Geburtsnamen wieder annehmen – Nach Scheidung zurück zum Mädchennamen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Geburtsnamen wieder annehmen Headerbild

Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Noch immer entscheiden sich viele Ehepaare, bei der Heirat einen gemeinsamen Namen zu wählen. Der Ehename soll das Zugehörigkeitsgefühl stärken. Doch kommt es wider Erwarten doch einmal zur Scheidung, wollen viele Ehegatten den Ehenamen wieder ablegen und zu ihrem eigenen Geburtsnamen zurückkehren. Was kostet es, seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen? Lässt sich der Geburtsname ändern? Und: Wenn Sie den Geburtsnamen wieder annehmen, kann Ihr Kind diesen ebenfalls tragen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze: Geburtsname wieder annehmen

Wie kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Um Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen, müssen Sie beim Standesamt einen Antrag auf Namensänderung stellen.

Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen ohne Scheidung?

Haben Sie während der Ehe bzw. zur Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt und Sie diesen angenommen, können Sie während der Ehezeit nicht mehr Ihren Geburtsnamen annehmen. Dies ist erst nach Rechtskraft der Scheidung möglich, da für die Namensänderung u. a. auch die Scheidungsurkunde erforderlich ist.

Können auch meine Kinder nach der Scheidung meinen Geburtsnamen annehmen?

Waren die Eltern des Kindes verheiratet und kehrt einer der Elternteile nach der Scheidung zu seinem Geburtsnamen zurück, kann das Kind diesen ebenfalls annehmen, sofern der andere Elternteil hierin einwilligt. Fehlt die Zustimmung, ist die Namensänderung beim Kind in der Regel nicht möglich. Sie ist auch dann nicht möglich, wenn es sich bei den Eheleuten um leiblichen Elternteil und Stiefelternteil des Kindes handelt. Wurde dieses einbenannt und erhielt den Namen des Stiefelternteils, ist eine Revision dessen nicht mehr möglich. Der Grund: Im Rahmen der Einbenennung wird der neue Familienname neuer Geburtsname und ersetzt den alten.

Wie viel kostet es, wenn jemand seinen Geburtsnamen wieder annehmen will?

Je nach Aufwand können für die Namensänderung Gebühren zwischen 2,50 bis 1.022 Euro entstehen. Hierin noch nicht inbegriffen ist die Erneuerung der Ausweispapiere etc.

Wie können Sie nach der Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen?

Was genau ist der Geburtsname?

Der Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?
Der Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?

Der Geburtsname ist per Definition der Name, den Sie seit Ihrer Geburt tragen und von Ihren Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil übernommen haben (ab § 1616 BGB). Er wird gemeinhin daher auch als Familienname bezeichnet, weil er die Abstammung von den Eltern aufzeigt. Als Synonym für den Geburtsnamen von Frauen ist auch der Begriff „Mädchenname“ wohlbekannt.

Generell besteht die Möglichkeit, dass sich der Geburtsname von einem Kind auch im Nachhinein noch einmal ändern kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Eltern erst im Nachgang einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder das Kind adoptiert wird.

Anderweitig lässt sich der Geburtsname nicht ändern. Er bleibt in der Regel das ganze Leben lang bestehen und ist in der Geburtsurkunde festgeschrieben. Sie können meist erst dann einen anderen Namen annehmen, wenn Sie selbst eine eheliche Gemeinschaft eingehen – ohne dass dabei jedoch der ursprüngliche Familienname aus den Registern gestrichen wird.

Wiederannahme: Der Geburtsname nach der Scheidung

Achtung: Ist die Scheidung rechtskräftig, so erhalten Sie nicht automatisch Ihren Geburtsnamen zurück. Sie müssen für die Namensänderung einen Antrag beim Standesamt stellen. So kann der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden. Dazu benötigen Sie für das Standesamt lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Scheidungsbeschluss und die beglaubigte Eheurkunde, die sie beim Standesamt erhalten können.
Den Geburtsnamen wieder annehmen: Für ein Kind gelten andere Regelungen.
Den Geburtsnamen wieder annehmen: Für ein Kind gelten andere Regelungen.

Trennen sich die Ehegatten, besteht zumeist der Wunsch, den eigenen Geburtsnamen wieder annehmen zu dürfen. Bei einem entsprechenden Vorhaben gibt es in aller Regel keine Hindernisse. Sie dürfen jederzeit zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren – oder zu jedem anderen Familiennamen oder Ehenamen, den Sie bereits einmal trugen.

