Ab wann ist eine Scheidung rechtskräftig?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

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Das Scheidungsverfahren kann je nach Ausgestaltung und Umfang der im Verbund zu verhandelnden Folgesachen sechs Monate und mehr umfassen. Ist der Scheidungstermin endlich erreicht, steht an dessen Ende in aller Regel die Verkündung des vom Gericht getroffenen Scheidungsbeschlusses. Doch: Die Rechtskraft der Scheidung ist an diesem Punkt zumeist noch nicht erreicht. Aber ab wann genau ist eine Scheidung eigentlich rechtskräftig? Und was hat es mit dem Rechtskraftvermerk auf sich?

Das Wichtigste in Kürze: Rechtskräftige Scheidung

Wie lange dauert es, bis eine Scheidung rechtskräftig wird?

Ab Zustellung des Scheidungsurteils bleibt den Beteiligten ein Monat Frist, um ggf. das Urteil noch anzufechten – also Beschwerde einzulegen. Geschieht dies nicht innerhalb dieser Zeit, wird die Scheidung nach Ablauf rechtskräftig.

Wann ist eine Scheidung sofort rechtskräftig?

Verzichten beide Eheleute am Scheidungstermin per Antrag auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Im Scheidungstermin benötigt der Antragsgegner dann jedoch einen eigenen Anwalt, da nur über diesen Anträge vor dem Familiengericht gestellt werden können. Ist nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten, tritt die Rechtskraft der Scheidung also in der Regel einen Monat nach Übersendung des Scheidungsbeschlusses ein.

Wann wird das Scheidungsurteil zugestellt?

Das hängt von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts ab. In der Regel dauert die Zustellung bis zu sechs Wochen.

Wie lange dauert es, bis die Scheidung rechtskräftig ist?

Was bedeutet „Rechtskraft“?

Bevor wir uns vertieft damit beschäftigen, ab wann ein Scheidungsurteil rechtskräftig wird, bedarf es zunächst einer grundlegenden Erläuterung des Begriffes „Rechtskraft“. Dem Grunde nach bestimmt die Rechtskraft im juristischen Sinne, dass ein ergangenes Urteil bzw. ein Beschluss abschließend wirksam wird.

Eine rechtskräftige Entscheidung ist endgültig festgeschrieben und somit unanfechtbar.
Wann wird eine Scheidung rechtskräftig? Und was bedeutet eigentlich Rechtskraft?
Wann wird eine Scheidung rechtskräftig? Und was bedeutet eigentlich Rechtskraft?

Alle in einem Urteil beschlossenen Punkte sind dadurch rechtssicher, denn aufgrund der Rechtskraft sind nachfolgende Klagen häufig unzulässig. Zu unterscheiden ist dabei vor allem zwischen der materiellen und der formellen Rechtskraft:

  1. Die formelle Rechtskraft bezieht sich ausschließlich auf den objektiv stets gültigen Status eines Urteils – seine Unanfechtbarkeit. Sie tritt immer dann ein, wenn a) die gesetzlich eingeräumte Frist abgelaufen ist, ohne dass zulässige Rechtsmittel wie Berufung, Revision oder Beschwerde eingereicht wurden oder b) sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und die letztinstanzliche Entscheidung gefallen ist.
  2. Die materielle Rechtskraft hingegen bezieht sich auf die Inhalte ergangener Urteile – den Streitgegenstand. In diesen getroffene Regelungen können unter anderem etwa auch Ansprüche einer Partei begründen. Sind diese rechtskräftig, so können Rechtsfolgen wie Pfändungsklagen oder Mahnungen erfolgen, um die bestehenden Ansprüche (etwa auf Unterhalt, Ausgleichszahlungen u. a.) einzufordern, sollte der Schuldner selbst dem nicht nachkommen.

Kann die Rechtskraft durchbrochen werden?

