine Unterbindung des Umgangs möglich.
  • Auffälligkeiten des Kindes: Nur wenn diese in der Person bzw. dem Verhalten des Vaters begründet sind, kann eine Umgangsverweigerung stattfinden.
  • Entführungsgefahr durch den Vater
  • Alkohol- und Drogensucht des Vaters
Wichtig: Auch in berechtigten Fällen ist immer das Jugendamt bzw. ein Gericht einzuschalten. Von eigenmächtigem Handeln ist dringend abzuraten!

Ausschluss des Umgangsrechts

Ein kompletter Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit oder sogar auf Dauer ist nur in sehr schwerwiegenden Fällen überhaupt möglich und kann allein das Familiengericht anordnen. Dafür ist es unabdingbar, dass das Kindeswohl konkret in Gefahr ist und eine bloße Einschränkung des Umgangs dies nicht ändern würde. Ein Grund kann zum Beispiel der sexuelle Missbrauch des Kindes durch den umgangsberechtigten Elternteil sein.

Kommentare

  1. Piotr meint

    4. Juli 2019 um 17:21

    Hallo zusammen ich bin Vater habe 2 Kinder mit meiner ex Frau.die Scheidung ist noch nicht erfolgt sind aber dran,Seid dem 01,07,2015 Wohnen wir getrennt und die sind bei der mutter gemeldet ,weill ich arbeitstechnisch zeitlich nicht möglich wäre für die Kinder zu sorgen.aber nun ist es so das die Kinder seid dem 01,072015 jeden Tag allso 320 im bei mir sind,die Kinder schlaffen nur bei der Mutter nach der Schule kommen sie meistens zu mir manich mal essen sie noch was zu Hause bei der mutter wenn sie Zeit hatte was zu essen zu machen ich rufe meine kinder jeden Tag an und Frage was sie so machen das sagen sie nix nur zu Hause sitzen warum ja weill die Mama nicht da ist uns sie 2-3 Stunden allein sind dann sage ich kommt zum Papa,es gibt auch Tage wo sie anrufen uns fragen ob Papa schon von der Arbeit zurück ist,Ich Arbeite jeden Tag bis15:15uhr außer am freitagen da nur bis 12:15uhr an denn tagen wo ich bis 15:15uhr arbeite bin ich meistens um 16:00Uhr zu Hause dann kommen die Kinder sie essen bei Papa sie schlaffen (jedes ) Wochen Ende bei Papa machen jede Tag die Hausaufgaben bei Papa wir Unternehmen Sachen zusammen im Rahmen des möglichen denn ich bin unterhaltspflichtig. Bei der Mutter meiner zweier Kinder Mädchen 12 Junge 9 wollen die Kinder keine Haus Aufgaben machen weill Mama immer schimpft oder telefoniert mit irgendwelchen Männer Bekanntschaften und am Wochenende sind dann so viele fremde Menschen zu Hause bei der das die Kinder da nicht sein wollen die Kinder berichten auch von viel Alkohol Marihuana Missbrauch hatte auch schon mal selber das erlebt und auch mit der Mutter meiner Kinder gestriten weill in der Wohnung mehrere Leute waren ich fragte sie was das sollte denn Kinder waren da sagte sie sie ist mir keine Rechenschaft suldig da rauf hin hatte ich auch sie Polizei verständigt aber die haben sich sehr viel Zeit gelassen und wo die Polizei da an Kamm hatte sie alles versteckt und Raum sprei benutzt und denn Kindern hatte sie was falsches erzählt so das die Kinder denken der Papa ist das schuld und ich dürfte die Kinder nicht mehr Sehen da rauf hin habe ich das Jugendamt verständigt und sie geben ein Termin zu Aussprache ich hatte das aus gesagt was die Kinder erzehlt haben aber das Jugendamt sagte das Kinder sich manich mal was aus denken ich sagte das die Kinder nicht lügen da rauf hin worden ich gefragt was ich eigentlich will ich sagte das es denn Kindern gut geht da wo sie sind und wenn nicht dann will ich die Kinder haben denn die Kinder wollten und wollen zum Papa damals wie heute ,und das mit den Alkohol Marihuana Missbrauch hatt bis heute Bestand denn letztens noch ein Monat heer sagte meine Tochter sie habe bei der Mama im Schrank eine Tüte mit grünem Inhalt entdeckt ich sagte sie solle das ligen lassen denn wenn die Mama es merkt krigen die beiden erger wider.Und die Kinder sagen immer wider das sie zum Papa möchten und das sagen sie freiwillig ohne das ich ergent ein Einfluss auf sie nehmen,es sind noch mehrerer Faktoren aber es wurde zu lange dauern das alles zu beschreiben ,Was kann ich tuen?Ich und meine noch Frau haben gemeinsames Sorgerecht.

