Eine Rechtsschutzversicherung etwa, die privaten Rechtsschutz anbietet, hilft Ihnen nicht weiter, wenn Sie im Gewerbe juristische Schwierigkeiten bekommen.
Doch wie sieht es mit Rechtsschutz bei einer Scheidung aus? Gibt es Rechtsschutzversicherer, die einen Scheidungsfall abdecken und wenn ja, welche Wartezeit muss dann beachtet werden?
Dieser Ratgeber gibt Antworten!
Inhalt dieses Ratgebers
Welche Kosten würde eine Rechtsschutzversicherung bei Scheidung abdecken?
Eine Scheidung kann teuer werden, insbesondere wenn sie nicht einvernehmlich sondern streitig erfolgt. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung würde die Kosten einer Scheidung in vollem Umfang decken. Dazu kommen neben den Gerichtskosten auch die Anwaltsgebühren, die sich besonders summieren, wenn viele Folgeanträge eingereicht und viele Einzelgespräche geführt werden.
Eines haben die meisten Rechtsschutzversicherungen jedoch gemeinsam: Eine Erstberatung im Familienrecht wird in der Regel übernommen.
Die Erstberatung: In den meisten Fällen vom Rechtsschutz abgedeckt
In den meisten Policen sind Erstberatungen inbegriffen. Haben Sie Fragen zum Familienrecht, können Sie also zu einem Anwalt gehen und eine umfassende Erstberatung in Anspruch nehmen. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt in der Regel für die so entstehenden Kosten auf. Sind Sie sich allerdings nicht sicher, ob Ihre Police diese Leistung beinhaltet, so informieren Sie sich zuvor darüber.
Legen Sie die Police Ihrer Versicherung Ihrem Anwalt vor. Dieser wird Ihnen genau sagen können, welche Leistungen durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.
Es gilt bei der “kostenlosen” Erstberatung jedoch zu bedenken: Erteilen Sie Ihrem Anwalt daraufhin das Mandat und beantragt dieser für Sie die Scheidung, so müssen Sie nicht nur für die zukünftigen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren selbst aufkommen. Auch die Erstberatung zahlen Sie dann in der Regel selbst.
Denn oftmals gilt die Übernahme der Kosten einer Erstberatung nur für den Fall, dass keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen werden.
Ein Erstgespräch wird in der Regel zwar sehr aufschlussreich und weiterführend sein, doch reicht dieses nicht aus, um etwa Unterhaltsansprüche zu berechnen oder komplexe Problemstellungen zu entwirren. Bei einer Scheidung kommen Sie mit einem Erstgespräch ohnehin nicht weit, da für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang herrscht, jedenfalls für den Antragsteller.
Gerade, wenn es streitig ist, wie viel Unterhalt gezahlt werden muss (Trennungs- und Geschiedenenunterhalt und Unterhalt für die Kinder), kann eine Scheidung teuer werden, da Sie länger dauert. Bei Streitigkeiten wegen Unterhalt oder anderen Vermögenssachen kann sich eine entsprechende Rechsstschutzversicherung also lohnen.
Bisher nur sehr wenige Anbieter für den Rechtsschutz bei Scheidung
Wenn Sie auf der Suche nach umfassendem Rechtschutz bei Scheidung sind, werden Sie die Erfahrung machen, dass nur sehr vereinzelt eine Rechtsschutzversicherung eine Police dazu anbietet. Eine der ersten war nach eigener Aussage beispielsweise die ARAG: Hier wird eine Ehe-Rechtsschutzversicherung angeboten. Eine Scheidung ist dabei also inbegriffen.
Bei Rechtsschutz-Policen bei Scheidung gilt es, einige Dinge zu beachten, die wir einmal zusammen getragen haben:

- Ein Ehe-Rechtsschutzversicherung kann nur abschließen, wer verheiratet ist. Sollten Sie sich also vorsorglich gegen eine Scheidung absichern wollen, ohne überhaupt das Ja-Wort gegeben zu haben, dürfte daraus nichts werden.
- Eine Ehe-Rechtsschutzversicherung gilt für beide Eheleute und deckt die Kosten in der Regel mit 30.000 Euro ab. Diese Summe gilt allerdings für beide Ehegatten zusammen. Unter Umständen müssen also zwei Scheidungsanwälte bezahlt werden. Trotzdem dürfte eine solche Summe für eine “durchschnittliche” Scheidung ohne Probleme ausreichen, selbst wenn es zu Folgeanträgen kommt.
- Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Jahre. Es bringt Ihnen also nichts, eine Rechtsschutzversicherung für die Scheidung abzuschließen, die bereits abzusehen ist. Denn erst drei Jahre nach Abschluss der Police werden die Prozess- und Anwaltskosten für eine Scheidung übernommen. Es kann sich bei einer solchen Ehe-Rechtsschutzversicherung also nur um Prophylaxe handeln, die Sie betreiben, während die Ehe intakt ist. Ein Ehevertrag ist eine ähnliche Angelegenheit, da auch dieser Regelungen für Fälle beschließt, die im Idealfall gar nicht eintreten sollen.
Fred says
ich bin seit april 2017 verheiratet. meine frau will nichts mehr von mir und entzieht sich komplett.
sie ist 17 jahre jünger und will noch “etwas erleben”
was ist zu tun ?
Team says
Hallo Fred,
wenn Sie sich scheiden lassen wollen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen erläutern welche Ansprüche im Falle der Eheauflösung trotz kurzer Ehedauer ggf. auch Sie zukommen können.
Ihr Team von scheidungsrecht.org