Zwar gilt ein rechtskräftiger Beschluss als unanfechtbar, dennoch sind im deutschen Prozessrecht auch Möglichkeiten vorgesehen, die die Rechtskraft durchbrechen können. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn im Einzelfall die Gerechtigkeit Vorrang vor der Rechtssicherheit des Anspruchstellers haben muss.

Unter anderem in folgenden Fällen kann auch ein rechtskräftiges Urteil im Zweifel widerrufen werden:

Scheidung rechtskräftig: Ab wann ist das Urteil unanfechtbar?
Scheidung rechtskräftig: Ab wann ist das Urteil unanfechtbar?
  • Wiederaufnahme des Verfahrens: Hierbei wird ein bereits abgeschlossenes Verfahren erneut aufgenommen und neu verhandelt, sofern eine berechtigte Begründung hierfür vorliegt. Im Zivilrecht ist die Wiederaufnahme nur äußerst selten möglich.
  • Vollstreckungsabwehrklage: Hierbei kann ein Vollstreckungsschuldner gegen einen bestehenden Titel vorgehen. Wird die Unrechtmäßigkeit des Anspruches anerkannt, kann der Titel unwirksam gemacht werden.
  • Abänderungsklage: Diese kann besonders auch bezüglich bestehender Unterhaltstitel angebracht sein, etwa dann, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners maßgeblich verändern oder aber der Unterhaltsberechtigte zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestandene Einkünfte erzielt, die den Unterhaltsanspruch beeinflussen.
  • Verfassungsbeschwerde: Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht stellt einen außerordentlich Rechtsbehelf dar, den eine Person nutzen kann, wenn ihre Grundrechte oder vergleichbare verletzt wurden. Bevor die Verfassungsbeschwerde erfolgen kann, bedarf es in aller Regel einer Anhörungsrüge.
  • Verweisungsbeschluss: Hier wird die rechtsmäßige Zuständigkeit des beschließenden Gerichts selbst angefochten. War das Gericht gar nicht für die Verhandlung des Falles zuständig, kann dessen Urteil aufgehoben werden. Der Prozess wird bei dem zuständigen Gericht neu verhandelt.
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wurde ein Scheidungsurteil etwa rechtskräftig, weil die Rechtsmittelfrist ohne Verschulden des Betroffenen versäumt wurde, kann die Wiedereinsetzung beantragt werden. Dann erfolgt die Zurücksetzung der Frist, die Einlegung von Rechtsmitteln ist wieder möglich.

Wann genau tritt nun aber die Rechtskraft beim Scheidungsurteil ein? Welche Fristen müssen Sie beachten?

Wann ist die Scheidung rechtskräftig?

Wenn sich Ehegatten scheiden lassen, so gilt die Ehe auch erst dann als vollständig aufgelöst, wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig geworden ist (§ 1564 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Nicht jedem ist jedoch bewusst, dass der Scheidungsbeschluss nicht schon Rechtskraft erlangt, wenn der Scheidungstermin abgeschlossen und der Beschluss mündlich verlesen worden ist. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Erklären alle Beteiligten im Scheidungstermin einstimmig den Rechtsmittelverzicht, so ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Da es sich hierbei um einen Antrag handelt und ein solcher vor dem Familiengericht nur durch einen Anwalt vorgebracht werden darf, also Anwaltszwang besteht, müssen sich jedoch beide Ehegatten im Termin anwaltlich vertreten lassen.
Ist es möglich, nach Rechtskraft der Scheidung Beschwerde gegen den Versorgungsausgleich einzulegen?
Ist es möglich, nach Rechtskraft der Scheidung Beschwerde gegen den Versorgungsausgleich einzulegen?

Von diesem Vorgang ist jedoch generell eher abzuraten. Zwar wünschen sich die meisten Scheidungswilligen, dass das Verfahren so schnell wie möglich beendet ist, aber: In dieser aufgewühlten Situation kann auch der ein oder andere Kompromiss vorschnell eingegangen werden.

