In westlichen Gesellschaften leben viele Kinder bei der Mutter – so ist gerade das Umgangsrecht vom Vater ein Streitpunkt zwischen den Eltern. Doch welche Rechte haben Mütter, Väter und Kinder? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Und lässt sich das Umgangsrecht einschränken oder durchsetzen?
Inhalt dieses Ratgebers
Rechtslage: Gesetzliche Vorgaben
In § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es zum „Umgang des Kindes mit den Eltern“:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Das Umgangsrecht ist also explizit im Familienrecht genannt, wird aber nicht näher ausgeführt, was Dauer, Zeitpunkt oder Art des Umgangs betrifft.
Außerdem haben Eltern „alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt […]“ (§ 1684 Abs. 2 BGB).
Alle gesetzlichen Vorgaben dienen immer dem Kindeswohl, das auch bei gerichtlichen Entscheidungen das Maß aller Dinge ist. Rechte für Väter – insbesondere das Umgangsrecht – gibt es dennoch und dienen in den allermeisten Fällen dem Wohl des Kindes.
Umgangsrecht ist nicht gleich Sorgerecht
Das Umgangsrecht vom Vater sollte jedoch nicht mit dem Sorgerecht verwechselt werden. Eltern haben ein Umgangsrecht mit ihren Kindern, nicht immer jedoch auch das Sorgerecht.
Während das Umgangsrecht das Recht ist, Zeit mit seinem Kind zu verbringen, ist das Sorgerecht das Recht, für das minderjährige Kind Entscheidungen zu seiner Lebensführung zu treffen. Dazu gehören zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Personen- und Vermögensfürsorge.
Es besteht also immer ein Umgangsrecht für den Vater – ein gemeinsames Sorgerecht berührt den Umgang rechtlich gesehen nicht. Es liegt meist vor, wenn nach einer Scheidung beide gleichermaßen für das Kind sorgen wollen.
Umgangsrecht für Väter: Besuchen und besucht werden
Erst wenn getrennte Haushalte herrschen, müssen gesonderte Regelungen zum Kindesunterhalt und dem Umgangsrecht mit dem Vater getroffen werden. So kommt es meist in diesem Zuge zur Umsetzung in Form von Besuchen. Denn es gehört dazu, dass der Vater sein Kind besuchen oder von seinem Kind besucht werden kann.
In welcher Form dies geschieht, hängt jedoch stark von den individuellen Voraussetzungen der Familie und dem Kind ab. Ältere Kinder etwa werden eher ganze Wochenenden inklusive Übernachtung zu Besuch sein als noch sehr kleine Kinder. So ist das Umgangsrecht vom Vater ohne Sorgerecht bei einem Baby anders geregelt als bei einem Jugendlichen. Bei Schichtarbeit der Eltern wird die Absprache ebenfalls eine andere sein als bei regelmäßigen Arbeitszeiten.
Residenz- versus Wechselmodell
Das Residenzmodell ist wohl die häufigere Ausprägung des Umgangsrechts beider Eltern. Dabei hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, meist der Mutter, und wohnt dort ständig. Das zweite Elternteil ist mit dem bereits erwähnten Besuchsrecht ausgestattet und pflegt regelmäßigen Umgang mit dem Kind, zum Beispiel an bestimmten Nachmittagen der Woche oder jedes zweite Wochenende.
Richtwerte für die Besuchsdauer:
- Kleinkinder: einmal in der Woche für etwa fünf Stunden
- Kindergartenkinder: einmal in der Woche ganztags oder alle zwei Wochen zwei Tage
- Schulpflichtige Kinder: jedes komplette zweite Wochenende
Bei großen Entfernungen zwischen den Wohnorten kann es jedoch auch sinnvoll sein, in den Ferien das Umgangsrecht anzusetzen. Der Vater kann seine Besuchszeiten zum Beispiel in größeren Blöcken von ein, zwei oder mehr Wochen wahrnehmen. Auch für Feiertage, Weihnachten, Geburtstage und andere Familienfeiern muss eine Regelung gefunden werden – beispielsweise im jährlichen Wechsel zwischen Vater und Mutter.
Das Wechselmodell ist jedoch auch eine Möglichkeit. Dann verbringt das Kind jeweils die Hälfte seiner Zeit bei je einem Elternteil.
Unabhängig der Absprachen sollte es immer angestrebt werden, die Besuche auch in den jeweiligen Räumen des umgangsberechtigten Elternteils stattfinden zu lassen. Nur im Ausnahmefall sollte der Umgang in den Räumen des anderen Elternteils durchgeführt werden, bei dem das Kind lebt. Denn Fokus sollte immer der Aufbau einer eigenständigen, vom zweiten Elternteil unabhängigen Beziehung zwischen Kind und Vater sein.
Umgangsrecht: Was darf der leibliche Vater?
Umgangsrecht vom Vater mit neuer Freundin
So kann sich das Umgangsrecht vom Vater auf eine neue Partnerin ausweiten. Voraussetzung ist jedoch immer, dass sie und die Kinder einen signifikanten Zeitraum im selben Haushalt gelebt haben und eine emotionale Bindung besteht.
Zudem hat auch ein Umgangsrecht, wer leiblicher Vater des Kindes ist, auch wenn er nicht der rechtliche Vater ist oder mit dem Kind gelebt hat – die Rechte biologischer Väter wurden 2013 in § 1686a BGB festgehalten. Dort heißt es in Abs. 1:
(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,
1. ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und
2. ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit er ein berechtigtes Interesse hat und dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Besteht eine Umgangspflicht?
Der Vater hält sich nicht an die gerichtliche Umgangsregelung? In der gesetzlichen Theorie haben Eltern zwar eine Verpflichtung zum Umgang mit dem Kind und auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Kind ein Recht auf Umgang hat und solcher Umgang jedem Elternteil zuzumuten ist.
In der rechtlichen Praxis ist es jedoch schwierig, dies durchzusetzen, denn die erforderlichen Maßnahmen würden nicht dem Kindeswohl dienen oder dieses sogar gefährden. Dazu gehört auch, dass gegen den Willen eines Elternteils nicht das Wechsel- statt des Residenzmodells durchgesetzt werden kann.
Durchsetzung des Umgangsrechts
Ein solcher Prozess und die bei weiterer Verweigerung möglicherweise folgende Ordnungshaft der Mutter bis hin zur Zwangsvollstreckung des Umgangsrechts müssen aber immer die letzte Möglichkeit bleiben, denn sie sind eine extreme Konfliktsituation sowohl für beide Elternteile als auch das Kind und dienen sicherlich nicht dessen Wohl.
