Unterhaltsverzicht – Müssen Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt immer gezahlt werden?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Ob nun in einem Ehevertrag vor Eheschließung oder aber einer Trennungs- und Scheidungsfolgenbereinbarung: Immer wieder begegnen Anwälten und Notaren Formulierungen, die für den Fall der Scheidung einen einseitigen oder gegenseitigen Unterhaltsverzicht bestimmen. Doch ist das überhaupt möglich? Kann man im Familienrecht auf den Unterhalt verzichten?

Das Wichtigste in Kürze: Wie ist der Unterhaltsverzicht geregelt?

  • Ein im Ehevertrag enthaltener Unterhaltsverzicht kann unwirksam sein, sodass der Ehegatte unter Umständen doch Unterhalt einfordern kann.
  • Ein teilweiser Unterhaltsverzicht kann vereinbart werden.
  • Damit der Unterhaltsverzicht rechtsverbindlich wird, muss entweder eine Unterhaltsverzichtserklärung im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrages abgegeben oder während der Scheidung vor Gericht zu Protokoll gegeben werden.

Ausführliche Informationen zu der Frage, ob ein Unterhaltsverzicht möglich ist, erhalten Sie im Folgenden.

„Kann ich auf Unterhalt eigentlich verzichten?“

Wann ist der Verzicht auf Unterhalt möglich?

Ist in einem Ehevertrag ein Unterhaltsverzicht für den Fall der Trennung und Scheidung festgehalten, so kann es sich hierbei um einen unwirksamen Abschnitt handeln. Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte muss die unterzeichnete Verzichtserklärung damit nicht einhalten und kann trotz Unterzeichnung Unterhalt einfordern.

Wann ist der erklärte Unterhaltsverzicht im Ehevertrag rechtlich verbindlich?
Wann ist der erklärte Unterhaltsverzicht im Ehevertrag rechtlich verbindlich?

Dies betrifft jedoch nicht jede Unterhaltsform. In aller Regel ist hiervon lediglich der Trennungsunterhalt ausgeschlossen. Und auch der Verzicht auf Zahlung von Unterhalt an gemeinsame Kinder ist nicht legitim.

Durch die Unmöglichkeit, auf Trennungsunterhalt zu verzichten, soll vor allem das Sozialsystem geschont werden. Nicht selten wäre ein Unterhaltsberechtigter bei Ausbleiben der Zahlungen durch seinen Ehegatten nämlich auf staatliche Unterstützung durch Hartz IV, Sozialgeld u.a. angewiesen.

Doch: Während der Ehezeit besteht die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung. Ist einer der Ehegatten nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt während der Trennungszeit aufzubringen, hat der Unterhaltspflichtige in aller Regel zu zahlen.

Nach § 1614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Unterhaltsverzicht hinsichtlich eines Anspruchs auf Trennungsunterhalt nicht möglich.

Gegebenenfalls ließe sich jedoch ein teilweiser Verzicht erklären, indem in einer notariell beglaubigten Vereinbarung eine geringere Unterhaltssumme in Rechnung gestellt wird. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass der Unterhaltsberechtigte dann nicht im Ausgleich auf staatliche Unterstützung zurückgreifen müsste.

Nachehelicher Unterhalt: Verzicht auf Zahlung legitim?

Die Unterhaltsverpflichtung entfällt zumeist im Falle der rechtskräftigen Scheidung. Damit kann also entgegen der anderen Unterhaltsformen für die Zeit nach der Scheidung der Unterhaltsverzicht erklärt werden.

Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt die eheliche Verpflichtung, füreinander zu sorgen, und die Eigenverantwortung des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist geboten. Dieser hat alles daran zu setzen, dass er seinen Lebensunterhalt eigenständig erwirtschaften kann. Ausnahmen gelten etwa bei Erwerbsunfähigkeit oder der Betreuung eines bis zu dreijährigen Kleinkindes.

Wie können Sie den Unterhaltsverzicht rechtsverbindlich vereinbaren?

