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Scheidung im Ausland – wenn sich der Lebensmittelpunkt verschiebt

Eine Scheidung im Ausland kann anstrengend sein, doch kein Grund zum Verzweifeln.
Eine Scheidung im Ausland kann anstrengend sein, doch kein Grund zum Verzweifeln.
Wenn Ehegatten sich im Ausland scheiden lassen wollen oder eine Scheidung mit einem Ausländer ansteht, kann es kompliziert werden. Natürlich stellt sich die Frage, welches Gericht zuständig ist und ob das deutsche Familienrecht auch in anderen Ländern gelten kann.

Auch kann die Anerkennung ausländischer Scheidungen zum Problem werden, denn ein Anerkennungsverfahren dauert unter Umständen lange.

Erhalten Sie in diesem Ratgeber erste Infos zur Scheidung im Ausland und wie eine Internationale Scheidung angegangen werden kann.

Inhalt dieses Ratgebers

  • 1 Wann ist ein deutsches Familiengericht laut Scheidungsrecht zuständig?
    • 1.1 Scheidung in Abwesenheit
  • 2 Anerkennung ausländischer Scheidungen
  • 3 eBook: Scheidung von einem Ausländer

Wann ist ein deutsches Familiengericht laut Scheidungsrecht zuständig?

Wenn zum Beispiel ein Deutscher durch seinen Scheidungsanwalt die Scheidung mit einer Ausländerin beantragen lassen möchte, ist prinzipiell das Familiengericht zuständig, indessen Wirkungsbereich der letzte gemeinsame Wohnsitz fällt.

Dies gilt auch dann, wenn etwa der deutsche Ehegatte während der Scheidung im Ausland lebt.

Bei Ehegatten mit gemeinsamen Kindern ist grundsätzlich das Gericht anzurufen, in dessen Bezirk der Partner mit den Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wenn beide Ehegatten während der Scheidung im Ausland leben, so muss der Scheidungsantrag beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg eingereicht werden.

Scheidung in Abwesenheit

Obwohl grundsätzlich beide Scheidungsparteien mit ihrem Anwalt zum Scheidungstermin erscheinen müssen, können hier Ausnahmen gemacht werden. Der Partner, der nicht in Deutschland wohnt, kann in einem Familiengericht angehört werden, welches er von seinem Wohnsitz aus am besten erreichen kann.

Bei einer Scheidung mit einem in Österreich lebenden Partner, kann dieser etwa im Amtsgericht Passau angehört werden, während von Amtswegen das Familiengericht in Bremen zuständig wäre.

Wohnt eine Ehegatte während der Scheidung im nichteuropäischen Ausland, etwa in Asien oder Amerika, so kann unter Umständen auch eine beglaubigte schriftliche Erklärung ausreichen, die den Zeitpunkt und die Umstände der Trennung glaubhaft darlegen.

Ein Recht auf solche Ausnahmeregelungen haben Sie bei einer Scheidung von einem im Ausland lebenden Ehegatten jedoch nicht.

Anerkennung ausländischer Scheidungen

Die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist innerhalb Europas meist kein Problem.
Die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist innerhalb Europas meist kein Problem.
Gilt im Ausland, in dem sich beide Ehegatten befinden, das Domizilprinzip (ist also der gewöhnliche Aufenthaltsort entscheidend), so ist es auch möglich, die Scheidung im Ausland zu vollziehen, wobei sich dann die Frage nach der Anerkennung ausländischer Scheidungen in Deutschland stellt. Dies wird in den meisten Fällen kein Problem darstellen und im ungünstigsten Fall einfach lange dauern. Innerhalb Europas werden diesbezüglich keine Hürden bestehen.

Beispiel: Eine Scheidung in der Schweiz ist für deutsche Staatsangehörige möglich, insoweit diese seit einem Jahr hier leben. In der Schweiz gilt übrigens eine “Bedenkzeit” von zwei Monaten im Gegensatz zum Trennungsjahr, welches nach deutschem Scheidungsrecht vorgeschrieben ist.