Grundsätzlich ist das Umgangsrecht, das der Vater von Gesetzes wegen hat, aber einklagbar und das Gericht hat die Befugnis, entsprechende Regelungen hinsichtlich der zukünftigen Ausprägung zu treffen.
Umgangsrecht vom Vater: Das Kind will nicht?
Es kommt vor: Das Kind verweigert den Umgang. Je älter das Kind, desto eher sollte auf seine Wünsche Rücksicht genommen werden. So geschieht es auch in der gerichtlichen Praxis.
Doch gerade bei kleinen Kindern unter zehn Jahren können die Erziehungsberechtigten, besonders die Mutter pädagogisch einwirken und das Kind ermutigen, den Kontakt zu suchen. Auch sollte die Mutter reflektieren, ob sie selbst durch Gesagtes oder ihre Reaktionen bewusst oder unbewusst das Verhalten des Kindes forciert hat.
Verweigerung des Umgangsrechtes
Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Verweigerung des Umgangs gerechtfertigt sein kann:
- Ansteckende Krankheiten: Nur wenn das Kind nicht wirksam vor einer Übertragung geschützt werden kann, ist eine Unterbindung des Umgangs möglich.
- Auffälligkeiten des Kindes: Nur wenn diese in der Person bzw. dem Verhalten des Vaters begründet sind, kann eine Umgangsverweigerung stattfinden.
- Entführungsgefahr durch den Vater
- Alkohol- und Drogensucht des Vaters
Ausschluss des Umgangsrechts
Ein kompletter Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit oder sogar auf Dauer ist nur in sehr schwerwiegenden Fällen überhaupt möglich und kann allein das Familiengericht anordnen. Dafür ist es unabdingbar, dass das Kindeswohl konkret in Gefahr ist und eine bloße Einschränkung des Umgangs dies nicht ändern würde. Ein Grund kann zum Beispiel der sexuelle Missbrauch des Kindes durch den umgangsberechtigten Elternteil sein.
Noa meint
Hallo!
Mein Mann will alle 14 Tage mein Kind 10 Jahre von Freitagabend bis Sonntagabend bei sich haben. Das ist zwar in Ordnung..aber Ich möchte den Freitagabend nicht festschreiben, da mein Kind an diesem Tag abends nach Sport 17.30 bis 19 Uhr nach Hause kommt…ich mit ihr gemeinsam entscheiden möchte ob sie noch zum Papa möchte oder sich mit Mama ausruhen möchte. Ist das möglich, und wie kann ich das in der Scheidungsfolgenvereinbarung formulieren für meinen Ehemann?
Ich bitte um Info, danke.
Team meint
Hallo Noa,
die Umgangsregelungen können die Eltern relativ frei und in gemeinsamer Absprache gestalten. Wie Sie dies entsprechend formulieren können, kann Ihnen ein Anwalt erläutern. Wir dürfen an dieser Stelle nicht rechtsberatend tätig werden.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Marc meint
Ich hoffe, dass das “Spielchen” jetzt nicht 1 Jahr so weiter ging …
> Mein Mann will alle 14 Tage mein Kind 10 Jahre
Fangen wir erst mal mit dem Fehler an der Sache an: Ohne die biologischen Verhältnisse
zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner zu kennen, lehne ich mich mal ein Stück weit aus dem Fenster und behaupte, dass es nicht “Ihr (alleiniges) Kind” ist – es ist das GEMEINSAME Kind von Ihnen BEIDEN.
> von Freitagabend bis Sonntagabend bei sich haben. Das ist zwar in Ordnung
Richtig, das ist in Ordnung – nichts ungewöhnliches. Das ist kein “Wille” nichts was man unbegründet ausschlagen könnte.
(Zum Thema “er WILL” … vermutlich eher “Wunsch” der a) nicht vernünftig hier her transportiert wurde oder b) auf einem kommunikativen Problem/einer angespannten Situation zwischen den Eltern herrührt und dann tatsächlich so formuliert wurde)
> ..aber
Kein aber!
> Ich möchte den Freitagabend nicht festschreiben, da … ich mit ihr gemeinsam entscheiden > möchte ob sie noch zum Papa möchte oder sich mit Mama ausruhen möchte.
‘Gemein’sam entscheiden … (Komisch, dass viele positive Wörter im Deutschen sich aus ebenso vielen negativen Wörtern zusammen setzen.) Ein typisches, dem Kind auferzwungenes “Mama-Ritual” … ausruhen? Wovon sollte sich **Mama** denn um die Uhrzeit ausruhen wollen?
Kinder brauchen klare Verhältnisse! Kein Wischi-Waschi, “kommste heut nicht, kommste morgen”. Darauf können sie nicht bauen und vertrauen.
Wäre es anders herum und ein Partner würde sagen, ich geh ab und zu (mal jede Woche, mal alle 14 Tage) lieber Freitags aus, einen trinken, Sport, Sauna oder so könnte man sagen: Dann lieber regelmäßig von Samstag bis Sonntag, entweder hat man Kinder, die man sehen “WILL”, oder man hat was “besseres” zu tun, nur dann nicht auf dem Rücken der Kinder – wie gesagt, klare Regeln!
Lösung:
Ich vermute, dass das gemeinsame Kind Freitags nach der Schule zur Mutter nach Hause kommt, dort vielleicht noch zu Mittag isst (falls das die Schule nicht anbietet) und noch “eine Zeit lang” zusammen mit der Mutter verbringt, bis diese es zum Sport fährt.
Mit stellt sich die Frage, wieso a) der Vater das Kind nicht vom Sport abholen, oder b) die Mutter es vom Sport nicht beim Vater vorbeibringen kann?
Ist das Verhältnis zwischen Vater und Mutter angespannt (da spricht manches in der Fragestellung dafür), wäre die Variante “A” die beste für das Kind!
Vielleicht kann Mutter noch 10 Minuten bleiben und zuschauen, vielleicht kann Vater 10 Minuten früher da sein und ebenfalls sein Kind bei einer geliebten Sache zuschauen – das ist für ALLE – und gerade für das GEMEINSAME Kind – Balsam!!! Und da die “Übergabe” auf neutralem Boden stattfindet, gibt es auch weniger Reibereien = weiterer Plus-Punkt auf dem Kindeswohlkonto!
Oder denken Sie, dass das spurlos an der Tochter vorbeigeht, wenn der Vater am Freitag Abend erst erfährt “sie möchte sich nun mit Mutter ausruhen”? Die Enttäuschung wird da sein – ob er es zeigt oder nicht – und das merkt das Kind!
