Scheidungsanwälte und Kanzleien

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Eine Scheidung ist ohne einen Anwalt nicht möglich – auch nicht, wenn sich die Ehegatten in beiderseitigem Einvernehmen trennen. Zumindest eine Partei muss sich anwaltlich vertreten lassen. Im Falle einer streitigen Scheidung ist es sogar ratsam, dass sich jeder Ehepartner einen eigenen Scheidungsanwalt sucht, der dessen Interessen vor dem Familiengericht vertritt.

Da es besonders in Großstädten häufig eine große Auswahl an Scheidungskanzleien gibt, fällt die Suche nach dem passenden Anwalt oft nicht leicht. Auf den folgenden Seiten finden Sie Anwaltskanzleien für Familienrecht in den größten Städten Deutschlands:

Kommt es zu Trennung und Scheidung, stellt sich auch schnell die Frage, ob ein Rechtsanwalt benötigt wird und falls ja, welcher Anwalt „der Richtige“ ist. Dabei kommt für jeden Ehegatten die Hinzuziehung eines eigenen Scheidungsanwalts für eine (erste) Beratung bis hin zur vollständigen Interessenvertretung bei der Scheidung und den Folgesachen in Betracht. Auf der anderen Seite kann es bei einer einvernehmlichen Scheidung insbesondere aus Kostengründen zweckmäßig sein, nur einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen, um die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten. Was letztendlich sinnvoll ist, richtet sich nach dem Einzelfall.

Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsanwalt

  • In Deutschland wird in der Regel immer ein Anwalt für Familienrecht benötigt, wenn ein Scheidungsantrag eingereicht wird.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein gemeinsamer Scheidungsanwalt in aller Regel nicht möglich, da dieser nur eine der beiden Scheidungsparteien rechtlich vertreten darf. Andernfalls könnte es zum Interessenkonflikt kommen.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten nicht nur geringer (im Vergleich zu einer gleichwertigen streitigen Scheidung!), sie kann auch häufig schneller vollzogen werden.
  • Ein Scheidungsanwalt kann bei Vereinbarungen zu Unterhalt, Güterrecht, Vermögensausgleich und Kindschaftssachen behilflich sein.

Ausführliche Informationen zum Scheidungsanwalt erhalten Sie im Folgenden.

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Warum Sie einen Anwalt vor Gericht benötigen

Bei einer Scheidung ist ein Anwalt Pflicht.

Bei einer Scheidung ist ein Anwalt Pflicht.

Möchte ein Ehegatte die Scheidung einreichen, muss er dazu einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Denn für die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Aufgrund der Anwaltspflicht bei Scheidung können Anträge also nur durch einen Familienrechtsanwälte gestellt werden. Eine Scheidung gänzlich ohne einen Scheidungsanwalt durchzuführen, ist durch den Anwaltszwang vor dem Familiengericht daher nicht möglich.

Der andere Ehegatte braucht allerdings keinen eigenen Scheidungsanwalt zu beauftragen, wenn er der Scheidung nur zustimmen möchte, § 114 Abs. 3 Nr. 3 FamG. Antragsgegner können also durchaus eine Scheidung ohne Anwalt durchführen lassen. Eigene Anträge stellen darf dieser Ehepartner dann allerdings nicht, weil dies ausschließlich Anwälten vorbehalten ist. Ebenso kann der anwaltlich nicht vertretene Ehegatte nach der Scheidung keinen Rechtsmittelverzicht erklären.

Das hat zur Folge, dass die Scheidung nicht – wie bei einem von einem Anwalt für Scheidungsrecht geäußerten Rechtsmittelverzicht – sofort, sondern erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat rechtskräftig ist.

Ist dagegen die Scheidung streitig, sodass der andere Ehegatte ebenfalls Anträge stellen möchte, braucht er dazu einen eigenen von ihm beauftragten Rechtsanwalt für die Scheidung. Streitig ist eine Scheidung immer dann, wenn …

  • nach Ablauf des Trennungsjahres über Folgesachen Meinungsverschiedenheiten bestehen oder
  • nach Ansicht eines Ehepartners das einjährige Trennungsjahr noch nicht abgelaufen und die dreijährige Trennungszeit noch nicht erreicht ist (wobei hier zusätzlich ebenfalls über Folgesachen Meinungsverschiedenheiten bestehen können)

Folgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamG:

  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Güterrecht
  • Kindschaftssachen wie Sorgerecht, Umgang und Herausgabe des Kindes an den anderen Ehegatten

Über die Folgesachen soll das Familiengericht im Scheidungsverfahren zusammen mit der Scheidung verhandeln und entscheiden (sogenannter Verbund), § 137 Abs. 1 FamG. Dabei hat der Versorgungsausgleich (also die während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Rente wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die zwischen den Ehegatten ausgeglichen werden) eine Art Sonderstellung. Denn der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert und keine wirksame notarielle Verzichtserklärung über den Ausgleich beigebracht wird.

