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Was müssen Empfänger von Hartz 4 bei einer Scheidung beachten?

Von Scheidungsrecht.org, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

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Bezieher von Hartz 4 müssen bei einer Trennung oder Scheidung auf Vieles achten.
Bezieher von Hartz 4 müssen bei einer Trennung oder Scheidung auf Vieles achten.
Eine Scheidung bedeutet in der Regel für beide Ehegatten eine grundlegende Veränderung der Lebenssituation – auch finanziell. Besonders im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II (allgemein als „Hartz 4“ bekannt) tauchen diesbezüglich allerhand Fragen auf.

In diesem Ratgeber geben wir einen Überblick über die wichtigsten Themen zur Scheidung mit Hartz-4-Bezug: Was müssen Ehepartner beachten, wenn einer oder beide Hartz 4 beziehen und eine Trennung beabsichtigen? Wie können Empfänger von Hartz 4 bei einer Scheidung die Anwaltskosten und Gerichtskosten bezahlen? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Ändert sich der Anspruch auf Hartz 4 nach der Trennung vom Partner?
    • Wenn für Hartz-4-Bezieher nach der Trennung die Wohnung zu groß wird
  • Hartz 4 bei Scheidung: Können die Kosten übernommen werden?
    • Müssen Hartz-4-Empfänger Unterhalt nach der Scheidung zahlen?

Ändert sich der Anspruch auf Hartz 4 nach der Trennung vom Partner?

Auch für Bezieher von Hartz 4 gilt: Der Scheidung geht die Trennung voraus. Bevor überhaupt ein Scheidungsantrag gestellt werden kann, müssen deshalb auch Hartz-4-Empfänger ein Trennungsjahr einhalten. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben; nur in Ausnahmefällen kann hiervon abgesehen werden.

Während dieser Zeit steht dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen üblicherweise ein Trennungsunterhalt von seinem Ehegatten zu. Bezieht der Unterhaltsberechtigte Hartz 4, wird dieser Trennungsunterhalt vollständig auf den Regelsatz angerechnet.

Wenn z. B. eine Frau während des Trennungsjahrs einen monatlichen Unterhalt von 200 Euro von ihrem Ehemann erhält und ihr gleichzeitig ein Regelsatz von 500 Euro zusteht, wird der Unterhalt auf diesen angerechnet. Das Jobcenter zahlt in diesem Fall nur noch 300 Euro.

Es ist in diesem Zusammenhang nicht möglich, wirksam auf den Unterhaltsanspruch zu verzichten, um eine Verringerung der Hartz-4-Zahlungen zu verhindern.

Der besserverdienende Ehegatte kann allerdings nur dann zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden, wenn er leistungsfähig ist. Bezieht er selbst Hartz 4 oder hat er nur ein geringes Einkommen, ist er üblicherweise von der Unterhaltspflicht entbunden.

Wenn für Hartz-4-Bezieher nach der Trennung die Wohnung zu groß wird

Wie funktioniert für Hartz-4-Empfänger die Trennung vom Ehepartner?
Wie funktioniert für Hartz-4-Empfänger die Trennung vom Ehepartner?
Eine Trennung geht üblicherweise damit einher, dass einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht. Viele Hartz-4-Empfänger befürchten dann, vom Jobcenter zum Umzug gezwungen zu werden, wenn die Wohnung nach der Trennung für einen Mieter allein zu groß und zu teuer wird. Dies ist allerdings ein Irrtum.

Das Jobcenter wird in der Regel zunächst 6 Monate lang die vollen Miet- und Heizkosten übernehmen. Der Leistungsbezieher wird in dieser Zeit aufgefordert, die entsprechenden Kosten zu senken. Dies kann z. B. durch eine Untervermietung geschehen. Nach Ablauf der 6 Monate wird das Jobcenter dann nur noch die Miethöhe zahlen, die es als angemessen erachtet. Für den Rest muss der Mieter selber aufkommen.

Hartz 4 bei Scheidung: Können die Kosten übernommen werden?

