Trennungsvereinbarung – ein Ehevertrag während der Trennung

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Wichtigste in Kürze: Trennungsvereinbarung

Ist eine Trennungsvereinbarung verbindlich?

Nur dann, wenn Sie die Vereinbarung notariell beurkunden lassen, kann eine Trennungsvereinbarung zumindest formal rechtlich bindend sein. Allerdings dürfen die Inhalte der Vereinbarung auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sonst kann der Vertrag anfechtbar sein. Ähnliches gilt zum Beispiel auch für einen Ehevertrag.

Ist eine Trennungsvereinbarung notwendig?

Nein. Grundsätzlich müssen Eheleute, die in Trennung leben, für diesen Zeitraum keine gesonderte Vereinbarung abschließen. Allerdings kann eine solche für mehr Rechtssicherheit sorgen, sollte es doch zu Streitigkeiten und Differenzen kommen – etwa bezüglich Unterhaltsansprüchen, Hausratsteilung und Co.

Was muss alles in einer Trennungsvereinbarung stehen?

Pflichtvorgaben bezüglich der Inhalte gibt es nicht. Die Eheleute haben hier stattdessen weitgehend Vertragsfreiheit, müssen sich bei Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht und anderes an die geltenden gesetzlichen Regelungen halten. Ein Beispiel dafür, wie eine Trennungsvereinbarung aussehen kann, finden Sie hier.

Wie lange ist die Trennungsvereinbarung gültig?

In der Vereinbarung wird die Trennungszeit geregelt. Nach rechtskräftiger Scheidung kann dann eine Scheidungsfolgenvereinbarung anknüpfen.

Trennungsvereinbarung als Übergangslösung bis zur Scheidung?

Eine notarielle Trennungsvereinbarung kann helfen, Trennung und Scheidung in geordnete Bahnen zu lenken.
Eine notarielle Trennungsvereinbarung kann helfen, Trennung und Scheidung in geordnete Bahnen zu lenken.

Zwischen Ehegatten können verschiedene rechtlich bindende Vereinbarungen getroffen werden, die im Falle einer Trennung und Scheidung klar regeln, welche Verpflichtungen und Rechte jede der Parteien hat. Prinzipiell handelt es sich bei einem Vertrag zwischen Ehegatten, der notariell beglaubigt wurde, um eine Form von Ehevertrag.

Je nach Inhalt desselben kann außerdem von einer Trennungsvereinbarung und einer Scheidungs­folgenvereinbarung gesprochen werden.

Dieser Ratgeber fasst kurz zusammen, wo die Unterscheide dieser Vereinbarungen liegen. Außerdem bieten wir Ihnen zur Trennungsvereinbarung ein Muster an, anhand dessen Sie einsehen können, wie ein solcher Vertrag aufgebaut sein kann.

Unterschied zwischen einer Trennungs- und einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Trennungsvereinbarung regelt die geordnete Trennung bis zur Scheidung. Sie nimmt deshalb oftmals Punkte einer Scheidungsfolgenvereinbarung voraus. Aus unserem Muster zur Trennungsvereinbarung lässt sich erkennen, dass viele Punkte mit einer Klausel darüber enden, ob die getroffene Vereinbarung nach einer rechtskräftigen Scheidung weiterhin gilt oder ob neue Regelungen getroffen werden müssen.

Es wird also deutlich, dass eine im Einvernehmen ausgehandelte notarielle Trennungsvereinbarung die Kosten einer Scheidung niedrig halten kann. Denn gemeinsam erarbeitete Regelungen zwischen den Ehegatten tragen zu einer einvernehmlichen Scheidung erheblich bei.

Im Unterschied zur Scheidungsfolgenvereinbarung bezieht sich die Trennungsvereinbarung auf die Zeit der Trennung, während der die Eheleute also noch verheiratet sind. Sie kann den Weg ebnen zu einer einvernehmlichen Scheidung und nimmt inhaltlich viele Punkte einer Scheidungsvereinbarrung vorweg.

Auch wenn eine Trennungsvereinbarung auch ohne Notar abgeschlossen werden kann, ist dies in den meisten Fällen nicht zu empfehlen.

Einerseits können elementare Regelungen wie etwa Änderungen zum Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. nicht ohne notarielle Beteiligung getroffen werde. Andererseits sind auch andere Punkte durch einen Anwalt leicht angreifbar, wenn sie ohne professionelle Hilfe formuliert wurden.