Es geht weder um den Vater noch um IHRE Bedürfnisse! (zumal Sie die Tochter doch ein zigfaches häufiger als ihr Ex-Partner sehen).
Also, wenn Sie fair gegenüber dem Kind sein wollen, unterlassen Sie solche “Geschichten”.
Lena meint
Locker bleiben Marc, du kennst die Hintergründe nicht und einfach seinen Frust hier im Internet an Ratsuchende auszulassen ist “scheiße”.
Yvonne meint
Hallo zusammen,
leider gibt bei mir stetig Konflikte mit dem Kindsvater, da er sich nicht an ausgemachte Zeiten hält (kommt manchmal viel zu früh, manchmal viel zu spät). Wenn man ihn darauf anspricht, dass sowas nicht in Ordnung ist, wird man meist nur beleidigt und angeschrien. Er meint, dass er das Recht hat sein Kind zu sehen wann er es möchte und er sich nicht an Vereinbarungen zu halten hat. Normalerweise ist es so, dass mein Kind (3 Jahre) von Freitag nachmittag (16 Uhr) bis Sonntagabend (18 Uhr) jedes zweite Wochenende bei ihm verbingt (oder verbringen soll).
Da ein ordentliches Gespräch leider nicht möglich ist, da es sofort zu Beleidigungen führt, frage ich mich, wie ich das Umgangsrecht regeln soll. Das Jugendamt meinte nur man könne nichts machen und ich hätte mir den Vater meines Kindes ausgesucht, also muss ich mit den ständigen Drohungen und aggresiven Konflikten damit leben.
Ich möchte jedoch das Umgangsrecht geregelt haben. Muss ich dies direkt mit einem Anwalt vor Gericht bringen oder gibt es noch andere Optionen, die man in Betracht ziehen kann? Als alleinstehende Mutter könnte ich allein die Kosten eines Anwalts nicht tragen.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Yvonne
Team meint
Hallo Yvonne,
eine rechtsverbindliche Lösung ließe sich im Streitfall regelmäßig nur über einen Anwalt bzw. eine gerichtliche Entscheidung finden. Personen, die die Kosten einer Beratung bzw. Vertretung nicht eigenständig tragen können, können hierfür Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Andernfalls bliebe der Versuch einer einvernehmlichen Lösung über die Wahrnehmung unterschiedlicher Gesprächsangebote (Familienhilfe, Jugendamt, Familienberatung, Psychologe, Mediation usf.).
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Kurt meint
Ich bin Vater eines Kindes auf den Philippinen. Die Kindes Mutter verweigert mir aber nach mehr mahligen Bemühungen von mir den Kontakt zum Kind ohne hier ein Grund dafür zur nennen,ebenso verweigert sie dass ich den Unterhaltpflicht den ich habe,nicht akzeptiert,habe mich dort zur Lande mit Juristen unterhalten,keine Chance, was nun?
Team meint
Hallo Kurt,
leider kennen wir uns mit den familienrechtlichen Regelungen der Philippinen nicht aus. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der sich mit dem jeweiligen Landesrecht auskennt.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Bettina meint
Hallo,
wir sind seit 1 Jahr getrennt und haben eine 4jährige Tochter. Mein Nochmann arbeitet mit täglich wechselnden Schichten, mal 3 Tage am Stück, mal wieder 10 Tage am Stück. Ich selbst habe eine reguläre 5-Tage-Woche. Sein Erstwohnsitz befindet sich 3 km von unserer Wohnung entfernt, sein Zweitwohnsitz während der Arbeit ist 80 km weit weg.
Bis jetzt haben sich die Besuchszeiten ausschließlich nach dem Dienstplan des Vaters orientiert und wurden je 2 Wochen vor dem betreffenden Monat vereinbart. In den Ferien betreue hauptsächlich ich unser Kind, auch diese Zeiten werden erst 2 Wochen vorher vereinbart.
Ich arbeite als Erzieherin und habe ausschließlich während der Ferien frei. Muss ich arbeiten und die Kita unseres Kindes hätte zu, kann ich unser Kind bedingt mit in die Arbeit nehmen. Hat die Kita zu und ich frei, bin ich sowieso vakant für unser Kind. Das ist sehr praktisch für meinen Nochmann, da die Betreuung unserer Tochter immer gewährleistet ist und er demnach keine Notwendigkeit sieht (hat), seinen Urlaub während der Ferien zu nehmen.
Die Vereinbarungen sind jedes Mal mehr oder weniger schwierig, ich muss mehrfach nachhaken, um konkrete Daten und Uhrzeiten zu erhalten. Das ist mühselig und erfordert von mir eine intensiven Auseinandersetzung mit einem Mann, von dem ich mich nicht ohne Grund und nach 12 Jahren nach reiflicher Überlegung getrennt habe.
Im November hat er seine Tochter kaum gesehen, im Dezember (mit neuer Freundin….) wollte er sie viel haben. Teils lagen 3 Tage zwischen den Besuchstagen, teils 3 Wochen. Die Auswirkungen, die das auf unser Kind hatte und hat, muss ich zusätzlich zu meinem Alltag als alleinerziehende Mutter auffangen.
Im Mai hat er mit seinem Chef gesprochen und promt im Juni jedes 2. Wochenende frei bekommen. Daraufhin ging ihm auf, wenn er im Monat 2 freie Wochenenden hat und an diesen dann sein Kind, dass er damit private Einschränkungen hat, die er nicht mag, insofern wurde der Juli wieder weniger regelmäßig. Seine Eltern wohnen im selben Haus und er geht oft Abends nach dem Zubettbringen noch weg, auch ist unser Kind öfter unten bei den Großeltern. Neulich ging er sogar weg, als unsere Tochter noch wach war. Stolz hat er berichtet, dass sie sich allein umgezogen hätte und dann zu Bett gegangen wäre. Als er wieder kam, hätte sie brav geschlafen.
Zu den Mahlzeiten sind die beiden grundsätzlich unten bei den Großeltern. Somit halten sich die Einschränkungen meines Nochmannes doch wirklich sehr in Grenzen.
Im August sind 15 von 42 Ferientagen vereinbart, von denen er jetzt spontan 2 absagt. Auch hat er sich seinen Urlaub so gelegt, dass er unser Kind erst nehmen kann, wenn der Kindergarten die letzten paar Schließtage hat und dann wieder öffnet. Im September kann er unser Kind an 3 hintereinander liegenden Wochenenden nicht sehen, weil er am 1. privat in Urlaub fährt und an den anderen beiden arbeiten muss.