Es genügt nicht, einfach eine Absprache dahingehend zu treffen, dass auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet werden soll. Auch ein einfaches Schreiben ist hierbei nicht ausreichend. Im Zweifel könnte sich der andere Ehegatte auch noch wesentlich später dazu entschließen, trotz der Abmachungen den erklärten Unterhaltsverzicht nicht einzuhalten.

Sie müssen die Vereinbarung also verbindlich und rechtsgültig treffen. Dabei gibt es zwei mögliche Wege:

  1. Unterhaltsverzichtserklärung im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrages bzw. einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  2. die Verzichtserklärung während der Scheidung vor Gericht zu Protokoll zu geben (der Unterhaltsverzicht wird dann im Scheidungsbeschluss rechtverbindlich festgehalten)

Existiert für den nachehelichen Unterhaltsverzicht ein Muster?

Ein konkretes Muster für den Unterhaltsverzicht existiert nicht. Wird in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einem Ehevertrag der Unterhaltsverzicht (für Geschiedenenunterhalt) vereinbart, taucht dies in aller Regel als eigener Vertragspunkt auf. Hierbei genügt zumeist ein kurzer Satz, wie etwa:

„Die Ehefrau verzichtet auf die Zahlung von nachehelichem Unterhalt durch den Ehemann.“

Eine Unterhaltsverzichtserklärung hinsichtlich Trennungsunterhalt ist in aller Regel ungültig.
Eine Unterhaltsverzichtserklärung hinsichtlich Trennungsunterhalt ist in aller Regel ungültig.

Dabei ist die Erklärung über Unterhaltsverzicht im Familienrecht nicht an Formalien gebunden und kann ggf. auch mündlich abgegeben werden. Existiert z. B. kein Ehevertrag, mit festgehaltenem Unterhaltsverzicht, können die Ehegatten dies auch noch im Falle der Scheidung entweder nachträglich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen – hierbei bedarf es zwingend der notariellen Beglaubigung.

Oder: Die Parteien erklären den Unterhaltsverzicht einvernehmlich und formlos im Rahmen des Scheidungsverfahrens selbst. Dies ist auch noch im Scheidungstermin möglich.

Das Gericht nimmt den Unterhaltsverzicht sodann zu Protokoll und in die gerichtliche Entscheidung – den Scheidungsbeschluss – mit auf. Wird der Beschluss sodann rechtskräftig, trifft dies automatisch auch auf den Unterhaltsverzicht zu.

Die Verzichtserklärung hinsichtlich nachehelichen Unterhalt hat kein Muster, dass verbindlich ist. Ob mit drei oder einem Satz: Wichtig ist auch im Familienrecht die Kernaussage – der Unterhaltsverzicht.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • K. sagt:

    Hallo. Meine Frau und ich möchten uns scheiden lassen und wir haben zwei kinder 6 und 3 jahre. Sie will von mir kein unterhalt für die kinder da ich selber weiter das haus abbezahlen muss und es mich sonst ruinieren würde. Selber tut auf teilzeit arbeiten und wäre nicht vom stadt angewiesen.Trennen tun wir uns im guten beide einvernehmlich. muss ich trozdem den kindesunterhalt bezahlen?

  • Lukas sagt:

    Wir haben mit meiner Frau vereinbart, dass sie auf das interchalt verzichtet.
    weil es uns beide ruinieren wird.1. Ich werde es nicht von meinem Gehalt bezahlen und mich selbst versorgen können. Und ich werde meinen Job kündigen, weil es sich für mich nicht mehr lohnt zu arbeiten. und so landen wir beide in der harz4.
    Die Ehefrau erhielt die Hälfte des Geldes für die verkaufte Wohnung in Höhe von 50.000 €.und so wird sie Geld zum Leben haben, ohne Geld von mir bekommen zu müssen. Kann sie in diesem Fall auf unterchalt verzichten?

  • Nico sagt:

    Frage: Meine Frau und ich haben uns scheiden lassen. Im Vorfeld haben wir eine notarielle Vereinbarung getroffen dass es keinen Nachehelichen Unterhalt gibt und wir beide verzichten. Ich habe sie aus dem Haus ausbezahlt, habe auf Zugewinnausgleich verzichtet und sie hat somit annähernd 100.000€ mehr bekommen.