Zweites Beispiel: Soll die Scheidung in Dänemark stattfinden, ist ebenfalls ein Aufenhalt von einem Jahr Voraussetzung. Die Trennungszeit muss mindestens sechs Monate betragen.

eBook: Scheidung von einem Ausländer

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Comments

  1. David says

    8. März 2017 at 14:12

    Ein paar Jahre nach meiner Hochzeit musste ich aus arbeitstechnischen Gründen ins Ausland ziehen und meine Frau konnte mich nicht begleiten, da sie hier ihr eigenes Geschäft führen musste. Nach mehreren Diskussionen, haben wir die Entscheidung getroffen uns scheiden zu lassen. Ich werde demnächst einen Anwalt für Scheidungsrecht engagieren. Doch mir bleibt die Frage offen, ob ich wieder nach Deutschland muss oder laut diesem Artikel eine Anhörung vor Ort machbar wäre.

    Antworten
    • Team says

      13. März 2017 at 10:55

      Hallo David,

      in Ausnahmefälle kann das Gericht auf die örtliche Anwesenheit auch verzichten. Dies wird jedoch im jeweiligen Einzelfall zu betrachten sein und lässt sich nicht pauschal festlegen.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  2. Erik says

    26. August 2017 at 14:53

    Guten Tag.
    Ich und meine Frau sind im Ausland (Georgien) verheiratet. Wir (und die Kinder) leben in Deutschland und unsere Ehe ist hier schon anerkannt. Jetzt wollen wir uns scheiden lassen und zwar, wollen wir die Scheidung wieder in Georgien machen (wir beide haben auch georgische Staatsangehoerigkeit). Wird solche Scheidung in Deutschland wirksam sein und falls ja, dann was ist mit dem Kinderunterhaltspflicht? Wie werde ich verpflichtet in Deutschland, den Kindern was zu zahlen?

    Antworten
    • Team says

      28. August 2017 at 9:47

      Hallo Erik,

      die Anerkennung der Scheidung in Deutschland ist meist durch Übersendung des dort ergangenen Scheidungsurteils möglich (Übersetzung in Landessprache). Gegebenenfalls sind auch weitere Nachweise erforderlich, die das Gericht oder Standesamt dann einfordern wird.

      Im Einzelfall können auch hierzulande geltend zu machende Kindesunterhaltsansprüche denkbar. Wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  3. Andrea says

    6. Januar 2018 at 22:25

    Hallo ich bin Deutsche und habe in Amerika mit meinen peruanischen damaligen lebenspartner entschieden zu heiraten. Wir haben uns wegen Untreue getrennt und er ist nach Brazilien gereist und lebt dort jetzt. Ich habe mich entschieden nach Australien zu reisen und eine Auszeit zu nehmen und werde voraussitschtilich dort bleiben. Nun ist ein Jahr vergangen und ich möchte die scheidung vollziehen. Wie kann ich das machen wenn beide nicht mehr in Deutschland leben.
    Vielen Dank für die Hilfe

    Antworten
    • Team says

      8. Januar 2018 at 17:28

      Hallo Andrea,

      ggf. ist die Möglichkeit gegeben, sich auch durch ein Gericht in Australien scheiden zu lassen. Das anzuwendende Recht wird sich ggf. nach dem Land richten, in dem die Ehe geschlossen wurde. Allerdings sind hier die australischen Regelungen nicht ausreichend bekannt, um eine dezidierte Einschätzung abzugeben. Wenden Sie sich ggf. an die deutsche Botschaft, um weitere Auskünfte und Kontakte zu Anwälten zu erhalten.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  4. Nana says

    20. Januar 2018 at 7:36

    Ich und mein Mann, damals beide georgische Staatsangehoerigen, haben unsere Ehe in Georgien geschlossen. Jetzt haben wir beiden deutche Staatsangehoerigkeit. Ich lebe in Deutschland, mein Mann ist aber nach USA gereist und moechte nicht zurueck. Kann ich Scheidung hier beantragen (er wuerde zustimmen) oder in Georgien?

