Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Header Schulden bei Scheidung

Müssen die Eheleute im Falle einer Scheidung alle Schulden teilen? Nein. Ähnlich wie bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats werden nach einer Trennung und anschließenden Scheidung nur gemeinsame Schulden einbezogen. Dies gilt gleichermaßen nur für während der Ehe entstandene Schulden. Hierzu bedarf es jedoch zuerst einmal einer Aufschlüsselung, wie gemeinsame Schulden nach einer Trennung definiert sind.

Das Wichtigste in Kürze: Schulden

  • Das Gericht unterscheidet zwischen gemeinsamen Schulden und Einzelschulden.
  • Bei der Scheidung ist dieser Unterschied wichtig für die Gütertrennung.
  • Alleinige Schulden können dem Ex-Partner nicht angelastet werden.

Was geschieht mit den Schulden bei einer Scheidung?

Scheidung – und Schulden aus der gemeinsamen Ehe?

Im Familienrecht wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Schulden, die beide Eheleute eingegangen sind und alleinigen Schulden eines Ehepartners. Die Bestimmung gemeinsamer Verbindlichkeiten ist im Grunde recht leicht.

Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.
Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.

Als gemeinsame Schulden können bei Trennung generell jene veranlagt werden, für die beide Ehegatten sich – während der Ehezeit – gegenüber dem Gläubiger mittels Unterschrift als Schuldner auswiesen. Dies gilt jedoch immer nur dann, wenn beide Partner den Vertrag unterzeichneten.

Hierzu gehören insbesondere auch bei einer Bank gemeinsam unterzeichnete Kreditverträge für gemeinsame Anschaffungen – zum Beispiel dem Kauf von einem Auto, den gemeinsamen Hausbau oder aber gemeinsame Ratenkaufverträge etwa für Unterhaltungselektronik.

Während der Ehezeit gemachte Schulden sind nicht automatisch gemeinsame Schulden.

Mietschulden sind in der Regel als gemeinsame Verpflichtung erfasst, sofern der Mietvertrag von beiden Ehegatten unterzeichnet wurde. Ausschlaggebend ist damit die Beurkundung: Nur, wenn beide Eheleute den Kredit-, Mietvertrag oder Ähnliches unterzeichnet haben, sind sie zu gleichen Teilen Schuldner. Auch Schulden auf einem Gemeinschaftskonto der Eheleute werden als gemeinsame Verbindlichkeit aufgefasst.

Hieraus lässt sich schließen, dass alle Schulden aus Kredit-, Ratenverträgen u.a., die nur von einem Partner unterschrieben worden sind, auch nur die Schulden derjenigen Partei sind.

Ausnahmen

Es gibt jedoch auch Verträge, bei denen beide Ehegatten als Vertragspartner angesehen werden, obwohl nur einer den Vertrag unterzeichnet hat. Hierzu zählen etwa Festnetzvertrag, Hausratsversicherung und Stromvertrag. Da diese Vertragsabschlüsse laut Paragraph 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Abdeckung des alltäglichen Lebensbedarfs dienen, wird eine gemeinsame Verbindlichkeit der Eheleute angenommen. Beide Ehegatten üben während der Ehe die sogenannte Schlüsselgewalt aus.

Wie werden gemeinsame Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt?

Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.
Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.

Sind die Eheleute während der Ehezeit gemeinsame Verbindlichkeiten eingegangen, wird in der Regel ein Ausgleich bei der Schuldentilgung angestrebt. Das bedeutet, dass beide Parteien die Schulden jeweils zur Hälfte tragen. Auszugehen ist jedoch von dem Güterstand einer Zugewinngemeinschaft (Zugewinnausgleich).

Der Gläubiger kann wählen, von welchem der beiden Vertragspartner er die Tilgung verlangt. In der Regel bietet sich während der Ehe die Tilgung über ein Gemeinschaftskonto an.

Wird mit der Trennung die Abzahlung der gemeinsamen Schulden nur von einem Partner geleistet, kann dieser vom anderen eine Ausgleichszahlung verlangen, die den jeweils hälftigen Ratenbetrag umfasst. Bei einer monatlichen Rate vom 300 Euro Kredittilgung kann vom anderen somit ein Ersatz verlangt werden.