    Sie ist selbstständig und jetzt auf Grund von Corona möchte sie Wohngeld etc. beantragen da anscheinend die Freigrenzen angehoben sind etc.
    Der Steuerberater hat ihr Einkommen für sie gut errechnet, sie verdient praktisch gerade mal 1.200€, fährt aber ein nagelneues (Leasing) Auto.

    Kann ich nun trotz gegenseitiger Verzichtserklärung herangezogen werden? Das würde mir nämlich finanziell das Genick brechen…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nico,

      sofern die Regelungen in der Scheidungsfolgenvereinbarung wirksam und rechtlich belastbar sind, sind auch Dritte dazu angehalten, sich an entsprechende Maßgaben zu halten. Wenden Sie sich im Zweifelsfall jedoch ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Unterhaltsansprüche dennoch entstehen bzw. abgewiesen werden könnten. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andre sagt:

    Meine EX-Frau und ich sind jetzt seit 2 Jahren rechtskräftig geschieden. Ich zahle neben dem Unterhalt für meine Ex-Frau auch noch Unterhalt an mein Kind.

    Meine EX-Frau und ich haben uns jetzt darauf verständigt, da Sie selber für sich Sorgen kann, dass ich ab dem 01.01. keine Unterhalt mehr für Sie zahle, sondern lediglich nur noch für das Kind.

    Muss diese Vereinbarung notariell beglaubigt werden oder wie ist hier der richtige Weg?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andre,

      Vereinbarung zu den Scheidungsfolgen sind in aller Regel nur bei notarieller Beurkung (z. B. der Scheidungsfolgenvereinbarung) rechtswirksam. Einvernehmliche Einigungen sind zwar auch ohne dies möglich, haben jedoch im Zweifel bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Falle von Streitigkeiten keine Rechtskraft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kai-Uwe sagt:

    Guten Tag,
    meine Frau und ich sind gerade dabei uns scheiden zu lassen. Wir haben einen gemeinsamen Anwalt und sind uns in allen Punkten einig.
    Unser gemeinsames Kind (15) lebt bei mir. Da wir beide berufstätig sind und für uns selbst sorgen, haben wir beschlossen, beide auf die gegenseitigen Unterhaltszahlungen zu verzichten. Wir möchten kein Geld hin und her schieben, da die Beträge für den Kindesunterhalt und der nacheheliche Unterhalt an meine Frau ähnlich hoch sind. In diesem Zuge würde eine nacheheliche Solidaritätsvereinbarung mit einfliessen, durch die im Falle einer Notsituation meine Frau unser Kind mit unterstützen würde (was sie sowieso machen würde). Lässt sich diese Vereinbarung vor Gericht umsetzen? Eigentlich kann auf den Kindesunterhalt ja nicht verzichtet werden. Wir befürchten, dass es daran scheitern könnte.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kai-Uwe,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung Ihres Einzelfalles an Ihren Anwalt. >Eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ulrike sagt:

    Hallo,
    mein Freund möchte mich nur heiraten, wenn er im Falle einer Scheidung so da steht, als hätte es diese Ehe nie gegeben. Ich bin auch bereit auf jeglichen Unterhalt zu verzichten, da ich mich selbst versorgen kann. Wie sieht es aber aus, wenn ich nach der Scheidung arbeitslos oder arbeitsunfähig werde? Kann man auch das im Rahmen eines Vertragen ausschließen?

  • Daniel sagt:

    Guten Tag,

    meine Frau will sich nun auch von mir scheiden lassen. Wir haben zusammen zwei Kinder die Unterhaltspflichtig wären und ein gemeinsames Haus ( Wert 220000 Euro )

    Da keiner den anderen auszahlen kann, müsste das Haus also an dritte verkauft werden. Da ich als Vater aber nicht möchte, dass meine Kinder Ihr Zuhause verlieren, war meine Idee, dass ich das Haus meiner Frau schenke und Sie dafür auf den Kindesunterhalt verzichtet.

    Dadurch das Sie dann Mietfrei im Eigentum wohnen, entsteht also auch kein finanzieller Engpass für Sie als Mutter.