Über alle anderen Folgesachen entscheidet das Familiengericht nur auf Antrag, sodass ein Ehegatte zwangsläufig einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht benötigt, sofern ein Antrag gestellt werden soll.

Einvernehmliche Scheidung: Gemeinsamer Anwalt (sog. „Einspänner“) möglich?

Gemeinsamer Scheidungsanwalt ist möglich.

Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt ist in der Regel nicht möglich.

Auch wenn sich die Ehegatten über die Scheidung grundlegend einig sind, ist ein gemeinsamer Anwalt zumeist nicht möglich. Zumindest kann dieser nicht für beide die Scheidung vor dem Familiengericht durchführen. Im Grunde kann nur einer der Ehegatten den gewählten Scheidungsanwalt beauftragen.

Beide Ehegatten können nicht zugleich als Mandanten auftreten. Der beauftragte Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht dann im Namen seines Auftraggebers ein, während der anwaltlich nicht vertretene Ehepartner der Scheidung zustimmt (= einvernehmliche Scheidung). Würde ein fürs Familienrecht beauftragter Anwalt beide Seiten rechtlich vertreten dürfen, käme es anderenfalls unweigerlich zu einem Interessenkonflikt.

Das bedeutet im Grunde für den Antragsgegner: Will er sichergehen, dass er ausreichend über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Scheidung aufgeklärt wird, sollte auch er sich selbst auch in einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lassen. Es genügt dabei in der Regel auch, das Mandat nur für die außergerichtliche Beratung zu erteilen. Eine gerichtliche Vertretung des Antragsgegners ist im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung in aller Regel nicht erforderlich.

Die einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (was auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich ist) und die folgenden Punkte einvernehmlich geregelt haben (z. B. in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung):

  • Umgangsrecht für etwaige gemeinsame Kinder, für die regelmäßig beide Ehegatten sorgeberechtigt sind
  • Ggf. Kindesunterhalt
  • Trennungs- und Nachehelichenunterhalt
  • Übernahme der Ehewohnung durch einen Ehepartner, soweit dies nicht bei der (einvernehmlichen) Trennung geschehen ist
  • Aufteilung des Hausrats, soweit dies nicht bei der (einvernehmlichen) Trennung geschehen ist

Hinweis: Auch wenn Sie sich gemeinsam von einem Rechts- oder Fachanwalt zur Scheidung beraten lassen, kann der Anwalt letztendlich nur einen Ehegatten rechtlich vertreten.

Die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung hat folgende Vorteile:

  • Die Kosten für den Scheidungsanwalt können um die Hälfte günstiger ausfallen, wenn sich die Ehegatten diese teilen. Das sollter zuvor schriftlich vereinbart werden. Erhält einer der Ehepartner ratenfreie Verfahrenskostenhilfe und beauftragt einen Anwalt für Familienrecht mit der Scheidung, der der andere Ehepartner zustimmt, müssen unter Umständen beide Beteiligten keine Anwaltskosten zahlen.
  • Der Ablauf ist in der Regel erheblich schneller als bei einer streitigen Scheidung. Während sich diese sogar über mehrere Jahre hinziehen kann, kann die einvernehmliche Scheidung im günstigsten Fall bereits nach drei bis vier Monaten abgeschlossen sein.
  • Im Grunde kann eine einvernehmliche Scheidung insgesamt mit geringeren Kosten einhergehen – allerdings nur verglichen mit einem gleichwertigen streitigen Verfahren, denn: Der Verfahrenswert eines Scheidungsverfahrens ergibt sich maßgeblich aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können grundsätzlich die für den Scheidungsanwalt anfallenden Kosten geteilt werden (Gerichtskosten sind stets hälftig zu zahlen). Darüber hinaus steigt der Verfahrenswert in streitigen Verfahren, je mehr Folgesachen in das Verbundverfahren aufgenommen werden sollen.

Der Nachteil besteht darin, dass der Rechtsanwalt für Familienrecht zwar mit beiden Ehegatten Gespräche führen kann, aber nur die Interessen desjenigen wahrnehmen darf, der ihn beauftragt hat. Streiten sich die Ehepartner im Verlauf der Scheidung, ist der anwaltlich nicht vertretene Ehepartner erheblich im Nachteil und hat zudem keine Möglichkeit, eigene Anträge zu stellen. In diesem Fall kommt der betreffende Ehegatte nicht umhin, doch noch einen eigenen Anwalt hinzuzuziehen.

