Scheidungstermin verschieben – Wann dürfen Sie den Anhörungstermin verlegen lassen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Der Scheidungstermin steht am Ende der Verhandlungen zur Ehescheidung. Hier erfolgt eine letzte Anhörung der Ehegatten und die abschließende Klärung der Scheidungsfolgen. Die Terminierung des Gerichts passt dabei jedoch nicht immer gleich in den Zeitplan aller Beteiligten. Doch können Sie den Scheidungstermin auch verschieben lassen, wenn Sie keine Zeit haben, an diesem teilzunehmen?

Das Wichtigste in Kürze: Scheidungstermin verschieben

Den Scheidungstermin dürfen Sie aus folgenden Gründen verschieben:

  • Krankheit: Hierfür brauchen Sie ein ärztliches Attest.
  • Urlaub: Sie benötigen jedoch einen Nachweis über Flug- und Hotelreservierungen o.ä.

Den Scheidungstermin müssen Sie in jedem Fall rechtzeitig absagen. Ausführliche Informationen erhalten Sie im folgenden Ratgeber.

Scheidungstermin verschieben – Welche Gründe können Sie anführen?

Berufliche Verpflichtungen eines der Beteiligten

Unter welchen Voraussetzungen können Sie einen Scheidungstermin verschieben?
Unter welchen Voraussetzungen können Sie einen Scheidungstermin verschieben?

Sind beide Ehegatten arbeitstätig, kommt der anberaumte Scheidungstermin dem beruflichen Zeitplan nicht selten in die Quere. Da auch Gerichte und Richter nur unter der Woche tätig werden, fällt der finale Gerichtstermin einer Scheidung auch auf einen Werktag. Muss einer der beiden Beteiligten an diesem Tag jedoch arbeiten, genügt dies als Begründung in der Regel nicht aus, um den Scheidungstermin zu verschieben.

Denn: Den Ehegatten steht Sonderurlaub für den Scheidungstermin zu, den Sie bei ihrem Arbeitgeber beantragen können. Das Gericht ist in der Rangfolge die höhere Instanz. Ordnet dieses sodann die Anwesenheit der Scheidungsparteien zu dem Gerichtstermin an, so muss deren Arbeitgeber diese auch freistellen. Er kann Ihnen die Teilnahme an dem höherinstanzlich festgelegten Gerichtstermin nicht untersagen, sodass Ihnen der Sonderurlaub bei einer Scheidung in der Regel zusteht.

Die Anwesenheitspflicht der Ehegatten beim Scheidungstermin ist gesetzlich festgelegt und kann auch vom Arbeitgeber nicht ignoriert werden.

Scheidungstermin verschieben wegen Krankheit eines Beteiligten

Doch nicht immer sind es vorhersehbare und planbare Vorkommnisse, die die Terminsverschiebung notwendig machen. Erkrankt eine der an dem Verfahren beteiligten Personen, können diese den Scheidungstermin verschieben lassen.

Aber hierfür ist in jedem Fall ein Antrag vonnöten, ergänzt durch ein ärztliches Attest. Unterrichten Sie in jedem Falle Ihren Verfahrensbevollmächtigten oder das Familiengericht von der gesundheitlichen Einschränkung umgehend, sodass diese den Scheidungstermin rechtzeitig absagen können.

Das Gericht kann der Terminsverlegung sodann zustimmen und beraumt gegebenenfalls einen erneuten Termin an. Im Übrigen kann dies auch geschehen, wenn etwa der diensthabende Richter erkrankt und kein Ersatz zu finden ist.

Sie haben bereits den Urlaub gebucht? Hat einer der Beteiligten für den Zeitraum des anberaumten Anhörungstermins bereits einen Urlaub gebucht, dann ist es ebenfalls möglich, den Scheidungstermin verschieben zu lassen. Allerdings bedarf es dann der Nachweise über Hotelreservierungen, Flüge & Co. Die reine Urlaubsplanung genügt in der Regel nicht.

Ihr Anwalt hat bereits eine andere Verpflichtung?

Scheidungstermin verschieben: Ein Grund kann z. B. die Krankheit eines Beteiligten sein.
Scheidungstermin verschieben: Ein Grund kann z. B. die Krankheit eines Beteiligten sein.

Anwälte haben in aller Regel mehrere Fälle, die sie parallel bearbeiten und zahlreiche Mandanten, die Sie betreuen und vor Gerichten vertreten müssen. Das bedeutet aber auch, dass von Zeit zu Zeit Überschneidungen möglich sind und einander konkurrierende Termine anberaumt werden können.

Kann Ihr verfahrensbevollmächtigter Anwalt den Termin vor Gericht nicht wahrnehmen, weil er zur gleichen Zeit bereits einer anderen Verpflichtung nachkommen muss, so ist es an diesem, den Antrag auf Terminsverlegung bei Gericht einzureichen. Dies sollte jedoch nicht ohne Rücksprache mit seinem Mandanten geschehen. Sie haben als Auftraggeber das Recht zu widersprechen, wenn Ihr Anwalt während des Scheidungsverfahrens den Scheidungstermin verschieben möchte.

Im Zweifel können Sie sich auch dazu entschließen, einen Terminsvertreter einzusetzen, sodass das Gericht den Scheidungstermin nicht verschieben muss. Ganz ohne Anwalt ist die Teilnahme am Anhörungstermin nicht möglich, da zumindest für den Antragsteller Anwaltszwang besteht. Halten Sie in einem solchen Fall Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand, um das Für und Wider der Situation zu ergründen.

Den Scheidungstermin zu verschieben, bedeutet nämlich in aller Regel eine erneute längere Wartezeit, bis das zuständige Familiengericht einen neuen Scheidungstermin anberaumt.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Jens sagt:

    Hallo GeWo,
    bei meinem Sohn passiert seit Anfang diesen Jahres gerade das Gleiche, mit den angesetzten Scheidungsterminen.
    Ist man dieser Sache wirklich völlig hilflos ausgeliefert?

  • GeWo sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der Anwalt meiner von mir getrennten Frau hat die Scheidungstermine nun schon etliche Male zwei Tage vorher verschieben lassen.
    Getrennt leben wir seit Januar 2017.
    Scheidung beantragt habe ich im Januar 2018.
    Erster Termin war im Januar 2019.
    Seitdem wird geschoben. Offensichtlich geht es hierbei um den Erhalt des Trennungsunterhalts, da dieser gezahlt werden muss und nachehelicher Unterhalt eher nicht, zumal eines unserer Kinder (15) bei mir lebt, für das ich keinen Unterhalt bekomme und unser zweites Kind (7) zu 50% von mir betreut wird und ich aber vollen Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle bezahle.
    Kann ich gegen diese Taktik etwas unternehmen?

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