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    • Skyy meint

      13. Oktober 2019 um 5:44

      Hallo ich kenne dieses Problem aus dem eigenen Elternhaus wenn das Jugendamt nicht tätig wird würde ich direkt ein Anwalt für Familienrecht einschalten.
      Das sind ja keine guten Umstände für Kinder und ich bin selber Mutti!!!

      Antworten
    • Tim meint

      27. Oktober 2019 um 19:40

      Ich rate dir, einen Anwalt einzuschalten. Das ist ja schrecklich .

      Antworten
    • Michael meint

      12. Februar 2020 um 21:36

      Das komplette Sorgerecht beantragen – wirst du auch kriegen sobald du das alles in den Antrag schreibst bzw. dein Anwalt!

      Antworten
      • Margarete meint

        27. Oktober 2020 um 19:09

        Mein Mann hat vor komplett Sorgerecht zu beantragen Kind 14 Jahre alt wahr mit seine Exfrau in Ausland die Frau hat Suchproblematik mehre Psychose feierte Orgien zu Hause Sohn fühlte sich nicht gut sehr lange die Großeltern haben es zurück nach Deutschland geholt jetzt lebt der Sohn bei den Großeltern mein Mann bekommt Ihn kaum zu sehen obwohl die Vollmacht an die Großeltern gab erst wollten die kein Unterhalt jetzt plötzlich doch hab gesagt sollen sich mit der Anwältin in Verbindung setzten Großeltern haben getobt Unterhalt geht auf Sparbuch für den Sohn
        Wie soll sich mein Mann verhalten ist verzweifelt will nichtz mehr hören

        Antworten
  2. Lara meint

    27. Oktober 2019 um 19:33

    Ich bitte um schnelle Antwort.

    Ich habe das alleinige Sorgerecht. KV wohnt 500km weit weg

    Es kommt immer wieder vor, dass der KV mich im Beisein von meinem/ unserem Sohn (2,5) beschimpft und beleidigt.

    Muss ich mir das bieten lassen?

    Ich möchte, dass die beiden Kontakt haben, was aufgrund der Entfernung nicht einfach ist.
    Bin aber nicht mehr bereit, dass er verbal ausfallend wird, mich beleidigt und ich es ihm gestatte, da ich ja auch möchte, dass er Kontakt zu seinem Sohn hat.

    Gespräche beim Jugendamt, sowie diverse Beratungsstellen helfen nur bedingt.

    Ich weiß nicht weiter.

    Beim letzten Besuchstag das gleiche. Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen.bim es leid.

    Seine Drohungen, er würde es jetzt gerichtlich geltend machen nehme ich an aber nicht ernst.
    Ich habe ihm dann gesagt, dass er dies gerne tun kann, er aber N. nicht mehr sieht, bis es geregelt und geklärt ist.

    Habt ihr Tipps?

    Hat jemand Erfahrungen?

    Er hat bisher immer nur vor Behörden Interesse gezeigt.
    Es kommt von seiner Seite einfach wenig bis garnichts. Zum 2. Geburtstag ist er nicht aufgetaucht.
    Kein Anruf, nichts…

    Schrecklich für mich als Mama.

    Der kleine möchte auch garnichts von ihm wissen, spricht ihn mit seinem Vornamen an.

    Weiß nicht, wie ich mich verhalten soll.

    Antworten
  3. Hannes meint

    10. November 2019 um 9:16

    Ab wann darf das Kind beim Vater schlafen?