Zum einen tut das unserem Kind überhaupt nicht gut. Es braucht Regelmäßigkeit und Vorhersehbarkeit. Zum anderen kann ich in keinster Weise langfristig planen und bin völlig dem Gutdünken des Vaters ausgeliefert.
Meine Frage: Kann hier eine Regelung gefordert werden? Wenn ja, wie könnte diese aussehen? Muss ich mich völlig nach seinem Schichtplan und Freizeitverhalten richten?
Vielen Dank für Ihre Beratung!!!
Team meint
Hallo Bettina,
der Umgang ist gesetzlich nicht geregelt. Hier bedarf es der einzelfallspezischen Klärung unter den Eltern. Im Zweifel kann ein Gericht eine Entscheidung treffen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Regelungen zu prüfen. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Gcg meint
Hallo!
Mein Mann hat eine Tochter aus einer früheren Beziehubg und auch das gemeinsame Sorgerecht. Umgang ist gerichtlich geregelt, da die Kindsmutter sich nie an außergerichtliche Vereinbarungen gehalten hat. Nun freuen wir uns schon geraume Zeit auf die Ferien, die auch hälftu zwischen Mutter und Vater geteilt wurden, weil wir zusammen etwas unternehmen wollten. Es ist gerichtlich geregelt, dass er die Kleine Montag um 10 holt uns Sonntag 18 Uhr zurpck bringt. Nun hat dieMutterdie Kleune genau in der Woche wo wir sie haben zu einem Ferienprogramm angemeldet das tgl von 10 bis 16:30 dauert! Ohne den Vater darüber zu informieren. Darf sie das? Er hat extra Urlaub genommen von der Arbeit, und nun können wir ja gar nichts unternehmen.
Team meint
Hallo,
bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Situation an einen Anwalt. Wir können und dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben und können deshalb keine Einschätzung hierzu abgeben.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Tini meint
Hallo, mein Sohn ist jetzt zweieinhalb Monate alt. Wie ist hier die Regelung zwecks dem Umgangsrecht? Der Erzeuger möchte dass ich ihm den kleinen ständig hin und her fahre, weil es ihm zu teuer ist (6 km) . Das seh ich aber irgendwo nicht ganz ein. Er hat er ihn deswegen auch schon seit 6 Wochen nicht mehr gesehen und allein bei ihm möchte ich ihn auch nicht lassen.
LG Tini
Team meint
Hallo Tini,
das BGB gewährt beiden Elternteilen ein Umgangsrecht, aber auch eine Umgangspflicht. Wie dies im Einzelnen ausgestaltet wird, obliegt der Einigung zwischen den Betroffenen Elternteilen. Ist eine solche nicht möglich, kann ggf. im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens eine geeignete Umgangsregelung erstellt werden.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
S. meint
Hallo meine tochter ist 13 jahr und möchte nicht die 14 tag reglung haben da er sich 7 jahre nicht immer richtig gekümmert hat er aber das sorgerecht hat und jetzt standig dinge zurück zieht wo raus meiner tochter und mir Problem endstehen und sie möchte wissen ob sie gezwungen werden kann
DR meint
Hallo, mein Mann will unsere Tochter neben den regelmäßigen Wochenenden auch 2 feste Nachmittage haben, obwohl ich an einem der Tage frei habe. Und auch sonst die Woche doch sehr eingeschränkt ist. Muss ich das so hin nehmen?
Vielen Dank im Voraus
Marie G. meint
Hallo,
ich bin Mama eines 6 jährigen Kindes und brauche dringend einen Rat.
Der Kindesvater und ich leben seit der Geburt getrennt von einander.
Die Besuchszeiten des Vaters sind sehr unregelmäßig und er ist sogar Monate lang nicht zu Besuch gekommen. Nun will er das Kind alleine haben und das Jugendamt will ihn darin unterstützen. Ich habe das alleinige Sorgerecht und mache mir Sorgen um mein Kind und das Jugendamt will mich darin nicht verstehen. Er nimmt drogen und trinkt (das riecht man) und das Jugendamt möchte, dass mein Kind einen Umgang mit seinem Vater pflegt ohne mich.
Kann ich mich mit Hilfe eines Anwaltes dagegen wehren oder muss ich mein Kind dem Kindsvater geben?
Aniko meint
Liebe Marie, deine Situation ist der Meinen ziemlich ähnlich. Mein Sohn ist 6. Sein Erzeuger war, selbst als der Kleine ein Säugling war, mir gegenüber gewalttätig (als ich den Kleinen auf dem Arm hatte). Unter anderem deswegen habe ich mich von ihm getrennt und musste regelrecht flüchten, für ein halbes Jahr, denn ich hatte richtig Angst vor ihm. Er hat mir, sogar vor Zeugen, geschworen, dass er dafür sorgen wird, dass man mir den Kleinen wegnimmt, “scheissegal, wo er dann lebt, aber bei dir nicht….dich mach ich damit kaputt”. Danach stieß er sogar noch über Facebook Drohungen aus, dass er den Kleinen an sich nehmen und mich erschießen wird und lieber sollte ich ihm nie wieder über den Weg laufen. Bevor ich das jedoch abspeichern konnte, hat er mich über Facebook geblockt und ich hatte keine Möglichkeit mehr, diese Beweise zu sichern. Jahre lang hat er sich, als er wieder einen Lover hatte, gar nicht für seinen Sohn interessiert. Letztes Jahr musste ich das zweite Mal am Herzen operiert werden und weil der Kleine einen erhöhten Förderbedarf hat, welcher über Sozialamt finanziert wurde, da sein Erzeuger ja nicht einen Cent Unterhalt zahlte, aber das Sozialamt schon seit 3 Jahren versuchte, irgendwie um die Zahlungen drum herum zu kommen, sahen die in meinem Krankenhausaufenthalt ihre Chance und konstruierten, zusammen mit dem Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung. Mir wurde per Familiengericht das Sorgerecht entzogen und trat an den Erzeuger heran, dass er jetzt seinen Sohn haben könne. Gott sei Dank ist dieser falsche Hund so besorgt um sein Geld und so selbstverliebt, dass da kein Platz in seiner Eigenbewunderung ist, für einen kleinen Junge, der pausenlos nach seiner Mama schrie und weinte. Allerdings steckten diese Verbrecher meinen Schatz in ein Kinderheim. Da ist er noch heute. Man hat mir auf Grund der Lügen und Hasstiraden meines Ex gegen mich sogar das Umgangsrecht entzogen. Ich musste vor Jugendamt und Richterin betteln und flehen, damit die erlaubten, dass ich mein Kind wenigstens eine Stunde am Wochenende im Heim besuchen darf. Zwischenzeitlich hatte man den Kleinen sogar für 3 Monate in die Kinder und Jugendpsychiatrie zwangseingewiesen. Trau dem Jugendamt nicht….die werden immer zu Gunsten der Erzeuger entscheiden um nicht mehr in die Kritik zu kommen, dass man in Deutschland die Rechte der Väter beschneiden würde. Versuche dir Hilfe über Vereine zu holen, die bereit sind, zum Schutz der Kinder sich auch mit Gerichten anzulegen. Alleine kommst du nicht gegen die an, da stellt man dich nur irgendwann kalt. Du kannst nur hoffen, dass dein Ex irgendwann einfach das Interesse verliert, dich über euer Kind zu traktieren, denn das macht er und es scheint ihm Spass zu machen! Viel Kraft…..Ich wünsche dir von Herzen, dass sich der Ärger schnell für dich auflöst und für dein Kind! LG Anikó
Dank meint
Hallo,
Ich bin Zeit 3 Monate mit Frau getrennt,
Ich habe meine Kindern vermisst. Und die Frau lässt mich nicht zu meinem Kindern besuchen ohne Grund, und jetzt läuft alles über Gericht und jetzt warte ich immer noch auf Gerichttermine des hat länger gedauert.