Weitere Einzelheiten zur Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt erfahren Sie in unserem Ratgeber über die einvernehmliche Scheidung.

Wann jeder Ehegatte seinen eigenen Scheidungsanwalt haben sollte

Bei streitiger Scheidung ist ein eigener Scheidungsanwalt sinnvoll.

Bei streitiger Scheidung ist ein eigener Scheidungsanwalt sinnvoll.

Neben den Fällen, in denen eine Scheidung streitig ist oder jeder Ehegatte selber den Scheidungsantrag stellen möchte, sollte jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt beauftragt haben, wenn

  • umfangreiche Vermögenswerte und/oder Immobilien vorhanden sind oder
  • einer der Ehepartner geschäftlich unerfahren ist, etwa weil er sich ausschließlich um den Haushalt und die Kinder gekümmert hat

Ohne eigenen Anwalt besteht hier die Gefahr, dass der betreffende Ehepartner benachteiligt wird. Das Familiengericht darf in solchen Fällen keine Hinweise geben, da dies im Scheidungsrecht nicht vorgesehen ist.

Beratung vom Scheidungsanwalt: Wissen Sie, was auf Sie zukommt?

Damit die Ehegatten bei Trennung und Scheidung darüber informiert sind, was auf sie zukommt, kann für jeden eine eigene (Erst-)Beratung bei einem Rechts- oder Fachanwalt für Familienrecht sinnvoll sein. Die Palette der anwaltlichen Beratung reicht dabei von Verhaltensmaßnahmen bei Trennung bis hin zu Vorgehensweisen bei Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, Durchführung des Versorgungsausgleichs, Zugewinnausgleich und Kindschaftssachen (Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht).

Speziell ein vorschneller Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung, insbesondere bei Eigentum an der bewohnten Immobilie, kann zu erheblichen Nachteilen führen. Wenden Sie sich daher im Zweifel stets selbst an einen aufs Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um nicht Jahre später schlimmstenfalls festzustellen, dass Sie unnötig und unwissend auf wichtige Ansprüche verzichtet haben.

Warum eine Beratung im Zweifelsfall sinnvoll ist, können Sie unter Scheidungsberatung nachlesen.

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung: Regelung für den Ernstfall

Soll ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden, ist ein Fach- oder Rechtsanwalt für Familienrecht ein guter Ansprechpartner. Er kann Sie tatkräftig dabei unterstützen, einen nicht nur formal, sondern auch inhaltlich rechtswirksamen Ehevertrag aufzusetzen. Der Vertrag bedarf dann aber noch in jedem Fall der notariellen Beurkundung, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.

Einzelheiten zum Ehevertrag sowie zur Trennungs- und Scheidungsvereinbarung können Sie unter den Ratgebern zum Ehevertrag und zur Scheidungsfolgenvereinbarung in Erfahrung bringen.

Die Aufgaben des Scheidungsanwalts: Was alles zu erledigen ist

Ein Scheidungsanwalt hat vielfältige Aufgaben

Ein Scheidungsanwalt hat vielfältige Aufgaben.

Erhält ein Rechtsanwalt ein Scheidungsmandat, hängen seine Aufgaben davon ab, welchen Umfang die Scheidung hat, also ob diese einvernehmlich oder streitig ist bzw. welche Folgesachen geregelt werden sollen.

Generell hat der Anwalt für Familienrecht allerdings nicht nur die Aufgabe, sondern auch die Pflicht, seine Mandanten umfassend zu beraten und deren Rechtspositionen zu sichern. Verstößt der Anwalt gegen diese Pflicht und erleidet sein Mandant dadurch Nachteile, macht er sich schadensersatzpflichtig. Um mögliche Schadensersatzforderungen begleichen zu können, muss er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Andernfalls erhält er keine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, vgl. §§ 12 Abs. 2, 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Das bedeutet aber nicht, dass ein Mandant von seinem Scheidungsanwalt stets auch dann Schadensersatz einfordern kann, wenn er mit den Ergebnissen des Scheidungsverfahrens unzufrieden ist. Ansprüche ergeben sich regelmäßig nur aus grob fehlerhaften Verhalten. Neben der Pflicht zur umfassenden Beratung gehört auch die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts zu seinen Grundpflichten, § 43a Abs. 2 BRAO.

Bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist der Mandant also doppelt abgesichert: Zum einen haftet der Anwalt für grobe Fehler bei der Interessenwahrnehmung für seinen Mandanten. Zum anderen ist der Anwalt über alles, was er im Zusammenhang mit dem Mandat erfährt und was nicht offenkundig ist, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Zu den generellen Aufgaben eines Anwaltes gehört weiterhin, seinen Mandaten über sämtliche Korrespondenz unverzüglich zu informieren, also dem Mandanten eine Abschrift bzw. Kopie der Schriftstücke des Gerichts, der Gegenseite und der eigenen Anwaltsschreiben zu übermitteln, sowie für den Mandanten vereinnahmte Gelder (etwa erstattete Gerichtskosten) an diesen zügig weiterzuleiten.

Auch hinsichtlich seiner Gebühren muss der Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten wahren: Hat der Mandant Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, muss ihn der Anwalt darauf hinweisen.


Ansonsten gehört zu den Aufgaben des Scheidungsanwalts im Wesentlichen Folgendes:
Scheidung und Versorgungsausgleich

  • Außergerichtliches „Ausloten“, ob eine einvernehmliche oder streitige Scheidung in Betracht kommt
  • Stellen des Scheidungsantrags und des Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs, sofern dieser von Amts wegen durchzuführen ist, was der Anwalt zuvor überprüft
  • Bei Durchführung des Versorgungsausgleiches summarische Überprüfung der vom Gericht bzw. der Rentenversicherungsträger ermittelten Rentenanwartschaften, wobei die genaue Überprüfung jedoch nur durch einen Rentenberater erfolgen kann
  • Beantragung des Rechtskraftvermerks auf dem Scheidungsbeschluss

Unterhaltsansprüche (Trennungs- und Geschiedenenunterhalt sowie Kindesunterhalt)

  • Außergerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruches über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sofern der Unterhaltsberechtigte vertreten wird
  • Berechnung und außergerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Unterhaltspflichtigen, sofern der Unterhaltsberechtigte vertreten wird
  • Gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Unterhaltspflichtigen, sofern der Unterhaltsberechtigte vertreten wird
  • Abwehr von überzogenen Unterhaltsansprüchen (unter Berechnung des tatsächlichen Unterhaltsanspruchs) des Unterhaltsberechtigten, sofern der Unterhaltspflichtige vertreten wird
  • Hinweis auf steuerliche Nachteile im Zusammenhang mit der Leistung von Unterhaltszahlungen bzw. dem Erhalt von Unterhalt
Bei der Scheidung kann ein Anwalt auch bei der Aufteilung des Hausrats helfen

Bei der Scheidung kann ein Anwalt auch bei der Aufteilung des Hausrats helfen.

Ehewohnung und Hausrat

  • Je nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung auf Zuweisung der Ehewohnung bzw. Abwehr der Zuweisung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Herausgabeansprüchen, wenn einer der Ehegatten das Eigentum des anderen aus der Ehewohnung mitgenommen hat
  • Mitwirkung bei der Verteilung des Hausrats, wenn sich die Ehegatten nicht selber einigen können

Güterrecht und Vermögensausgleich

  • Je nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung des Zugewinns bzw. Abwehr des Zugewinns, wobei sich der Zugewinn nach dem Güterstand richtet, in dem die Ehegatten leben
  • Je nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vermögensansprüchen bzw. Abwehr von Vermögensansprüchen, insbesondere bei der Aufteilung von gemeinsamem Vermögen wie etwa Wertpapieren, Immobilien oder Gesellschaftsanteilen (ggf. unter Hinzuziehung eines Gutachters und/oder Steuerberaters)

Kindschaftssachen

  • Je nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Beantragung des alleinigen Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, bzw. Abwehr eines solchen Verlangens
  • Je nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für die gemeinsamen Kinder bzw. Abwehr und eigene Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • Je nach Beauftragung: Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung des Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder bzw. teilweise oder vollständige Abwehr des Umgangsrechts

Zu den damit im Zusammenhang aufstehenden Aufgaben von einem Scheidungsanwalt gehört weiterhin, den Mandaten über die Möglichkeit von der Beantragung der Verhängung von Ordnungsgeldern oder die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gegenseite zu beraten, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommt, und in Absprache mit dem Mandanten diese Maßnahmen zu beantragen. Ebenso ist mit dem Mandanten zu beraten, inwieweit gegen Gerichtsbeschlüsse mit unerwünschten Ergebnissen Rechtsmittel einzulegen sind.