Haben die Parteien nach dem Scheidungstermin wieder genügend Zeit, um die getroffenen Entscheidung noch einmal in Ruhe durch zu spielen, kann vielleicht doch der ein oder andere Punkt sauer aufstoßen.

Wurde jedoch zu diesem Zeitpunkt der Rechtsmittelverzicht übereilt erklärt, ist gegen ein rechtskräftiges Scheidungsurteil nicht mehr viel auszurichten, wie den obigen Ausführungen zu entnehmen ist.

Um also auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich und der Gegenseite die Bedenkzeit zugestehen, die Ihnen von Amts wegen nach Zugang des Scheidungsbeschlusses eingeräumt wird. Erst wenn die Rechtsmittelfrist dann ohne die Einlegung von eben diesen verstrichen ist, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig. Doch welche Frist gilt hier?

Welche Rechtsmittelfrist gilt bei Scheidung?

Die gesetzlich gewährte Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln richtet sich nach den jeweils möglichen Optionen. Im Scheidungsverfahren sind nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zwei Rechtsmittel zulässig:

  1. die (Rechts-)Beschwerde – ähnlich der Berufung in anderen Prozessen – und
  2. die sofortige Beschwerde.
Welche Rechtsmittel in Ihrem Falle möglich sind, können Sie auch der Rechtsmittelbelehrung entnehmen, die jedem ausgefertigten Beschluss beigefügt sein muss (§ 39 FamFG).

Die sofortige Beschwerde ist als Rechtsmittel jedoch nur auf Neben- oder Zwischenentscheidungen anwendbar – also etwa Teilentscheidungen zum Versorgungsausgleich, Sorgerecht, der Wohnungszuweisung u. v. m. Wurden Teilentscheidungen im Scheidungsverfahren getroffen, haben Sie nach § 569 Zivilprozessordnung (ZPO) zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung Zeit, um die sofortige Beschwerde durch Ihren Anwalt vor Gericht einzubringen.

Beschwerdefrist abgelaufen = Ehe rechtskräftig geschieden

Der Scheidungsbeschluss ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig - wenn keine Beschwerde erfolgte.
Der Scheidungsbeschluss ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig – wenn keine Beschwerde erfolgte.

Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss liegt bei einem Monat ab Zustellung der Ausfertigung (§ 71 Absatz 1 FamFG). Dabei muss die Beschwerde zunächst noch nicht ausführlich begründet werden. Für die schriftliche Begründung haben Sie und Ihr Anwalt dann erneut einen Monat Zeit (§ 71 Absatz 2 FamFG).

Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn Sie oder Ihr Ehegatte nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses innerhalb eines Monats keine Beschwerde einlegen, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig.

Hiernach gilt Ihre Ehe als rechtskräftig und abschließend aufgehoben. Nur noch Rechtsbehelfe wie z. B. eine Abänderungsklage oder Wiederaufnahme können noch wirksam werden, sofern dem Vorgang triftige Begründungen zugrunde liegen.

Nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung ist eine Beschwerde gegen eine Folgesache oder den Beschluss insgesamt nicht mehr möglich! Ist die Scheidung rechtskräftig, können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Der Ihnen zugesandte Scheidungsbeschluss muss hiernach jedoch noch mit dem sogenannten „Rechtskraftvermerk“ versehen werden, um über die rechtskräftige Scheidung Auskunft geben zu können.

Zugewinnausgleich erst, wenn die Scheidung rechtskräftig ist?

Bis 2009 erfolgte der Zugewinnausgleich erst nach rechtskräftiger Scheidung, da als Stichtag für das Endvermögen der Ehegatten der Zeitpunkt der endgültigen Auflösung der Zugewinngemeinschaft festgeschrieben war.

Mit der Familienrechtsreform wurde ein neuer Stichtag hierfür festgelegt: Nach § 1384 BGB ist seither bei Eheauflösung die Rechtshängigkeit der Scheidung für die Bezifferung des Endvermögens anzusetzen.