Die Frage , hab ich recht in diese Zeit zu meinem Kindern besuchen mit Begleitung von Jugendamt?
Vielen Dank
Jörg meint
Hallo, ich habe eine Frage.
Meine Tochter geht bald zur Schule und hat dem entsprechend auch irgend wann Schulferien. Meine Exfrau hat mir gesagt das ich in den Sommerferien Urlaub nehmen Muss! Bei 6 wochen Ferien sind dass 3 Wochen am Stück. Was 15 Urlaubstagen entspricht. Ist das wirklich so? Weil bei 24 Tagen ja dann nur noch Urlaub für Weihnachten und andere Feiertage übrig bleibt. Zumal ich auch noch in Schichten Arbeite. . .
Sonst habe ich mein Kind alle 2 Wochen bei mir.
LG
Jörg
Sara meint
Hallo. Meine Tochter (2) ist immer bei den Schwiegereltern mit ihrem Vater. Mein Schwiegervater ist pflegebedürftig. Hat viele ansteckende keime und Hepatitis. Meine Tochter wird kaum davor geschützt. Die Hygiene vor Ort ist unter aller Kanone. Ich mache mir grosse sorgen um die Gesundheit meiner Tochter. Ich habe keine ruhige Minute.
Außerdem ist die Bindung zu ihrem Vater nicht die beste. S
Unbekannt meint
Hi der Vater meiner Kinder (2 jahre Zwillinge) kommt auch krank zum Umgang und steckt mir die Kinder an in dem wissen das sie sehr Infekt anfällig sind
Ihn interessiert es nicht das die Kinder dann oft krank sind
Was kann ich da machen?
Er regt sich auch immer auf wenn die Kinder wegen Krankheit nicht zum Umgang kommen und will nicht verstehen, dass der eine Zwilling dann wirklich seine ruhe braucht und wirklich nur im bett liegt
Johanna meint
Ich kenne den Fall umgekehrt. Da ist das Kind ständig krank und die Mutter verkürzt oder unterbindet den Umgang aus diesem Grund viel zu oft. Aber auch der Vater kann sich um ein krankes Kind kümmern und es kann auch bei ihm im Bett liegen und mit ihm schmusen.
Umgekehrt muss er den Umgang durchführen, wenn er selbst krank ist. Denn ansonsten muss er befürchten, die Mutter würde das gegen ihn verwenden, weil er sich wegen eigener Krankheit nicht an die Vereinbarung hält.
Wenn die Kinder erst 2 Jahre sind, dann ist es normal, wenn sie oft krank sind. Das Immunsystem übt ja fleißig. Meist sind sie ja auch nicht todsterbenskrank, sondern haben Schnupfen, Husten, schlafen deswegen schlecht und brauchen Zuwendung. Die kann auch der Vater geben.
H.P. meint
Hallo, unsere Tochter ( 14) möchte gerne Wöchentlich 2 Tage zu mir aber die Mutter ist strikt dagegen und lehnt Gespräche Mediate etc ab. Wie ist hier die Rechtliche Lage? Vielen Dank vorab
Unknown meint
Wie ist es mit dem Umgangsrecht geregelt, wenn der Erzeuger noch nie Kontakt zu seinem Kind (16 Monate alt) hatte?
Mein Expartner und ich haben uns getrennt, noch bevor ich wusste, dass ich schwanger bin. Er hat das Kind immer abgestritten, bis es zu einem gerichtlichen Verfahren und dadurch zur Feststellung der Vaterschaft kam. Prompt hatte ich einen Brief im Briefkasten, in dem stand, dass er mich der Kindeswohlgefährdung bezichtigt. Er hatte sein Kind bis dato nicht gesehen oder Einblick in unseren Lebensstatus.
Wie ist es nun mit dem Umgangsrecht, welches er ja hat geregelt? Er sucht keinerlei Kontakt, und macht mich dafür schuldig, dass er sein Kind nicht sehen kann. Er habe die finanziellen Mittel nicht, weil ich den Unterhalt einfordere (Entfernung zwischen ihm und mir circa 400km). Aber auch so zeigt er keinerlei Interesse. Ich stehe dem nicht im Weg. Er soll sein Kind sehen.
Muss ich nun bei all meinen Entscheidungen Rücksicht auf ihn nehmen, da er ja das Umgangsrecht hat, welches er nicht wahrnimmt?
Konkretes Beispiel:
Umzug ins Ausland etc.
Fritze meint
Hallo,
Mein Sohn 8 jahre verweigert den Umgang mit seinem Vater. Er erzählte das er ihn geschlagen hat und er bei ihm wenn er alle 2 wochen bei ihm ist, auf dem Boden schlafen muss. Auch mit seiner Lebensgefährtin kommt der nicht klar. Möchte ihn auch nicht mehr rausgeben seit ich das weiß und stelle mich regelrecht vor mein Kind. Das Jugendamt sagt allerdings es wäre sein RECHT auf Umgang. Aber sicherlich nicht wenn er geschlagen und auf dem Boden übernachten soll? Liegt ja eine kindeswohl Gefährdung vor, muss das Jugendamt nicht mir bzw mein Sohn zur Seite stehen?