Service vom Anwalt für Scheidung: Das gibt es häufig kostenlos

Einige Scheidungsanwälte bieten im Zusammenhang mit dem Mandat kostenlose Zusatzleistungen. Zu diesem Service gehören etwa:

  • Überlassung von Formularen (etwa für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe oder die Durchführung des Versorgungsausgleichs)
  • Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen
  • Speziell im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen: Anschreiben an den Mandanten über Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle, soweit diese auf den zu zahlenden oder erhaltenen Unterhalt Auswirkungen haben

Wie Sie einen passenden Scheidungsanwalt finden!

Fachanwalt für Familienrecht

Wie finden Sie einen guten Rechts- oder Fachanwalt für Familienrecht?

Wird für eine streitige Scheidung bzw. vom Gericht zu entscheidende Folgesachen der „richtige“ Scheidungsanwalt gesucht, stellt sich regelmäßig das Problem, wie sich dieser finden lässt. Folgende Kriterien bieten eine Entscheidungshilfe, wenn Sie auf der Suche nach einem aufs Familienrecht spezialisierten Fachanwalt oder Rechtsanwalt sind:

Muss es immer ein Fachanwalt für Familien- & Scheidungsrecht sein?

Sollten Sie nun einen Fachanwalt oder einen Anwalt für Familienrecht beauftragen, der einen solchen Titel nicht trägt? Bei den mit einer Scheidung verbundenen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen ist zum einen die genaue Kenntnis der sich häufig ändernden Rechtsprechung unerlässlich. Zum anderen sind bestimmte Strategien anzuwenden, um für den Mandanten die bestmöglichen Positionen zu sichern.

Ein Fachanwalt für Familienrecht musste im Rahmen einer zusätzlichen Ausbildung vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Scheidungsrechts nachweisen. Neben den bestandenen Prüfungen hat er nachweislich mindestens 120 persönlich und weisungsfrei bearbeitete Fälle im Familienrecht (davon mindestens 60 Gerichtsverfahren) absolviert, um die Bezeichnung „Fachanwalt“ führen zu dürfen. Er ist außerdem verpflichtet, sich ständig im Familienrecht fortzubilden.

Aber Achtung! Auch ein „einfacher“ Rechtsanwalt für Familienrecht kann grundsätzlich ein guter Scheidungsanwalt sein. Nicht jeder Anwalt für Familienrecht kann oder will sich den zusätzlich Zeit- und Kostenaufwand für den Titelerwerb zumuten, denn:

  • Die Ausbildung läuft in der Regel neben dem Alltagsbetrieb in seiner Kanzlei.
  • Nicht jeder Anwalt kann gerade zu Beginn seiner Karriere die etwa 2.000 Euro für die zusätzlichen Lehrgänge ohne Weiteres aufbringen.
Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ kann so zwar Auskunft darüber geben, dass der betreffende Jurist sich intensiv auf dem Gebiet des Familienrechts auskennt. Es bedeutet jedoch nicht automatisch auch, dass ein vermeintlich „einfacher“ Rechtsanwalt für Familienrecht ohne diesen zusätzlichen Titel als Scheidungsanwalt die schlechtere Wahl wäre. Grundsätzlich darf sich nämlich jeder zugelassene Anwalt frei entscheiden, auf welchen Gebieten er verstärkt tätig sein möchte. Wenn zu den Interessenschwerpunkten eines bereits seit Jahrzehnten tätigen Anwalts auch das Familienrecht gehört, kann gerade seine langjährige praktische Erfahrung mit der eines jungen Fachanwalts für Familienrecht durchaus mithalten oder gar übertreffen. Und ohnehin haben sowohl Fach- als auch Rechtsanwalt ein vollwertiges Jurastudium, Referendariat und Zweites Staatsexamen erfolgreich absolviert. Wenn Sie einen Scheidungsanwalt suchen, sollten Sie sich daher nicht allein auf Titel verlassen. Achten Sie insbesondere auf die Angabe der Interessenschwerpunkte der jeweiligen Anwaltskanzlei (z. B. „Kanzlei für Familienrecht“, „Anwalt für Erbrecht“).

Internet-Recherche

Bei der Suche nach einem passenden Fachanwalt oder Rechtsanwalt für Familienrecht bieten sich Empfehlungen von Freunden und Bekannten, die Benennung eines Scheidungsanwalts durch den örtlichen Anwaltsverein und Internet-Recherchen an. Dabei bietet die Recherche im Internet den Vorteil, dass anhand des betreffenden Webauftritts ein erster Eindruck von der Anwaltskanzlei für Familienrecht möglich ist.