    Antworten
  4. Lisa meint

    9. Mai 2020 um 18:57

    Hallo zusammen,
    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
    Vorne weg mal es ist KEIN Scheidungsfall.
    Mein Bruder und seine Freundin haben eine Tochter bekommen und kurz davor geheiratet, nach der Geburt meiner Nichte, ist die Mutter mit dem Kind für 6 Wochen zu ihren Eltern zurück gezogen, da die Oma der kleinen Krankenschwester ist und ihre Tochter, so erzählen sie es zumindest, starke schmerzen und eine Depression bekommen hatte. In dieser Zeit durfte mein Bruder weder seine Frau noch seine Tochter besuchen. Als nun der shutdown im März eingeläutet wurde ist die Kindes Mutter wieder mit dem Kind zu ihren Eltern gezogen. Dazu gesagt mein Bruder arbeitet im Einzelhandel. Und er darf sie wieder nicht besuchen, da sie sich vor der Ansteckung fürchtet.
    Einerseits kann ich das gut verstehen, andererseits ist sie und meine Nichte bei ihren Eltern, da ihre Mutter Krankenschwester ist nicht wirklich besser aufgehoben.
    Darf die Kindes mutter in diesem Fall den Kontakt verbieten oder können wir etwas unternehmen sodass mein Bruder zumindest sein Kind besuchen darf?
    Ich habe leider immer mehr das Gefühl dass die Kindes mutter dies mit voller Absicht macht, auch wenn ich mir das nicht wünsche und niemanden etwas unterstellen möchte.

    Antworten
  5. Nicole meint

    25. Mai 2020 um 12:05

    Hallo,

    Ich wollte hier jetzt auch mal meine Geschichte erzählen in der Hoffnung auch in meinem Fall eine hilfreiche Antwort zu bekommen.

    Ich bin eine alleinerziehende Mama von 2 Söhnen 9 und 3 Jahre. Die beiden haben nicht den selben Papa.

    Von meinem grossen Sohn der papa kümmert sich erst um seinen Sohn seitdem der 3,5 Jahre alt war und das absolut unzuverlässig. Seit 2018 darf mein Sohn bei seinem Papa übernachten von Samstag auf Sonntag wenn der Papa Zeit hat.
    Mein Sohn möchte aber gern von Freitag bis Sonntag bei seinem Papa übernachten.. Das weiß sein Vater aber er setzt das nicht um.
    Die Umgänge werden öfter von seiner Seite ausgesetzt da er immer sagt er muss arbeiten oder brauch Zeit für seine Freundin etc.

    Ich möchte den Umfang gern per Gericht festlegen lassen denn diese Unzuverlässigkeit sind für meinen Sohn schlecht da er auch über den psychologen nachweisbar klare Strukturen braucht.

    Hat jemand Erfahrung damit?

    Bei kind Nummer 2 habe ich das alleinige Sorgerecht.
    Der kleine ist 3 Jahre alt und chronisch krank. Sein Vater hat interessiert sich leider nicht besonders daher kennt er viele Erkrankungen nicht obwohl ich sie ihm mehrmals genannt hab. Allerdings weiß er nicht mal wo sein Sohn in den Kindergarten geht wegen mangelndem Interesse.
    Der Kindesvater hatte mir selbst per what’s app geschrieben das es seinem Sohn nicht mehr gut bei ihm geht und nutzt jede Gelegenheit den Umgang auszusetzen.

    Auch hier habe ich die Hoffnung dass das Gericht eine Entscheidung trifft denn ich darf jede zweite Woche den Papas nachlaufen um zu erfahren ob sie ihre Kinder am Wochenende holen oder nicht…

    Allerdings weiß ich nicht ob diese Gründe reichen um den Umgang festlegen zu lassen.

    Falls das eine Rolle spielt das Jugendamt weiß Bescheid rät mir aber selber dazu den Umgang festlegen zu lassen.

    Liebe Grüße

    Antworten
  6. Kathrin meint

    1. Juli 2020 um 12:58

    Ich bin Vater,unfreiwillig! Ich war in keiner Beziehung mit der Frau und sie hat sich noch ein Kind gewünscht und mit Anfang 40 wurde es Zeit und da kam ich recht. Unsere Tochter ist jetzt 4 Jahre alt und ich hatte Kontakt zu ihr. Seit 2 Jahren habe ich eine neue Partnerin u d da diese keinen Mann mit Kindern wollte verschwieg ich die Existenz meiner Tochter.Nach 2 Jahren ist es durch einen Brief vom Jugendamt herraugekommen und es gab einen riesen Krach mit meiner neuen Partnerin. Nun wollen wir zusammen ziehen und sie möchte keinen Kontakt zu meiner Tochter…. Sie hat Angst das die Mutter diesen Kontakt einfordert,das Kind auch mal zu mir zu nehmen oder mit in den Urlaub zu nehmen.Meine Partnerin möchte das auf gar keinen Fall und ich soll das klären bevor wir in die neue ,gemeinsame Whg ziehen. Sie hat nichts dagegen, das ich meine Tochter treffe aber nur ohne sie und nicht in unserer gemeinsamen Whg.

