Der Ablauf einer Scheidung kann nervenaufreibend sein und viel Zeit und Geld kosten. Er kann aber auch in wenigen Monaten überstanden und mit verringerten Scheidungskosten verbunden sein. Haben die Ehepartner eine einvernehmliche Trennung hinter sich und lassen sich dann im Guten Scheiden, birgt dies für beide Parteien ausschließlich Vorteile.
In diesem Ratgeber fassen wir zusammen, wie eine einverständliche Scheidung abläuft, wie dadurch Scheidungskosten gespart und welche Vereinbarungen getroffen werden können, um das Scheidungsverfahren möglichst im Guten zu beschließen.
So können erste Fragen geklärt werden, wenn die Einsicht wächst, dass ein friedliche Scheidung besser ist, als der tägliche Unfrieden einer gescheiterten Ehe.
Inhalt dieses Ratgebers
Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?
Bevor ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einreichen kann, sieht das Familienrecht vor, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Die Trennung wird am deutlichsten, wenn ein Ehegatte die gemeinsame Wohnung verlässt und eine eigenen Bleibe bezieht.
Doch auch in der Ehewohnung kann die Trennung vollzogen werden. Hier ist es wichtig, den Hausrat zu trennen und keine gemeinsamen Lebensbereiche zu teilen. Küche und Bad können gemeinsam genutzt werden.
Wenn nun ein Ehepartner einen Anwalt konsultiert, und dieser im Namen seines Mandanten den Scheidungsantrag einreicht, sollte diesem im Idealfall eine Erklärung beiliegen, die besagt dass folgende Punkte unter den Ehegatten geregelt sind:
- Umgangsrecht sowie der Unterhalt für gemeinsame Kinder (das Sorgerecht steht regelmäßig beiden zu)
- Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
- Verbleib der Ehewohnung
- Verbleib des Hausrates
Eine einvernehmliche Trennung vor der Scheidung geht nicht selten bereits mit der Klärung der letzten beiden Punkte einher.
In einem Schreiben an das Gericht sollte der Antragsgegner bestätigen, dass die besagte Erklärung der Wahrheit entspricht und dem Scheidungsantrag zugestimmt werden wird. Der Richter schenkt den Aussagen der Eheleute in diesen Punkten in der Regel Glauben und prüft die Angaben nicht nach. Beim Gerichtstermin der eigentlichen Scheidung wird er die Scheidenden jedoch nochmal fragen, ob alle Angaben stimmen. Bejahen sie dies, ist der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung so gut wie abgeschlossen.
Versorgungsausgleich von Amts wegen
Nachdem der Scheidungsantrag eingereicht wurde und das Gericht sich mit dem Fall beschäftigt, wird es Formulare zur Ermittlung der Rentenansprüche an die Eheleute versenden. Diese müssen wahrheitsgemäß und gegebenenfalls mit Hilfe des lokalen Versicherungsamtes ausgefüllt werden.
Durch den Versorgungsausgleich soll derjenige Ehepartner, der während der Ehe den Haushalt geführt oder die Kinder erzogen hat, vor Benachteiligung im Alter oder bei Berufsunfähigkeit geschützt werden.
Ihm oder ihr steht also ein Teil der Rentenansprüche zu, die der andere Ehepartner in sozialversicherungspflichtiger Arbeit erworben hat. So soll die Scheidung nicht zur Altersarmut einer Partei führen. Neben dem Versorgungsausgleich kann auch entschieden werden, dass einkommensschwache Geschiedene von ihrem Ex-Partner Unterhalt erhalten.
Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer mindestens drei Jahren andauernden Ehe regelmäßig durchzuführen. Auch eine einvernehmliche Scheidung ist davon nicht ausgenommen.
Allerdings kann ein Ehevertrag oder eine notarielle Verzichtserklärung diesen Vorgang abändern, beziehungsweise ganz aufheben. Hier kann beispielsweise statt der geteilten Rentenansprüche ein zu zahlender Unterhalt ausgehandelt werden.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Das Familienrecht sieht für eine Scheidung Anwaltszwang vor. Doch selbst wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht ohne Anwalt möglich ist, lässt sich hier doch im Gegensatz zur streitigen Scheidung viel Geld sparen.
Die Kosten für eine Scheidung bemessen sich am Verfahrenswert, welchen das Gericht festlegt. Dazu werden die Einkommen und Vermögenswerte der Ehegatten einberechnet. Das durchschnittliche Ehepaar kann mit Anwaltskosten zwischen 1500 Euro und 2500 Euro (pro Advokat) rechnen. Die Gerichtskosten sind für jede Partei in der Regel bei etwa 225 bis 400 Euro anzusetzen.