Gerade bei großen Vermögenswerten sollte keine Vorlage einer Trennungsvereinbarung als Formular genutzt werden. Denn jede Beziehung ist verschieden und nur ein Notar oder Anwalt kann als neutrale Instanz mit Ihnen besprechen, welche Regelungen für Sie am sinnvollsten sind und einen entsprechenden Vertrag aufsetzen. Geht es bei Ihrer Trennungsvereinbarung etwa um ein Haus, eine gemeinsame Wohnung oder das Umgangsrecht mit Ihren Kindern, sind die verhandelten Gegenstände doch zu wichtig, um sie ohne Vermittler zu entscheiden. Auch im Rahmen einer Mediation kann der Grundstein für eine stichhaltige und für beide Parteien faire Trennungsvereinbarung gelegt werden.

Ein Muster zur Trennungsvereinbarung

trennungsvereinbarung-muster-bild

Das folgende Muster einer Trennungsvereinbarung ist eine Vorlage, die natürlich nicht auf besondere Situationen zugeschnitten sein kann. Betrachten Sie das Dokument als ersten Eindruck, wie eine solche Vereinbarung bei Trennung aussehen könnte. Zum Herunterladen des Musters, klicken Sie bitte auf das Bild oder auf die Buttons.

Download Trennungsvereinbarung (pdf)

Über den Autor

Autor
Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Trennungsvereinbarung – ein Ehevertrag während der Trennung
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Kommentare

  • Philipp sagt:

    Meine Frau und ich sind seit 2017 verheiratet (gerade etwas mehr als 5 Jahre).
    Ich habe vermögen in die Ehe eingebracht und auf Grund deutlich besseren Verdienstes das gemeinsame Leben quasi vollumfänglich finanziert.
    Vor zwei Jahren hat sich meine Frau selbstständig gemacht. Ich habe sehr viel Geld in Ihr unternehmen gesteckt, während der Jahre auch in die 3. Säule Altersvorsorge eingezahlt.
    Meine Frau hat Ihr BVG aufgelöst und ebenfalls ins Geschäft investiert, neu hat Sie kein BVG mehr.
    Meine Frau konnte nun auf Grund Ihrer Selbsständigkeit etwas Geld ansparen. Mein Vermögen ging deutlich zurück, weil ich 1. alles finanzierte 2. in meiner Firma der Geschäftsgang schlechter war.
    Wir haben keinen Ehevertrag.
    Muss ich wirklich 50% all meiner BVG-Beiträge aus der Zeit der Ehe abgeben? Oder kann man darauf auch vertraglich verzichten?
    Wie können wir unsere Vermögensverhältnisse auseinander dividieren, so dass es fair bleibt?

    Meine Frau will sich zwar trennen aber nicht scheiden lassen. Kann man vertraglich regeln, dass diese „Eheverlängerung“ für mich nicht zum finanziellen Nachteil wird?

  • Maryam sagt:

    Guten Tag,
    ich möchte von meinem Man trennen aber noch nicht scheiden lassen. Ich bin deutsche, er Ägypter und wir haben einen ägyptischen Ehevertrag.
    Gilt für uns auch die Trennungsvereinbarung? Muss per Notar sein?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maryam,

      wenden Sie sich für eine Klärung ggf. an einen Anwalt. In Deutschland ist in der Regel die notarielle Beurkundung bei Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen formale Voraussetzung für deren Wirksamkeit.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • G. sagt:

    Hallo Team,
    Seit 1997 Jahren verheiratet. Ich arbeite und lebe seit 3 Jahren in Bayern, meine Frau arbeitet und lebt noch immer in unserer Ehewohnung im Saarland. Wir haben zwei Kinder, 21 und 20 Jahre alt, die derzeit beide Medizin studieren. Ich bin seit 8 Jahren schwerbehindert. Aufgrund meiner Behinderung habe ich einen Teilzeitjob. Muss ich Kindesunterhalt zahlen? Jetzt möchte ich freiwillig aus der Ehewohnung ausziehen, aber, wenn ich ausziehe, wie vereinbarst man sich mit der Ehefrau außergerichtlich?
    G.

  • Max sagt:

    Hallo, meine Frau (aus Russland) und ich (Ö) sind einverstanden das wir uns einvernehmlich scheiden lassen.
    Wie sind erst 9 Monate verheiratet.
    Zur Info Sie hat noch die russische Staatbürgerschaft.