    Wäre das eine Option, die man nehmen könnte?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniel,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern eine Aufrechnung mit dem Kindesunterhalt im Einzelfall möglich ist. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gisela sagt:

    Lt. Ehevertrag Gütertrennung und Verzicht auf nachehelichen Unterhalt. Ehepartner hat nur ein Einkommen von ca. 650,00€, Geb.Dat. 1944 und 1947. Muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden.

  • Werner sagt:

    Wenn meine zukünftige Frau vor der Hochzeit schriftlich auf Unterhalt verzichtet bei einer Scheidung ist das rechtswidrig

  • Marko sagt:

    Hallo,

    wenn ich eine Frau aus Südamerika (welche ich auch liebe) muss ich dennoch einiges wissen: Muss ich als berufstätiger Mann Unterhalt zahlen, wenn es dennoch leider zu einer Scheidung kommt und man einen Ehevertrag erfasst , dass man gegenseitig auf Unterhalt verzichtet? Schon mal vorab Danke für Ihre Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marko,

      es gibt einzelne Unterhaltsansprüche, die in Deutschland in aller Regel nicht ausgeschlossen werden können, wenn sie dem Grunde nach bestehen (Altersvorsorgeunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit, Trennungsunterhalt). Zudem kann eine allzu einseitige Lastenverteilung in einem Ehevertrag zu dessen Unwirksamkeit führen. Bitte wenden Sie sich für die Erstellung eines Ehevertrages sowie die Klärung der Inhalte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Rositta sagt:

    Hallo,nach 30 jähriger Ehe möchte ich mich scheiden/lebe derzeit getrennt.Mein Mann 1 Stock seines Haus, EG, gesonderte Eingänge. Ehevertrag mit Wortlaut: Auch in Armut/ Krankheit/ Elend nicht unterhaltspflichtig.. leider “ blind“ unterschrieben.( Nach heutigem Wissen, sittenwidrig ? )Vor 3 Wochen Lebertransplantation, derzeit 100 % schwerbehindert.Rente 230,- deshalb Aufstockung durch Sozialamt mit 159.- Euro.Sozialamt hat sich an noch Ehemann gewandt, dieser tobt will R.A. einschalten da keinen Pfennig zahlen möchte.Gegebf. sein Vermögen in einen Altersruhesitz, betreutes Wohnen, investieren. Dann könnte man ihn finanziell niht mehr heranziehen.elche Möglihkeiten habe ich, wie stelle ich mich am besten ? In meiner Ehe habe ich mich u. meine Tochter ( außer Miete ) selbst unterhalten.Versicherungen,z.T. Lebensmittel,Auto,Kleidung,sogar Briefmarken,Krankenhaustagegeld etc..

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rositta,

      bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung bezüglich Ihrer Ansprüche sowie Prüfung des Ehevertrages an einen Anwalt. Dieser kann Sie bezüglich der allgemeinen Scheidungsfolgen und Ihrem Fall im Besonderen über Ihre Rechte und Pflichten aufklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sako sagt:

    Bin seit knapp einem Jahr verheiratet, habe meiner Frau einen Job in meiner Firma besorgt wo sie jetzt demnächst anfängt. Leider möchte Sie sich nun trennen, alles auf friedliche Basis, da wir auch zwei Kinder zusammen haben. Sie würde auf Unterhalt verzichten da es den Kindern an nichts fehlen sollte. Die Frage jetzt ist ob man die Einigung rechtskräftig machen kann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sako,

      grundsätzlich haben die Ehegatten die Möglichkeit, sich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich und außergerichtlich über die Scheidungsfolgen zu einigen. Dabei besteht auch weitgehende Vertragsfreiheit. Allerdings kann auf Unterhaltsleistungen (insbesondere bei Ansprüchen der Kinder) in aller Regel nicht wirksam verzichtet werden – vor allem dann nicht, wenn dadurch auf Seiten des Benachteiligten finanzielle Engpässe die Folge wären. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Regelungen in der Vereinbarung zu klären und eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stephan sagt:

    Hallo,

    es ist damit zu rechnen, dass sich meine Frau von mir scheiden lassen möchte. Es ist so, dass meine Frau keine Berufsausbildung hat und wir haben einen gemeinsamen Sohn.