Einen entsprechenden Antrag auf Namensänderung können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt stellen. Hierzu benötigen Sie dann den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Folgende Unterlagen werden für Namensänderung vor dem Standesamt in der Regel benötig:

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches inklusive Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • Personalausweis oder Reisepass

Darf der neue Name offiziell geführt werden, können Personalausweis, Reisepass und Führerschein neu beantragt  werden. Darüber hinaus müssen etliche Vertragspartner wie z. B. der Mobilfunkprovider, die Versicherung aber auch  die Rentenversicherung oder GEZ über die Namensänderung informiert werden.

Den Geburtsnamen wieder annehmen – auch ohne Scheidung?

Nicht immer wollen getrennt lebende Ehegatten auch tatsächlich die Scheidung. Um Scheidungskosten zu sparen und die Nerven zu schonen, verständigen sich einige darauf, trotz Trennung auf die Scheidung zu verzichten. Wollen Sie dennoch den Ehenamen nicht weiter tragen, sondern zu Ihrem jeweiligen Geburtsnamen zurückkehren, kommen hier Probleme auf Sie zu. Denn generell ist es nicht möglich, den Ehenamen nachträglich noch zu ändern oder aber vom Ehenamen Abstand zu nehmen.

Sie können nur dann den Geburtsnamen wieder annehmen – oder einen anderen früher geführten Namen – wenn beim Standesamt kein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde.

Können Kinder nach der Scheidung auch den Geburtsnamen der Mutter annehmen?

Für Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung bindend.
Für Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung bindend.

Hier ist Vorsicht geboten: Während die getrennten Ehegatten den Geburtsnamen relativ einfach wieder annehmen können, ist es nicht möglich, den Geburtsnamen der Kinder im Falle der Scheidung derart leicht zu ändern. Grund ist, dass die in der Ehezeit geborenen Kinder bereits einen eigenen Geburtsnamen besitzen – entweder den Familienname eines Elternteils oder aber den Ehename.

Beispiel: Die gemeinsamen Kinder tragen den Ehenamen, der dem Familiennamen des Vaters entspricht. Nach erfolgter Scheidung möchte die Kindesmutter ihren Geburtsnamen wieder annehmen und die Kinder entsprechend einbenennen lassen. Während sie jedoch ihren Geburtsnamen wieder annehmen darf, kann sie diesen nicht auf ihre Kinder übertragen. In der Regel kann erst im Falle der Neuverheiratung eine Namensangleichung stattfinden, sofern der mitsorgeberechtigte Vater dem Vorhaben zustimmt.

Möchten Sie einen Geburtsnamen wieder annehmen, können die Kosten für den Verwaltungsakt stark voneinander abweichen. Die Änderung des Familiennamens kann je nach Aufwand zwischen wenigen Euro und über 1.000 Euro betragen. Die Gebühren werden dabei erst nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt, sodass in jedem Einzelfall neu zu entscheiden ist. Eine Einschätzung zu den erwartbaren Kosten erhalten Sie auch beim zuständigen Standesamt.

Über den Autor

Avatar-Foto
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (174 Bewertungen, Durchschnitt: 3,77 von 5)
Geburtsnamen wieder annehmen – Nach Scheidung zurück zum Mädchennamen?
Loading...

Kommentare

  • Nicole sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 14 Jahren verheiratet und habe damals den Namen meines Mannes angenommen. Ist es jetzt noch möglich meinen Mädchennamen in Form eines Doppelnamens zuzufügen?

  • Alex sagt:

    Hallo,
    ich werde in dieser Woche 18 und würde gerne meinen Geburtsnamen wieder annehmen da ich meinen jetzigen Namen nur durch eine beendete Ehe meiner mutter bekommen habe, da ich keinerlei Bindung zu dem jetzigen Namen oder Familie habe würde ich gerne wieder meinen originellen Namen zurücknehmen. Der damalige Ehemann war ein Stiefvater deshalb hat dies nix mit streit zwischen mir und der Familie zu tun jedoch finde ich wäre es besser denn Mädchennamen meiner mutter wieder zu bekommen.