    Antworten
    • Mina meint

      30. Juli 2020 um 14:49

      Also ganz ehrlich, es geht dabei um deine Tochter. Wenn deine neue Partnerin den Umstand nicht akzeptiert,du aber den Kontakt zu deinem Kind halten willst, dann solltest du mal tief in dich gehen. Du wirst dich deiner Tochter über verantworten müssen, wenn sie später gesagt, weshalb kein Umgang möglich war. Eine Vater-Kind Beziehung begeht länger als manch partnerschaftliche Beziehung. Überleg mal ihr trennt euch in ein paar Jahren und du magst dein Kind zu dir holen, was denkst du wie sie reagiert? Kann deine Freundin es nicht akzeptieren, dann schnell weg mit ihr. Ich weiß wie es sich als alleinerziehend Mutter mit Kind ohne Kontakt zum Vater anfühlt und man kann die Emotionen nicht immer abfangen. Denk an dein Kind

      Antworten
    • Claudia meint

      12. Dezember 2020 um 9:46

      Ich würde mich von dieser Frau trennen. Es gibt so viele Frauen mit Herz in dieser Welt, da wirst du etwas besseres finden. Warum wird dein kleines Mädchen bestraft? Wie fühlt sie sich wohl, wenn sie ihren Vater nicht zu Hause besuchen darf? Unerwünscht und das wird sie sich ihr Leben lang, wenn du dieser Frau nachgibt.
      Die kleine Prinzessin hat nicht darum gebeten auf die Welt zu kommen.
      Das waren zwei Leute, die nicht verhütet haben und jetzt wird die Kleine bestraft.
      Wenn du diese Frau behalten willst, dann stell dich tot. Das ist vielleicht besser für das Kind,lieber gar keinen Vater als so ein Schnitzel.

      Antworten
  7. anni meint

    14. Juli 2020 um 7:57

    Hallo, einmal kurz zu meiner Situation.
    Ich habe letztes Jahr im November meinen Sohn u somit erstes Kind entbunden. Nun ist der kleine Sonnenschein 8 Monate. Den kindesvater lernte ich an dem we kennen als das Kind auch gezeugt wurde….also der erste Schuss ein Treffer 😉
    Nun versuchten wir uns durch diese Umstände kennen und lieben zu lernen . Nach etwas 3 Monaten bekam ich mit dass Drogen eine große Rolle im seinem Leben spielten u damit verbunden diverse Lügen. Dies wurde über die Monate u meine fortschreitende Schwangerschaft dann extrem schlimm. Er konsumierte tagtäglich u in meinem Beisein. Im Beisein seiner Freunde u Familie. Gefährdete teilweise immer wieder mich und mein Kind. Das alles war mit viel Streit und Tränen verbunden. Selbst zu neiner Entbindung konsumierte er, so schlimm dass ich selbst ihn noch im Krankenhaus mitbehandeln lassen musste und ihn ins familienzimmer nahm weil er zuhause nicht mehr klar kam u noch am Abend zuvor damit in der zna war. Dann folgte im März eine 6 wöchige Therapie. Leider brachte auch die nichts ubviel schlimmer,nun kam auch noch seine alkoholsucht dazu….fast zwei Jahre war er trocken aber nun nicht mehr. Ich trennte mich vor kurzem aus diesen Gründen u um meinen Sohn zu schützen . Nach außen hin vermittelt der Vater dass er sein Kind über slles liebt u sich kümmern will. Allerdings ist da seit der Geburt kaum was. Er weiß kaum wo Windeln liegen oder was er isst u trinkt. Seit der Trennung bekomme ich immer wieder verstörend Nachrichten wenn er trinkt oder konsuniert. Das neuste ist dass er das Kind drei tage die Woche haben will u jedes zweite Wochenende . Was für mich garnicht in Frage kommt. Da er sich sonst auch nicht kümmert, termine absagt. Sich nicht erkundigt.,mit einer Fahne zu uns kommt usw. Das Problem ist dass seine Mutter ihn sehr aufstachelt u ständig das Amt miteinbeziehen will. Ohne über ihren Sohn bescheid zu wissen. Ich nöchte weder Streit beim Amt nich dass er dort mit seinen ganzen Problemen bloss gestellt wird. Aber wie finde ich eine gerechte Lösung uwie soll ich mich verhalten. ?? Lg u danke für Antworten