    Meine Frau sagte zu mir, dass wenn es zu einer Scheidung kommt, möchte sie keinen Unterhalt von mir. Sie meint damit nicht den Kindesunterhalt.

    Den zahle ich natürlich definitiv.

    Jetzt die frage:
    Es wird so sein, dass meine Frau nach der Scheidung, definitiv auf staatliche Hilfe angewiesen ist, da sie aufgrund einer fehlenden Berufsausbildung nicht so viel Geld verdienen wird um alles unter einem Hut zu bekommen.

    Kann sie dennoch auf ihren Unterhalt verzichten?

    Gemeint ist nach der Scheidung. Nicht das Trennungsjahr.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stephan,

      in einem solchen Fall kommt es vor, dass der Richter etwaige Vereinbarungen nicht billigt und Sie Unterhalt zahlen müssen. Ein Anwalt kann Ihnen Näheres erklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Titus sagt:

    Hallo zusammen,

    ist ein einvernehmlicher Unterhaltsverzicht während des Verfahrens auch möglich, wenn nur einer der beiden Eheleute anwaltlich vertreten ist?

    Vielen Dank!
    Titus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Titus,

      ein solcher Unterhaltsverzicht kann in einer Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten werden, auch wenn Sie nur beide nur einen gemeinsamen Anwalt haben. Allerdings kann ein Gericht diese aufheben, wenn durch den Unterhaltsverzicht ein Ehegatte unverhältnismäßig benachteiligt werden würde oder gar auf staatliche Hilfe angewiesen ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ilona b. sagt:

    Ich hab beim notar schriftlich auf ehegattenunterhalt verzichtet . Aber nun bin ich schon sehr lange krank. Kann ich das widerrufen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ilona,

      eine nachträgliche Änderung solcher Vereinbarung ist nur über einen Abänderungsklage bei Gericht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kerstin sagt:

    Hallo!

    Ich hätte gern einmal gewusst wie es ist wenn ich ein Schriftstück aufsetzen lasse, das ich auf Unterhalt verzichte.
    Mein Mann und ich wir trennen uns.
    Eine Scheidung steht momentan laut Aussage meines Mannes nicht zur Debatte.
    Es wird aber irgendwann wohl kommen.
    Es ist so das wir in einer Eigentumswohnung leben.
    Ich möchte meinen Mann auszahlen das Funkioniert aber nur, wenn seine Regeln befolgt werden.
    Das heißt: ich verzichte auf meinen Unterhalt!
    Tue ich es nicht ,dann bleibt mir nur ausziehen.
    Aber mein Mann wird auch dann nicht zahlen, das hat er mir schon mitgeteilt.
    In sofern hätte ich dann garnichts, keine Wohnung und auch keinen Unterhalt.
    Wenn ich nun dieses Schriftstück aufsetzen lasse, habe ich dann nie mehr einen Anspruch ?
    Ich werde einen Kredit aufnehmen müssen, und werde noch zusätzlich unter der Armutsgrenze leben!
    Wir waren 29 Jahre verheiratet.

    Vielen Dank für Ihre Antwort Kerstin

    1. Kerstin sagt:

      Bekomme ich überhaupt staatliche Hilfe wenn ich einen Kredit habe?

      Nochmals vielen Dank

      Kerstin Schmidt

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Kerstin,

        grundsätzlich ist es nicht möglich, auf den Trennungsunterhalt zu verzichten – besonders dann nicht, wenn der Unterhaltsberechtigte in diesem Moment auf staatliche Unterstützung (Sozialhilfe, ALGI oder ALGII) zurückgreifen müsste. Verweigert ein Ehegatte die Zahlung, können ggf. auch die staatlichen Einrichtungen, die dann für den Unterhalt aufkommen müssen, die ausbleibenden Ansprüche gerichtlich geltend machen, um die eigenen Auslagen zu decken.

        Ein Miteigentümer hat in aller Regel einen hälftigen Anspruch auf das Wohneigentum.

        Wenden Sie sich dringend an einen Anwalt, um Ihre Rechte genau zu prüfen.

        Ihr Scheidung.org-Team

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