Denn ist der Auftritt nachlässig gehalten und enthält kaum Informationen, ist zu befürchten, dass die Arbeitsweise des Anwalts nicht anders ist. Ist die Seite dagegen professionell gestaltet und mit prägnanten Informationen versehen, lässt dies positive Rückschlüsse auf die Arbeit des Anwalts zu. Darüber hinaus bieten Vergleichsportale, in denen die anwaltliche Tätigkeit bewertet wurde, weitere Möglichkeiten, sich von der Qualität eines Anwalts ein Bild zu machen.

Kontaktaufnahme

Ist der Scheidungsanwalt nur schwierig zu erreichen, ist das für den Mandanten meistens unbefriedigend. Daher sollte der Kontakt zum Anwalt einfach herzustellen sein bzw. er sich nach einer (unverbindlichen) Anfrage zeitnah zurückmelden. Beachten Sie dabei jedoch, dass ein Anwalt in aller Regel nicht nur einen Mandanten hat und durchaus auch mal aushäusig ist, etwa zu Gerichtsterminen. Setzen Sie hier also keine zu engen Grenzen. Auch die ersten Informationen sollten hilfreich sein.

Aber Achtung! Erwarten Sie nicht, dass der von Ihnen gewählte Scheidungsanwalt sofort ohne Erteilung einer Vollmacht kostenlos telefonische Auskünfte zu all Ihren Fragen erteilt. Häufig können gerade zu Beginn zunächst nur allgemeine Fragen beantwortet werden.

Vereinbaren Sie am besten einen Termin für ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt für Familienrecht. Sitzen Sie ihm dann gegenüber, können Sie zudem auch einschätzen, ob Sie sich bei dem gewählten Vertreter auch wohl und verstanden fühlen. Gerade bei einer Scheidung sollte der Anwalt, den Sie wählen, Ihr Vertrauen genießen.

Beratung

Im ersten Beratungsgespräch kann sich der Mandant einen Eindruck davon verschaffen, wie sehr der Rechtsanwalt, der die Ehescheidung durchführen soll, auf ihn eingeht. Dazu gehört auch, wie sehr der Anwalt für Familienrecht auf einzelne Fragen antwortet, wie umfassend das Beratungsgespräch ist und wie verständlich die juristischen Sachverhalte erklärt werden. Umgekehrt können auch in einem ersten Gespräch allerdings keine tiefergehenden Ausführungen oder Unterhaltsberechnungen erwartet werden. Hier bedarf es auch für den von Ihnen gewählten Scheidungsanwalt zunächst eine genauere Begutachtung des Einzelfalles.

Auftreten

Auch über das Auftreten des Scheidungsanwalts kann sich der Mandant im ersten Beratungsgespräch ein Bild machen. Wichtig ist ein sachliches und selbstbewusstes Auftreten, damit sichergestellt ist, dass sich der Rechtsanwalt im mündlichen Termin nicht vom Gegenanwalt oder vom Gericht „unterkriegen“ lässt. Wenn Sie jedoch einen Anwalt für Ihre Scheidung suchen, sollten Sie auch darauf achten, ob der von Ihnen gewählte Scheidungsanwalt über Einfühlungsvermögen verfügt. Eine Scheidung stellt nicht nur eine rechtliche, sondern regelmäßig auch eine emotionale Herausforderung für alle Beteiligten dar.

Erfahrung

Auch die Erfahrung und Kompetenz des Rechtsanwaltes ist von Bedeutung. Wenn der Mandant Fragen zur Berufserfahrung und dem Wissen des Anwaltes zu bestimmten Bereichen hat, sollten diese Fragen gestellt werden. Ein überzeugender Anwalt für Familienrecht wird darauf gerne antworten.

Vertrauen

Gerade eine Scheidung ist eine überaus persönliche Angelegenheit. Der Mandant muss hier mit „offenen Karten“ spielen und häufig auch ihm unangenehme Dinge offenlegen, damit der Scheidungsanwalt in der Lage ist, eine individuelle und auf die Scheidung nebst Folgesachen zugeschnittene Beratung zu erteilen. Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant, bei dem der von der Scheidung Betroffene keine Hemmungen, Sorgen oder Ängste hat, „was der Anwalt von ihm denken mag“, ist daher äußerst wichtig.

Kanzleisitz

Bei Folgesachen sind oft mehrere Gespräche mit dem Rechtsanwalt erforderlich. Der Anwalt sollte daher gut zu erreichen sein. Andererseits können für einen kompetenten, vertrauenswürdigen und „passenden“ Anwalt aber auch längere Wege in Kauf genommen werden. Manche bevorzugen es sogar, einen Scheidungsanwalt ausschließlich online, schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren. Entscheiden Sie selbst, was Ihnen persönlich wichtig ist. Nicht immer muss es ein guter Scheidungsanwalt in der Nähe sein.