    Antworten
    • Mina meint

      30. Juli 2020 um 14:51

      Wenn er Alkohol- und Drogenabhängiger ist,dann kommt es nicht so schnell dazu,dass er seine gewünschten Konditionen erhält. Das Jugendamt prüft genau und wenn Umgang stattfinden würde,dann nur unter Augen des Jugendamts Soldo höchstens ein paar Stunden. Such dir Rat beim Jugendamt.

      Antworten
  8. Tina meint

    7. September 2020 um 15:47

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meiner Situation…

    Ich bin Mutter zweier Söhne (10 /14) getrennt seit 4 Jahren von Vater.
    Vater lebt 3 Hauseingänge weiter von uns entfernt.
    Anfangs nach der Trennung waren die Jungs meist vom Freitag zum Sonntag bei ihm.Nach und nach schlich sich es ein das die Kinder nur Sporadisch vom Samstag zu Sonntag bei ihm übernachteten, jetzt ist es meist nur der Sonntag wo sie bei ihm sind. Normal haben wir ja die Regelung alle 14 Tage das WE.. er muss immer (so sagt er es meistens) an diesem Samstag arbeiten… sonst habe ich ihm an den Tag bescheid gegeben wann ich die Kinder zu ihm rüber schicke… letztes Wochenende nicht, da er sich überhaupt nicht mal meldet… und er ja eigentlich weis ,wann er sie hat.also meine Frage bezüglich:

    Bin ich dafür verantwortlich ihm Bescheid zusagen das er das Wochenende seine Kinder hat? Muss ich ihn daran erinnern???

    Ich bin ja der Meinung, wenn er seine Kinder wirklich bei sich haben will, denn würde man sich doch selber melden bzw. Auch mal unter der Woche mal sich Zeit nehmen für seine Kinder. Denn das passiert gar nicht obwohl er meist zu Hause ist.

    Antworten
  9. Sus meint

    20. September 2020 um 10:26

    Guten Tag;
    Ich hätte gerne einen Tipp/Rat…
    Der Sachverhalt ist folgender:
    Trennung Anfang 2018
    Zwei Kinder 9 und 15;
    Ich habe das alleinige Sorgerecht;
    Umgang findet seit 2 Monaten regelmäßig statt (Freitagabend bis Sonntagabend) davor nur sehr selten;

    Der Vater nimmt die Kinder an den Wochenenden regelmäßig mit in eine Cocktailbar (bis mind 23:30 /0:30 Uhr)… da es seine UmgangsZeit ist kann ich ihm nicht vorschreiben was er in der Zeit mit den Kindern macht.
    Ich hatte ihn nur gefragt ob das nicht für die Kleine etwas zu spät ist- und er bitte Bedenken soll das sie normalerweise um 20/ 20:30 UHR ins Bett geht.
    Seine Antwort: das ist dein Problem, ich gehe mit ihnen wohin ich will und solange ich will!
    Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen
    Kann ich ihm verbieten so lange mit der Kleinen in Bars zu sein? Wie gesagt er hat kein Sorgerecht nur Umgangsrecht.
    Vielen Dank im voraus…

    Antworten
  10. Maria meint

    29. September 2020 um 3:37

    Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Meine Freundin möchte sich vom KV trennen, haben aber beide das Sorgerecht etc .
    Nun hat Sie aber folgendes Problem:
    Sie steht komplett alleine da … das heißt Sie hat vor Jahren den Kontakt zu ihren Eltern und Geschwistern abgesprochen da es sehr starke Konflikte gab und Sie keine wirklich gute Kindheit hatte. ( Ihr Erzeuger hatte Alkohol Probleme, Gewalttätig )

    Sie dachte jetzt hast du deine eigene kleine Familie und da läuft es besser.
    Aber gar nichts läuft besser . Der KV liegt ihr und dem Kind auf der Tasche dh. Er lässt sich seit 6 Jahren alles bezahlen und das sehe ich nicht mehr ein ( deshalb will ich mich trennen)
    Er hat sich auch fast gar nicht um das Kind gekümmert. Wie zb Erziehung, das Kind was beibringen, sich darum zu kümmern wenn es krank ist etc das hat alles Sie gemacht.
    Er lässt sich auf keine Regeln ein , er sieht nur sich selber , ihm ist nur wichtig das er alles von ihr und dem Kindergeld alles bezahlt bekommt.
    Von seinem Geld sehen Sie nix .