Was bedeutet Rechtshängigkeit? Die beiden Begriffe „Rechtskraft“ und „Rechtshängigkeit“ müssen voneinander unterschieden werden. Die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens tritt dann ein, wenn der Scheidungsantrag dem Antragsgegner durch das Gericht zugestellt wurde. Es handelt sich damit erst um den Beginn des Verfahrens, während die Rechtskraft dessen endgültigen Abschluss bezeichnet.

Die Bedeutung vom Rechtskraftvermerk bei Scheidung

Scheidung - wann ist sie rechtskräftig? Und was bedeutet der Rechtskraftvermerk?
Scheidung – wann ist sie rechtskräftig? Und was bedeutet der Rechtskraftvermerk?

Wozu benötigen Sie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk eigentlich? Selbst wenn die Scheidung selbst offiziell rechtskräftig ist: Die Ausfertigung des richterlichen Beschlusses, die Ihnen nach dem Scheidungstermin zuging, kann nicht als wirksamer Nachweis über die Scheidung dienen.

Egal ob Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen wollen oder aber gegenüber Rentenkasse oder Versicherungen den Nachweis über die Scheidung erbringen müssen: Hierfür benötigen Sie ein rechtsgültiges und beglaubigtes Dokument bzw. eine Urkunde.

Und auch dann, wenn im Rahmen der Scheidung Regelungen zum Kindes- oder nachehelichen Unterhalt getroffen wurden, benötigen Sie den beglaubigten Beschluss. Dieser fungiert dann nämlich gleichermaßen auch als Unterhaltstitel, mit dessen Hilfe Sie Ihre Ansprüche bei Zahlungsweigerung des Unterhaltsschuldners im Zweifel per Zwangsvollstreckung oder Lohnpfändung durchsetzen können.

Der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist damit gewissermaßen gleichzusetzen mit Ihrer Scheidungsurkunde. Dieses Dokument müssen Sie stets sorgfältig aufbewahren, da es sich um ein rechtswirksames Dokument handelt, das Sie häufiger in Ihrem Leben benötigen können.

Wie können Sie den Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsurteil einholen?

Die Beurkundung übernimmt im Falle von richterlichen Beschlüssen bzw. Urteilen anders als bei Verträgen kein Notar, sondern das zuständige Amtsgericht selbst. In der dort befindlichen Rechtsstelle können Sie bzw. Ihr Anwalt den Antrag auf Erteilung des Rechtskraftvermerks stellen. Die Urkundsbeamten des Gerichts sind befugt, den Rechtskraftvermerk auf dem ausgefertigten Beschluss zu erteilen.

Mit diesem Vorgang gilt das Scheidungsverfahren als beendet.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Ab wann ist eine Scheidung rechtskräftig?
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Kommentare

  • D sagt:

    Guten Tag,ich bin seit kurzem geschieden.Wir haben beide vor Gericht zugestimmt, dass wir auf gegenseitigen finanziellen Ansprüche verzichten. Meine Ex Frau wurde durch einen Abwalt vertreten.Können später noch Ansprüche auf Versorgungsausgleich geltend gemacht werden? Und wenn ja mit welcher Begründung? Meine nich nicht ganz Exfrau verdient ausreichend viel um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, an meinem Einkommen und an ihrem Lebensstandard hat sich nach der Scheidung nichts geändert und Kinder haben wir keine, vielen Dank

  • K. sagt:

    Von mir wurde die Scheidung eingereicht. Im laufenden Verfahren ist meine Ehefrau verstorben. Ich weiss nun nicht, ob die Scheidung vollzogen ist. Die Scheidungsurkunde bekomme ich vielleicht in einigen Wochen. Kann ich trotzdem einen Antrag auf die Große Witwerrente stellen? Dafür habe ich ja nur 30 Tage Zeit. Danke!

