Die Scheidung verweigern – Ist es möglich, ohne Zustimmung geschieden zu werden?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Header Scheidung verweigern

Eine Trennung und Scheidung geht in vielen Fällen vor allem auf den Wunsch nur eines der beiden Ehegatten zurück. Nicht immer will der andere dann das Scheitern der Ehe akzeptieren und fragt sich: „Muss ich einer Scheidung zustimmen?“ Was geschieht, wenn Sie der Scheidung nicht zustimmen wollen und ob Sie auch gegen Ihren Willen geschieden werden können, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze: Scheidung verweigern

Wie lange kann man die Scheidung verweigern?

Grundsätzlich muss der Antragsgegner dem Scheidungsantrag nicht zustimmen. Spätestens nach drei Trennungsjahren ist aber anzunehmen, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist (vgl. Zerrüttungsprinzip). Dann kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehepartners auf Antrag geschieden werden. Aber auch nach dem Ablauf des ersten Trennungsjahres bedarf es einer triftigen Begründung, warum die Ehe noch nicht als gescheitert anzusehen ist bzw. die Scheidung eine grobe Unbilligkeit darstellen würde, will der Ehegatte die Scheidung weiterhin verweigern und verhindern.

Kann man sich scheiden lassen, wenn der Partner nicht will?

Ja. Die Zustimmung des Antragsgegners ist nicht erforderlich. Spätestens nach drei Jahren Trennung kann die Scheidung vom Gericht auch zwangsweise ohne dessen Einverständniserklärung erfolgen. Bei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Ausnahmefall auch vor Ablauf des ersten Trennungsjahres gegen den Willen des anderen Ehepartners geschieden werden.

Kann man automatisch geschieden werden?

Nein. Auch nach drei Jahren ist die Scheidung nur auf Antrag bei dem zuständigen Familiengericht möglich. Selbst wenn der andere Partner die Scheidung eigentlich nicht will, muss er dann auch seinen Auskunftspflichten bezüglich der Scheidungsfolgen nachkommen.

„Aber ich will keine Scheidung!“ – Ablehnen möglich?

Scheidung ohne Zustimmung des Partners möglich?

Können Sie die Scheidung auch verweigern?
Können Sie die Scheidung auch verweigern?

Nicht immer gehen Trennungen im Einvernehmen beider Partner vonstatten. Von Zeit zu Zeit weigert sich einer der beiden Ehegatten strikt, das Scheitern der Ehe hinzunehmen. Auch emotionale Kränkungen oder finanzielle Sorgen können dann zu Trotzreaktionen führen, sodass ein Ehegatte am Ende die Scheidung verweigern will.

Generell ist es im Familienrecht durchaus zulässig, dass der Antragsgegner einen eingereichten Scheidungsantrag ablehnen kann. Ein Ehegatte muss in das Ende der Ehe und der anschließenden Scheidung nicht einwilligen, sondern kann sich dem Vorgang verweigern.

In einem solchen Fall kann das Gericht den nach dem erfolgten Trennungsjahr eingereichten Antrag auf Ehescheidung zurückweisen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es niemals zu einer Scheidung kommt, wenn diese einer der Beteiligten nicht will.

Scheidung verweigern nicht ewig möglich!

Nach einem gewissen Zeitraum darf der scheidungswillige Ehepartner nach Familienrecht trotz Weigerung auf die Scheidung hoffen – auch ohne das Einverständnis des Partners. Denn: Nach spätestens dreijähriger Trennungszeit ist davon auszugehen, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist und keine Chance mehr auf eine Wiederaufnahme besteht. Dieser Grundsatz ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten:

„Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.“ (§ 1566 Absatz 2 BGB)

Das bedeutet: Auch eine einseitige Scheidung ist nach spätestens drei Jahren Trennung möglich. Sollte Ihr Ehegatte die Scheidung verweigern, können Sie damit dank der Bestimmungen im Familienrecht nach drei Jahren den Scheidungsantrag einreichen und die Scheidung anstreben, ohne dass der Antragsgegner hierzu seine Zustimmung geben muss. Er ist dann auch verpflichtet, sämtliche Auskünfte zu erteilen, die mit der Scheidung in Zusammenhang stehen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Janine sagt:

    Hallo,

    Mein Mann möchte die Scheidung. Habe grade die Papiere dafür bekommen von seinem Anwalt aber was soll ich tun wenn ich die Scheidung verweigern möchte? Wir wohnen seid Januar nicht mehr zusammen . Ich bin noch nicht bereit für die Scheidung und habe mit Depressionen usw. Zu kämpfen . Muss ich die Papiere dem Anwalt zurück senden oder wen muss ich kontaktieren wenn ich das nicht möchte? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten

  • Sibylle sagt:

    Hallo, im Februar ist das trennungsjahr vorbei und mein ex wird die Scheidung einreichen. Ich möchte das aber nicht weil es anders abgesprochen war. Muss ich einen Anwalt nehmen um die Scheidung zu verweigern und oder wird das beim Gerichts Termin verweigert?

