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Der Scheidungsantrag – Nur ein Anwalt kann die Scheidung einreichen

Der Scheidungsantrag kann Bestimmungen zum Unterhalt oder der Ehewohnung enthalten. So können Eheleute einvernehmlich geschieden werden.
Der Scheidungsantrag kann Regelungen zum Unterhalt oder der Ehewohnung enthalten. So können Eheleute einvernehmlich geschieden werden.
Nach dem Trennungsjahr kann einer der Ehepartner oder auch beide Seiten die Scheidung beantragen. Wobei nicht der Ehegatte selbst den Scheidungsantrag stellen kann, sondern immer einen Anwalt damit beauftragen muss.

Dieser Ratgeber fasst zusammen, welche Scheidungsunterlagen ein Anwalt benötigt, um die Scheidung einreichen zu können. Dabei wird deutlich werden, dass eine einvernehmliche Scheidung auch in Bezug auf die Scheidungspapiere wesentlich unkomplizierter, günstiger und schneller vonstatten gehen kann.

Detaillierte Infos zum Scheidungsantrag

EinverständniserklärungScheidung ruhen lassenScheidung verhindernScheidung zustimmen

Inhalt dieses Ratgebers

  • 1 Wie reiche ich die Scheidung ein? – Was ein Anwalt für den Scheidungsantrag braucht
  • 2 Scheidungsantrag: Ein Muster des Schreibens

Wie reiche ich die Scheidung ein? – Was ein Anwalt für den Scheidungsantrag braucht

Da nur ein Anwalt die Scheidung einreichen kann, muss ein Antragsteller keine Sorge haben, etwas falsch zu machen. Er oder Sie muss dem beauftragten Rechtsanwalt lediglich die Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, den dieser laut Familienrecht für den Scheidungsantrag benötigt. Zu den obligatorischen Informationen gehören:

Bevor Sie die Scheidung einreichen, müssen Sie min. ein Jahr in Trennung gelebt haben. Um dies dem Gericht beweisen zu können, gehören auch Mietverträge in die Scheidungspapiere.
Das Familienrecht verlangt ein Jahr Trennung, bevor Sie Scheidung einreichen können. Mietvertäge gehören in die Scheidungspapiere.
  • Angaben zu den persönlichen Daten der Ehegatten. Dazu zählen die Nach- und Vornamen genauso wie die Postanschrift und Staatsangehörigkeit.
  • Wo haben die Ehepartner zuletzt gemeinsam gewohnt?
  • Wann und wo haben Sie geheiratet? Legen Sie hierfür am besten die Eheurkunde vor.
  • Details zur Scheidung:
    • Welcher Ehegatte will die Scheidung beantragen?
    • Wann wurde die Trennung vollzogen? Nachzuweisen etwa durch den Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung.
    • Angaben zu gemeinsamen Kindern. Bei wem leben diese? Sind Vereinbarungen zu Sorgerecht, Umgang oder Unterhalt zu treffen oder wurden bereits getroffen?
    • Nettoverdienste der Ehepartner
    • Stimmt der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zu?
    • Gibt es Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen?
    • Haben die Eheleute Vereinbarungen über Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, die Ehewohnung oder den Hausrat getroffen?
    • Haben die Ehegatten andere Verbindlichkeiten (z.B. Unterhaltsverpflichtungen aus anderer Ehe etc.)?
    • Welche Vermögenswerte besaßen die Gatten vor der Ehe?

Die gemachten Angaben müssen natürlich durch die entsprechenden Dokumente bewiesen werden. Sie gehören zum Teil auch in den Scheidungsantrag.