Hannah meint
Hi Fritze!
In solchen Fällen kann ggf ein “Begleiteter Umgang” eine Lösung sein. Das Kind trifft sich nicht alleine mit seinem Vater, sondern ein Sozialarbeiter ist die ganze Zeit in Sicht- und / oder Hörweite. Manchmal auch in einer Wohnung, die nur zu solchen Besuchen dient. Kann man beim Jugendamt beantragen, je nach Wohnort auch bei der örtlichen Caritas oder Diakonie Einrichtung. Vorteil Nr. 1: Das Kind braucht keine Angst haben und Vorteil Nr. 2: für alles was später kommt (evtl. Gerichtsverfahren wegen Umgangsrecht) gibt es unabhängige, professionelle Zeugen. Hoffe, ich konnte helfen.
Jenny meint
Hallo. Mein Freund hat mir dieses Wochenende gestanden, dass er eine 6 jährige Tochter aus einer früheren Beziehung hat. Ein Schock für mich. Aber das ist nicht das Wesentliche. Kurz erklärt: Er wollte sich damals von ihr trennen und sie hat ihm dann das Kind “untergejubelt” um ihn zu halten. Er wollte nicht mehr und daraufhin hat sie hat ihm angedroht ihn fertig zu machen. Seine Ex hätte ihn damals angezeigt, um ihm den Umgang zu verbieten, weil er angeblich gewalttätig zu ihr und dem Kind gewesen sein soll. Das kam vor Gericht auch durch. Daraufhin hätte er das Kind nur unter Aufsicht hätte sehen dürfen. Seitdem hatte er den Kontakt abgebrochen. Nun mein Zweitel. Kann eine Mutter so etwas einfach behaupten, ohne das es bewiesen werden muss?? Er meint natürlich, dass sie alles erlogen hatte und das nicht stimmen würde. Aber so einfach kann ich mir das nicht vorstellen 🙁
Dini meint
Hey Jenny,
Ich kann es nur von meiner Seite aus berichten.
Ich stecke nämlich in genau der selben Situation wie du!
Die ex hat es auch behauptet. Vergewaltigt. Missbraucht. Häusliche Gewalt. Und! Drogenmissbrauch. Zusätzlich behauptete sie das er die Tochter sterben sehen wollte. (Sie kam mit ein Herzfehler zur welt) Es kam allew vor Gericht. Die richterin verlangte beweise. Sie war gewillt alles einzureichen. Bilder. Arztberichte. Und und und. Es kam nie was. Also aussage gegen Aussage. Das wurde fallen gelassen.
Er darf zwar immernoch nicht seine tochter sehen, weil die Tochter den Wunsch ausspricht sein Vater nicht sehen zu wollen. (Eigentlich wunsch der mutter) aber ich kann dir sagen. Solange es keine beweise gibt, dürfen die richter den nicht glauben! Weil früher damit viel zu viel Unfug betrieben haben! Es ist schade, weil dadurch Frauen nicht mehr geglaubt werden die wirklich sowas erlebt haben. … aber so ist es leider.
Annie meint
Hallo, was ist wenn ein Vater, der die Vaterschaft abstreitet, sie danach aber durch gerichtlichen Vaterschaftstest bewiesen wurde,nach 2 Jahren ohne jeglichen Kontakt und Unterhalt das Sorgerecht beantragen will? Welche Chance hat er?
Liebe Grüße
Nikol meint
Hallo,mein Sohn ist jetz 2 Monate alt. Meine Exfreund will er ihm 3 mal pro Woche sehen aber ich denke das ist viel und 2 tes ich hab auch nicht so viel Zeit weil ich habe noch eine 10 jährige Kind.
Kann ich ihm sagen das geht nicht und das reicht nur einmal pro Woche? Ich habe dann Angst der geht zum jungenamt und mach da Probleme oder so.
Sorgerecht habe ich alleine für meine Kinder. Aber nur der kleine ist von ihm.
Vielen Dank für Antwort
Denise meint
Hallo,
ich würde gern erfahren ob Kinder(2 Geschwister) die sich in Familientherapie befinden und der größere von beiden unter Panikattacken leidet sobald er erfährt, dass er zum Vater muss und sich in der Therapie festgestellt worden ist dass aufgrund von früheren Drohungen des Vaters gegen die Mutter( dass er mit angehört hat bzw. anwesend war) jetzt selbstmordgefährdet ist, er trotzdem zum Vater muss !!? Obwohl er sich in den letzten Monaten an keinem, der ihm durch das Familiengericht bescheinigte Umgangsrecht ,wahrgenommen hat? Stattdessen jetzt der Mutter der Kinder eine Strafanordnung im 5 – stelligen Bereich androht? Wie kann das sein? Das kann doch unmöglich zum “Kindeswohl” beitragen?
Unknow meint
Hallo,
Ich habe einen bald 3 Jährigen Sohn, er wohnt bei seiner Mutter. Ich besuche Ihn jeden zweiten Sonntag. Früher waren die Besuche relativ lange, gut den halben Tag, es hat alles gut geklappt. Doch seit mehr als einem halben Jahr funktioniert es nicht mehr richtig, da die beziehung zwischen mir und der Mutter ziemlich scheuert. Warum genau kann ich nicht genau sagen… Es gibt beiderseits immer wieder Provokative Botschaften, weil man sich gegenseitig einfach überhaupt nicht mehr versteht. Ich versuche die Verbindung zu meinen Sohn zu stärken, leider kann ich das im beisein der Mutter einfach nicht. Wir führen so gut wie jedes mal Diskussionen, neben unseren Sohn – was klarer weise nicht optimal für seine Entwicklung ist. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, das haben wir bei seiner Geburt so festgelegt. Jetzt möchte ich meinen Sohn aber alle zwei Sonntage den halben Tag abholen um mit Ihm nach meinen vorstellungen Zeit zu verbringen. Die Mutter lässt mich meinen Sohn allerdings nicht mitnehmen.
Tom meint
Hallo…was tun? Wir praktizieren das Wechsel model seit fast 2 Jahren! Jetzt möchte meine Ex Partnerin sich auf eine Arbeitsstelle bewerben die 300km vom bisherigen Wohnort entfernt liegt,mit Option auf 2 jährigen Auslandseinsatz in den USA! Leider hab ich noch kein Sorgerecht bantragt,darf sie mir so einfach das Kind (7 Jahre) entziehen?