Gleich vorweg sei gesagt: Das Jobcenter kommt nicht für Anwalts- und Gerichtskosten auf. Da ein Hart-4-Empfänger die Scheidung in der Regel nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, sollte er deshalb folgende Unterstützungen beantragen:

  • Beratungshilfe: Diese kann beim Amtsgericht beantragt werden. Dadurch werden die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung übernommen.
  • Verfahrenskostenhilfe: Wird diese beantragt, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und ggf. auch die Anwaltskosten. Bei ausreichendem Einkommen kann der Leistungsbezieher aber auch verpflichtet werden, die Anwaltskosten in Raten zu zahlen.

Müssen Hartz-4-Empfänger Unterhalt nach der Scheidung zahlen?

Schon im Zusammenhang mit dem Trennungsunterhalt wurde oben erwähnt, dass jemand nur dann zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden kann, wenn er auch leistungsfähig ist. Daher können Bezieher von Hartz 4 nach einer Scheidung grundsätzlich nur dann zur Zahlung von Ehegatten- oder Kindesunterhalt verpflichtet werden, wenn ihr Einkommen die Höhe des Selbstbehalts überschreitet.

Von Hartz-4-Empfängern wird allerdings auch erwartet, dass sie sich um eine angemessene und zumutbare Arbeitsstelle bemühen. Können sie nicht nachweisen, dass sie dem nachgekommen sind, gelten ihre Arbeitslosigkeit und ihre Leistungsunfähigkeit als selbstverschuldet. Das Oberlandesgericht entschied in so einem Fall, dass der Betroffene durchaus zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet werden kann, obwohl dadurch der Selbstbehalt unterschritten würde (Az.: 2 UF 213/15).

Kommentare

  1. E. meint

    10. Dezember 2018 um 12:06

    Nun gut – das ist ja wirklich nur gestreift…wobei ein hier geschilderter Sachverhalt nicht in der Praxis wird nachverfolgt wird – es geht um die Unterhaltsprüfung eines Ehepartners, der Einkommen bezieht, während der andere Hartz IV bezieht.

    Zwar werden die Bögen zur Prüfung vorgelegt und an das Amt zurückgegeben, aber eine Unterhaltsentscheidung (ja/nein) gab es nie und das hätte ja das mindeste sein müssen in einem derartigen Anhörungsverfahren.

    Weiter wurde hier ein wesentlich bedeutsamerer Aspekt gar nicht behandelt, der Verzicht auf den Versorgungsausgleich, welcher automatisch zum weiteren Leistungsbezug führt.

    An sich müsste nach der zuvor festgestellten Regel, dass auf Unterhalt dann zu prüfen ist, wenn eine Partei Sozialleistungen bezieht, dies schon vom Gericht erfragt und geprüft werden. Dies ist aber m. E. noch nie geschehen und bei mir natürlich auch nicht.

    Stellt sich also die Frage, ob die Ämter solche Nachforderungen, die ja dann bestehen, nachträglich einfordern können, weil das allgemeine Zivilrecht bietet dem Geschiedenen in dieser Hinsicht keine nachträgliche Kompensationsmöglichkeit an.

    Wäre also durchaus interessant, wenn sich Anwälte mal mit dieser Grundsatzfrage auseinandersetzen würden.

    Antworten
  2. Silvia meint

    13. Januar 2019 um 9:45

    Was isr wenn bei Harz 4 beziehen

    Antworten
  3. Silvia meint

    13. Januar 2019 um 9:55

    Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder wenn die Frau einfach abhaut und ihre Kinder beim Mann lässt und sich nicht mehr kümmert

    Antworten
  4. Petra meint

    9. August 2020 um 22:29

    Guten Abend, Ich vill mich scheiden lassen, aber ich bin H4 und mein Man hat Rente. Also wir beide können uns nicht leisten andere Wohnung. Ist Möglich das wir susamen leben aber gedrent? Mein Man will auch Scheidung. Vielen Dank.

    Antworten

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