    Antworten
    • Team says

      25. Januar 2018 at 16:28

      Hallo Nana,

      ausschlaggebend ist, ob die Ehe auch in Deutschland anerkannt wurde. Die Ehe kann dann ggf. auch vor einem deutschen Gericht durchgeführt werden. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um dies für Ihren Fall klären zu lassen und zu erfragen, welches Familienrecht im Einzelfall Anwendung fände.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
      • Johny says

        4. Januar 2019 at 6:30

        Dear Scheidungsrecht Team,

        Me and my wife got married in Denmark before 10 years. We both had Asian citizenship at that time. We both acquired German citizenship afterwards we have moved to middle east for work. Now because of some unavoidable reasons we have decided to divorce. We have one kid. Can you please guide, if we can apply for the divorce abroad or in Germany?

        Antworten
  5. Dennis says

    10. April 2018 at 17:10

    Guten Tag,

    meine Frau (Taiwanerin) und ich sind seit fünf Jahren verheiratet, unsere Ehe ist sowohl in Deutschland als auch in Taiwan registriert. Nun haben wir einvernehmlich entschieden uns scheiden zu lassen. Ich würde die Scheidung gerne in Taiwan durchführen und anschließend in Deutschland anerkennen lassen, um das Trennungsjahr zu umgehen.

    Für die Folgen der Scheidung würden wir eine Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem deutschen Notar erstellen, da wir zusammen eine Immobilie gekauft haben und diese gegen eine Ausgleichzahlung an mich überschrieben werden soll.

    Sehen Sie hier Probleme in der Durchführung oder ist dies eine normale Situation für eine Scheidung von einem Ausländer.

    Vielen Dank!

    Antworten
    • Team says

      12. April 2018 at 14:41

      Hallo Dennis,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Zulässigkeit prüfen zu lassen. Wir können das an dieser Stelle nicht bewerten.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  6. V. says

    6. Mai 2018 at 20:21

    Hallo ich bin deutsche Staatsbürger. Habe in Georgien geheiratet. Die ehe wurde in Deutschland nicht anerkannt. Seit ist die Frau verschwunden. Doch ich weiß, das Sie seit 5 Jahren in Deutschland lebt und seit 5 Jahren nicht mit mir. Sie hatte in Georgien eine Tochter. Jetzt hat Sie noch einen Sohn nur nicht von mir. Kann ich auch in Deutschland micht scheiden lassen und muss ich irgend ein Unterhalt für jemanden bezahlen?? Jetzt hat Sie mich kontaktiert möchte das ich ihren Sohn adoptiere oder die Vaterschaft anerkenne. Angeblich besser für und für Sie. Was soll ich machen. MfG

    Antworten
    • Team says

      7. Mai 2018 at 18:18

      Hallo,

      eine Scheidung ist in der Regel nur dann möglich, wenn die Ehe auch hierzulande anerkannt wurde. Ist dies nicht der Fall, gelten Betroffene hierzulande auch nicht als verheiratet. Im Falle einer Adoption entstehen regelmäßig rechtliche Unterhaltspflichten gegenüber dem Angenommenen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über die möglichen Konsequenzen beraten zu lassen.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  7. Susanne says

    24. Juli 2018 at 16:57

    Hallo. Ich bin gerade ziemlich ratlos. Ich (Deutsche) und mein Noch – Mann (Amerikaner) haben 2008 in Deutschland geheiratet. Nun habe ich mich im oktober 2017 getrennt. Ich und unser Sohn leben jetzt in den Niederlanden und mein Noch Mann in den USA. Wo koennen wir denn jetzt die Scheidung einreichen?

    Antworten
    • Team says

      1. August 2018 at 14:17

      Hallo Susanne,

      wenden Sie sich zur Klärung der Zuständigkeiten in Ihrem Sonderfall bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  8. Sophia says

    8. August 2018 at 10:00

    Mein Freund ist Türke, lebt mit Aufenthaltstitel seit eineinhalb Jahren allein in Georgien und ist in der Türkei noch verheiratet. Er möchte sich jetzt in Georgien von seiner Frau (Türkisch) scheiden lassen (sie würde dort hin kommen) und mich (deutsch) dann, ebenfalls in Georgien, heiraten.
    Wäre unsere Ehe in Deutschland und überhaupt rechtskräftig, wenn mir nur das georgische Scheidungsurteil und die georgische Heiratsurkunde vorliegt, die Scheidung in der Türkei aber nicht eingetragen wird?
    Danke.