Dini meint
Vielleicht kann man mir hier ein Rat geben. Ich bin mittlerweile Ratlos.
Mein Freund hat eine siebenjährige Tochter. Als sie vier war wurde sie aus sein Leben gerissen. Bis dato eine relativ glückliche Familie.
Die Kindsmutter ist mit jemanden abgehauen und gründete sofort eine neue Familie. (Realtiv unwichtig)
Erst durfte er seine Tochter sehen, danach stritten die beiden sich und auf einmal wurde die kleine immer zu den Besuchswochenenden krank. Mein Freund kannte sein Recht nicht und dachte er müsste es akzeptieren… man muss sagen er war damals selber noch sehe jung und sie hat das alleinige Sorgerecht, weil er nicht wusste das nicht verheiratet paare das gemeinsame beantragen kann. Das Kind kam vor 2013 auf die welt. … ich kam dazu und zeigte ihn seine Möglichkeiten. Durch ihre Einschulung (wo wir einfach hingegangen sind, die mutter wollte die Einschulung abbrechen und mit ihrer tochter flüchten) erlebte er wie sehr seine tochter ihn vermisste und wollte nicht mehr gehen. Sie war so glücklich! Wir erfuhren von der großmutter mütterlicher seite das der neue Partner den Kontakt zwischen papa ubd tochter nicht wollte und die kindsmutter mitzog. Wir vermuten, dass sie eine andere Geschichte der beiden Vergangenheit erzählte. Mein Freund war angespornt von der Einschulung und bat das Jugendamt um hilfe. Die „versuchten“ zu vermitteln. Nachdem sie treffen ignorierte meinten die, die können nichts machen. Also reichten wir Anträge auf umgangsrecht und Sorgerecht ein. … es geschah relativ schnell eine Verhandlung wo sie auch kam. Sie behauptete er hätte sie vergewaltigt, verprügelt und missbraucht. Die richterin bat um beweise. Wir warten bis heute auf die Einreichung der beweise. Sie behauptete er hätte ihr kopf aufgeschlagen, wo die richterin nachfragte ob es davon ein arztbericht gibt. Das bejahte sie, dennoch gab es bis heute keine Einreichung von einen bericht… die Richterin zweifelte zum Glück an ihre aussage. Sie behauptete verzweifelt das ihr kind keine zeit hat. Schule etc… worauf mein Freund sagte, dass man daran merkt das die Kindesmutter es nicht will. Bis dahin stand das glück auf seiner seite. Und es wurde ein begleiter Umgang angesetzt. Doch erst musste zwischen ihn und der Kindesmutter eine gütliche Einigung vermittelt werden. Währenddessen verklagte sie ihn auf mehr Unterhalt. (Zum Glück zahlt er!) also wurde daraus nichts. Es kamen Beschwerden beim Jugendamt ein, dass sie ihre Kind(er) mittlerweile nicht richtig erzog und schob es auf ihn. Das er das war. Ende vom lied eine gütliche Einigung gab es nicht. (Es war auch keine schöne Trennung, da sie das haus und konto leer räumte und auf seinen namen sachen bestellte und er nun alles abbezahlen muss) mittlerweile ist ein jahr nach der Einschulung vergangenen, das kind wurde von der richterin befragt. Wo die mutter nicht zum Termin erschien. Kein Führerschein, kein auto also und wohnt am Adw… die richterin musste zu ihr. (Finde ich auch nicht schlimm so wurde das kind in einer vertrauten Umgebung gefragt.) das kind sagte aus. „Ich will meinen Vater nicht sehen. Er bemühte sich nicht mich zu sehen. Seine freundin war ihn wichtiger und nun will ich nicht mehr. Ich packte für die Wochenenden mit mama meine sachen und er sagte ab weil er bei seiner Freundin sein wollte. Egal ob er will oder nicht. Mama soll über mich bestimmen.“ ende die richterin ließ die Anträge fallen!
Obwohl mein freund in der zeit wo er sie sehen durfte keine beziehung hatte. Aussage gegen aussage. Wir befragten die Familie von der kindsmutter die auf unsere seite waren. (Dort ließ ich mir übrigens auch die Geschichte von ganzen bestätigen, weil alles am anfang auch so ungläubwürdig war, was mir in nachhinein für mein freund weh tat) wir baten drum das die mit den jugendamt reden. Doch sie gaben uns nur tipps… sie wollen nicht ihrer Familie in den rücken fallen. Im nachhinein bin ich der Meinung da muss mehr dahinter stecken. Aber das ist eine andere sache. Wir informierten uns. Wir können ein Gutachter bestellen, der aber mit enormen Kosten verbunden ist, und da er momentan hoch verschuldet ist, zusätzlich kein Kredit dadurch bekommt, ist das leider keine Option. Habt ihr noch ein rat oder soll er jetzt wirklich wie die Familienhilfe ihn rät darauf warten bis sie vor seiner Tür steht….. mein Freund hat mittlerweile Depression und ich weiß auch nicht mehr weiter.
Michael meint
Hallo,
mein Sohn ist 14 Jahre und ich habe kein Sorgerecht. Gibt es eine gesetzliche Regelung wie oft und wie lange ich Ihn in den Ferien nehmen muss? Kann mir vorgeschrieben werden wie lange ich Ihn nehmen muss?
Team meint
Hallo Michael,
es gibt keine feste Regulierung für die Gestaltung des Umgangs und das Nachkommen der Umgangspflicht. Hierbei bedarf es in aller Regel einer Einigung zwischen den Eltern, die ggf. auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung herbeigeführt werden kann. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um sich bezüglich Ihrer Umgangsrechte und -pflichten informieren zu lassen.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Hannah meint
Liebes Team von Scheidungsrecht.org!
Ihr habt hier schon eine Weile keine Antworten mehr geschrieben und ich frage mich, ob ihr überhaupt noch aktiv seid. Falls ja, geht hier meine Frage an euch, aber falls jemand Erfahrung damit hat, bin ich natürlich auch über andere Antworten froh,
Ein Freund ist geschieden (lebt nicht in Deutschland), hat aber ein Umgangsrecht für seinen etwa 10 jährigen Sohn. Er kommt auch sehr regelmäßig nach Deutschland, nur um ihn zu sehen. Die Mutter verweigert den Umgang. Forderte zunächst begleiteten Umgang, was Vater und Sohn getan haben und offensichtlich die Zeit miteinander sehr genossen haben. Das ging so weit, dass die Umgangsbegleiter nach einigen Terminen sagten, sie sähen keine Notwendigkeit für die Begleitung, da da Kind in keiner Weise durch seinen Vater gefährdet werde.