  • Daniela sagt:

    Ich verstehe deine Intuition nicht – warum möchtest du dich weigern? ich bin selbst gerade in der Situation, wo sich mein Mann weigert. Möchtest du wirklich mit jemanden zusammenleben, der dich nicht mehr liebt? Was hast du davon? Das du einfach mühsam sein willst? Dadurch kommt die Liebe nicht mehr zurück und schon gar nicht ändert es die Meinung des anderen. Vielleicht kann man so noch in Würde und im guten auseinandergehen, wenn aber eine/r sich dagegen stellt, beginnt man die Person zu hassen.

  • B. sagt:

    Ich hätte da mal eine Frage? Mein Mann möchte die Scheidung und ich aber nicht weil ich nicht den Grund weiß.. Muss ich die Scheidung eingehen und wer trägt dann die Kosten..

  • Mela sagt:

    ich suche noch immer warum die Richterin ohne meine Zustimmung die Scheidung ausgesprochen hat, mein Mann hatte ein ärztliches Attest das er schwer erkrankt ist und unter Medikamente steht und an keiner Verhandlung teilnehmen kann, trotzdem wurde ein Gerichtstermin plötzlich festgelegt und ich habe mehrfach die Scheidung verneint, es war nur 1 Trennungsjahr und ich habe meinen Mann noch immer sehr geliebt, die Richterin hat einfach eine Scheidung ausgesprochen,
    ich kann und will mit diesem Beschluss nicht hinnehmen

  • Markus sagt:

    Ich und meine Ehefrau leben seid über 6 Jahren in getrennten Wohnungen durch einen Streit und Jugendamt usw. Wir haben zusammen 2 Kinder. 1 wurde mir zugesprochen in der Zeit W.l in zwangsweise in einer Einrichtung war durch unsere Situation. Nun auf einmal will sie die Scheidung weilnsie sich nach ihrer Aussage neu verliebt hat. Dennoch hat sie sich nicht wirklich gesagt wir sind getrennt. Auf ihre Aussage hin ob ich mich scheiden lassen will sagte ich nein. Wie sind meine Aussichten das eine Scheidung abgelehnt wird vom Gericht?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Markus,

      spätestens nach 3 Trennungsjahren ist in aller Regel von einer unwiderruflichen Zerrüttung einer Ehe auszugehen. Ebenfalls spätestens dann kann eine Scheidung auch gegen den Willen des Antragsgegners erfolgen. Eine Zustimmung in die Scheidung ist mithin nicht automatisch Voraussetzung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • B. sagt:

    Frage, ich habe 2013 geheirat eine Frau aus Russland. 2016 bekam sie die Nieiderlassungserlaubnis das sie in Dutschland bleiben kann.Von diesem Tag an hat sie Ihre Trennung von mir geplant und ist ausgezogen. In meinen Augen war dies eine Zweckehe. Jetzt will sie sich scheiden lassen um mich auszunehmen. Ich bin am Ende.
    Danke für Ihre Antwort

  • Max sagt:

    Ich finde dieses Weigerungsrecht vollkommen in Ordnung.Meine Parterin ist seit drei Jahren der Meinung mal so oder so,gerade wie es ihr beliebt, von Scheidung zu reden.Jetzt ist gerade mal wieder eine Phase von „Ausbruch“ aus der Ehe angesagt.Ich werde mich weigern in die Scheidung ein zu willigen.Nicht immer sind die Männer schuld am Scheitern einer Ehe,auch wenn man uns das gerne Einreden möchte.Frauen werden in unserem Staat,auch wenn es niemand zugeben möchte, immer mehr mit Privilegien gemischt mit alten Ansichten des zarten Geschlechtes ausgestattet.Egal wer am Scheitern der Ehe die Schuld trägt,sollte es wenigstens so schwer wie möglich haben die eheliche Freiheit zu bekommen.

  • Nina sagt:

    Hallo muss mal was los werden… ich lebe schon über vier Jahre nicht mehr mit meinem Mann zusammen habe such die Scheidung eingereicht und warte nun schon drei jahre auf die Scheidung. Habe mittlerweile einen Sohn wird in wenigen Monaten zwei jahre alt der Bus heute noch keine richtige Geburtsurkunde sprich Kind ohne Vorname und dann der Nachname von meinem ex obwohl er nicht der leibliche Vater ist…doch laut Gesetz ja schon…ich kann mein kind so noch nicht mal taufen lassen geschweige denn in kita anmelden oder sonst was weil niemand die gb anerkennt. Richterin macht einfach nicht hin trotz mehrfachem schreiben von meinem Anwalt. Sorry aber so langsam könnte die auch mal machen…die regt mich auf

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