Die wichtigsten Scheidungsunterlagen sind:

Der Scheidungstermin vor Gericht geht umso schneller vonstatten, je mehr Details im Scheidungsantrag geregelt sind. Dazu kann auch der Unterhalt für Kinder zählen.
Der Scheidungstermin vor Gericht geht umso schneller vonstatten, je mehr Details im Scheidungsantrag geregelt sind. Dazu kann auch der Unterhalt für Kinder zählen.
  • Stammbuch oder Eheurkunde (in beglaubigter Kopie oder Original)
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Verträge, die zwischen den Ehegatten geschlossen wurden
  • Regelungen zu Kindschaftssachen, Versorgungsausgleich etc.
  • Für den Versorgungsausgleich müssen die entsprechenden ausgefüllten und unterzeichneten Formulare vorliegen. Diese werden jedoch erst wichtig, nachdem Sie die Scheidung einreichen, da das Familiengericht die Formulare erst hernach versendet.
  • Bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe: die amtliche “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse”
  • Eine Vollmacht für den Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht

Sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden, wird der Anwalt die Scheidung einreichen. Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag dann dem Antragsgegner förmlich zu.

Sobald der Antragsgegner (also der andere Ehegatte) den Scheidungsantrag erhält, ist dieser rechtshängig. Dies ist maßgeblich für die Berechnung von Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Das Scheidungsverfahren ist nun also in vollem Gange.

Scheidungsantrag: Ein Muster des Schreibens

Wenn Sie die Scheidung einreichen, werden im Antrag auch Folgesachen aufgelistet, was diesen ziemlich lang machen kann. Im Folgenden können Sie sehen, wie ein Scheidungsantrag aussieht. Das Muster kann in Details natürlich abweichen.

Amtsgericht [Bezirk]
– Familiengericht –
[Adresse]


Antrag auf Ehescheidung

des Herrn Max [Name, Anschrift]
Antragstellers,
Prozessbevollmächtigter: [Rechtsanwaltskanzlei, Anschrift]
gegen
Frau [Name, Anschrift],
Antragsgegnerin,

wegen Ehescheidung

Vorläufiger Verfahrenswert:
Für die Scheidung: [in Euro]
Für den Versorgungsausgleich: [in Euro]

Unter Beifügung auf uns lautender Verfahrensvollmacht nach § 114 Abs. 5 FamFG zeigen wir an, dass wir den Antragsteller vertreten.

Namens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt:

Die am [Datum] vor dem Standesamt [Gemeinde] unter der Heiratsurkunden-Nr. [ebendiese] geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Gerichtskosten in Höhe von [Betrag in Euro] fügen wir mittels anliegenden Verrechnungsscheck anbei.


Es folgen Begründungen und Abmachungen. Auch wird der Tag der Trennung (samt Beweis) genannt. Folgesachen werden ausgeschlossen oder aufgeführt. Wenn Einigungen oder Streitpunkte bestehen, steht dies ebenfalls im Scheidungsantrag.

Außerdem werden die Einkommenssituationen beider Parteien genannt.

Damit der Ablauf der Scheidung seinen Gang nehmen kann und die Scheidungsdauer verkürzt wird, kann der Antragsgegner in einem Schreiben bestätigen, dass er der Scheidung zustimmt und die im Antrag gemachten Angaben (nachdem er oder sie diese kontrolliert hat!) korrekt sind. Ein solches Schreiben könnte wie folgt aussehen:

Amtsgericht Musterstadt
– Familiengericht –
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

In der Familiensache

[Name] / [Name]

Aktenzeichen: [Finden Sie auf dem Scheidungsantrag, der Ihnen vom Gericht zugestellt wurde]

sind die im Scheidungsantrag gemachten Angaben vom [Datum] zutreffend.

Ich stimme der Scheidung zu.

Zwei unterzeichnete Ausfertigungen anbei.

[Ort, Datum, Unterschrift]

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Comments

  1. S. says

    15. September 2018 at 10:51

    Wer ist für die Gerichts/ Scheidungskosten zuständig , weer muß die bezahlen wenn eine Partei sich nicht scheiden lassen will, Der Antragssteller oder beide ???

    Antworten
    • Team says

      17. September 2018 at 16:14

      Hallo,

      im Falle der Scheidung werden die Gerichtskosten in der Regel auf beide Ehegatten verteilt (hälftig). Die Kosten für den jeweils beauftragten Anwalt trägt in aller Regel der jeweilige Auftraggeber.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  2. Samira says

    28. November 2018 at 19:39

    Hallo. Wie läuft das alles wenn Gewalt im Spiel ist?

    Antworten

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