Ausnahmen bei der hälftigen Ausgleichszahlung

Eine Pflicht, Ausgleichszahlungen für die alleinige Leistungen der gemeinsamen Schulden ist in folgenden Fällen nicht gegeben:

  • bei gemeinsamer Haushaltsführung: Leben die Eheleute noch nicht in getrennten Haushalten, kann die Ausgleichszahlung nicht verlangt werden. Angenommen wird hier, dass beide Eheleute nach wie vor einen Beitrag zur gemeinsamen – wenn auch nicht mehr ehelichen – Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann.
  • im Innenverhältnis bei Alleinnutzung: Nutzt A zum Beispiel ein Auto, für den ein gemeinsamer Kreditvertrag abgeschlossen wurde, ausschließlich allein, kann von B keine Ausgleichszahlung verlangt werden. Anders verhält es sich mit den Kreditraten selbst. Im Außenverhältnis zu den Gläubigern gilt, dass diese auch B in die Pflicht nehmen können, sollte A die Raten nicht bedienen.
  • Unterhalt: Wurden die Schulden bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhalts, den A an B leistet, berücksichtigt, darf nicht noch zusätzlich eine Ausgleichszahlung von A verlangt werden.

Was geschieht mit den alleinigen Schulden des Ehegatten?

Hat ein Ehepartner während der Ehezeit einen Kreditvertrag abgeschlossen und allein unterzeichnet, ist er gegenüber dem Gläubiger auch alleiniger Schuldner. Ist der Ehepartner nicht in der Lage, seine Schulden eigenständig zu tilgen, ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, die Tilgung zu übernehmen. Die Gläubiger dürfen damit nicht den Ehepartner ihres Schuldners in die Pflicht nehmen.

Gibt es eine Haftung für die Schulden des Ehegatten? Sie haften grundsätzlich nicht für die alleinigen Schulden Ihres Ehepartners. Dabei ist es unerheblich, ob die Gütertrennung vereinbart wurde.

Aber Vorsicht: Tritt z. B. der Ehemann in einem Vertrag, den die Ehefrau allein unterzeichnet hat, als Bürge auf oder hat er eine Sicherheit gegeben, kann er von den Banken in Haftung genommen werden. Allerdings kann der Ehemann von seiner Frau die Befreiung von der Bürgschaft bzw. Sicherheit verlangen. Er ist nicht verpflichtet, über die Ehezeit hinaus als Bürge aufzutreten.

Beteiligung an den alleinigen Schulden des Ehegatten

Eine Beteiligung des Ehepartners kann vom Alleinschuldner nicht verlangt werden. Wie in den meisten Fällen finden sich auch hier wieder Ausnahmen.

Werden die Schulden einer Partei aufgenommen, die einem gemeinsamen überehelichen Zweck zu dienen (etwa für ein gemeinsames Geschäft), kann ab der Trennung eine Beteiligung an der Tilgung der Verbindlichkeit auch von dem anderen Ehepartner veranlagt sein.

Scheidung – und noch Schulden fürs Haus?

Ist bei einer Scheidung das Haus mit Schulden belastet, etwa durch Darlehensverträge, entbrennt nicht selten ein Streit. Wem gehört das Haus? Wer muss dafür bezahlen? Wer muss den Kredit bedienen?

Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.
Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.

Über die Eigentumsverhältnisse eines Hauses und/oder Grundstücks klärt der Auszug aus dem Grundbuch auf.

Befindet sich die Immobilie alleinig im Eigentum von A, kann von B keine Beteiligung an den Hauskreditraten verlangt werden. Bleiben jedoch beide Eheleute weiter in dem Haus wohnen, darf A eine Mietzahlung von B fordern.

Aber: Sind beide Ehegatten Hauseigentümer, muss die Tilgung eines Bankdarlehens für das Haus auch dann von beiden getragen werden, wenn nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet hat.

Anrechnung auf den Trennungsunterhalt: Eheprägende Schulden – gemeinsame bzw. einvernehmlich tolerierte Verbindlichkeiten – können beim Unterhalt angerechnet werden. Erklärt sich A zum Beispiel bereit, den gemeinsamen Kredit mit monatlichen Raten von 300 Euro allein abzuzahlen – können diese Zahlungsverpflichtungen vor der Unterhaltsberechnung zur Ermittlung des Einkommens herangezogen und vom Nettoverdienst abgezogen werden. So wird A in aller Regel einen geringeren Unterhalt an B zahlen müssen.

Benötigen Sie Hilfe, die Schulden nach einer Scheidung abzuzahlen, kann Ihnen auch eine Schuldnerberatung helfen. Wie genau erfahren Sie auf dem Portal schuldnerberatung.de.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema
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Kommentare

  • Hans sagt:

    Hallo,
    ich möchte gernen einen bestehenden Ehevertrag bezüglich der Erstellung eines Hauses ergänzen (Zugewinngemeinschaft):

    -Alleineigentümer eines Grundstückes (vor Heirat)
    -Haus soll nun gemeinsam gebaut werden (während Ehe)
    -Bankkredit muss aufgenommen werden (während Ehe)
    -Unterschiedliche Höhe eines Eigenkapitals -vor der Ehe- würden nun für das Haus -in die Ehezeit- eingesetzt werden.

    Kann die Formulierung wie folgt lauten: „Bei einem Zugewinnausgleich soll der Hauswert minus Schulden minus Betrag x [€] mit einberechnet werden“?
    Grüße, Hans

  • Tom sagt:

    Hallo!
    Kurz nach der Trennung hat meine Frau mit ihrem Auto einen Unfall verschuldet und muss – aufgrund von Alkoholeinfluss – einen Großteil des Schadens übernehmen. Sie hat nicht die Mittel dafür und die Versicherung droht mit Anwalt. Muss ich dafür aufkommen? Danke für die Info, Grüße von Tom

  • Björn sagt:

    Hallo,
    ich bin gerade mitten im Trennungsjahr. Wir haben für den Hauskauf einen Privatkredit bei „ihrer“ Mutter aufgenommen. Jetzt haben wir die restlichen Verbindlichkeiten aufgeteilt (für jeden 20.000 €) und zu dritt eine Vereinbarung darüber unterschrieben. Bei mir steht demnächst eine Auszahlung eines Sparvertrages i. H. v. 10.000 € an, insgesamt wurde noch keine Gütertrennung vereinbart. Kann ich die 10.000 € für „meinen“ Anteil der Verbindlichkeiten einsetzen oder stehen ihr 5.000 € davon zu?
    Liebe Grüße und schon mal danke für die Antwort.

  • Cornelia sagt:

    Hallo, ich bin 27 Jahre verheiratet und will mich Trennen. Bin 61 und beziehe seit 2013 wegen Vorangegangenen Krebserkrankung Erwebsminderungsrente unter 1000Euro. Vor der Ehe habe ich eine Kapitalslebensversicherung abgeschlossen, die mir vor 2 Jahren ausgezahlt wurde. Das Geld ist für meine Absicherung gedacht. Wird dieses Geld dann im Zugewinn mit verrechnet? Oder bleibt mein Geld erhalten. Wir haben über einen Rahmenkredit noch Schulden und zahlen sie gemeinsam ab. Ich habe ein Extrakonto und mein Mann auch und davon zahlt jeder einen Teil von den Schulden. Wie sieht das bei Scheidung aus? Bekomme ich von meinem Mann Unterhalt? Viele Dank

  • Torsten sagt:

    Hallo,
    ich habe während meiner Ehe einen Vertrag über eine Dienstleistung mit unterschrieben, die zwar uns beiden zu Gute kommen sollte, wo aber bereits klar, war, dass ich mir dies keinesfalls leisten konnte, meine Frau dies jedoch sehr wohl konnte. Sie nahm hierfür (nur auf ihren Namen) einen Kredit auf. Die Dienstleistung wurde mittels dieses Kredites wie geplant beinahe vollständig (von meiner Ex-Frau, während der Ehe, vor der Trennung) bezahlt, es sind nur noch geringe Teile offen. Der Kredit allerdings läuft noch über eine längere Laufzeit. Muss ich meiner Ex-Frau Ausgleich zahlen? Die Scheidung geht von ihr aus und macht dabei gleichzeitig den erfolgreichen Abschluss des Dienstleistungsvertrags unmöglich, d.h. ihre Trennung bricht den Vertrag. Hat dies Einfluss, und wenn ja welchen?

  • Cordelia sagt:

    Hallo,
    wir haben ein Haus im Jahr 2012 gebaut und jeder ist zu je die Hälfte Eigentümer. Mein Mann ist von Heute auf Morgen aus dem gemeinsamen Haus verschwunden. Seit einem Jahr und acht Monaten trage ich für das Haus die Kosten allein. Er zahlt keinen Pfennig. Inzwischen wurde die Scheidung vollzogen. Es gibt seitens meines Ex-Mannes keinerlei Anzeichen was mit dem Haus werden soll. Während der Ehe. habe ich geerbt und zahlte davon einen Teil eines Kredites ab der für das Haus bestimmt war. Kann ich das Geld wenn das Haus eventuell verkauft wird aus der Verkaufssumme herausziehen ?

  • Dani sagt:

    Hallo, ich 45, Vollzeit beschäftigt war 10 Jahre mit meinem ExMann verheiratet. Seit Mitte Dezember 2021 sind wir offiziell geschieden. In der Ehe haben wir einen Kredit aufgenommen, den wir beide unterzeichnet haben. Während des Scheidungsprozesses hat mein Ex Mann Privatinsolvenz angemeldet. Seit der Trennung im Oktober 2019 zahle ich nun den Kredit ( 599€ ) komplett alleine ab. Dafür musste ich mir einen Nebenjob besorgen, weil ich sonst nicht über die Runden komme. Soviel wie ich weiß, hat er eine Restschuldbefreiung die nach 3 Jahren greift bekommen. Er müsste dann im Sommer 2023 damit durch sein. Der Kredit läuft aber noch bis Mitte 2029. Kann ich Ihn nach der Insolvenz dazu verdonnern zumind. die Hälfte der Raten bezahlen zu müssen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dani,

      gemeinsame Schuldner haften gegenüber dem Kreditgeber jeweils in voller Höhe. Im Innenverhältnis (zwischen den beiden Kreditnehmern) können ggf. Vereinbarungen getroffen werden, die die Aufteilung der Lasten bestimmt. Wenden Sie sich ggf. an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit eine entsprechende Einigung erzielt werden könnte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ira sagt:

    Hallo ihr lieben,
    Kann mein ex Mann nach 4 Jahren Trennung (seit 3 Jahren geschieden) ein damaliges Darlehendas wir gemeinsam aufgenommen (2017) rechtlich einfordern? Damals waren wir noch verheiratet.. Jetzt möchte er die Hälfte zurück

    Mit freundlichen Grüßen Ira

  • Moni sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org-Team

    ich war 10 Jahre verheiratet und bin nun seit 1,5 Jahren geschieden.
    Ich war sehr blauäugig, habe meinem damaligen Mann vertraut. Er hat sich um die Finanzen und Steuer gekümmert (waren gemeinsam veranlagt) und es schien auch alles gut zu funktionieren.

    Nun stellt sich allerdings heraus, dass er (und damit auch Ich) die letzen 5 Jahre unserer Ehe keine Steuererklärung mehr gemacht hat (er ist selbstständig, ich angestellt), die Steuern wurden daraufhin geschätzt und die daraus resultierenden Steuernachzahlungen hat er (wie so viele anderen Rechnungen und Mahnungen auch) einfach ignoriert.
    Bei meiner eigenen Steuererklärung von 2020 hätte ich eine Erstattung von 1500 Euro erhalten sollen, doch dann kam ein Brief vom Finanzamt, in dem mir eine Umbuchung von diesen 1500 Euro auf die Steuer von 2015 mitgeteilt wurde.
    Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass eine Steuerschuld von über 60 000 Euro für die Jahre 2015-2019 vorhanden sei und darum die Erstattung umgebucht wurde.
    Das sind jetzt also unsere gemeinsamen Schulden, von denen ich bis jetzt nichts wusste.

    Mein ExMann hatte mir IMMER versichert, die Steuererklärung gemacht zu haben,
    (ebenso wie sämtliche Rechnungen zu bezahlen, was er wohl auch nicht getan hat) und hat mich all die Jahre getäuscht.

    Ist es möglich, auf Grundlage dieser Täuschung, aus diesen Schulden rauszukommen,
    oder zumindest nur einen kleinen Teil davon bezahlen zu müssen???

    Vielen vielen Dank schonmal,
    mit besten Grüßen
    von einer verzweifelten
    Moni

  • Ramona sagt:

    Hallo. Ich lebe nun seit einem Jahr von meinem Mann getrennt. Nun soll langsam die Scheidung eingereicht werden. Heute verkündete er mir, dass er von allen Kreditkarten und Schulden nun die Hälfte von mir haben möchte. Ich habe keinen einzigen Vertrag mit unterzeichnet und den größten Teil dieses Geldes hat er für seine Vergnügen ausgegeben. Ich stehe auch in keinem Kreditvertrag fürs Haus und in keinem Grundbuch. Egal was er sich angeschafft hat, habe ich nie mit unterschrieben, da ich sowieso meist nicht damit einverstanden war. Kann er diese Schulden tatsächlich auf mich abwälzen?

  • Stefan sagt:

    Guten Morgen,

    Meine Frau und ich haben bis jetzt 25.000€ von 115.000€ vom gemeinsamen Kredit abbezahlt. Kaufpreis waren 90.000€. Der Rest war für Möbel und Aufhübschung. Was müsste ich meiner Frau ausbezahlen?

    Mfg

  • Patrick sagt:

    Hallo, habe eine kurze Frage, meine noch Frau (laufendes Scheidungsverfahren) muss Kindergeld was sie zu unrecht bekommen hat nun zurückzahlen (4800€) Bin ich verpflichtet mich an diesen „Schulden“ zu beteiligen?

  • Manuela sagt:

    Guten Abend,
    Folgende Situationen
    Mein Mann hat 2013 das Haus gekauft
    Er steht alleine im Grundbuch und ist auch alleiniger Kreditnehmer.
    Die gesamten Kosten des Umbaus wurden von mir geleistet. Unter anderem mit einem Kredit , den wir beide unterschrieben haben und Geld, welches ich die Jahre gespart hatte.
    Die kompletten Möbel habe ich bezahlt.
    Mein Mann zahlt den Kredit, die Versicherung fürs Haus,Steuetn ,Strom und Wasser.
    Den Rest wie den gemeinsamen Kredit (30000€) , Lebensunterhalt usw.bestreite ich.
    Ich bin voll berufstätig, mein Mann ist arbeitslos, könnte wenn er wolle aber Arbeit finden.
    Wenn ich jetzt ausziehen würde, was würde auf mich zukommen , zwecks Unterhalt , Kredit , das Haus?
    Was steht mir zu ? Wir haben keine Eheverträge.Er ist auch der Meinung, daß er unsere Tochter bekommt.Er ist psychisch sehr angekratzt und ich möchte nicht , das sie in so einen „Umfeld “ groß wird.
    Herzlichen Dank
    Manuela

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Rechte und Pflichten Sie im Falle einer Trennung und Scheidung in Ihrem Einzelfall hätten. Eine pauschale Festlegung ist hier nicht möglich. Auch ob ein Anspruch auf das Haus aufgrund geleisteter Finanzierungen in diesem Sonderfall besteht, können wir an dieser Stelle nicht klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Bernd sagt:

    Guten Morgen Scheidung.org-Team und ein gesundes neues Jahr!
    meine Frau und ich beabsichtigen uns nach zwölf Jahren Ehe zu trenne. Derzeit leben wir noch mit unserer 10 jährigen Tochter in unserem gemeinsam angeschaften Haus. Das Haus ist derzeit noch mit einem Kredit belastet, für den ich allein unterschrieben habe. Meine Frau steht zu 70% und ich zu 30% im Grundbuch. Derzeit renoviere ich noch das Zimmer unserer Tochter. Wenn die Maßnahmen vollendet sind, beabsichtige ich in eine Wohnung zu ziehen. Meine Frau möchte das Haus und den Kredit zu 100% übernehmen, hiermit bin ich soweit auch einverstanden. In wie weit würde sich das ganze finanziell auswirken ? Habe ich für meinen 30 % Anteil eine Auszahlung/ Ausgleich zu erwarten ? Auch wenn das Haus noch belastet ist ? Vom Gehalt her verdienen wir beide in etwa das selbe.
    Vielen Dank.
    Bernd

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bernd,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt. Eine Einschätzung zu diesem Einzelfall können wir nicht abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

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