  • Dora sagt:

    Hallo, #

    wir haben am 12.10.2022 im Amtgericht durch einvernehmlicher Scheidung mit einem Anwalt geschieden. Am 27.11.22 kam der rechtskräftigte Beschluss.
    In der zwischen Zeit waren wir bei einer Ehetherapie.Wir wollten widesprtechen aber war schon zuspät. Heute ist ein Tag vergangen nach den Brief von rechtskräftigen scheidung. Wir haben leider es verseumt und waren beschäftigt mit Therapie und uns ging auch nicht gut ich und mein Mann.
    Haben wir trotz noch eine Chance den rechtkräftigen besheid zur widerufen?

    BG

  • Alex sagt:

    Ich habe mich von meinem Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen. Ich habe meine Unterlagen einem Anwalt privat gegeben der für mich optimal entscheiden sollte. Jetzt im Nachhinein hab ich michüber die Thematiken informiert, und es wurde entscheiden das ich ein Versorgungsausgleich erhalte. Diesen Versorgungsausgleich möchte ich aber gar nicht, kann man nachträglich, nach der Scheidung, noch darauf verzichten? Per Gericht, per Anwalt, per Notar, per Scheidungsnachfolgevereinbarung oder irgendwie anders?

  • Claudia sagt:

    Hallo :)
    Ich habe mal eine Frage bezüglich des Zeitpunktes der Scheidung. Wenn eine Scheidung einvernehmlich erfolgt und NUR ein Rentenausgleich erfolgen soll, stimmt es dann, das die Scheidung erst ausgesprochen wird, wenn der Rentenausgleich „erledigt“ ist oder kann eine Scheidung auch vorher ausgesprochen werden und der Rentenausgleich erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt?
    Viele Grüße, Claudia

  • A.B. sagt:

    Hallo……wurde während des Scheidungsprozesses vorsätzlich von meiner Ex mit Corona angesteckt,….man ordnet das auch ein unter„ schwere Körperverletzung„
    Das stellt doch eine grobe Unbilligkeit dar, muss ich trotzdem den Versorgungsausgleich zahlen?
    Danke für eine Rückmeldung und Gruß! A.B.

  • A.B. sagt:

    Hallo Zusammen,
    kann man im Nachhinein an eine rechtskräftige Scheidung, einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich, dem man zum Zeitpunkt der Scheidung zugestimmt hat, widerrufen bzw Rückgängig machen?
    Danke für eine Rückmeldung und Gruß!
    A.B.

  • Karo sagt:

    Hallo,
    Im August 2020 habe ich mich scheiden lassen bzw. den Scheidungstermin hat stattgefunden bis heute habe die rechtskräftige Scheidungsurteil nicht bekommen und weiss nicht mehr was ich machen soll. Mein Ex und sind nach der Hochzeit nicht ein Jahr geblieben er ging zurück nach Frankreich und ich unterdrückte das ganze und kümmerte mich nicht um die Scheidung. Nach mehr 5 Jahren haben ich den Antrag in Deutschland gemacht und den Termin fand statt und ich bekam den Beschluss und er nicht. Sie schaffen es irgendwie nicht es im Frankreich zuzustellen. zuletzt wurde mir gesagt, dass sie es direkt an ihm geschickt haben und wollen es nun durch die französischen Behörden versuchen. Es ist aber schon mehr als 6 Monate dass den Termin stattgefunden hat und ich den Beschluss bekommen habe. ich weiss nicht mehr was ich machen soll, können Sie mir helfen? wir sind seit 2013 nicht mehr im Kontakt und würde so gerne den Kapitel abschliessen aber ich bin langsam verzweifelt. Bitte helfen sie mir ich weiss nicht mehr was ich machen soll.