Kosten

Kosten für die Scheidung vom Scheidungsanwalt erklären lassen.

Kosten für die Scheidung vom Scheidungsanwalt erklären lassen.

Besonders wichtig für den Mandanten sind die Kosten, die ein Anwalt für Familienrecht bei seiner Beauftragung verlangen kann. Gerade dieser Punkt sollte beim ersten Gespräch deutlich und offen angesprochen werden, damit der Mandant zumindest ungefähre Vorstellungen über die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten hat. Außerdem wird der Mandant nur so in die Lage versetzt, die Preise verschiedener Anwälte miteinander zu vergleichen.

Dabei sind zwar die endgültigen Kosten auch für den Anwalt nicht genau vorhersehbar, da diese davon abhängen, welche Angelegenheiten während des Scheidungsverfahrens im Einzelnen geregelt werden und welche Streitwerte dafür anzusetzen sind. Zumindest eine ungefähre Einschätzung sollte dem Anwalt jedoch möglich sein.

Im Übrigen sind die zu zahlenden Gebühren für einen Fachanwalt für Familienrecht in der Regel genau so hoch wie bei einem insoweit nicht auf das Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, sodass also die Beauftragung eines Fachanwalts nicht teurer ist. Grundlage dafür, wie ein Anwalt für Familienrecht seine Kosten festlegt, ist in der Regel das Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG)– sofern keine gesonderte Gebührenvereinbarung getroffen wird. Dieses legt für einzelne Maßnahmen eines Anwaltes bestimmte Gebührensätze und Rahmengebühren fest.

Wenn Sie sich zum Familienrecht in einer Kanzlei beraten lassen wollen, entstehen für die Erstberatung in der Regel Kosten von maximal 190 Euro (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer). Der Mandant sollte bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung abklären, welche Kosten vom betreffenden Scheidungsanwalt für eine erste Rechtsberatung entstehen. Tipp: Gegebenenfalls können Sie auch Beratungshilfe beantragen.


Bei der Suche nach dem „richtigen“ Rechtsanwalt können Sie sich an der folgenden Checkliste orientieren:
Checkliste Scheidungsanwalt: Das sind die entscheidenden KriterienJaNein
Handelt es sich um einen Rechts- oder Fachanwalt für Familienrecht? (nicht der Titel, sondern der Schwerpunkt ist von Bedeutung)
Verfügt der Scheidungsanwalt über einen professionellen und informativen Internet-Auftritt?
Erfolgt die erste Kontaktaufnahme zügig und unkompliziert sowie unter Vermittlung von hilfreichen Informationen?
Ist der Anwalt im ersten Beratungsgespräch auf Fragen eingegangen und wurden die rechtlichen Sachverhalte verständlich sowie umfassend erklärt?
Tritt der Anwalt sachlich und selbstbewusst auf?
Ist der Anwalt berufserfahren und beantwortet Fragen zu seinem Wissen?
Passt der Anwalt in menschlicher Hinsicht, weil zu ihm Sympathie und Vertrauen bestehen?
Kann die Kanzlei des Anwalts gut erreicht werden bzw. lohnt sich auch ein etwas weiterer Weg?
Werden die voraussichtlichen Kosten klar und transparent angesprochen?

Fazit: Können alle Fragen mit Ja beantwortet werden, war die Suche nach dem „richtigen“ Rechtsanwalt erfolgreich. Wurde nur bei ein oder zwei Fragen Nein angekreuzt und sonst überall Ja, sollte – ggf. im nochmaligen kurzen Gespräch mit dem Scheidungsanwalt – überlegt werden, ob er nicht doch der geeignete Anwalt für Ihre Scheidung ist. Lauten dagegen die Antworten überwiegend Nein, empfiehlt sich die weitere Suche nach einem passenden aufs Scheidungsrecht spezialisierten Anwalt.

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Der richtige Scheidungsanwalt - kostenlose Checkliste von scheidung.org zum Download

Hier können Sie sich, suchen Sie einen passenden Scheidungsanwalt, die Checkliste kostenlos herunterladen.

Den richtigen Scheidungsanwalt zu finden, ist nicht immer einfach. Es muss nicht nur auf fachlicher sondern auch auf menschlicher Ebene passen. Wir helfen Ihnen dabei den richtigen Anwalt für Ihr Scheidungsverfahren zu finden.

Mit dieser Checkliste finden Sie hoffentlich den passenden kompetenten Rechtsbeistand, um Ihre Scheidung problemlos abzuwickeln.