Während ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt, um den Scheidungsantrag einzureichen, kann der andere darauf verzichten, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Die Geschieden können die angefallenen Anwaltskosten später aufteilen. Ein solches Vorhaben sollte vorher jedoch schriftlich festgehalten werden, um Rechtssicherheit herzustellen.
Denn im Falle einer ratenfreien Kostenhilfe, übernimmt der Staat die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten des Berechtigten, welche nicht zurückgezahlt werden müssen, insofern sich seine Einkommensverhältnisse in den nächsten vier Jahren nicht verbessern.
Zu zahlen sind dann lediglich die Gerichtskosten des Antragsgegners, welche nach Absprache abermals geteilt werden können.
Da nur ein Anwalt Anträge stellen kann, hat der fehlende Rechtsbeistand aufseiten des Antraggegners zur Folge, dass der Scheidungsbeschluss erst einen Monat nach schriftlichen Erhalt desselben rechtskräftig wird. So soll den Geschiedenen die Möglichkeit gegeben werden, dem Beschluss durch Beschwerde zu widersprechen.
Auf dieses Recht können die Scheidenden verzichten, indem Sie durch Ihre Anwälte nach der mündlichen Bekanntgabe des Scheidungsbeschlusses beim Scheidungstermin erklären lassen, dass sie auf dieses Rechtsmittel verzichten. Somit würde die Scheidung einvernehmlich sofort rechtskräftig.
Trotz höherer Scheidungskosten: Ein zweiter Anwalt kann von Vorteil sein
Bei aller Einvernehmlichkeit gilt es zu bedenken, dass der Rechtsanwalt zwar mit beiden Scheidungsparteien Gespräche führen und über die Abläufe im Scheidungsverfahren informieren kann. Rechtlich beraten jedoch darf er nur seinen Mandanten. Es kann daher angebracht sein, auch eine einvernehmliche Scheidung mit zwei Rechtsbeiständen zu begehen.
Dies ist vor allem dann angebracht wenn
- erhebliche Vermögenswerte vorliegen, um der Benachteiligung des Antraggegners vorzubeugen.
- ein Ehepartner geschäftserfahren und “mit allen Wassern gewaschen ist”, während der andere Geschäfts- und Finanzdingen eher unbeholfen gegenübersteht.
Wann eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist
Eine Scheidung kann nicht einvernehmlich verlaufen, wenn Streitigkeiten bestehen. Oft geht es dabei um Vermögenswerte und den entsprechenden Zugewinnausgleich beziehungsweise sich daraus ergebenden Ansprüchen auf Unterhalt während der Trennung und nach der Ehe. Größere Vermögen, die einer von beiden in den Ehejahren angehäuft hat oder die durch die Arbeit beider Eheleute entstanden sind, können hier zu Unstimmigkeiten führen. Dies kann durch den Zugewinnausgleich geregelt werden.
Auch das Umgangs- und Sorgerecht gemeinsamer Kinder ist ein häufiger Streitpunkt. Der ihnen zustehende Unterhalt ist hingegen in der Düsseldorfer Tabelle klar geregelt.
Generell ist zu bedenken, dass Kinder unter einer streitigen Scheidung oft besonders leiden. Das Sorgerecht steht regelmäßig beiden Eltern zu, was nicht ohne guten Grund angefochten werden sollte. Das Gericht wird immer das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen, um sie nicht durch Entzug eines Elternteils nach der Scheidung zusätzlich zu belasten.
Diese Dinge können noch vor dem Scheidungsprozess durch Einsetzung eines Mediators geregelt werden. Am Ende der Mediation steht ein Ehevertrag, der die Details einer Scheidung regelt. Einvernehmlich erklären beide Parteien darin Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem anderen. Dafür sind jedoch ein Restvertrauen und die Bereitschaft notwendig, die Scheidung ohne Rosenkrieg zu vollziehen.
Als ökonomischer Anreiz können außerdem die geringeren Scheidungskosten dienen, die bei einer einvernehmlichen Scheidung zu erwarten sind.
Martin meint
Hallo,
ich habe eine Frage zum Unterhalt. Wir haben keine Kinder und meine Frau könnte Arbeiten gehen, macht es aber nicht, da nie der “richtige” Job dabei ist. Bewebungen laufen unregelmäßig, ab und an mal ein 450€ Job von kurzer Dauer und Geld vom Jobcenter bekommt sie nicht, da ich zu viel verdiene.
Bin ich dennoch Unterhaltsverpflichtend?
Rudi meint
Es wäre klasse, wenn auf diese Frage geantwortet werden würde.
Bei mir ist genau die gleiche Konstellation…