    Wir haben keine Kinder, keine gemeinsamen Besitze,
    Wir beide verdienen ziemlich gleich.
    Wir möchten ein gegenseitiges Unterhaltverzicht unterzeichnen.
    Was für Nachteile hat für mich?
    Ich geh seid 25 Jahren durchgehend arbeiten.

    Kann Sie irgendwann ein Unterhalt von mir verlangen wenn Sie mal arbeitslos oder ein Notstand beantragt obwohl sie ein Verzicht unterzeichnet hat und geschieden sind?

    1. Team sagt:

      Hallo Max,

      bitte wenden Sie sich zur Prüfung an einen Anwalt. Wir befassen uns hier lediglich mit dem deutschen Familienrecht. Welche Ansprüche das österreichische Familienrecht ggf. vorsieht, ist hier nicht bekannt.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Mirco sagt:

    Hallo,
    Ich muss noch offiziell Unterhalt 3 Jahre Kindesunterhalt zahlen, da dann die Ausbildung meines Sohnes vorbei ist.
    Könnte ich prinzipiell mit der Kindsmutter (notariell) vereinbaren, dass ich Ihr die zu zahlende Summe JETZT in einer Gesamtsumme gebe so dass ich ab sofort nichts mehr zu zahlen hätte?

  • Hella sagt:

    Hi, mein Mann und ich haben uns im letzten Jahr freundschaftlich getrennt. Ich lebe weiterhin in unserer Wohnung, mein Mann steht weiterhin zusammen mit mir im Mietvertrag.
    Er hat sich eine sogenannte Nebenwohnung gemietet.

    Wir haben unser nicht unbeträchtliches Barvermögen und Depotwerte aufgeteilt, sowie unsere Möbel und Haushaltsgegenstände. Darüber gibt es genaue schriftliche Angaben.

    Eine Scheidung wollen wir nicht.

    Benötigen wir eine notariell beglaubigte Trennungsvereinbarung ?

    Mein Mann würde mir auch einen Ausgleich zahlen, da unsere Renten unterschiedlich hoch sind. Bis jetzt habe ich dieses nicht von ihm gefordert.

    Wenn man nicht für die Schulden des Anderen aufkommen möchte, wie kann dieses rechtskräftig formuliert werden ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. Team sagt:

      Hallo Hella,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung und die Erstellung einer möglichen Trennungsvereinbarung bitte an einen Anwalt. Eine solche Leistung können wir an dieser Stelle nicht anbieten.

      Das Team von scheidung.org

  • Inge sagt:

    Hallo
    Ich habe mich von meinem Mann getrennt, er sagte ich solle ihm 4000 Euro bezahlen und den gemeinsamen Hund zu ihm geben dann könnte ich alle Möbel in der Wohnung behalten, reicht es wenn wir dazu selbst ein schreiben aufsetzen oder brauchen wir da einen Notar zu?

  • Celine sagt:

    Guten Tag,

    mein Mann hat sich am Samstag von mir getrennt. Er ist noch in der Ausbildung und bekommt netto ungefähr 750 Euro. Ich arbeite Vollzeit und verdiene fast das 3 Fach. Wir haben ein Kind 4 Jahre alt. Meine Frage ist wie läuft die Trennungsunterhalt für mein Mann. In der Ehe habe ich mehrere Kredite (Ratenzahlungen) und nach der Berechnung kann ich nicht diese Unterhalt bezahlen. Wie kann man das offiziell machen ? Beantragen ? Gibt es ein Muster Brief ? Er braucht nämlich Wohngeld oder Aufstockung vom Arbeitsamt.
    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Team sagt:

      Hallo Celine,

      einen Anspruch auf Trennungsunterhalt kann der Anspruchsteller gegenüber dem Zahlungspflichtigen einfordern. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die möglichen Ansprüche Ihres Mannes beziffern bzw. prüfen zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Svenja sagt:

    Guten Tag,
    wir sind seit Ende letztem Jahres getrennt und haben bislang alle Regelung durch gute Kommunikation vereinbart. Nun bin ich persönlich auf Immobiliensuche und benötige daher eine notariell beglaubigte Trennungsvereinbarung.
    Ist es möglich, diese nach Muster selbst auszufüllen und dann „nur“ beglaubigen zu lassen? Welche Kosten stehen in etwa für eine solche Beglaubigung an?
    Vielen Dank für die Antwort.
    Freundliche Grüße

  • A. sagt:

    Können verheiratete Ehepartner eine Trennungsvereinbarung erstellen, diese vom Eheschutzrichter genehmigen lassen und danach weiterhin im Einfamilienhaus wohnen?

  • Katie sagt:

    Hallo und guten Tag,
    ich bin seit 2015 verheiratet. Mein Mann ist Unternehmer, verfügt über ein recht großes Vermögen und baute, ca. 1 Jahr nach unserer Hochzeit, ein Haus in dem wir jetzt wohnen. In und vor allen Dingen rund um das Haus habe ich mit ganz viel Herzblut einen schönen Garten angelegt. Dann verabredeten wir, dass ich meine Arbeitszeit verkürzte, und einen 3/4 Job annahm, den ich heute noch habe. Gründe dafür waren z.B. die Anschaffung unseres Hundes und das hohe Alter der Mutter meines Mannes (diese wohnt jedoch getrennt von uns und ist nicht pflegebedürftig). Wir haben eine Ehevertrag vor unserer Hochzeit abgeschlossen, der zwar Gütertrennung vereinbart, aber vor allen Dingen sein Unternehmen betrifft…wegen seiner Geschäftspartner und/oder ggf. erhobenen Ansprüchen meinerseits, im Falle einer Trennung. So weit der Stand.
    Nun meine Frage: Kann mein Mann mich einfach aus „seinem“ Haus werfen? Kann er verlangen, dass ich einfach ausziehe, obwohl ich garkeine finanzielle Möglichkeit dazu habe, weil ich nicht soviel verdient habe (während unserer Ehe), dass ich mir etwas zurücklegen konnte? Ständig sagt er: ICH solle doch ausziehen? Würde ich machen, wenn ich wüßte, ob er ggf verpflichtet ist, mich finanziell zu unterstützen. Auch, z.B. beim Einrichten einer Wohnung…Hat er Vorteile, wenn ICH sage: OK, ich möchte ausziehen….??
    Vielen Dank für Ihr Feedback zu meiner Situation
    und herzliche Grüße,
    Katie

    1. Team sagt:

      Hallo Katie,

      bei einer Trennung von Ehegatten kann regelmäßig ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen – unabhängig von dem gewählten Güterstand. Wie hoch ein möglicher Unterhaltsanspruch Ihrerseits sein könnte und welche weiteren Ansprüche sich im Rahmen von Trennung und Scheidung ergeben könnten, kann Ihnen ein Anwalt erläutern.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Rolf sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir sind seit 2 Jahren verheiratet und möchten uns trennen. Wir sind beide 66 Jahre alt und beziehen Altersrente. Ist eine anwaltliche Trennungsvereinbarung sinnvoll? Muss ein Trennungsgeld gezahlt werden, wenn ein Partner 200.–€ mehr Rente hat?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    1. Chris sagt:

      Hallo und guten Tag

      Ist eine nicht notarielle trennungsvereinbarung auch nach dem scheidungsbeschluss gültig?

      1. Team sagt:

        Hallo Chris,

        eine Trennungsvereinbarung bezieht sich in der Regel nur auf die Dauer der Trennungszeit. Für nacheheliche Regelungen kann hingegen eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden.

        Ihr Team von scheidung.org

  • Jennifer sagt:

    Guten Tag

    Ich bin nun seit 3 Monaten von meinem Mann getrennt. Der ausschlaggebende Grund waren seine Schulden die einfach die weniger wurden sowie auch dass mein Schwiegervater ohne meine Erlaubnis bei uns einzog.
    Nun möchte ich etwas tun dass ich nicht mehr für seine Schulden haften kann. Was kann ich da tun? Trennungsvereinbarung? Ehevertrag oder muss ich mich Scheiden lassen? Ich weiss nicht wo ich mich melden soll.

    1. Team sagt:

      Hallo Jennifer,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern Sie überhaupt für die Schulden Ihres Mannes in Haftung genommen werden können.

      Ihr Team von scheidung.org

  • S. sagt:

    Guten Tag,

    ich lebe mit Partnerin und 2 geimsamen Kindern unverheiratet seit 10 Jahren zusammen.
    Wir wohnen in einem Haus, stehen beide im Grundbuch. Alle Kosten bezüglich des Hauses (Umbaukosten, Ratenzahlung Kredit, Betriebskosten Wasser und Strom) trage ich alleine.
    Sie trägt die Kosten für den Lebensunterhalt (Lebensmittel) und Kosten der Kinder (Schulgeld, Essengeld, Kleidung usw.) und erhält auch das Kindergeld.
    Jetzt will sie in eine Mietwohnung ziehen. Die Kinder sollen bei ihr und bei mir leben.

    Was und wie sollten wir vertraglich regeln, was in Zukunft wichtig ist? Auf welche Dinge muss man unbedingt achten?
    Vielen Dank.

  • Beatrice sagt:

    Guten Tag,
    mein Mann und ich leben seit einigen Wochen getrennt, wissen aber noch nicht, ob wir uns tatsächlich scheiden lassen wollen. Nun wollen wir eine Trennungsvereinbarung mit einem gemeinsamen Anwalt ausarbeiten lassen. Ist dies mit nur einem Anwalt möglich, oder benötigen wir hierfür jeder einen gesonderten Anwalt?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. Team sagt:

      Hallo Beatrice,

      ein Anwalt darf in aller Regel nur eine der Parteien vertreten, da andernfalls Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Carolina sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte mich von meinem Mann trennen, er sagt er will das nicht obwohl wir schon seit mindestens 2 Jahre in Krise sind. Für mich ein „Wieder gut machen“ ist ausgeschlossen und er sagt dann er gibt mir eine mindestens Hilfe von 350 Euro aber alles nur abgesprochen. Über Notar macht er nicht und unterschreibt keine Dokumente.
    Was kann ich da machen? ich bin Teilzeit angestellt und habe einen Kind (nur von mir) kann leider keinen Anwalt leisten. Gibt es irgendeinen Amt den ich suche kann?
    M.f.G.

    C.C.

    1. Team sagt:

      Hallo Carolina,

      Personen, die die anwaltliche Beratung und Vertretung nicht aus eigener Tasche zahlen können, können ggf. auch Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe zurückgreifen. Beachten Sie zudem, dass der Antragsteller vor dem Familiengericht stets verpflichtet ist, einen Anwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen. Wollen Sie also die Scheidung einreichen, benötigen Sie unweigerlich einen Rechtsbeistand. Dieser kann Sie bezüglich Ihrer Ansprüche beraten und Ihnen bei der Durchsetzung helfen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Elis sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich bin getrennt Zeit ein Jahr, habe zwei kinder sie bekommen von der Vater Kinder Alimente und Zulage
    ich als Mutter nicht arbeittätig bekomme ich nicht, die Kinder besucht finde sie jeder Mittwoch und jede zweite Wochenende der Vater kann leider nicht mehr an Freitag jede zweite Woche abholen weil er arbeiten musst erst an Samstag Abend bist Sonntag Abend für mich als Mutter ist sehr schwierig Arbeit finden was kann ich machen ??
    Wenn ich ein neue Partner habe wo mich regelmäßig besucht ist die Kinder Alimente ein Risiko!???

    Liebe Grüss
    Elys k

    1. Team sagt:

      Hallo Elis,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit sie einen Unterhaltsanspruch geltend machen können.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Debora sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich bin Schweizerin und habe meinen Amerikanischen Mann in San Diego, California geheiratet. Ich wollte mich erkundigen, ob ich die Scheidung in den USA einreichen muss oder ob ich es in der Schweiz vollziehen kann?

    Vielen Dank und beste Grüsse,
    Debora

    1. Team sagt:

      Hallo Deborah,

      die Scheidung kann ggf. auch vor einem Schweizer Gericht durchgeführt werden, wenn die Ehe auch dort anerkannt wurde. Welches Recht in Ihrem Fall jedoch zur Anwendung käme, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von scheidung.org

      1. Christian sagt:

        Hallo,

        Meine Frau möchte die Scheidung.
        Wie haben ein gemeinsames Haus umgebaut das ich so gut wie alles selbst gemacht habe, es hat für mich also einen hohen Stellen wert. Sie weiß das natürlich und möchte alle Rechte am Haus abtreten und nicht ausbezahlt werden. Sie sagt wir können es schriftlich aufsetzen und sie unterschreibt es.. Geht das wirklich ohne Notar?

        Lg

        1. Team sagt:

          Hallo Christian,

          Verträge, durch die Ansprüche übertragen oder auf solche verzichtet wird, sind in der Regel nur mit notarieller Beurkundung rechtswirksam (insbesondere bei Eigentumsübertragung). Ohne notarielle oder öffentliche Urkunde lassen sich andernfalls Änderungen im Grundbuch in aller Regel nicht bewerkstelligen. Wenden Sie sich für eine genaue Prüfung und ggf. auch Erstellung eines geeigneten Vertrages an einen Anwalt.

          Ihr Team von scheidung.org

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