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Bei der einvernehmlichen Scheidung bietet es sich häufig an, einen online einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen. Wie Sie einen „guten“ Online-Anwalt finden, können Sie der Checkliste auf unserer Seite zur Online-Scheidung entnehmen.

Kann ein Ehegatte auch mehrere Anwälte beauftragen?

Sind mehrere Scheidungsanwälte sinnvoll?

Sind mehrere Scheidungsanwälte sinnvoll?

Gelegentlich wird die Frage gestellt, ob ein Ehegatte bei einer Scheidung auch mehrere Anwälte beauftragen kann. Dabei sind zunächst die folgenden Fälle möglich, in denen mehrere Anwälte gleichzeitig beauftragt werden:

Mehrere Anwälte einer Kanzlei

Ein Ehepartner beauftragt mehrere Anwälte einer Kanzlei für Familienrecht. Dies ist zwar möglich, aber nicht zu empfehlen. Denn das Scheidungsverfahren kann auch von einem Anwalt erledigt werden und die Hinzuziehung eines zweiten Anwalts verursacht nur unnötige zusätzliche Kosten.

Wird Verfahrenskostenhilfe gewährt, deckt diese generell nur die Kosten für einen Anwalt für Familienrecht ab.

Anwälte aus verschiedenen Kanzleien im Scheidungsverbund

Zwar ist es möglich, für die verschiedenen Angelegenheiten im Scheidungsverbund Anwälte aus verschiedenen Kanzleien zu beauftragen, also etwa eine Kanzlei für die Scheidung und eine andere Kanzlei für die Folgesachen. In der Praxis ist dies jedoch unüblich und kaum praktikabel. Zum einen müssen die Anwälte sich abstimmen. Zum anderen kann es den Anwalt, der etwa eine aufwändige Verteilung des Hausrats für eine verhältnismäßig geringe Gebühr bearbeitet, verärgern, weil der andere Anwalt für die geringere Arbeit bei der eigentlichen Scheidung eine ungleich höhere Gebühr erhält. Und schließlich ist hier die Beauftragung von Anwälten aus verschiedenen Kanzleien für den Mandanten aufgrund der Besonderheiten des Gebührenrechts teurer als die Beauftragung eines Anwalts aus einer Kanzlei.

Speziell aus den Kostengründen wird Verfahrenskostenhilfe beim Scheidungsverbund auch nur für einen Anwalt aus einer Kanzlei gewährt.

Anwälte aus verschiedenen Kanzleien für Scheidung und isolierte Folgesachen

Folgesachen müssen nicht immer zwingend im Verbund, sondern können auch gesondert (isoliert) geltend gemacht werden. Auch hier ist es zwar möglich, für die Scheidung bzw. den Verbund und die betreffende isolierte Folgesache verschiedene Familienrechtsanwälte aus verschiedenen Kanzleien zu beauftragen. Aufgrund des Zusammenhangs sollte davon aber abgesehen werden.

Vorsicht ist stets bei der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe geboten: Wird eine Folgesache nicht im Verbund, sondern isoliert geltend gemacht, kann die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit versagt werden.

Von der gleichzeitigen Beauftragung mehrerer Anwälte ist der Wechsel eines Anwalts zu unterscheiden, etwa weil der Mandant mit seinem Anwalt unzufrieden ist. Hier bestehen folgende Probleme:

Anwaltswechsel bei eigener Zahlung

Möchte ein Mandant seinen Anwalt wechseln, zahlt er regelmäßig doppelt. Denn aufgrund der Besonderheiten des anwaltlichen Gebührenrechts erhält der zweite Anwalt nochmals die Gebühren, die der erste Anwalt beanspruchen kann. Lediglich dann, wenn der erste Anwalt gar nicht tätig geworden ist oder auf sonstige Weise gegen seine Pflichten verstoßen hat, kann dieser keine Gebühren verlangen bzw. muss den erhaltenen Kostenvorschuss zurückerstatten.

Anwaltswechsel bei Verfahrenskostenhilfe

Bei der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe muss der Mandant den zweiten Anwalt regelmäßig „aus eigener Tasche“ bezahlen, sofern der Gebührenanspruch des ersten Anwalts durch die Verfahrenskostenhilfe bezahlt wird und der erste Anwalt wegen Untätigkeit oder Pflichtverstößen seinen Gebührenanspruch nicht verloren hat. Hinzu kommt, dass der erste Anwalt vom Familiengericht beigeordnet wurde und daher vom Gericht erst entpflichtet werden muss, bevor der zweite Anwalt tätig werden kann.

Über den Autor

Autor
Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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