Die Mutter verweigert den Umgang dennoch. Er versuchte, eine Begleitung durch einen kirchlichen Träger zu beantragen, nur damit er seinen Sohn sehen kann. Die versuchten, sich mit der Mutter in Kontakt zu setzen, allerdings erfolglos.
Ein Gerichtsverfahren scheint unausweichlich, auch wenn er das gerne vermieden hätte. Meine Frage: was kostet so etwas ungefähr (in Baden-Württemberg), wenn das Umgangsrecht eigtl. schon gerichtlich festgesetzt ist und es Zeugen gibt, die sehr für den Vater sprechen (Es sollte also eigtl. ein ziemlich schnelles, relativ unkompliziertes Verfahren werden.)
Team meint
Hallo Hannah,
der Verfahrenswert bei isolierten Umgangsverfahren beträgt in der Regel pauschal 3.000 Euro (vgl. § 45 FamGKG). Nach diesem berechnen sich dann die Anwalts- und Gerichtskosten (entsprechend FamGKG und RVG). Ggf. bedarf es der zusätzlichen Beteiligung eines Verfahrensbeistands, für dessen Beauftragung zusätzliche Kosten entstehen (mindestens 350). Bezüglich der Berechnung der möglichen Kosten kann ein Anwalt Auskunft erteilen.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
Lulu meint
Hallo,
mein Freund und ich sind seit ca. 5 Monate zusammen. Er hat 2 Söhne mit seiner (noch auf Papieren) Ehefrau. Die Ex ist ca. 250km weiter weg gezogen und hat ihm den Umgang mit den Kindern verboten. Er ist zum Anwalt gegangen um für seine Rechte die Kinder zu sehen zu kämpfen. Seit sie erfahren hat, dass er eine neue Partnerin hat, durfte er die Kinder komischer Weise sehen. Mein Freund hat mich mitgenommen da er möchte, dass die Kinder und ich uns besser kennenlernen sollen um alle 4 in der Zukunft mehr Zeit miteinander zu verbringen und weil er der Meinung ist ich tue den Kindern mit meiner Art gut. Die Kinder und ich verstehen uns sehr gut. Die Ex hat dies mitbekommen da sie natürlich nachgefragt hat und nun kommt die Eifersucht und möchte, dass ich nicht mehr mitkomme. Sie hat versucht durch ihre Anwältin meinem Ex zu verbieten mich mitzunehmen. Hat aber nicht geklappt und ich war mit ihm wieder bei den Kindern und es war sehr schön. Sie versucht nun ihn zurück zu bekommen und schreibt ihn dauernd Nachrichten die darauf hinweisen, er ignoriert sie. Jetzt kommt die Drohung, dass sie mit dem Psychologen des großen Sohnes vereinbaren werden, dass er die Kinder nicht mehr sehen darf. Könnte sie mit ihren Lügen und ihre falsche Art es schaffen? Würde mich über eine Antwort eurerseits freuen. Danke
R. meint
Ich bin Mutter eines 9 Monate alten Kindes der kindsvater hat uns der gemeinsamen Wohnung verwiesen und teilgeräumt nun streitet er alles ab er sieht unsere Tochter ein mal die Woche für eine Stunde beim Kinderschutzbund nun möchte er sie für ein ganzes Wochenende haben er wohnt bei seinen Eltern und die richten bereits alles für sie ein
Seine Eltern drohen mir das Kind weg zu nehmen schon in der Schwangerschaft leider sind wir verheiratet aber nicht von Geburt an
Muss ich die kleine wirklich ein ganzes Wochenende abgeben ? Sie war noch nie in ihrem Leben solange von mir getrennt und ich bin auch ihre Bezugsperson
Ich bin 3 Jahre in Elternzeit
Und sie ist schon gestresst gewesen als ich sie wegen der entsprechenden Termine bei meiner Mutter lassen musste
Team meint
Hallo,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich der umgangs- und sorgerechtlichen Regelungen und Möglichkeiten informieren zu lassen.
Ihr Team von scheidungsrecht.org
DB meint
Guten Tag,
Kann ich dazu gezwungen werden beim begleiteten Umgang dabei zu sein, insbesondere ich immer wieder beleidigt werde und auch schon Opfer körperlicher Gewalt war?
Das Kind 20 Monate hat keinerlei Bezug zum KV.
Claudia meint
Hallo
Mein Freund hat ein Kind aus einer fern Beziehung , die Tochter ist 15 Jahre. Durch die grosse entfernung sieht er seine Tochter nur in den Ferien oder Feiertage. Nach dem Umgangsrecht hat mein Freund das Recht die Ferienzeit allein mit seim Kind zu verbringen aber der knack punkt ist, die Mutter bringt die Tochter zu Ihm (wohnhaft Ostsee) und nistet sich einfach bei Ihm ein statt wieder Nachhaus zufahren und wenn Ferien zuende sind wieder abhollen. Mein Freund kann sich Woertlich nicht durchsetzen. Aus meiner sicht haellt sich die Ex nicht an das Umgangsrecht. Was kann man machen, beim Jugendamt beschweren!
chris meint
Schönen Guten tag ich habe da mal ne frage ich bin in der situation das meine freundin erst in 2 bis 3 monate 18 wird so und die mutter von ihr lässt mich nicht zu ihnen weil es angeblich im haushalt nichts mehr gemacht wird aber ich sehe das nicht ein ich gehe die ganze woche arbeiten auf 3 schichten und muss freitag wenn ich von schicht komme noch haushalt machen muss weil sie es nicht schaffen tut
und dewegen wegen will sie mir meinen sohn vorenthalten aber ich denke mal sie darf das nicht weil es liegt ja keine kindeswohl gefährdung im raum ich kümmere mich und unterstütze meine freundin wo ich nur kann
und das würde ich gerne mal wissen oder was schiftlich sehen wollen wie das genau abgklärt ist ob sie es darf oder nicht darf
mit freundlichen grüßen
Janne meint
Hallo , kann die Kindesmutter mir, dem leiblichen Kindsvater, vorschreiben, dass ich am Papa Wochenende mit dem Kind nicht zu den Grosseltern fahren darf! Diese wohnen 80 km vom Wohnort .
Sie schränkt mich ein und sagt ich darf die Stadt nicht verlassen . Sie hat das Sorgerecht.