  • Nusi sagt:

    Hallo,
    Ich habe bei der Trauung den Nachnamen meines Mannes angenommen.
    Ich würde aber wieder meinen Mädchennamen nehmen, ist dies möglich?
    Oder wenigstens zu dem jetzigen Nachnamen zuzufügen?
    Danke. Gruß

  • Simone sagt:

    Hallo,
    Mein Mädchen Name ist H.,seit meiner Heirat s.auch nach meiner Scheidung behielt ich den Nachnamen S.
    Wenn mein Freund und ich heiraten würden,würde mein Freund gern meinen Mädchennamen H. annehmen wollen.wie wäre das möglich?müsste ich erst wieder zurück zu meinen Mädchen Namen und er würde bei der Heirat diesen dann annehmen?

  • Ela sagt:

    Guten Tag, am 25.03.22 schrieb ich Ihnen eine Anfrage zwecks Namensänderung. Leider habe ich noch keine Antwort bekommen. Es ist mir sehr wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten und Chancen ich habe.
    Ich habe zu DDR Zeiten 1982 eine Namensumschreibung erhalten, da meine Mutter neu geheiratet hat. Es war keine Adoption. Mein leiblicher Vater ist 1977 verstorben. Ich habe sehr schlechte Dinge im Zusammenleben mit dem Stiefvater erlebt. Ich war verheiratet, auch da wurde ich nur misshandelt. Bin seit einigen Jahren geschieden und möchte meinen ursprünglichen Geburtsnamen, den Namen meines leiblichen Vaters, zurück haben. Ich leide sehr unter meinem jetzigen Namen, auch der Name meines Stiefvaters würde sich nicht besser auswirken. Zudem steht der Familienname meines Vaters, welchen ich 8 Jahre tragen durfte, auch in der Geburtsurkunde. (als Eltern). Welche Chancen habe ich bei der Beantragung einer Namensänderung, wohin muss ich mich wenden? Ich bitte Sie um eine Antwort. Vielen herzlichen Dank für das Verständnis. MfG Ela

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ela,

      bitte wenden Sie sich für eine Klärung dieses Sonderfalles direkt an das zuständige Standesamt. Eine Rechtsberatung oder juristische Einschätzung zu Sonderfällen ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ela sagt:

    Ich möchte gerne meinen Geburtsnamen (leiblichen Vater Name) wieder annehmen. Mein Vater ist verstorben als ich 3 Jahre alt war. Meine Mutter heiratete neu als ich 8 Jahre alt war und ich erhielt den Namen meines Stiefvaters. Namensumschreibung in der DDR, keine Adoption. Ich wollte niemals diesen Namen haben wurde aber nicht gefragt. Ich habe keine gute Bindung zu meinem Vater gehabt und viele schlimme Dinge erlebt. Meine Mutter ist gestorben und auch mein Stiefvater ist verstorben. Ich heiratete und nahm den Namen meines Exmanns an. Wurde 2018 geschieden. Es war eine Ehe von psychischer Gewalt, bis heute leide ich unter dieser. Ich möchte gerne den Namen meines leiblichen Vaters zurück haben. Ich liebe meinen leiblichen Vater, habe viel von ihm in Erfahrung bringen können. Seinen Namen zu erhalten, würde mich stärken und glücklich machen. Welche Chancen auf Namensänderung habe ich?

  • Manuela sagt:

    Hallo…
    Mein Sohn hat bei der Heirat einen Doppelnamen.
    Der von seinem Mann zuerst und dann seinen hinten dran.
    Jetzt werden die beiden sich Scheiden lassen.
    Und mein Sohn möchte den Namen seines Nochehemanns ablegen!
    Geht das auch bei Schwulen Ehepartnern?
    Ihr würdet mir sehr helfen über eine Antwort.
    Vielen dank schon mal im vorraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      das deutsche Namensrecht findet auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen Anwendung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sarah sagt:

    Hallo,
    Ich trage nun schon seit 25 Jahren den Nachnamen meines Stiefvaters. Habe den Namen angenommen, als meine Mutter zum 2. Mal geheiratet hat und ich 10 war. Mittlerweile ist meine Mutter schon seit 18 Jahren geschieden. Sie trägt weiterhin den Namen meines Stiefvaters. Mein Geburtsname ist der Name von meinem Vater, mit dem ich viel mehr Kontakt habe. Ich würde gernr wieder so heißen, wie bei meiner Geburt (Name meines Vaters), weil ich zu meinem aktuellen Nachnamen keine Bindung habe. Ist das möglich?

  • Pia sagt:

    Guten Morgen,
    ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Mein Personalausweis ist abgelaufen, muss ich ihn erst verlängern lassen und dann die Namensänderung bean tragen ? und ich wohne nicht mehr am Ort der Eheschließung und Scheidung, welches Standesamt ist da zuständig ?