    Deshalb ist Sie ja eigentlich auch der Ansicht das der KV kein Sorgerecht , kein Aufenthaltsbestimmungsrecht haben sollte.

    Sie weiß das sie den Umgang zwischen Kind und dem KV nicht verbieten darf , dennoch sieht sie es eigentlich so … wenn der KV sich bisher eh nicht um das Kind gekümmert hat , warum soll es dann noch Kontakt haben ?
    Hatte doch kaum Interesse an seinem Kind .

    Was kann Sie alles tun um das es ihr und ihren Kindern wieder besser geht ?
    Sie hat Angst das ihr das Kind weggenommen wird , da ich wie oben schon geschrieben Sie komplett alleine da steht 😔😢
    Was kann Sie alles beantragen ?

    Muss dazu sagen das Sie momentan leider keine Arbeit hat und der KV auch nicht 😔

    Bitte helft mir und verurteilt Sie nicht weil Sie momentan keine Arbeit hat 🙏🏻

    Ich würde ihr so gern helfen, wohne aber viel zu weit weg von ihr .

    Antworten
    • Team meint

      7. Oktober 2020 um 14:43

      Hallo Maria,

      Kinder haben in aller Regel einen Anspruch auf Kindesunterhalt, sofern der familienferne Elternteil leistungsfähig ist. Auch Ehepartner können u. U. Trennungsunterhalt und ggf. sogar nachehelichen Unterhalt geltend machen. Bitte raten Sie Ihrer Freundin ggf. dazu, sich anwaltlich über mögliche Ansprüche beraten zu lassen. Auch Jugendamt oder Familienberatungsstellen können in schwierigen familiären Situationen unter Umständen Hilfe leisten.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  11. Marcel meint

    29. November 2020 um 11:27

    Fie mutter meiner tochter entzieht mir meine tochter auch seit 5 jahren. War bei jugendamt beratungsstellen niemand hilft und sie macht imner weiter.
    Ist meine tochter mal hier muss sich wort würdlich protokollieren qas sie hier gemacht hat.
    Darf ich mit ihr allein telefonieren und muss alles nach ihrem kopf gehen ständig neue typen dort.
    Meine tochter muss zu der schwester ihrer mutter wo ein 10 jähriger junge ist der sie im intimbereich anfasst.
    Sie will nicht dort hin muss aber damit ihre mutter der nächsten typen klar machen kann.

    Fühle mich einfach nur kraftlos und am boden wie mann seinen kids sowas antun kann

    Antworten
  12. Juliane meint

    13. Januar 2021 um 14:57

    Hallo,

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Meine Tochter wird dieses Jahr 5 Jahre alt und lebt im Wechselmodell bei mir und dem KV. Sie verkraftet es gut und beklagt sich im Moment auch noch nicht. Nun ist es so, dass der KV mir vor etwas mehr als einer Woche erzählt hat, dass er ein Date hatte. Vollkommen okay, jeder lebt sein Leben und darum geht’s auch nicht. Nun habe ich heute erfahren, daß besagte Dame nach dieser kurzen Zeit beim KV einzieht. Ich habe gedacht, mich trifft der Schlag. Man muss dazu sagen, das der KV diagnostizierter Narzisst und Schizoid ist und auch dem Alkohol ist er sehr zugetan. Leider hatte ich bis dato und habe es eigentlich immer noch nicht durch meine Ausbildung nicht die Möglichkeit, meine Tochter dauerhaft zu mir zu holen. Das er jetzt aber nach einer Woche mit dieser Frau zusammenziehen will und alles so überstürzt, halte ich für sehr fahrlässig und angesichts seiner diagnosen ist es auch unwahrscheinlich, dass es halten wird. Das haben mir die Jahre deutlich gezeigt. Ich persönlich würde meine Tochter am liebsten erstmal dauerhaft bei mir behalten, bis die beiden sich quasi etabliert haben. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltortbestimmungsrecht, es ist eine echt Pattsituation. Hat vielleicht jemand ähnliches erlebt und kann mir helfen?

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