    Antworten
    • Team says

      13. August 2018 at 17:35

      Hallo Sophia,

      eine im Ausland geschlossene Ehe kann in Deutschland in der Regel anerkannt werden. Ausschlaggebend ist dabei, ob die Ehe nach dem jeweiligen Landesrecht auch zulässig war. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, können Sie beim Standesamt in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  9. Carina says

    6. September 2018 at 11:19

    Ich bin mit einem Algerier verheiratet und möchte mich scheiden lassen. Die Eheschließung wurde in Tunesien vollzogen. Nun ist er seit 2 Monaten in Deutschland und hat noch keinen Aufenthaltstitel. Ich möchte mich gerne scheiden lassen. Wie hoch sind die Kosten wie lange dauert sowas?

    Antworten
    • Team says

      7. September 2018 at 14:13

      Hallo Carina,

      die Scheidungskosten richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Auch die Dauer kann nicht pauschal bestimmt werden. In beiden Fällen ist der Einzelfall ausschlaggebend. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung auch zu den zu erwartenden Kosten an einen Anwalt.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  10. Ina says

    11. September 2018 at 1:09

    Hallo, bei uns steht die Scheidung ins Haus. Wir haben in Senegal geheiratet. Wie können wir es schnell und unkompliziert machen? Geht es auch im senegal scheiden und hier anerkennen lassen?

    Antworten
    • Team says

      14. September 2018 at 15:37

      Hallo Ina,

      bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Zuständigkeiten und des anzuwendenden Rechts an Ihren Anwalt.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  11. Conny says

    5. November 2018 at 18:34

    Ich habe folgendes Problem, mein ex mann und ich habenhaben im ausland geheiratet und uns im ausland 2005 scheiden lassen, habe leider beim Umzug meine scheidungspapiere verloren, habe versucht über die aktuelle Adresse meines ex mannes an eine kopie zukommen, leider vergebens, möchte aber wieder heiraten, was kann ich tun????oder vorhin muss ich um an eine kopie zukommen???

    Antworten
    • Team says

      12. November 2018 at 15:53

      Hallo Conny,

      wurde eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nicht anerkannt, so bedarf es in der Regel auch keiner Anerkennung einer ebenso im Ausland vollzogenen Scheidung. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen Sie benötigen. Ggf. können Sie auch über das vormals zuständige Gericht im Ausland eine Ausfertigung der Scheidungsurkunde erhalten.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
      • Cornelia says

        17. Dezember 2018 at 18:04

        Hallo, und du liegt leider das Problem, ich komme weder postialisch an das Standesamt wo wie weit im ausland geheiratet haben, noch an die scheidungsunterlagen, wie gesagt mein mann ist da damals alleine hingefahren..Ich weiß noch nicht mal, im welchen Standesamt es war, ist leider über 17 Jahre her und die Scheidung über 12 Jahre..Und die Ehe wurde damals in Deutschland anerkannt..
        Wie komme ich hier in B. an eine zweitschrift, damit ich wieder heiraten kann..Alles etwas kompliziert

        Antworten
  12. Rosa says

    8. November 2018 at 16:39

    Guten Tag,
    mein Mann und ich sind beide italienische Staatsbürger.
    Nach der Trennung im Dezember letzten Jahres ist er mit unserem Sohn nach Italien gezogen, mit meiner Zustimmung.
    Nun würde ich mich gerne scheiden lassen, muss ich das in Italien machen
    oder geht das auch hier in Deutschland?
    Vielen Dank schonmal.

    Antworten
    • Team says

      12. November 2018 at 16:00

      Hallo Rosa,

      innerhalb der EU besteht in der Regel ein Wahlrecht bezüglich des anzuwendenden Familienrechts. Zuständig ist dabei in der Regel das Gericht, in dessen Einzugsgebiet die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten o. a. Wenden Sie sich für eine Prüfung an Ihren Anwalt.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  13. C says

    9. November 2018 at 15:23

    Hallo, ich habe da folgendes Problem, mein ex mann und ich haben im ausland geheiratet und auch scheiden lassen, da ich meine scheidungspapiere verloren habe und schon Kontakt zu meinen ex mann gesucht habe, aber ihn leider nicht auffinden kann, bzw bei seiner Adresse wo er gemeldet sein sollte, existiert er anscheinend wohl nicht, ich brauche aber dringend die Papiere da ich wieder heiraten möchte, können Sie mir da bitte weiter helfen???

    Antworten
    • Team says

      12. November 2018 at 16:06

      Hallo C.,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um zunächst ggf. prüfen zu lassen, ob Sie einen Nachweis über die im Ausland vollzogene Scheidung erbringen müssen (in der Regel nur bei in Deutschland registrierten Ehen). Benötigen Sie eine Neuausfertigung des Scheidungsurteils, können Sie sich ggf. auch an das damals zuständige Gericht wenden.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  14. Minu says

    8. Dezember 2018 at 10:12

    Mein Mann ist Ausländer und ich Deutsche. Wir wollen uns scheiden lassen. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, er auch. Doch jetzt will ich die Scheidung im Ausland durchführen. Wäre das möglich? Zurzeit läuft das Trennungjahr.

    Antworten
  15. Johannes says

    7. Januar 2019 at 12:39

    Liebes Team von Scheidungsrecht.org,
    ich habe als deutscher Staatsangehöriger eine deutsche Staatsangehörige in Südafrika geheiratet. Die Anerkennung in Deutschland wurde jedoch nie beantragt.

    Nach nun mehrjähriger Trennung möchte ich nun erneut eine Deutsche Staatsangehörige heiraten, diesmal in Deutschland.

    Ist dies möglich?
    Vielen Dank

    Antworten
  16. Imre says

    8. Februar 2019 at 7:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben beide ungarischen Staatsangehörigkeiten, in Deutschland geheiratet und ich möchte wieder in Ungarn leben. Unsere Beziehung zueinander ist trotz der jetzigen Situation sehr gut und ruhig und wir haben einvernehmlich entschieden uns scheiden zu lassen. Sie weiß aber noch nicht, ob sie in Deutschland bleiben möchte, oder wieder nach Ungarn ziehen würde.

    Wenn meiner Frau in Deutschland bleibt, kann ich die Scheidung trotzdem in Ungarn einreichen und von dort aus vollzeihen? Welche Nachwirkungen kann ich von die deutschen Behörden erwarten? Ich werde nämlich in drei Monaten nach Ungarn ziehen, aber meiner Frau bleibt vorerst noch in Deutschland.

    Da in Ungarn die Scheidungsverfahren sehr einfach ist und auch ohne Anwalt in 3-4 Wochen durchgezogen werden kann, würde ich die Trennungszeit und die Anwaltskosten für mich ersparen. Wir haben keine Kinder, es wurden die Verteilung alle Wertgegenstände einvernehmlich schriftlich festgelegt und von zwei Zeugen unterschrieben. Des Weiteren haben wir uns entschlossen weiterhin in Kontakt zu bleiben und die gute Beziehung weiterhin zu erhalten.

    Im Voraus vielen Dank.

    Antworten
    • Team says

      11. Februar 2019 at 12:59

      Hallo Imre,

      bitte wenden Sie sich für die Prüfung der Zuständigkeiten und dem anzuwendenden Familienrecht an einen Anwalt. Eine abschließende Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Team von scheidungsrecht.org

      Antworten
  17. Kati says

    11. Februar 2019 at 15:45

    Hallo,

    Ich bin Deutsche. Mein Ex-Mann libaneischer Staatsbürger. Wir haben uns im Libanon 2016 gerichtlich scheiden lassen.

    Ich möchte wieder heiraten aber dafür muss ich meine Ehescheidung hier anerkennen lassen.

    Ich wohne in B.

    Ich habe auch alles fertig gemacht und muss jetzt nurnoch den Antrag stellen. Alle meine Scheidungspapiere sind auf deutsch übersetzt.

    In welchemmn Fällen lehnt die Senatsverwaltung für Justiz Ehescheidungen im Ausland ab?

    Danke im Voraus

    Antworten

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