  • Julia sagt:

    Hallo,

    bei meiner Hochzeit hatte ich den Nachnamen meines Partners angenommen. Jahre später bei der Scheidung habe ich den Namen einfachheitshalber behalten.

    Wenn mein neuer Partner und ich heiraten, würden wir beide gerne meinen Geburtsnamen annehmen. Ist das möglich?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft und freundliche Grüße,
    Julia

  • Franzi sagt:

    Guten Tag liebes Scheidung.org-Team,
    ich hoffe hier kann mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben :)
    Also ich geboren hieß ich mit Nachnamen F., meine Eltern waren verheiratet, leider verstarb mein Vater noch vor meiner Geburt und meine Mutter lernte einen neuen Mann kennen. Denn heiratete sie dann auch irgendwann, sie bekamen ein zweites Kind und alle hatten den selben Nachnamen, E. Damit ich mich nicht „ausgeschlossen“ fühlte, haben sie meinen Nachnamen auch geändert, ich wurde aber nie adoptiert. Wie es das Schicksal will, haben sich meine Mutter und mein Stiefvater scheiden lassen und ich habe und will keinen Kontakt zu ihm und will meinen Geburstnamen F. zurück. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich den wieder eintragen lasse?
    Ich hoffe das ist verständlich :)

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Franzi,

      die Einbenennung eines Kindes im Zuge der Schließung einer neuen Ehe eines Elternteils ist in aller Regel unwiderruflich. Hintergrund: Der Ehename und neue Familienname des Kindes wird zu dessem neuen Geburtsnamen. Wenden Sie sich ggf. an das zuständige Standesamt, um in Erfahrung zu bringen, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall dennoch eine Namensänderung möglich wäre.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stefa Nie sagt:

    Meine Schwester ist frisch geschieden und möchte gerne ihren Doppelnamen. Sprich Geburtsname ……und des kindeswegen ,,,,behalten . Da sie aber damals schon mal einen Doppelnamen hatte , weil ihr jetziger Vater sie adoptierte hieß sie Doppelnamen.
    Jetzt weigert sich das Standesamt, dass sie den Doppelnamen bekommt . Sie ist bei den Eltern auch Hofnachfolger und möchte da schon den Geburtsnamen dabeistehen haben .
    Lt Anwalt gibt es kein Gesetz , dass dies nicht möglich ist , liegt im Ermessen des Standesamtes.

  • Undine sagt:

    Guten Tag,

    ich habe eine ganz spezielle Frage. Als ich geboren wurde, waren meine Eltern nicht verheiratet und ich trug den Mädchennamen meiner Mutter als Familiennamen. Als meine Eltern heirateten wurde als gemeinsamer Name der Familienname meines Vaters gewählt und ich wurde „einbenannt“ (neue Geburtsurkunde mit neuem Geburtsnamen). Nach einigen Jahren zerbrach diese Ehe, meine Mutter heiratete erneut und der zweite Mann meiner Mutter adoptierte mich – mit der Folge, dass ich wiederum eine neue Geburtsurkunde mit neuem Geburtsnamen erhielt. Kann ich zu meinem ersten Geburtsnamen, also dem Mädchennamen meiner Mutter zurück kehren?

    Vielen Dank im Voraus
    Undine

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Undine,

      die Einbenennung im Zuge einer Adoption durch einen nichtleiblichen Elternteil ist in aller Regel unwiderruflich, da der neue Familienname den ursprünglichen Namen vollständig als Geburtstnamen ersetzt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Meli sagt:

    Guten Tag,
    meine Mutter hat damals mit meinem Stiefvater nach der Eheschließung eine Namensführung vollzogen, dass ich ohne Adoption seinen Nachnamen erhalten kann, da es sonst komisch gewesen wäre, dass das Kind als Einzige einen anderen Nachnamen gehabt hätte. Meine Mutter hatte hierbei über die ganze Zeit volles Sorgerecht. Nach der Scheidung der beiden, wollte ich meinen rechtmäßigen Geburtsnamen wieder annehmen, da wir keinerlei Kontakt mehr mit ihm haben oder auch keine Verbindung mehr zu ihm wollen wegen gewissen Umständen. Jedoch wurde dies verweigert, in Deutschland wurde mein Geburtsname wie „gelöscht“ und durch den Nachnamen meines Stiefvaters als „neuer Geburtsname“ im deutschen Recht eingetragen. Gibt es hierbei eine Möglichkeit meinen „alten“ und rechtmäßigen Geburtsnamen wieder anzunehmen? Welche Behörden kann man da ansprechen? Bisher konnte man mir da leider nicht helfen…
    Vielen Dank vorab.
    Mit freundlichen Grüßen, Meli

