Trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Scheidung?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Mit Rechtsschutzversicherungen ist es wie bei den meisten Versicherungen: Tritt der Schadensfall ein und ist das betreffende Risiko von der Rechtsschutz abgedeckt, ist der Versicherungsnehmer fein raus, denn die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Umgekehrt bestehen aber auch bei Rechtsschutzversicherungen einige Einschränkungen: Diese reichen von der Art des versicherten Risikos über Wartezeiten bis hin zur Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Maßgeblich ist letztendlich das, was im Versicherungsvertrag mit dem Versicherer vereinbart wurde. Dabei sind im Wesentlichen zwei Bereiche zu unterscheiden.

Das Wichtigste in Kürze: Rechtschutzversicherung

  • Haben Sie eine Privat-Rechtsschutzversicherung, ist die Erstberatung im Familienrecht für Sie in der Regel kostenlos.
  • Die Ehe-Rechtsschutzversicherung kann nur von verheirateten Personen abgeschlossen werden.
  • Die ARAG bietet auch eine Unterhalts-Rechtsschutzversicherung an, die Streitigkeiten über Unterhalt umfasst.

Ausführliche Informationen zur Rechtsschutzversicherung erhalten Sie im Folgenden.

Ist bei einer Scheidung Rechtsschutz nötig?

Privat-Rechtsschutzversicherung: Erstberatung im Familienrecht meist inbegriffen

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für ein Beratungsgespräch in Sachen Scheidung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für ein Beratungsgespräch in Sachen Scheidung

Schließt ein Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzversicherung ab, kann er sich gegen verschiedene Risiken versichern. Dazu hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich den Versicherungsschutz individuell zusammenzustellen bzw. zu kombinieren (etwa Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Miet-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz usw.) oder eine „Rund-um-Versicherung“ abzuschließen, die ggf. noch zum Schutz vor bestimmten weiteren Risiken erweitert wird.

Die meisten Privat-Rechtsschutzversicherungen und „Rund-um-Pakete“ decken eine anwaltliche Erstberatung im Familienrecht ab. Damit kann der Versicherungsnehmer Rat und Auskunft für seine Scheidung bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt einholen. Die Kosten für dieses erste Beratungsgespräch übrnimmt die Versicherung. Auf diese Weise erhält der Versicherte eine grobe Orientierung über seine Rechte und Pflichten sowie der Durchführung der Scheidung und der von ihm zu vermeidenden Fehler. Wartezeiten (also die Zeitspanne, die zwischen dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung und der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen verstrichen sein muss) bestehen bei der Einholung einer ersten Beratung in den meisten Fällen nicht.

Bei der Erstberatung, die von einer Rechtsschutzversicherung bei Scheidung übernommen wird, besteht jedoch das folgende Problem: Mehr als eine grobe Information ist anlässlich der Erstberatung nicht möglich. Der Mandant kann also nicht vom Rechtsanwalt erwarten, dass dieser im Rahmen der Erstberatung etwa Unterhaltsberechnungen durchführt oder komplexere Bereiche im Einzelnen abprüft. Dem Mandanten ist daher in den meisten Fällen mit einer bloßen Erstberatung, wofür der Rechtsanwalt dem Rechtsschutzversicherer bis zu 190 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer berechnen kann, nicht geholfen.

Nimmt der Mandant daraufhin den Rechtsanwalt für weitere Tätigkeiten in Anspruch (etwa weitere Beratungen oder außergerichtliche Korrespondenz), erlischt gegenüber vielen Rechtsschutzversicherungen der Anspruch auf Übernahme der Gebühren für die anwaltliche Erstberatung. Denn dieser Anspruch entfällt nach zahlreichen allgemeinen Versicherungsbedingungen dann, wenn der Versicherungsnehmer den Anwalt im Anschluss an die Erstberatung mit weiteren Tätigkeiten beauftragt. Die Kosten für den Anwalt muss der Versicherungsnehmer dann selber tragen.

Versicherungsnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung, die eine anwaltliche Erstberatung beanspruchen, sollten ihre Versicherungspolice dem Rechtsanwalt vorlegen. Dieser wird genau sagen können, ob und in welchem Umfang die Versicherung für die anwaltliche Tätigkeit aufkommt.

Rechtsschutzversicherung bei Scheidung: Bisher nur ein Anbieter

Die Ehe-Rechtschutzversicherung umfasst verschiedene familienrechtliche Angelegenheiten
Die Ehe-Rechtschutzversicherung umfasst verschiedene familienrechtliche Angelegenheiten

Als nach eigenen Angaben bisher einziger Anbieter auf dem deutschen Markt offeriert die ARAG eine Ehe-Rechtsschutz – also einen Rechtsschutz bei Scheidung – und eine Unterhalts-Rechtsschutz.

Von der Ehe-Rechtsschutzversicherung umfasst sind familienrechtliche Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen vor deutschen Gerichten. Dazu gehören auch die mit der Scheidung zusammenhängenden Streitigkeiten wegen Unterhalt (Trennungs- oder Geschiedenenunterhalt sowie Unterhalt für Kinder). Wer einen solchen Rechtsschutz bei Scheidung abschließen möchte, muss folgende Besonderheiten beachten:

  • Die Ehe-Rechtsschutzversicherung kann nur von jemandem abgeschlossen werden, der verheiratet ist. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften sind damit als Versicherungsnehmer ausgeschlossen.
  • Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehegatten, womit also jeder versichert ist.
  • Voraussetzung für den Abschluss der Ehe-Rechtsschutzversicherung ist das Bestehen einer Privat-Rechtsschutzversicherung bei der ARAG.
  • Die Wartezeit beträgt drei Jahre.
  • Pro Rechtsschutzfall beträgt die Versicherungssumme bis zu 30.000 Euro, womit also Anwaltsgebühren und Kosten fürs Gericht bis zu dieser Höhe übernommen werden.

Während die Versicherungssumme von 30.000 Euro pro Versicherungsfall durchaus ansehnlich ist (auch wenn dieser Betrag für beide Ehegatten und damit ggf. für die Gebühren von zwei Anwälten gilt), lohnt sich der Abschluss des Ehe-Rechtsschutzes nicht, wenn die Scheidung unmittelbar bevorsteht. Denn in diesem Fall ist die dreijährige Wartezeit noch nicht erfüllt, so dass der Versicherer für die anfallenden Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nicht eintreten wird. Auf längere Sicht betrachtet, ist eine solche Rechtsschutzversicherung bei Scheidung allerdings eine ähnliche Vorsorgemaßnahme wie ein Ehevertrag.

Der Unterhalts-Rechtsschutz der ARAG umfasst Streitigkeiten über Unterhalt die nicht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehen
Der Unterhalts-Rechtsschutz der ARAG umfasst Streitigkeiten über Unterhalt die nicht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehen

Im Gegensatz zum Ehe-Rechtsschutz umfasst der von der ARAG angebotene Unterhalts-Rechtsschutz diejenigen Streitigkeiten über Unterhalt vor deutschen Gerichten, die nicht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehen. Dazu zählen etwa die Fälle, in denen ein leibliches Kind Unterhalt für eine zweite und möglicherweise nicht erforderliche Ausbildung verlangt, Unterhalt wegen einer angeblichen Vaterschaft gefordert wird oder auch die Konstellationen, in denen soziale Träger Unterhalt dafür fordern, dass die Eltern in ein Altenheim untergebracht werden und dabei die finanziellen Belastungen des Versicherungsnehmers nicht ausreichend berücksichtigen.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, sich gegen solche Risiken zu versichern, sollte folgende Besonderheiten wissen:

  • Der Abschluss eines Unterhalts-Rechtsschutzes setzt das Bestehen einer Privat-Rechtsschutzversicherung bei der ARAG voraus.
  • Die Wartezeit beträgt ein Jahr.
  • Pro Rechtsschutzfall beträgt die Versicherungssumme bis zu 30.000 Euro, womit also Anwaltsgebühren und Gerichtskosten bis zu dieser Höhe übernommen werden.

Über den Autor

Autor
Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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