    Ich bedanke mich herzlich für Ihre Unterstützung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karo

  • Awat sagt:

    Eine frage meine Freundin war verheiratet und haben 3 kinder aber seit 12 Jahren Leben nicht zusammen, und überhaupt keine Kontakt, ihre man ist wieder vor 10Jahren verheiratet von zweite Frau keine Kinder ,er ist gestorben vor paar Monaten, vie Sieht aus mit Erbe Anspruch, hat seine erste Frau auf voller Anspruch auf Erbe. Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Awat,

      ein Erbanspruch seitens geschiedener Ehegatten besteht in der Regel nicht mehr.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anonym sagt:

    Hallo,
    ich wurde am 26.10.2020 einvernehmlich geschieden. Der Beschluss kam am 28.11.2020 per Post. Somit wäre ja am 28.12.2020 die Ehe eigentlich automatisch rechtskräftig geschieden. Den Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk bekam ich nun vor einer Woche und da stand der 12.01.2021 als endgültiger Rechtskraftvermerk! wie kann das sein? immerhin sind das 6 Wochen! muss ich dann für januar noch trennungsunterhalt nachzahlen? Und das schuldanerkenntnis muss ja dann auch neu gemacht werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anonym,

      nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses haben die Betroffenen in aller Regel erneut eine Frist von mindestens einem Monat, um ggf. Rechtsmittel gegen diesen einzulegen. Läuft diese Frist fruchtlos, tritt zumeist automatisch Rechtskraft ein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • E. sagt:

    Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich am 3.12 einen Termin zur Scheidung. Und mein Anwalt hat mir erklärt, dass man ein Rechtsmittelverzicht einlegen kann. Wenn mein Mann zustimmen sollte, dann gilt soweit ich weiß, die Scheidung ab dem Termin der Scheidung Wenn er nicht zustimmen sollte, muss ich ja den Rechtsmittelweg gehen und auf den Scheidungsbeschluss warten, der ja ein paar Wochen dauern kann. Wenn die Scheidung aber dann schon am 3.12 rechtskräftig wird, bekomme ich dann den schriftlichen Beschluss direkt beim Amtsgericht oder muss ich darauf auch einige Wochen warten?

  • A. sagt:

    Hallo, wir haben uns ich und meine ex frau..am12.03.2020 scheiden lassen..rechtskräftig war 05.05.2020…nun jetzt wir wollen wieder die ehe wiederherstellen (wiederzusamen)…was mussen wir machen?
    Lg A.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo A.,

      eine rechtskräftige Scheidung lässt sich gemeinhin nicht mehr rückgängig machen. Die Wiederherstellung der Ehe zwischen den Geschiedenen ist dann zumeist nur durch eine erneute Eheschließung möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Dorothee sagt:

    Hallo
    ich hab da auch mal eine Fragen. Wir haben hetzt den Scheidungstermin gehabt. Ich habe auch Rechtsmittel eingelegt. Allerdings warte ich noch auf das Schreiben des Gerichts. Ich habe VKH damals beantragt, da ich weder einen Verdienst habe und auch nur so Trennungsunterhalt bekomme, dass ich so gerade mit Miete und Lebensmitteln klar komme. Mir wurde die Beihilfe nicht bewilligt, da mein Mann angab, ich würde ja Geld bekommen, wenn die Konten bei der Bank aufgelöst würden. Ich habe allerdings das ganze Verfahre über nichts davon gehabt, da ich gar keinen Zugriff auf die Konten hätte. Meine Anwältin war auch nicht sonderlich hilfreich, da sie es einfach so hinnahm, dass ich keinen Zuschuss bekam. Ich habe also für die Kosten meine ruhenden Lebensversicherungen, die ich vor der Ehe abgeschlossen hatte, auflösen müssen. Nun habe ich nicht einmal mehr dieses Geld.
    Ich habe nun angefragt, ob ich mir die Riesterrente auszahlen lassen kann, was allerdings wohl erst nach Rechtskräftigkeit der Scheidung geh. So hänge ich jetzt in der Luft. Nach Rechtskräftigkeit der Scheidung bekomme ich ja nicht einmal mehr den Unterhalt. Ausserdem warte ich auch noch darauf, dass mein Mann wenigstens langsam einem Notartermin zustimmt, um mir das Geld für das gemeinsame Haus zu geben, dann das ist , obwohl ich es wollte nicht vor der Scheidung geklärt worden. Ich habe wirklich Existenzangst. Da ich nach 28 Jahren Ehe, wo ich Hausfrau war, auch keinen Job mehr finden werde, um mir wirklich noch meinen Lebensstandart zu halten. Mein Mann war Bauingenieur und hatte eine Anwältin, vor der anscheinend meine Anwältin eingeknickt ist, weil sie schon öfter mit ihr zu tun hatte. Aber wie kann ich denn jetzt zumindest erreichen, dass ich endlich das Geld bekomme, das mir zusteht? mfg Dorothee