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Meli,

      die Einbenennung eines Kindes im Zuge der erneuten Eheschließung eines Elternteils ist in aller Regel unwiderruflich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Manuela sagt:

    Hallo,

    ich wurde adoptiert, erhielt demzufolge einen anderen Nachnamen der als Geburtsname geführt wird. Habe geheiratet, wurde geschieden und trage den Namen des Exmannes. Ich möchte gerne meinen Mädchennamen wieder annehmen, also den VOR der Adoption, meinen eigentlichen Geburtsnamen. Ist so etwas möglich?
    Vielen Dank für die Hilfe!
    Liebe Grüße, Manuela

  • Karin sagt:

    Guten Tag.
    Ich hatte bei meiner Heirat den Namen meines Mannes angenommen, ich vermute, das war dann der Ehename? Nach der Scheidung habe ich pragmatisch diesen Namen behalten. Ich werde jedoch in nächster Zeit wieder heiraten und möchte dann meinen Geburtsnamen annehmen. Muss ich hierfür einen extra Antrag stellen oder kann man das bei der Heirat einfach mitmachen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    MfG, Karin

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karin,

      ja, in diesem Fall haben Sie den Namen Ihres Ex-Mannes als Ehenamen angenommen. Die Rückkehr zum Geburtsnamen ist nach einer Scheidung auf Antrag beim zuständigen Standesamt möglich. Im Rahmen der Eheschließung ist in der Regel nur die Annahme eines neuen Ehenamens möglich. Klären Sie dies am besten mit dem zuständigen Standesbeamten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Namenloser sagt:

    Guten Tag,
    ich würde mich über eine Aussage zu folgender Konstellation freuen:
    Mutter mit Kind (beide denselben Geburtsnamen) heiratet, Kind und Mutter übernehmen den Familiennamen des Mannes (der nicht der Vater ist). In der Geburtsurkunde des Kindes wird der neue Familienname lediglich ergänzt. 3 Jahre später folgt die Scheidung, die Mutter ändert ihren Namen nicht.
    Besteht für das Kind (einige Jahre später, mittlerweile volljährig) die Möglichkeit seinen ursprünglichen Geburtsnamen wieder anzunehmen?
    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Namenloser,

      in der Regel ist die Einbenennung eines Kindes unwiderruflich. Bitte wenden Sie sich für die Klärung des jeweiligen Einzelfalles an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alex sagt:

    Guten Tag,

    ich wurde unter dem Namen „C.“ geboren und lebte auch 6 Jahre damit, bis meine Mutter heiratete und ich den Namen „G.“ mit annahm (mehr oder weniger freiwillig, wie gut kann man das als 6 Jähriger beurteilen?).
    Bis heute trage ich den Namen, will allerdings zu meinem Geburtsnamen zurückkehren, da sich der Ehemann als, sagen wir, unnetter Mensch rausstellte, sprich ich verbinde nur schlechte Erinnerungen mit diesem Namen. Kann ich mich hierbei auf meinen Geburtsnamen zurückbenennen oder gilt hierbei die Regelung bzgl. eingeheiratete Namen sind nicht änderbar?

    Vielen Dank im Voraus
    Alex

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alex,

      wenden Sie sich bitte zur Klärung an das zuständige Standesamt. Eine Einschätzung dazu, ob hier eine Ausnahme möglich ist, können wir an dieser Stelle nicht abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Axel sagt:

    Guten Tag,

    meine zukünftige Frau ist derzeit noch verheiratet. Damals hat Sie den Namen Ihres Ehemannes angenommen. Die Scheidung läuft derzeit.
    Sie möchte nach der Scheidung ihrer ersten Ehe Ihren Geburtsnamen annehmen und meinen Familennamen als Begleitnamen nach unserer Eheschließung tragen.
    Kann die Namensänderung von Ihrem jetzigen Ehenamen aus erster Ehe auf ihren Geburtsnamen im Rahmen unserer Eheschließung erfolgen oder sind das zwingend zwei Vorgänge (1x Annahme Geburtsname nach Schiedung der ersten Ehe und danach Heirat und Annahme meines Familennamens als Begleitname)?
    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Axel,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder