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Scheidungstermin: Was passiert am Tag der offiziellen Scheidung?

Von Scheidungsrecht.org, letzte Aktualisierung am: 19. November 2020

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Der Scheidungstermin vor Gericht muss von beiden Ehegatten wahrgenommen werden.
Der Scheidungstermin vor Gericht muss von beiden Ehegatten wahrgenommen werden.

Haben Sie und Ihr Partner sich dazu entschlossen, sich scheiden zu lassen, müssen Sie einen Scheidungstermin vor Gericht vereinbaren lassen, an dem Sie beide Anwesenheitspflicht haben.

Obwohl immer wieder das Gerücht umgeht, dass eine Scheidung auch online möglich sei, so ist dies nicht der Fall. Denn: Der Gerichtstermin für die Scheidung ist sowohl für Sie als auch Ihren Partner unumgänglich. Dementsprechend muss man bei der Scheidung persönlich anwesend sein.

Aber was passiert beim Scheidungstermin genau? Wie sollten Sie sich auf den Tag der Scheidung vorbereiten? Und wenn Sie die Scheidung eingereicht haben, wie lange dauert es dann noch bis zum Scheidungstermin? Lesen Sie im Ratgeber mehr zum Thema.

Detaillierte Infos zum Scheidungstermin

Scheidungstermin verschieben Sonderurlaub bei Scheidung

Inhalt dieses Ratgebers

  • Scheidungstermin vor Gericht: Ist für die Scheidung ein persönliches Erscheinen nötig?
  • Dauer von einem Scheidungstermin: Wie der Ablauf vor dem Familiengericht aussieht
    • Können Sie den Scheidungstermin vor Gericht verschieben? Welche Gründe zählen

Scheidungstermin vor Gericht: Ist für die Scheidung ein persönliches Erscheinen nötig?

Laut § 128 Absatz 1 des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) müssen beide Eheleute anwesend sein, wenn die Scheidung vollzogen wird, da eine persönliche Anhörung beider Ehegatten laut Familienrecht erfolgen muss. Wenn Sie zum Scheidungstermin (wiederholt und unbegründet) nicht erscheinen, können Ihnen sowohl die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden (also z. B. für beteiligte Anwälte und Sachverständige) als auch ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängt werden.

Dauer von einem Scheidungstermin: Wie der Ablauf vor dem Familiengericht aussieht

Der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen können Sie bei Krankheit verschieben.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen können Sie bei Krankheit verschieben.

Der Haupttermin der Scheidung liegt an: Aber was sollten Sie genau bereithalten? Was passiert im Scheidungstermin genau? Grundlegendes wie der Versorgungsausgleich und das Einreichen vom Scheidungsantrag wurden bereits unter Ihnen geregelt und nun offiziell eingebracht. Zunächst sollten Sie folgende Dokumente mitnehmen:

  • Die Ladung vom Familiengericht zur Scheidung sowie
  • Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.


Zusätzlich müssen Sie beachten, dass viele Gerichte mittlerweile mit Sicherheitskontrollen ausgerüstet sind. Dieser Kontrolle müssen auch Sie sich dann meist unterziehen, bevor Sie das Gericht betreten können.

Im Gerichtssaal oder vor dem Familiengericht treffen Sie dann normalerweise auf Ihren Anwalt. Die Anhörung bei einer Trennung ist nicht öffentlich, sodass tatsächlich nur Sie, Ihr Ehegatte und die Anwälte sowie der Richter bei der Scheidung zugegen sind. Ein persönlicher Beistand, den Sie vielleicht mitgebracht haben, muss draußen warten, bis der Scheidungstermin vorüber ist. In der Anhörung selbst werden Ihnen dann zumeist nur zwei Fragen zur Trennung gestellt.

Einmal wie lange beide Eheleute nun getrennt voneinander leben und ob eine Scheidung wirklich gewollt ist. Das restliche Verfahren wird dann durch Ihre Anwälte geregelt. Am Schluss der Anhörung folgt der Scheidungsbeschluss. Insgesamt wird für diese Prozedur in der Regel nicht mehr als eine halbe Stunde Zeit eingerechnet.

Beachten Sie: Den Scheidungstermin ganz ohne Anwalt wahrzunehmen, ist nicht möglich, denn es herrscht Anwaltszwang. Wollen Sie lediglich einen Anwalt zur Scheidung hinzuziehen, kann das aber funktionieren. Das bedeutet: Sind sich die Ehegatten im Prinzip über alle Eventualitäten einig, reicht es, lediglich einen Anwalt zu beauftragen.

Können Sie den Scheidungstermin vor Gericht verschieben? Welche Gründe zählen

Beim Scheidungstermin beträgt die Dauer eigentlich nur etwa 30 Minuten.
Beim Scheidungstermin beträgt die Dauer eigentlich nur etwa 30 Minuten.

Ist einer der Ehegatten krank, kann dieser den Scheidungstermin absagen und einen neuen vereinbaren. Dann muss allerdings mit einer erneuten langen Wartezeit bis zur Scheidung gerechnet und ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Auch ein geplanter Urlaub kann im Verlauf der Scheidung ein Grund sein, einen Scheidungstermin zu verschieben. Dabei müssen allerdings bereits konkrete Buchungen vorliegen.

Auch bei schwerwiegenden persönlichen Gründen – beispielsweise einem Todesfall in der Familie – ist eine Absage der Scheidung möglich. Gleiches gilt selbstverständlich auch, wenn die Eheleute die Scheidung zurücknehmen oder sich wieder vertragen. In solch einem Fall wäre ein Scheidungstermin ohnehin hinfällig, muss aber auf Antrag abgesagt werden.

Kommentare

  1. Luise meint

    15. November 2018 um 12:42

    Meine Nachbarin steckt mitten im Scheidungsverfahren und der Termin der Scheidung rückt näher. Nun ist ihr Noch-Ehemann erkrankt und kann den Scheidungstermin vor Gericht durch eine notwendige Operation eventuell nicht wahrnehmen. Beide wollen die Scheidung so schnell wie möglich abschließen. Da Sie eine sehr lange Wartezeit auf einen neuen Termin in Aussicht stellen, werden die beiden sich von einem Anwalt zur weiteren Vorgehensweise beraten lassen.

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