  • Alexander sagt:

    Ich habe heute rechtlichen Beschuss bekommen.

  • Alerxander sagt:

    Nach dem Scheidung hat schon 6 monathen vergangen, ich habe aber immer noch kein rechtliches Beschuss. Nach Nachfrage, keine Antwort. Die Richterin weigert mir rechtliches Beschuss auszugeben. Was kann ich dagegenmachen?

  • Sonja sagt:

    Ich habe mich heute scheiden lassen. Es wurde gefragt ob die Scheidung heute schon rechtskräftig werden soll oder ob wir diese 4 Wochen frist haben möchten. Wir haben und beide für die Frist entschieden.
    Auf Versorgungsausgleich haben wir beide verzichtet. Es waren auch 2 Anwälte da.
    Kann ich die Scheidung noch zurückziehen oder war es das jetzt? Ich habe die Scheidung damals beauftragt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sonja,

      Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss sind innerhalb der einmonatigen Frist möglich. Die Rücknahme des Scheidungsantrages nach Ergehen eines Beschlusses bzw. nach dem Scheidungstermin ist in aller Regel nicht mehr möglich. Wenden Sie sich zur Prüfung des Sachverhaltes an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Thomas sagt:

    Hallo
    Bin seit den 7.11.19 geschieden im Vorfeld wurde alles geregelt zwecks Unterhalt
    meine Frau bekommt das ganze ersparte Geld so das ich kein Unter/Trennungsunterhalt mehr zahlen brauch alles in Absprache mit den Rechtsanwälten.
    Nun warte ich schon seit 6 Wochen auf die Papiere vom Gericht Laut der Gegenseite muss ich jetzt noch weiter Unterhalt zahlen

  • Aydin sagt:

    Hallo Zusammen,
    kann man im Nachhinein an eine rechtskräftige Scheidung, einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich, dem man zum Zeitpunkt der Scheidung zugestimmt hat, widerrufen bzw Rückgängig machen?
    Danke für eine Rückmeldung und Gruß!
    Aydin

  • West sagt:

    Hallo,
    Ende Dezember letzten Jahres wurde die Scheidung mit Beschluss des Familiengerichtes rechtskräftig. Laut Beschluss sollte die gemeinsame Tochter bei der Familienversicherung der Mutter nach Rechtskraft mitversichert werden. Nun beruft sich die Gegenpartei als auch die Familienversicherung auf den Rechtskraftvermerk, der seitens des Familiengerichtes noch nicht erteilt wurde bzw. ergangen ist. Somit bezahle ich weiterhin den Versicherungsbeitrag für meine Tochter bei der privaten Versicherung.
    Hat die Gegenpartei bzw. die Versicherung Recht mit dem Rechtskraftvermerk, obwohl der Beschluss des Familiengerichtes schriftlich die Rechtskraft der Scheidung aussagt?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    West

  • Jeff sagt:

    Hello,
    I attended court about a month ago for divorce proceedings. I went expecting that the only lawyer present would be my wife’s. When my wife arrived in the waiting area, I was introduced to her lawyer, who then also introduced me to another lady whom I understood would be my translator. Upon entering the court room, I was introduced to a man who was actually my translator. The lady then acted as my lawyer, though I had never arranged anything verbally or written with her beforehand. Will the court proceedings be binding? Can a lawyer represent me without my written consent?

    Thanks for any help,
    Jeff

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